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Was du über nicht versicherte Schadensfälle wissen solltest

Es gibt Schadensfälle, die nicht versichert sind. Welche das bei den gängigsten Versicherungen sind und was daher zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bestimmte Schadensfälle werden nicht durch herkömmliche Versicherungspolicen gedeckt. Grund dafür können gewisse Rechtsangelegenheiten sein, oder es sind Schäden durch Naturkatastrophen und Krieg bis hin zu Nuklearschäden, die von keiner Versicherung gedeckt sind. Welche Fälle bei welcher Versicherung ausgeschlossen sind und ob du dich dennoch dagegen absichern kannst, liest du hier.
  1. Versicherungen greifen nicht immer
  2. Was an Haus und Hausrat nicht versichert ist
  3. Auch Rechtsschutz schützt nicht in jeder Situation
  4. Wann haftet die Haftpflicht nicht?
  5. Absicherung für nicht versicherte Schadensfälle
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Versicherungen greifen nicht immer

Versicherungen bieten Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse. Als wesentlicher Bestandteil der finanziellen Absicherung übernehmen sie die Kosten, die durch einen Schadensfall entstehen – und sehr hoch sein können. Du solltest also einen für dich passenden Versicherungsschutz haben und diesen regelmäßig überprüfen, ob er weiterhin deinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Versicherungen decken jedoch nicht jede Art von Schaden ab. Es gibt Situationen und Ereignisse, bei denen selbst die umfangreichste Versicherungspolice ihre Grenzen hat. Manche Vorkommnisse, beispielsweise Elementarschäden, können zwar auf Antrag mitversichert werden, andere sind von vornherein ausgeschlossen.

Versicherte und nicht versicherte Schadensfälle können je nach Versicherung variieren und sind vertraglich genau definiert. Vor Abschluss einer Versicherung solltest du die jeweiligen Konditionen stets gründlich prüfen.

Was an Haus und Hausrat nicht versichert ist

Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind speziell darauf ausgerichtet, die Folgekosten durch Schäden am Zuhause und am Besitz abzudecken. Während in der Hausratversicherung die persönlichen Gegenstände versichert sind, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wenn Schäden am Wohneigentum auftreten. Einige Schadensfälle sind jedoch nicht versicherbar.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz bei folgenden Fällen:

Üblicherweise lassen sich Elementarschäden und durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden jedoch zusätzlich versichern.

Kurz erklärt

Der Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit liegt im Bewusstsein der schadenverursachenden Person. Vorsatz liegt vor, wenn jemand willentlich und in Kenntnis aller Umstände ein bestimmtes Ziel anstrebt, also die Absicht hat, etwas Bestimmtes zu tun, und die möglichen Konsequenzen bewusst in Kauf nimmt. Grobe Fahrlässigkeit hingegen weist auf eine besonders schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt hin.

Hausratversicherung

In der Regel sind die Folgekosten folgender Fälle mit einer Hausratversicherung nicht mit abgedeckt:

Wie in der Wohngebäudeversicherung können Zusatzversicherungen für Elementarschäden und grobe Fahrlässigkeit abgeschlossen werden.

Außerdem sind einige Gegenstände, die sich im Haus oder auf dem Grundstück befinden, für gewöhnlich über die Hausratversicherung nicht abgesichert:

Auch Rechtsschutz schützt nicht in jeder Situation

Bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Darunter fallen Gebühren für Rechtsbeistand und Gericht und Kosten für Bezeugende, Gutachter:innen und Sachverständige.

Allerdings greift die Versicherung nicht in jedem Fall. In der Regel sind diese Fälle ausgeschlossen:

Rechtliche Auseinandersetzungen, die Haus und Wohnung betreffen – dazu gehören Mietangelegenheiten – oder Streitigkeiten um Kapitalanlagen sind oft nicht von vornherein in der Rechtsschutzversicherung enthalten und müssen zusätzlich abgesichert werden.

Wann haftet die Haftpflicht nicht?

Hast du selbst einen Schaden bei jemand anderem verursacht und bist dafür haftbar, bietet eine Haftpflichtversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen. Einige Schadensfälle sind jedoch dabei nicht versichert:

Quick-Info

In Deutschland besteht nach Paragraf 1 des Pflichtversicherungsgesetzes die Pflicht, für jedes Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die die Versicherten anderen Personen mit ihrem Fahrzeug zufügen. Schäden, die am eigenen Auto entstehen, decken nicht gesetzlich vorgeschriebene Teil- und Vollkaskoversicherungen ab.

Absicherung für nicht versicherte Schadensfälle

Es gibt bestimmte Schadensfälle, die nicht über herkömmliche Versicherungen abgedeckt werden können, etwa Schäden durch Krieg, Atomschäden oder andere außergewöhnliche Risiken. Gegen diese Situationen kannst du dich nur selbst absichern: Du kannst dich beispielsweise im Voraus informieren und vermeiden, in Risikogebiete zu reisen. Die meistens Situationen lassen sich aber versichern, in der Regel durch Zusatzversicherungen – damit du weißt, welche nötig sind, solltest du stets die Details der Versicherungen kennen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Schäden können nicht versichert werden?
Nicht versicherbar sind beispielsweise vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Auch Schäden durch Krieg, atomare Energie oder innere Unruhen können in der Regel nicht versichert werden.
Was passiert bei einem Unfall, wenn ich nicht versichert bin?
Hast du im Rahmen eines Unfalls jemand anderen geschädigt und bist nicht haftpflichtversichert, musst du die entstandenen Kosten selbst tragen. Bist du mit einem Kraftfahrtzeug Unfallverursacher:in, hast keine Kfz-Haftpflichtversicherung und bist nicht in der Lage, den Schaden selbst zu zahlen, greift für das Opfer die Verkehrsopferhilfe.
In welchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Über die Haftpflichtversicherung sind Schäden nicht versichert, die durch Vorsatz oder im Rahmen krimineller Handlungen eingetreten sind, ebenso wie Bußgelder oder Geldstrafen. Auch die Kosten durch Schäden, die dir selbst, mitversicherten Personen oder nahen Angehörigen innerhalb der Hausgemeinschaft geschehen, sind über deine eigene Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.

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