- Was Elternunterhalt ist und wer ihn zahlt
- Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
- Wer keinen Elternunterhalt zahlen muss
- Verzicht der Eltern auf Unterhalt
- Elternunterhalt: Wenn Kinder für die Pflege der Eltern zahlen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Elternunterhalt: Kinder können gesetzlich verpflichtet sein, finanziell zur Pflege ihrer Eltern beizutragen, wenn diese es sich nicht leisten können.
- Einkommensgrenze: Seit 2020 müssen nur diejenigen Unterhalt zahlen, deren jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
- Angehörigen-Entlastungsgesetz: Dieses Gesetz regelt unter anderem die Einkommensgrenze und wer zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen wird.
- Selbstbehalt und Schonvermögen: Ein Teil des Einkommens und Vermögens der Kinder ist geschützt und wird nicht für den Elternunterhalt herangezogen.
- Ausnahmen von der Unterhaltszahlung: In bestimmten Fällen, wie bei schweren Verfehlungen der Eltern oder wenn das Einkommen unterhalb der Grenze liegt, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Elternunterhalts.
Was Elternunterhalt ist und wer ihn zahlt
Als Elternunterhalt wird die gesetzliche Verpflichtung von Kindern genannt, ihre Eltern bei der Pflege finanziell zu unterstützen, indem sie die Kosten teilweise übernehmen und die Sozialhilfeträger entlasten. Doch nicht jedes Kind muss für die Pflege der Eltern aufkommen.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr. Zu dem zu versteuernden Jahreseinkommen zählen Gehaltszahlungen oder Gewinne aus selbstständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung. Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommenssteuerrechts, das anhand des Einkommenssteuerbescheids ermittelt wird.
Zudem gibt es beim Elternunterhalt einen sogenannten Selbstbehalt. Das ist ein Betrag, der nicht für Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen werden darf, sondern unterhaltspflichtigen Kindern für ihren eigenen Lebensunterhalt zusteht. Wie hoch der Selbstbehalt ist, gibt die Düsseldorfer Tabelle vor.
Quick-Info
Können pflegebedürftige ältere Personen nicht selbst für die Pflegekosten aufkommen, schicken Sozialhilfeträger einen Brief an die Kinder mit der Bitte, dass diese ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Bei der Offenlegung ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, damit bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens keine Fehler unterlaufen.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Es beinhaltet folgende Regelungen:
- Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden erst für ungedeckte Pflegekosten herangezogen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über 100.000 Euro pro Jahr liegt.
- Haben die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, wird der Unterhalt zunächst anteilig pro Kind ermittelt. Dann erfolgt die Einkommensüberprüfung: Verdienen mehrere Kinder mehr als 100.000 Euro, kommen sie anteilig für die Pflegekosten auf. Den Anteil der Geschwister, deren Einkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt, übernimmt das Sozialamt.
- Wer weniger verdient und dennoch Vermögen besitzt – beispielsweise eine Immobilie –, ist nicht unterhaltspflichtig.
- Das Einkommen der Schwiegerkinder wird bei der Berechnung des Elternunterhalts nicht berücksichtigt.
- Kinder, die im Ausland leben und mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, können ebenfalls unterhaltspflichtig sein. Bei der Berechnung werden allerdings andere Maßstäbe angesetzt, es wird beispielsweise die mitunter andere Kaufkraft des Einkommens im Ausland berücksichtigt.
- Unterhaltspflichtige Kinder, die mehr als 100.000 Euro Gesamteinkünfte haben, daraus jedoch nicht den Elternunterhalt zahlen können, müssen auf ihr bestehendes Vermögen zurückgreifen. Ausgenommen ist das sogenannte Schonvermögen, das in einem Unterhaltsverfahren festgelegt wird: der Selbstbehalt, Wohneigentum und eine angemessene Altersvorsorge.
Wer keinen Elternunterhalt zahlen muss
In bestimmten Fällen sind Kinder nicht zu Unterhaltszahlungen an die Eltern verpflichtet. Etwa wenn Eltern schwere Verfehlungen gegen ihre Kinder begangen haben, die jedoch strikt definiert sind. Möchten sich Kinder auf schwere Verfehlungen berufen, ist daher der Gang zum Anwalt empfehlenswert, um zu klären, ob solch ein Ausnahmefall vorliegt.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt zudem nicht, wenn Verheiratete untereinander unterhaltspflichtig sind: Wenn eine Person eines Ehepaares pflegebedürftig wird, muss sich die andere Person an den Pflegekosten beteiligen – selbst wenn das Einkommen unterhalb der 100.000-Euro-Einkommensgrenze liegt. Unterhaltspflichtige müssen in diesen Fällen neben dem Einkommen auch Vermögenswerte einsetzen, außer das Schonvermögen. Erst wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Verzicht der Eltern auf Unterhalt
Viele ältere Menschen möchten keine finanzielle Belastung für ihre Kinder darstellen und kein Geld von ihren Kindern annehmen. Allerdings ist ein Verzicht auf Elternunterhalt nur dann rechtens, wenn Eltern oder Elternteile Rücklagen aus vorherigen Unterhaltszahlungen vorweisen können.
Sind die Kinder den Kriterien nach unterhaltspflichtig, muss der Staat bei ihnen den Unterhalt einfordern, wenn sonst entsprechende Zahlungen für Pflegeleistungen offenbleiben würden. Auch Abfindungen oder sonstige Vereinbarungen, die Unterhaltsansprüche der Kinder reduzieren, sind unwirksam.
Elternunterhalt: Wenn Kinder für die Pflege der Eltern zahlen
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht vor, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Diese Zahlungspflicht besteht in der Regel selbst dann, wenn Eltern gar kein Geld von ihren Kindern annehmen möchten. Können Personen nicht selbst für ihre Pflegekosten aufkommen, bittet das Sozialamt die Kinder, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen, um eine Unterhaltspflicht zu prüfen. Dabei ist ratsam, sich Hilfe von Expert:innen in zu holen, die wissen, welche Angaben für die Berechnung relevant sind.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.
Darf ich Vermögen haben und dennoch keinen Elternunterhalt zahlen?
Das Vermögen der Kinder, etwa Wohneigentum, ist geschützt und wird für den Elternunterhalt nicht herangezogen.
Wird das volle Vermögen zum Elternunterhalt herangezogen?
Es gibt einen Freibetrag: den Selbstbehalt, der den unterhaltspflichtigen Kindern zum Bestreiten der eigenen Lebenshaltungskosten dient, und das sogenannte Schonvermögen, dessen Höhe in einem Unterhaltsverfahren entschieden wird.
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