Frau wartet beim Flughafen mit gesenktem Kopf
© @Getty Images Stephen Welstead 2025
Reiseversicherung

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Streik? Rechte bei Flugausfall

Der Koffer ist gepackt, die Vorfreude groß – doch dann der Schock: Streik am Flughafen! Zurecht kommt jetzt die Frage auf: Kann ich kostenlos stornieren? Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornokosten. Doch zahlt sie auch bei Streiks? In diesem Ratgeber erfährst du, wann die Versicherung greift und wann stattdessen Fluggastrechte oder das Pauschalreiserecht entscheidend sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutz vor finanziellen Verlusten: Eine Reiserücktrittsversicherung hilft, Kosten zurückzubekommen, wenn du die Reise nicht antreten kannst.
  • Streikrisiko: Viele Versicherungen decken Streiks nur ab, wenn sie unerwartet und kurzfristig ausgerufen werden.
  • Frühzeitige Buchung und Familienreisen: Besonders empfehlenswert für Frühbucher:innen und Familien, um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen abzusichern. 
  • Vertragsbedingungen prüfen: Es ist wichtig, die Bedingungen der Versicherung zu prüfen und sich bei Unklarheiten beraten zu lassen.

Schütze dich vor hohen Stornokosten: Die Bedeutung der Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dich finanziell, wenn du eine Reise vor Reisebeginn aus einem versicherten, unerwarteten Grund absagen musst – zum Beispiel bei einer plötzlich schweren Erkrankung oder einem Unfall. Ohne Versicherung können je nach Vertrag und Reiseart kurz vor Abreise hohe Stornokosten entstehen.

Viele Reiseveranstalter staffeln Stornopauschalen nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Wie hoch die Kosten in deinem Fall sind, steht in den AGB deines Anbieters (Reiseart und Vertrag sind entscheidend).

Nicht unüblich sind folgende Staffelungen:

Hinweis: Die Prozentsätze können je nach Reise (zum Beispiel Flugpauschalreise, Kreuzfahrt, Ferienwohnung) und Anbieter deutlich abweichen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn du eine Urlaubsreise im Wert von 2.500 Euro genau 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn stornierst, können die Stornokosten bis zu 1.500 Euro betragen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornokosten, sodass du finanziell abgesichert bist und nicht auf den hohen Kosten sitzenbleibst.

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Du kannst deine Reise nicht wie geplant antreten oder musst vorzeitig heimfahren? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du für alle Fälle abgesichert.*


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Gut zu wissen: Fluggastrechte bei Streik

  • Betreuung am Flughafen: Bei Annullierung oder großer Verspätung muss die Airline oft Getränke/Mahlzeiten bereitstellen – bei Bedarf auch Hotel + Transport.
  • Erstattung oder Umbuchung: Du kannst in der Regel zwischen Ersatzbeförderung und Ticketpreiserstattung wählen.
  • Ausgleichszahlung möglich: Je nach Fall können 250 bis 600 Euro Ausgleich zustehen – besonders relevant bei Streiks des Airline-Personals (EuGH C‑28/20)
  • Praktisches Tool: Mit der „Flugärger“-App der Verbraucherzentrale kannst du Ansprüche prüfen und direkt geltend machen.

Was ist versichert? Was ist nicht versichert?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann dich vor finanziellen Verlusten schützen – aber nur, wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Typischerweise sind das persönliche, unerwartete Ereignisse. Allgemeine Störungen wie Streiks, politische Unruhen oder vorhersehbare Ereignisse sind dagegen häufig ausgeschlossen.

Die folgenden Tabellen geben dir eine schnelle Orientierung. Entscheidend sind immer die Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs.

Besonderer Hinweis: Streik und die Reiserücktrittsversicherung

Es ist wichtig zu beachten, dass Schäden durch Streik in der Regel nicht von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt sind. Das bedeutet, dass du im Falle eines Streiks am Flughafen oder bei der Fluggesellschaft möglicherweise nicht gegen Stornokosten oder zusätzliche Ausgaben abgesichert bist.

Informiere dich daher gut, welche Leistungen deine Versicherung im Detail abdeckt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Good to know: Mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt von American Express®, bekommst du bis zu 100 Euro für zusätzliche
Reise- und Unterbringungskosten erstattet, wenn du aufgrund eines unvorhersehbaren Streiks

  • den Start deines Flugs oder die Abfahrt deines Zugs oder Schiffs versäumst
  • deinen Anschluss-Flug, -Zug oder Schiff verpasst
  • oder sich dein Zug, Flug oder Schiff verspätet, ausfällt oder dich aufgrund einer Überbuchung nicht mitnimmt

und zusätzlich zu diesen möglichen Szenarien innerhalb von sechs Stunden ab der bekanntgegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung steht.

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Fluggastrechte bei Streik: Was der EuGH entschieden hat

EuGH-Urteil: Entschädigung für Passagier:innen bei Pilot:innenstreik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Streik des eigenen Airline-Personals nicht automatisch ein „außergewöhnlicher Umstand“ ist. Im Urteil vom 23. März 2021 (C‑28/20) stellte der EuGH klar: Streiks, die Teil interner Konflikte sind (z. B. Gehaltsverhandlungen), können zur Ausgleichspflicht nach der EU-Fluggastrechteverordnung führen.

Für die Praxis ist die Unterscheidung wichtig: Interne Streiks (z. B. Pilot:innen, Kabinenpersonal einer Airline) können Ausgleichszahlungen wahrscheinlicher machen. Externe Streiks (z. B. Flughafenpersonal, Fluglotsen) gelten eher als nicht beherrschbar – dann entfällt die Ausgleichszahlung häufig. Betreuungsleistungen (z. B. Verpflegung/Hotel) können dennoch bestehen (Stand August 2025).

Die Airline muss im Streitfall darlegen, dass sie trotz zumutbarer Maßnahmen die Annullierung oder große Verspätung nicht verhindern konnte. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann eine Ausgleichszahlung fällig werden – zusätzlich zur Umbuchung oder Erstattung.

Dein Schutz bei unerwarteten Reisehindernissen

Eine Reiserücktrittsversicherung, zum Beispiel die von American Express vermittelte Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners, schützt dich vor Stornokosten, wenn du aus einem versicherten persönlichen Grund (zum Beispiel schwere Krankheit) nicht reisen kannst – Streik ist meist ausgeschlossen.

Bei Streik sind oft deine Fluggastrechte entscheidend: Du hast je nach Situation Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung und häufig auf Betreuung am Flughafen. Bei Streiks des Airline-Personals kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung möglich sein. Prüfe im Ernstfall zuerst, ob du Flug-only oder eine Pauschalreise gebucht hast – davon hängt der richtige Ansprechpartner ab.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.