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Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Streik? Diese Infos brauchst du

Ob Krankheit, Jobwechsel oder private Gründe – manchmal muss der Urlaub kurzfristig abgesagt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann dann vor hohen Kosten schützen. In unserem Ratgeber erfährst du, wann sie sich lohnt, was bei Streik gilt und in welchen Fällen sie wirklich greift.
Frau wartet beim Flughafen mit gesenktem Kopf
Redaktion AMEXcited Insights
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Das Wichtigste in Kürze
Urlaubsreisen sind für viele Deutsche ein fester Bestandteil des Lebens. Ob an die Ostsee, nach Spanien, Italien oder in ferne Länder – die Vorfreude auf den Urlaub gehört einfach dazu! Doch was passiert, wenn du die Reise unerwartet nicht antreten kannst? Krankheiten, ein plötzlicher Arbeitsplatzwechsel oder private Gründe können selbst die besten Urlaubspläne durcheinanderbringen. In solchen Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Einbußen schützen. Besonders wenn du früh buchst, mit Kindern reist oder eine teure Reise geplant hast, solltest du über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken. Ein häufiges Anliegen ist, ob die Reiserücktrittsversicherung auch bei Streiks greift. In unserem Ratgeber erfährst du, wann sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt, in welchen Situationen sie tatsächlich zahlt und wann nicht.
  1. Schütze dich vor hohen Stornokosten: Die Bedeutung der Reiserücktrittsversicherung
  2. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
  3. Besonderer Hinweis: Streik und die Reiserücktrittsversicherung
  4. EuGH-Urteil zu Streiks: Entschädigung für Fluggäste bei internen Konflikten
  5. Fazit: Dein Schutz bei unerwarteten Reisehindernissen
  6. FAQ: Häufig gestellte Fragen
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Das Wichtigste in Kürze

  •  Schutz vor finanziellen Verlusten: Eine Reiserücktrittsversicherung hilft, Kosten zurückzubekommen, wenn du die Reise nicht antreten kannst.
  • Streikrisiko: Viele Versicherungen decken Streiks nur ab, wenn sie unerwartet und kurzfristig ausgerufen werden.
  • Frühzeitige Buchung und Familienreisen: Besonders empfehlenswert für Frühbucher und Familien, um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen abzusichern.
  • Vertragsbedingungen prüfen: Es ist wichtig, die Bedingungen der Versicherung zu prüfen und sich bei Unklarheiten beraten zu lassen.

Schütze dich vor hohen Stornokosten: Die Bedeutung der Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet dir finanziellen Schutz, falls du deine private oder geschäftliche Reise aus unerwarteten und notwendigen Gründen absagen oder abbrechen musst – beispielsweise wegen Krankheit oder erheblicher Schäden an deinem Eigentum. Ohne solch eine Versicherung können die Stornokosten erheblich sein. Stornierungen treten erfahrungsgemäß am häufigsten in den letzten 14 Tagen vor dem Reiseantritt auf, was oft mit hohen Stornogebühren verbunden ist.

Hier ist eine Übersicht der typischen Stornogebühren in Abhängigkeit von der verbleibenden Zeit bis zum Reiseantritt:

Wochen bis Reiseantritt Stornogebühren als Prozentsatz der Reisekosten
Mehr als 4 Wochen 25 %
3–4 Wochen bis 35 %
2–3 Wochen bis 40 %
1–2 Wochen bis 60 %
1 Woche bis 80 %
Tag des Reiseantritts bis 100 %

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn du eine Urlaubsreise im Wert von 2.500 € genau 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn stornierst, können die Stornokosten bis zu 1.500 € betragen.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornokosten, sodass du finanziell abgesichert bist und nicht auf den hohen Kosten sitzenbleibst.

Gut zu wissen!

Was ist versichert? Was ist nicht versichert?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann dir im Falle von unerwarteten Ereignissen, die deine Reisepläne durchkreuzen, finanziellen Schutz bieten. Doch nicht alles ist abgedeckt. Während eine Vielzahl von unerwarteten Umständen versichert ist, gibt es auch einige Ausschlüsse, die du kennen solltest.

In den folgenden Tabellen erhältst du eine Übersicht der wichtigsten versicherten und nicht versicherten Szenarien, damit du bestens informiert bist und sorglos reisen kannst. Außerdem erfährst du, ob und wann die Reiserücktrittsversicherung bei einem Streik greift.

Was ist versichert?

Hier sind die wichtigsten Punkte, die durch deine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt sind:

Versicherungsszenario Details
Ersterkrankung oder Verschlechterung Unerwartete schwere Ersterkrankung oder die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde.
Tod und schwere Unfallverletzung / Schwangerschaftskomplikationen Schutz bei Tod und schweren Unfallverletzungen. Komplikationen während der Schwangerschaft sind ebenfalls abgedeckt.
Nichtantritt der Reise / Beendigung der Reise Im Falle eines versicherten Nichtantritts übernimmt die Versicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Sollte die Reise außerplanmäßig beendet werden müssen, ersetzt die Versicherung den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Versicherungssumme Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Weitere Gründe Weitere versicherte Gründe findest du in den Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?

