- Für wen die Rürup-Rente gedacht ist
- So funktioniert die Rürup-Rente
- Vor- und Nachteile der Rürup-Rente
- So kommt es zu den Steuervorteilen
- Rürup-Rente: Steuerlich begünstige private Altersvorsorge
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Für wen die Rürup-Rente gedacht ist: Die Rürup-Rente ist hauptsächlich für Freiberufler:innen und Selbstständige geeignet, steht aber allen Bürger:innen offen.
- So funktioniert die Rürup-Rente: Du sparst Geld bei einem Versicherungsunternehmen an. Die Beiträge können in klassischen oder fondsgebundenen Verträgen angelegt werden.
- Vor- und Nachteile der Rürup-Rente: Vorteile sind steuerliche Begünstigungen und Pfändungsschutz. Nachteile sind unter anderem die Unkündbarkeit des Vertrags und begrenzte Vererbbarkeit.
- Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente: Beiträge zur Rürup-Rente können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was das zu versteuernde Einkommen senkt.
- Rürup vs ETF-Sparplan: Im Gegensatz zu ETF-Sparplänen bietet die Rürup-Rente Steuervorteile, ist jedoch nicht flexibel einsetzbar.
Für wen die Rürup-Rente gedacht ist
Die Rürup-Rente wird umgangssprachlich nach dem Ökonomen Bert Rürup als solche bezeichnet, der eigentliche Name ist Basisrente. Sie ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge und wird der Schicht I im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge zugerechnet.
Die Hauptadressaten für die Rürup-Rente sind Selbstständige, die keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind und denen keine Betriebsrente oder die staatlich geförderte Riester-Rente zusteht. Angestellte und Beamte können ebenfalls eine Rürup-Rente abschließen, Angestellte müssen aber bei den abzugsfähigen Höchstbeträgen ihre Beiträge zur GRV berücksichtigen.
Für wen die Rürup-Rente gedacht ist
Die Rürup-Rente wird umgangssprachlich nach dem Ökonomen Bert Rürup als solche bezeichnet, der eigentliche Name ist Basisrente. Sie ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Die Hauptadressaten für die Rürup-Rente sind Freiberufler:innen und Selbstständige, die nicht von der staatlich geförderten Rentenvorsorge profitieren und denen keine Betriebsrente oder die staatlich geförderte Riester-Rente zustehen. Angestellte und Beamt:innen können aber ebenso einen Rürup-Rentenvertrag abschließen, diese Basisrente ist offen für alle Bürger:innen.
So funktioniert die Rürup-Rente
Vertragspartner bei der Rürup-Rente ist nicht der Staat, sondern ein Versicherungsunternehmen. Bei diesem sparst du Geld an, auf das du bis zum Renteneintritt nicht zugreifen kannst. Die Rürup-Rente ist nicht kündbar, es ist aber möglich, sich für eine Zeit beitragsfrei stellen zu lassen.
Eine Rürup-Rente funktioniert anders als das Altersgeld, das Rentner:innen durch das deutsche Rentensystem über Umlageverfahren bekommen: Was du in den Rürup-Vertrag einzahlst, kommt dir persönlich zugute. Dabei werden zwei fondsgebundene Varianten unterschieden:
- Die klassische Rürup-Rente zeichnet sich durch eine Garantieverzinsung aus, sodass du bereits bei Vertragsabschluss weißt, wie hoch die Auszahlungen ab Renteneintritt sein werden.
- Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente legt der Versicherer deine Beiträge in Fonds an. Je nach Tarif bieten die Versicherungen eine Kapital- oder Beitragsgarantie an.
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Vor- und Nachteile der Rürup-Rente
Das sind die Vorteile und Gründe, die für den Abschluss einer Rürup-Rente sprechen:
- Der Staat fördert die Altersvorsorge durch steuerliche Vorteile.
- Wenn Sozialhilfe beantragt werden muss, wird das Rürup-Ersparte nicht als Vermögen angerechnet.
