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Frühe Altersrente: Schlupflöcher zur Rente mit 63

Mit 63 in Rente gehen: Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und welche Schlupflöcher es für einen vorzeitigen Ruhestand gibt, liest du hier.
Eine Person sitzt mit Kaffee und geöffnetem Laptop am Tisch auf einer überdachten Terrasse
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Willst du früher in Rente gehen? Falls du eine Beitragszeit von 35 Jahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen kannst, ist das mit Abschlägen bereits mit 63 Jahren möglich. Mit 45 Jahren Versicherungszeit kannst du mit 65 Jahren ohne Rentenkürzungen in den Ruhestand gehen, je nach Jahr deiner Geburt auch etwas früher. Worauf es in beiden Fällen ankommt und über welche Schlupflöcher du die Abschläge verringern oder zumindest früher aus dem Vollerwerbsleben ausscheiden kannst, liest du hier.

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Regelaltersrente: Du kannst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du 1964 oder später geboren bist und mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast.
  • Frührente mit 63: Mit 35 Versicherungsjahren kannst du schon mit 63 in Rente gehen, musst aber mit Abschlägen rechnen, es sei denn, du bist Bergmann oder schwerbehindert.
  • Abschläge ausgleichen: Du kannst die Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen, wenn du die Frührente ab 63 planst.
  • Versicherungsjahre: Bei den 35 Versicherungsjahren werden auch Zeiten wie Krankengeldbezug, Arbeitslosengeld und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
  • Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Besonders langjährig Versicherte können ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre nachweisen können.
  • Minijobs und ALG I: Minijobs können helfen, fehlende Versicherungsjahre aufzufüllen, besonders in Kombination mit Arbeitslosengeld I.
  • Rente mit 63 - Überlegungen: Ob sich eine Rente mit 63 lohnt, hängt von deiner finanziellen Situation und den erwarteten Abschlägen ab.

  •  

    Gesetzliches Eintrittsalter für die Altersrente

    Wer mindestens fünf anrechenbare Jahre (die sogenannte Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angesammelt hat und 1964 oder später geboren ist, darf in Deutschland mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Jahren Wartezeit liegt das Regelalter zwei Jahre früher, also für Jahrgänge ab 1964 in diesem Fall bei 65 Jahren.

    Die Jahrgänge vor 1964 können die Rente sogar noch etwas früher genießen: Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden, durften zum Beispiel schon mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, bei 45 Jahren Wartezeit bereits mit 64 Jahren. Für die nachfolgenden Jahrgänge bis 1964 erhöht sich das gesetzliche Eintrittsalter jeweils um zwei Monate: 1960 Geborene dürfen also ab 66 Jahren und vier Monaten den Ruhestand genießen.

    Die Rente mit 63

    Du willst nicht erst mit 67 Jahren in Rente gehen? Falls du 35 Versicherungsjahre voll hast, kannst du bereits mit 63 Jahren in die sogenannte Frührente gehen. Allerdings musst du dann in den allermeisten Fällen Rentenkürzungen in Kauf nehmen: Diese betragen lebenslang 0,3 Prozent für jeden Monat vorzeitiger Rente – also 14,4 Prozent, wenn du ab 1964 geboren bist und dein reguläres Renteneintrittsalter damit bei 67 Jahren liegt.

    Eine Ausnahme besteht lediglich für Bergleute, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben: Diese dürfen ab Jahrgang 1964 mit 62 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen, frühere Jahrgänge sogar früher. Auch bei Menschen mit Schwerbehinderung gibt es andere Regelungen.

    Seit 1. Januar 2023 ist es immerhin möglich, auch zur vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen: für manche eine interessante Option, die sich zudem dank Beitragszahlungen auf die Höhe der Rente auswirken kann. Außerdem lassen sich die Abschläge auf die vorzeitige Rente durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen.

    Rentenabschläge ausgleichen

    Falls du ab 63 Jahren in Frührente gehen möchtest, kannst du die damit verbundenen Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen – vorausgesetzt, du erfüllst voraussichtlich die vorgeschriebenen 35 Jahre Versicherungszeit bis zum Beginn der Frührente. Dafür ist es nötig, diesen Wunsch ausdrücklich gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu erklären.