Einige Szenarien sind von der Versicherung ausgeschlossen. Hier sind die wichtigsten Ausschlüsse:

Nicht versicherte Szenarien Details
Streik, Krieg und Unruhen Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse sind nicht versichert.
Stornogebühren Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die Stornierung der Reise werden nicht übernommen.
Psychische Reaktionen Eine psychische Reaktion auf Kriegsereignisse, innere Unruhen, Terrorakte, Flugunglücke oder auf die Befürchtung solcher Ereignisse ist nicht versichert.
Suchterkrankungen Suchterkrankungen sind nicht abgedeckt.

Besonderer Hinweis: Streik und die Reiserücktrittsversicherung

Es ist wichtig zu beachten, dass Schäden durch Streik in der Regel nicht von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt sind. Das bedeutet, dass du im Falle eines Streiks am Flughafen oder bei der Fluggesellschaft möglicherweise nicht gegen Stornokosten oder zusätzliche Ausgaben abgesichert bist.

Informiere dich daher gut, welche Leistungen deine Versicherung im Detail abdeckt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil zu Streiks: Entschädigung für Fluggäste bei internen Konflikten

EuGH-Urteil: Entschädigung für Passagiere bei Pilotenstreik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Passagier:innen bei einem Streik der Pilot:innen, der zur Durchsetzung von Gehaltserhöhungen dient, Anspruch auf Entschädigung haben. In seinem Urteil vom 23. März 2021 (Az.: C-28/20) stellte das Gericht fest, dass ein solcher Streik für die Airline ein vorhersehbares internes Ereignis ist und nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beurteilt Streiks nach ihrer Vorhersehbarkeit und Beherrschbarkeit für die Airline sowie der Unterscheidung zwischen internen und externen Ereignissen. Streiks von Fluglots:innen oder Flughafenpersonal gelten als nicht beherrschbare externe Ereignisse, weshalb die Airline keine Entschädigung zahlen muss.

Im Gegensatz dazu können Streiks des Airline-Personals als internes Ereignis angesehen werden, was betroffenen Fluggästen Anspruch auf Entschädigung gibt. Die Airline muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Streiks auf die Passagier:innen zu minimieren. Nur wenn sie nachweisen kann, dass alle angemessenen Schritte unternommen wurden und keine Lösung gefunden werden konnte, kann sie eine Entschädigung verweigern.

Fazit: Dein Schutz bei unerwarteten Reisehindernissen

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dich vor finanziellen Verlusten, wenn unerwartete Ereignisse wie Krankheiten oder private Gründe eine Reise unmöglich machen. Sie ist besonders empfehlenswert für Frühbucher:innen, Familien und teure Reisen. Achte jedoch auf die Versicherungsbedingungen, insbesondere in Bezug auf Streiks. Während interne Streiks des Airline-Personals Entschädigungsansprüche für Passagiere auslösen können, sind externe Streiks oft nicht abgedeckt. Ein gutes Verständnis deiner Rechte und der Versicherungsleistungen sorgt für ein unbeschwertes Reisen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Bietet die Reiserücktrittsversicherung Schutz bei Streiks?

In der Regel decken Reiserücktrittsversicherungen Streiks nicht ab, insbesondere nicht, wenn diese im Voraus angekündigt wurden. Der Schutz bei Streiks hängt stark von den spezifischen Bedingungen der Versicherung ab, daher lohnt es sich, die Vertragsdetails genau zu prüfen und einen Anbieter zu wählen, der unerwartete Streiks eventuell abdeckt.

Wann kommt die Versicherung bei einem Streik zum Tragen?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann greifen, wenn ein Streik kurzfristig und unerwartet ausgerufen wird und du deshalb deine Reise nicht antreten kannst. In solchen Fällen kann die Versicherung die Stornokosten übernehmen. Wichtig ist, dass die Bedingungen der Versicherung den Schutz bei unverhofften Ereignissen wie plötzlichen Streiks umfassen.

Welche Optionen habe ich bei einem Streik?

Bei einem Streik kannst du versuchen, direkt mit der Airline oder dem Reiseveranstalter eine Umbuchung oder Erstattung zu verhandeln. Viele Fluggesellschaften bieten in solchen Fällen flexible Lösungen an. Alternativ kannst du prüfen, ob andere Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Eine Reiseversicherung mit Streikschutz könnte ebenfalls helfen, eventuelle finanzielle Verluste zu minimieren.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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    Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben.

    Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

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    Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.

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    Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karte registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

    Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.

    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.

    Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.

    Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
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    AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an, darunter den Reiserücktrittschutz. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
  • Mehrwerk Nord GmbH
    Die Mehrwerk Nord GmbH mit Sitz in Hamburg gehört zur Mehrwerk Gruppe, einem inhabergeführter Komplettanbieter für Mehrwertleistungen, und bietet unter anderem exklusive Dienstleistungen für American Express an, darunter die SafetyFirst Taschenversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
  • Assurant Inc.
    Assurant, Inc. ist ein globaler Anbieter von Risikomanagement-Lösungen und bietet unter anderem Versicherungen für American Express an, darunter die Handyversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
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    ¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
  • American Express Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Card und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 25.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 75.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

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