- Das angesparte Kapital ist pfändungssicher – was bei einer Privatinsolvenz eine Rolle spielen kann.
Es gibt aber auch Nachteile:
- Der Vertrag ist nicht auflösbar, nach Abschluss kann das Ersparte nicht zurückgefordert werden.
- Die Rürup-Rente kann ausschließlich monatlich ausgezahlt werden.
- Die Rente ist nur begrenzt vererbbar. Wenn Hinterbliebene von dem Rürup-Ersparten profitieren sollen, geht das nur mit Extrakosten.
- Auf die späteren Rürup-Rentenzahlungen werden Steuern fällig in Höhe des persönlichen Steuersatzes.
Ist ein ETF-Sparplan besser?
Der Nutzen und die Makel der Rürup-Rente kommen vor allem zum Vorschein, wenn sie mit anderen Formen der privaten Altersabsicherung verglichen wird. Das wären etwa die Unterschiede zu einem ETF-Sparplan:
- Bei ETFs kann jederzeit über das eingezahlte Geld verfügt werden, was bei der Rürup-Rente nicht funktioniert.
- Beiträge für Rürup-Verträge können steuerlich geltend gemacht werden – das geht nicht bei ETF-Sparplänen.
- Wenn Sozialhilfe beantragt werden muss, darf der Wert der Wertpapiere im ETF-Sparplan die Vermögensfreigrenze nicht überschreiten. Die Rürup-Rente hingegen wird nicht als Vermögen angerechnet.
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So kommt es zu den Steuervorteilen
In der Steuererklärung kann die Rürup-Rente unter Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht, also das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden. Die Steuerersparnis beim Rürup-Vertrag hängt zudem davon ab, welchen Anteil der Fiskus bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Bis 2014 war der Maximalbeitrag für die Rürup-Rente beziehungsweise für Vorsorgeaufwendungen auf 20.000 Euro im Jahr gedeckelt. Inzwischen ist der Höchstbetrag, der für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden kann, an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt und steigt regelmäßig.
Wenn du die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente umfänglich genießen möchtest, kannst du im Jahr 2023 Beiträge in Höhe von 26.527,80 Euro in deine Rürup-Rente einzahlen, diese mindern die Steuerlast. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe.
Details zur Rentenbesteuerung
Wenn von Steuerbegünstigung bei der Rente die Rede ist, lohnt sich auch ein Blick auf die steuerliche Situation im Zusammenhang mit Rentenbezug.
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) im Jahr 2005 hat sich bezüglich der Besteuerung der Altersrenten einiges geändert. Betroffen sind davon die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft und ähnliche Versorgungsträger, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup- oder Basisrente.
Allen diesen Renten ist gemein, dass die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente jedes Jahr ansteigt, bis sie im Jahr 2040 vollständig der Steuerpflicht unterliegt. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr des Rentenbezuges ab und ändert sich nicht mehr. Wer erstmals im Jahr 2024 eine der oben genannten Renten bezieht, muss auf 84 Prozent der Leistung Steuern zahlen. Die restlichen 16 Prozent bleiben für die gesamte Bezugsdauer steuerfrei.
Dieser nachgelagerten Besteuerung bei Rentenbezug geht eine teilweise steuerliche Entlastung während der Beitragsphase voraus.
Werfen wir einen Blick auf die Entwicklung der Besteuerung bei Rentenbezug.
Deutlicher Anstieg bei Rentenbesteuerung seit 2015
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat sich mit der Entwicklung der Steuerlast auf Renten im Jahr 2022 beschäftigt und als Referenzjahr das Jahr 2015 gewählt.