    Dieser ermittelt dann die Rentenhöhe zum beabsichtigten Rentenbeginn, die voraussichtliche Minderung und die Höhe des Ausgleichsbetrags – und teilt dies in einer „besonderen Rentenauskunft“ mit. Solche Sonderzahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Du kannst sie also auch dann bei der Rentenversicherung beantragen, wenn du bereits eine vorzeitige Rente mit Abschlägen beziehst.

    35 Versicherungsjahre: Das wird berücksichtigt

    Grundsätzlich gilt: Die 35 Versicherungsjahre bestehen nicht nur aus Zeiten, in denen du aufgrund einer Berufstätigkeit in die GRV eingezahlt hast. Berücksichtigt werden unter anderem folgende Zeiten und Rentenbeiträge:

    Außerdem werden Zeiten angerechnet, in denen die Rentenversicherten aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium.

    Quick-Info: Schlupflöcher für langjährig Versicherte

    Falls du vorzeitig, also zum Beispiel mit 63 Jahren, in Altersrente gehen will, musst du 35 Versicherungsjahre („Wartezeit“) nachweisen. Fehlen daran noch einige Jahre? Diese lassen sich mit Zeiten der Arbeitslosigkeit „auffüllen“. Ein Beispiel: Eine 61-Jährige mit 33 Jahren Wartezeit wird arbeitslos. Falls sie anspruchsberechtigt ist, kann sie zwei Jahre Arbeitslosengeld I beziehen und dann mit 63 Jahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen.
    Die Rentenhöhe fällt dann allerdings aufgrund der geringeren Beitragszahlungen während der Arbeitslosigkeit und der Minderung geringer aus. Und je nach Beruf ist natürlich auch in den Jahren vor der Rente die Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit seitens der Agentur für Arbeit möglich.
    Eine weitere Option, um die 35 Jahre aufzufüllen, ist ein Minijob. Bei diesem übernehmen die Arbeitgeber:innen 15 Prozent der Rentenbeiträge, die Erwerbstätigen 3,6 Prozent. Wenn er 14 Wochenstunden nicht übersteigt, lässt er sich auch mit dem Bezug von Arbeitslosengeld kombinieren.

    Altersrente nach 45 Versicherungsjahren

    Anders sieht die Gesetzeslage für „besonders langjährig Versicherte“ aus, die 45 Jahre Wartezeit in der GRV angesammelt haben. Vor 1953 Geborene konnten in diesem Fall bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, für die folgenden Jahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter schrittweise: Ab Jahrgang 1964 ist dann erst ab 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente möglich.

    Wichtig: Bei einer vorzeitigen Rente entfällt der Vorteil der 45 Jahre Wartezeit. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, muss also auch als besonders langjährig Versicherter bis zu 14,4 Prozent Abschläge hinnehmen – das frühere Regeleintrittsalter gilt in diesem Fall nicht.

    45 Versicherungsjahre: Das wird berücksichtigt

    Bei der Berechnung der 45 Jahre Wartezeit berücksichtigt die GRV unter anderem folgende Beiträge und Zeiten:

    Aber Vorsicht: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den zwei Jahren vor Rentenbeginn gehen in der Regel nicht in die 45 Jahre Wartezeit ein. Und Bezugszeiten von ALG II oder Arbeitslosenhilfe werden generell nicht darauf angerechnet.

    Minijobs werden dagegen auf die Wartezeit angerechnet  und lassen sich mit Arbeitslosengeld kombinieren. Das ist besonders interessant für alle, denen einige Jahre an den 45 Beitragsjahren fehlen und die dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen wollen – aber bereits früher ihre Erwerbstätigkeit radikal reduzieren möchten.

