- Wissenswertes rund um die Unfallversicherung
- Die Leistungen der Unfallversicherung
- So hilft die Unfallversicherung bei Knochenbruch
- Wie funktioniert die Knochenbruchpauschale?
- Was zahlt die Unfallversicherung bei verschiedenen Knochenbrucharten?
- Die richtige Absicherung bei Knochenbrüchen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Unfallversicherungen decken Kosten: Sie übernehmen die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und andere mit dem Unfall verbundene Ausgaben.
- Gesetzliche und private Unfallversicherung: Während die gesetzliche nur Arbeitsunfälle abdeckt, zahlt die private bei Unfällen aller Art.
- Kranken- und Unfallversicherung greifen ineinander: Beide sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bieten umfassenden Schutz für verschiedene gesundheitsbezogene Ereignisse.
- Verschiedene Leistungen der Unfallversicherung: Dazu gehören Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung, Bergungskosten und Hinterbliebenenschutz.
- Knochenbruchpauschale als Zusatzleistung: Bei einem unfallbedingten Knochenbruch kann ein einmaliger Geldbetrag gezahlt werden. Die Höhe variiert je nach Anbieter.
Wissenswertes rund um die Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt die Kosten ab, die durch einen Unfall entstehen. Sie unterstützt die Versicherten auch bei bleibenden Schäden und trägt dazu bei, die finanzielle Belastung nach einem Unfall zu mildern und den Umgang mit der Situation zu erleichtern.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle am Arbeitsplatz – beziehungsweise in der Schule oder Uni – abdeckt, zahlt die private Unfallversicherung in der Regel bei Unfällen aller Art, ganz gleich, ob sich diese im Straßenverkehr, beim Sport oder zu Hause ereignet haben.
Unter einem Unfall versteht die Versicherung ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das dich unfreiwillig trifft und eine körperliche Schädigung zur Folge hat.
Quick-Info
Die Unfallversicherung konzentriert sich auf Unfälle und deren direkte Auswirkungen auf die Gesundheit und finanzielle Situation der versicherten Person. Beide Versicherungen sind deshalb hierzulande gesetzliche Pflichtversicherungen, die möglichst umfassenden Schutz für verschiedene gesundheitsbezogene Ereignisse gewährleisten sollen.
Die Leistungen der Unfallversicherung
Unfälle können unerwartete Folgen haben und finanzielle Belastungen mit sich bringen. Im Versicherungsfall zahlt die Unfallversicherung einen einmaligen Betrag, auch Invaliditätsleistung genannt. Sie soll die finanziellen Einbußen ausgleichen, die durch den Unfall entstehen – beispielsweise für eine barrierefreie Umgestaltung deines Zuhauses.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der Höhe der Beeinträchtigung, dem sogenannten Invaliditätsgrad. Dieser wird anhand der Gliedertaxe berechnet. Das sind festgelegte Prozentsätze für Leistungen beim Verlust von Gliedmaßen oder bei vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen. Eine Invaliditätsleistung wird in den meisten Fällen allerdings nur gezahlt, wenn der Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird.
Weitere Leistungen umfassen üblicherweise:
- Unfallrente: Lebenslange monatliche Zahlung nach schweren Unfällen, die einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent zur Folge hatten.
- Krankenhaustagegeld: Zahlungen für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall – für gewöhnlich auf zwei Jahre beschränkt.
- Übergangsleistung: Finanzielle Unterstützung für bis zu sechs Monate bis zur Feststellung der Invaliditätsleistung, wenn aufgrund des Unfalls eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent im Berufsleben entstanden ist.
- Bergungskosten: Übernahme der Kosten für Rettungsmaßnahmen und den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.
- Hinterbliebenenschutz: Auszahlung der Versicherungssumme an Hinterbliebene bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für ästhetische Eingriffe, um das Erscheinungsbild nach schwerwiegenden Unfällen wiederherzustellen.
So hilft die Unfallversicherung bei Knochenbruch
Die Unfallversicherung deckt zwar die Kosten für verschiedene Unfallfolgen ab, aber bestimmte Aspekte sind nicht immer im Leistungsumfang enthalten. Ein Beispiel dafür sind Knochenbrüche: In den meisten Fällen heilt ein Knochenbruch innerhalb weniger Wochen vollständig aus und erfordert keine dauerhafte finanzielle Unterstützung.