Im Jahr 2022 haben immerhin 22 Millionen Bürger in Deutschland eine Rente bezogen. Die gesamte Leistung belief sich auf 363 Milliarden Euro, zusammengesetzt aus staatlichen, privaten und betrieblichen Leistungen. Bemerkenswert ist die Relation zwischen Entwicklung der Rentenbezieher und der Höhe der gezahlten Renten. Im Jahr 2022 bezogen 0,5 Prozent oder 106.000 mehr Menschen eine Rente als im Jahr 2021. Die Höhe der ausgezahlten Renten stieg jedoch gegenüber 2021 um 3,9 Prozent (13,6 Milliarden Euro). Neben der Anpassung der gesetzlichen Rente existieren auch zahlreiche privatrechtliche Verträge mit einer dynamischen Rentenleistung in der Bezugszeit.
Von den Rentenleistungen im Jahr 2022 unterlagen 66,4 Prozent der Steuerpflicht. Dies entsprach einem Volumen von 241 Milliarden Euro. Gegenüber dem Referenzjahr 2015 stieg damit der Anteil der Besteuerung um elf Prozent - geschuldet dem jährlich steigenden steuerpflichtigen Anteil innerhalb der gesetzlichen und der Basis-Rente.
Ein pikantes Detail geht dabei meist vergessen. Rentenerhöhungen unterliegen in voller Höhe der Steuerpflicht, auch wenn der Bezieher beispielsweise nur 75 Prozent seiner ursprünglichen Rentenleistung besteuern musste.
Im Gegensatz zur gesetzlichen und zur Basis-Rente gelten bei Riester-Rente, betrieblicher Altersvorsorge (bAV) oder einer privaten Leibrente andere Besteuerungsgrundlagen.
Riester-Rente und bAV werden in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Angenommen, der Rentenbezieher erhält eine jährliche Leistung von 4.800 Euro, so fallen bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent Steuern in Höhe von 1.200 Euro auf die Zahlungen an.
Bei einer klassischen Leibrente greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Der Ertragsanteil orientiert sich am Lebensalter des Begünstigten bei Rentenbezug. Angenommen, der Begünstigte ist bei Bezugsbeginn 65 Jahre alt. Der Ertragsanteil, besteuert mit dem persönlichen Steuersatz beläuft sich auf 18 Prozent, 864 Euro. Darauf fallen bei 25 Prozent Steuersatz Steuern in Höhe von 216 Euro an. Allerdings darf man bei der Gegenüberstellung zur Rürup nicht vergessen, dass für Leibrenten keinerlei Steuervorteile während der Ansparphase gelten.
Quelle: Destatis.de
Und wie viele Rentner waren überhaupt steuerpflichtig?
Laut Destatis datieren die jüngsten, belastbaren Zahlen dazu das Jahr 2019. Grund für die lange Frist ist der lange Veranlagungszeitraum, da nicht alle Steuererklärungen zeitnah abgegeben werden. In diesem Jahr unterlagen 8,05 Millionen Rentner überhaupt der Steuerpflicht. Dies entsprach 8,05 Millionen der 21,6 Millionen Rentenbezieher in Deutschland. Das Jahr 2019 brachte auch einen Anstieg der steuerpflichtigen Rentner um 3,1 Prozent, nominal 709.000 Begünstigte. Der Anstieg hängt auch damit zusammen, dass durch die Rentenerhöhungen der eine oder andere Bezieher mit seiner Rente die steuerfreie Einkommenszone verlässt.
Nur 16 Prozent der steuerpflichtigen Rentner hatten außer der Rente keine anderen Einkünfte. 84 Prozent der Rentenempfänger, dies schließt auch Bezieher von Witwen- oder Witwer- und Waisenrenten ein, haben noch andere Einkünfte.
Rürup-Rente: Steuerlich begünstige private Altersvorsorge
Die Rürup-Rente ist für Selbstständige und Freiberufler:innen eine Möglichkeit, staatlich gefördertes Altersgeld zu bekommen. Die Rürup-Rente darf aber von allen Bürger:innen abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Der Vertrag ist nicht kündbar, die Beitragszahlungen können höchstens ausgesetzt werden. Ein großer Vorteil dieser privaten Altersvorsorge ist, dass die Beiträge das zu versteuernde Einkommen senken.