    Quick-Info: Schlupfloch für besonders langjährig Versicherte

    Ab 63 Jahren nur noch im Minijob arbeiten, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen: Dieses Schlupfloch ist für alle interessant, die durch den Minijob auf 45 Versicherungsjahre in der GRV kommen – insbesondere wenn sie bis zur Rente Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Dieses sichert den Lebensstandard und wird bei Menschen ab 58 Jahren bis zu zwei Jahre lang ausgezahlt.
    Sobald du 45 Beitragsjahre erreicht hast und (ab Jahrgang 1964) mindestens 65 bist, darfst du abschlagsfrei in Rente gehen. Übrigens: Bei Bezug von ALG I darf der Minijob nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen; Einkünfte über 165 Euro pro Monat werden zudem damit verrechnet.

    Rente mit 63 - Ab wann lohnt sich die Rente mit Abschlägen?

    Die Frage, ab wann sich eine Altersrente mit 63, also für die meisten eine Rente mit Abschlägen lohnt, muss jeder angehende Rentenbezieher für sich selbst entscheiden. Wer genügend angespart hat, hat mit den Kürzungen keine Probleme. Andere, und diese Zahl wächst leider stetig, müssen über das Regeleintrittsalter hinaus arbeiten gehen. Trotzdem ist die Kluft zwischen gesetzlichem Rentenbeginn und dem tatsächlichen Renteneintritt europaweit groß. Portugal fällt dabei allerdings extrem aus der Rolle. Im Land auf der iberischen Halbinsel übersteigt der tatsächliche Rentenbeginn das gesetzliche Renteneintrittsalter bei den Männern um stattliche drei Jahre und vier Monate, bei den Frauen um ein Jahr und vier Monate. 

    Die folgende Statistik liefert einen Überblick über den Rentenbeginn in der EU:

     

     

    10049 Ruhestand beginnt meist vor staatlichem Rentenalter_734

    Quelle: Statista.de

    Weshalb die Franzosen gegen die Pläne ihres Präsidenten, das Rentenalter heraufzusetzen, im Jahr 2023 auf die Straße gingen, ist aufgrund dieser Statistik ebenfalls schlüssig. Man muss in diesem Kontext allerdings auch anmerken, dass die Renten in vielen Ländern in Europa prozentual gesehen deutlich höher ausfallen als in Deutschland. 

    Die OECD hat dazu diesen Vergleich erstellt:

    Land

    Nettoersatzquote

    (bei Durchschnittsverdienst)

    Türkei 103,3 Prozent
    Ungarn 94,0 Prozent
    Portugal 90,3 Prozent
    Niederlande 89,2 Prozent
    Luxemburg 88,7 Prozent
    Österreich 87,1 Prozent
    Dänemark 84,0 Prozent
    Griechenland 83,6 Prozent
    Italien 81,7 Prozent
    Spanien 80,3 Prozent
    Frankreich 74,4 Prozent
    Slowakei 69,4 Prozent
    Tschechien 65,2 Prozent
    Slowenien 63,3 Prozent
    Finnland 63,2 Prozent
    Belgien 61,9 Prozent
    Island 59,1 Prozent
    Vereinigtes Königreich 58,1 Prozent
    Schweden 56,2 Prozent
    Norwegen 55,7 Prozent
    Lettland 55,3 Prozent
    Deutschland 52,9 Prozent
    Schweiz 50,7 Prozent
    Irland 39,9 Prozent
    Polen 36,5 Prozent
    Estland 33,8 Prozent
    Litauen 30,7 Prozent

     

    Die Nettoersatzquote definiert die OECD als “individueller Nettorentenanspruch dividiert durch das Nettoarbeitsentgelt vor dem Renteneintritt, unter Berücksichtigung der von Erwerbstätigen und Rentnern zu entrichtenden Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge“ , kurz, als Relation zwischen Altersrente und Nettolohn vor Renteneintritt.

