Reiseversicherung

Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen

Es ist wieder so weit, du planst den nächsten Jahresurlaub und diesmal soll es nicht die Ostsee sein. Vielleicht die Dominikanische Republik? Zu den Vorbereitungen gehört auch die Frage, was passiert bei einer unerwarteten Krankheit? Da du nicht auf hohen Stornokosten sitzen bleiben möchtest, suchst du nach einer passenden Reiserücktrittsversicherung.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Konsequent abgesichert: Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das finanzielle Risiko der Stornogebühren.
  • Unabhängiger Abschluss: Der Abschluss ist direkt im Anschluss an die Buchung der Reise separat möglich.
  • Leistungen: Zu den versicherten Leistungen gehören in der Regel Krankheiten, Unfälle und der Arbeitsplatzverlust. Jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Was ist eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Mit dem Thema Reiserücktrittsversicherung beschäftigen sich Verbraucher:innen oft nur einmal im Jahr – wenn es um die Planung des Jahresurlaubs geht. Was ist die Reiserücktrittsversicherung und musst du auch über deren Abschluss nachdenken? Bei den Tarifen handelt es sich um eine Versicherung, die dann leistet, wenn du eine geplante Reise nicht antreten kannst.

Hintergrund: Die Reiseveranstalter dürfen von dir bei einer Absage der Reise eine Entschädigung verlangen, da mit deiner Buchung ein Vertrag zustande gekommen ist, der den Veranstalter und dich zu einer Leistung verpflichtet. Die Höhe der Stornogebühren hängt in der Regel vom Zeitpunkt ab, an dem du die Reise stornierst.

Als Faustregel gilt: Die Gebühren werden höher, je kürzer der Zeitraum zwischen der Stornierung und dem Reisedatum ist. Sind es nur noch wenige Tage, zahlst du schnell 50 Prozent und mehr des ursprünglichen Reisepreises.

Genau hier setzt die Einzel- oder Einmal-Reiserücktrittsversicherung an. Der Versicherer übernimmt die Stornogebühren und fängt damit das finanzielle Risiko auf. Du darfst die Versicherung aber nicht als „Freibrief“ sehen und die Reise stornieren, weil du es dir vielleicht anders überlegt hast. Seitens der Reiserücktrittsversicherung ist eine Leistung nur für bestimmte Gründe der Stornierung vorgesehen.

Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern

Du kannst deine Reise nicht wie geplant antreten oder musst vorzeitig heimfahren? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du für alle Fälle abgesichert.*


Mehr erfahren

Leistungen der einmaligen Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung knüpft die Leistung an bestimmte Schadensereignisse, die eines gemeinsam haben: Deren Eintritt ist beim Abschluss des Versicherungsvertrags und der Reise nicht absehbar. Es handelt sich um plötzlich eingetretene, unvorhergesehene Ereignisse.

  • Schwere Krankheit oder Unfall: Wenn du oder eine mitreisende Person erkranken oder einen Unfall erleiden, wodurch es nicht mehr möglich ist, die Reise anzutreten.
  • Todesfall: Der Tod eines nahen Familienangehörigen gehört in der Regel ebenfalls zu den Leistungsfällen der Einzel-Reiserücktrittsversicherung.
  • Schwangerschaft: Eine unerwartete Schwangerschaft oder Komplikationen in der Schwangerschaft können versicherte Gründe sein.
  • Impfunverträglichkeit: Lässt du dich kurz vor der Reise impfen und es treten heftige Reaktionen auf, kann hier ebenfalls ein Leistungsfall vorliegen.
  • Arbeitsplatzverlust: Eine unerwartete und nicht selbst verschuldete Kündigung kann ein Leistungsfall sein.
  • Schaden am Eigentum: Bei dir wurde eingebrochen oder kurz vor der Reise hat es in deinem Haus gebrannt? Dann besteht hier in der Regel ein Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung.

Tipp: Bei der durch American Express® vermittelten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du weltweit – inklusive USA und Kanada – abgesichert und erhältst im versicherten Fall Erstattungen bis zu 10.000 Euro für deine gebuchte Reise. Ob als Einzel- oder Jahrespolice.*

Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen – bei der Buchung oder separat?

Willst du dich gegen die Stornogebühren absichern und die Versicherung auf deine gebuchte Reise zuschneiden, kommt der Abschluss eines Einzeltarifs infrage. Du schließt diese Reiserücktrittsversicherung einmalig ab und bekommst ein entsprechendes Angebot sehr oft direkt bei der Buchung deiner Reise unterbreitet. 

Du kannst dich aber auch anders entscheiden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung als einmalig geltender Tarif ist auch unabhängig von der Reisebuchung möglich. Der Vorteil: Anders als im Reisebüro, das dir in der Regel nur eine Versicherung anbietet, ist hier ein Vergleich zwischen verschiedenen Tarifen möglich.

Damit kannst du dich für die Versicherung entscheiden, deren Preis-Leistungsverhältnis besonders gut abschneidet. Es gibt unter anderem beim Thema Selbstbeteiligung oder hinsichtlich der versicherten Leistungsfälle zwischen den Gesellschaften Unterschiede. Wie beim Abschluss des Tarifs im Reisebüro bezahlst du auch hier den Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung einmalig und bist für die Reise versichert.

Eine besonders umfassende Versicherung ist der Reisekomplettschutz von AXA Partners, der dich und deine Liebsten absichert und unter anderem bei verpassten Flug- und Zuganschlüssen, schweren Erkrankungen, Unfällen sowie verloren gegangenem Gepäck greift.*

Einmal gekümmert, ein Jahr Schutz

Der Reisekomplettschutz von AXA Partners sichert dich und deine Liebsten umfassend ab. Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert.


Mehr erfahren

Mit der Einzelpolice jede Reise individuell absichern

Mit einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung bist du in der Lage, jede Reise individuell abzusichern und bezahlst den Beitrag nur einmalig. Neben der Möglichkeit, eine Versicherung direkt bei der Buchung deiner Reise abzuschließen, kannst du dich auch später dafür entscheiden und dazu die Tarife anderer Versicherungen miteinander vergleichen. Entscheide dich für die Reiserücktrittsversicherung mit den besten Leistungen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.