    Quelle: merkur.de

    Spannend wird es, wenn man die Durchschnittslöhne im jeweiligen Land zugrunde legt. Nehmen wir das Beispiel Italien. Es heißt, das Lohnniveau in Italien betrage 70 Prozent des deutschen Lohnniveaus. Einem Einkommen von 2.500 Euro netto in Deutschland stehen folglich 1.750 Euro auf dem Stiefel gegenüber. Die Nettoersatzquote in Deutschland beläuft sich auf 2.500 Euro * 52,9 %, netto 1.322,50 Euro. Das italienische Pendant beim Rentenbeginn freut sich dagegen über 1.429,75 Euro (1.750 Euro * 81,7 %). Da stellt sich die Frage, ab wann lohnt es sich, in Italien zu arbeiten und mit 63 Jahren in Frührente zu gehen …

    Rente mit 63: Weniger Rentenpunkte

    Grundsätzlich gilt: Beschäftigte, die früher in Rente gehen, zahlen auch weniger Rentenbeiträge – und können deshalb weniger Rentenpunkte sammeln. Da diese die Rentenhöhe bestimmen, erhalten Beschäftigte, die mit 63 in Rente gehen, eine niedrigere Rente als jene, die erst im Regelalter in den Ruhestand gehen. Da außerdem die Rente je nach Beginn und Regelalter gemindert wird, solltest du dich also gut beraten lassen, wenn du eine Frührente planst.

    Good to know: Die drei Säulen der Altersvorsorge

    Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge beinhaltet drei Formen der Alterssicherung: Ergänzt wurde das Drei-Säulen-Modell 2001 um die Riester-Rente, die als Reaktion auf das stetig sinkende Rentenniveau ins Leben gerufen wurde. Da diese Entwicklung bis heute anhält, bedeutet das für dich: Willst du deinen Lebensstandard im Alter halten, solltest du deine Altersvorsorge entsprechend aufstellen – und zwar so früh wie möglich.

    Ruhestand mit 63: Nur mit Einbußen

    Rentenversicherte, die mit 63 Jahren in Altersrente gehen, müssen eine Rentenminderung in Kauf nehmen: Sie sammeln weniger Rentenpunkte, und die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn gekürzt. Diese Abschläge lassen sich allerdings durch Sonderzahlungen ausgleichen. Der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht es zudem, bei Bedarf auf die 35 Versicherungsjahre zu kommen, die für die Rente mit 63 vorgeschrieben sind.

    Wer 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, kann ab 65 Jahren – je nach Jahrgang auch etwas früher – eine abschlagsfreie Rente beziehen. Zum Komplettieren der Wartezeit kann hier ein Minijob helfen – am besten in Kombination mit Arbeitslosengeld I, um die Zeit bis zum Rentenbeginn zu überbrücken.

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    FAQ: Häufige Fragen und Antworte

    Wie kann ich mit 63 ohne Abschläge in Altersrente gehen?
    Alle Versicherten, die vorzeitig in Altersrente gehen wollen, zum Beispiel mit 63 Jahren, müssen 35 Versicherungsjahre angesammelt haben und auf die Rente Abschläge zahlen – es sei denn, sie gleichen diese durch Sonderzahlungen aus. Diese lassen sich bis zum Beginn des gesetzlichen Eintrittsalters (je nach Geburtsjahr 67 Jahre oder etwas früher) tätigen, allerdings nur, wenn sie beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
    Wie kann ich zwei Jahre bis zur Rente überbrücken?
    Um die letzten zwei Jahre bis zur Rente mit 63 zu überbrücken und 35 Versicherungsjahre aufzufüllen, ist es möglich, in dieser Zeit Arbeitslosengeld (ALG) zu beziehen oder einem rentenversicherungspflichtigen Minijob nachzugehen. Eine Sonderregel gilt für Versicherte mit 45 Versicherungsjahren: Diese dürfen abschlagsfrei ab 65 in Rente gehen (je nach Jahrgang etwas früher) – und können fehlende Beitragsjahre mit einem Minijob auffüllen. Der Bezug von ALG in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird in diesem Fall jedoch nicht auf die Versicherungszeit angerechnet.
    Ich bin 1961 geboren. Kann ich mit 63 in Rente gehen?
    Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 war nur für jene möglich, die vor 1953 geboren wurden.

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