Wenn du jedoch aufgrund eines komplizierten Knochenbruchs längere Zeit im Krankenhaus verbringen musst, hast du möglicherweise Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Dieses Geld soll dich während deines Krankenhausaufenthalts finanziell unterstützen, da du in dieser Zeit nicht arbeiten kannst und dein gewohntes Einkommen ausfällt.
Einige Versicherungen bieten als kostenpflichtige Ergänzung eine Knochenbruchpauschale an.
Wie funktioniert die Knochenbruchpauschale?
Die Knochenbruchpauschale, umgangssprachlich auch als "Gipsgeld" bezeichnet, ist eine der wichtigsten Leistungen einer privaten Unfallversicherung bei Knochenbrüchen. Sie bietet dir einen finanziellen Ausgleich, der unabhängig von langfristigen Folgen des Unfalls gezahlt wird. Im Gegensatz zur Invaliditätsleistung musst du für die Knochenbruchpauschale keinen dauerhaften Gesundheitsschaden nachweisen.
Definition und Zweck der Knochenbruchpauschale
Die Knochenbruchpauschale ist eine Einmalzahlung, die du erhältst, wenn du durch einen Unfall einen Knochenbruch erleidest. Sie dient als schnelle finanzielle Hilfe, um die unmittelbaren Folgen des Unfalls zu bewältigen – sei es für Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmittel wie Krücken oder spezielle Transportkosten, die deine Krankenkasse nicht vollständig übernimmt.
Wichtig zu wissen: Die Knochenbruchpauschale wird in der Regel unabhängig von der Schwere des Bruchs ausgezahlt. Ob ein komplizierter Trümmerbruch oder ein einfacher Haarriss – die Höhe der Pauschale ist meistens per Vertrag festgelegt und bleibt gleich.
Typische Leistungshöhen der Knochenbruchpauschale
Die Höhe der Knochenbruchpauschale variiert je nach Versicherer und gewähltem Tarif. Typische Beträge liegen zwischen 500 und 3.000 Euro. Einige Versicherungen staffeln die Leistung auch nach der Art des Knochenbruchs oder haben unterschiedliche Pauschalen für verschiedene Körperteile.
Bei hochwertigen Unfallversicherungen wird die Knochenbruchpauschale zudem oft ohne Anrechnung auf andere Leistungen ausgezahlt. Das bedeutet: Du erhältst diese Zahlung zusätzlich zu anderen möglichen Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder spätere Invaliditätsleistungen.
Unterschied zu anderen Unfallversicherungsleistungen
Die Knochenbruchpauschale unterscheidet sich von anderen Leistungen der Unfallversicherung in mehreren wichtigen Punkten:
- Sofortige Auszahlung: Im Gegensatz zur Invaliditätsleistung musst du nicht warten, bis der endgültige Gesundheitszustand festgestellt ist (oft dauert dies bis zu 12-24 Monate).
- Keine Dauerschäden nötig: Auch wenn der Knochenbruch vollständig ausheilt, hast du Anspruch auf die Pauschale.
- Unbürokratisch: Oft reicht ein ärztlicher Nachweis über den Knochenbruch, um die Leistung zu erhalten.
Verwendungszweck frei: Du kannst selbst entscheiden, wofür du das Geld einsetzt.
| Versicherer (Beispiele) | Knochenbruchpauschale | Besonderheiten |
| Versicherer A | 1.000 € | Einheitliche Pauschale für alle Knochenbrüche |
| Versicherer B | 500 € - 2.000 € | Staffelung nach Schwere des Bruchs |
| Versicherer C | 1.500 € | Zusätzlich 500 € pro weiterem Knochenbruch beim gleichen Unfall |
| Versicherer D | 3.000 € | Nur bei komplexen Brüchen (einfache Frakturen: 1.000 €) |
| Versicherer E | 750 € | Zusätzliches erhöhtes Krankenhaustagegeld bei Knochenbrüchen |
Was zahlt die Unfallversicherung bei verschiedenen Knochenbrucharten?
Die Leistungen einer Unfallversicherung können je nach Art und Schwere des Knochenbruchs variieren. Manche Versicherer differenzieren ihre Zahlungen entsprechend der Komplexität der Fraktur oder des betroffenen Körperteils.
Leistungen bei einfachen vs. komplexen Knochenbrüchen
Bei vielen Versicherungen gibt es Unterschiede in der Leistungshöhe je nach Schweregrad des Knochenbruchs:
- Einfache Frakturen (glatte Bruchlinie, keine Verschiebung): Hier wird oft die Basis-Knochenbruchpauschale gezahlt.
- Komplexe Frakturen (mehrfache Bruchlinien, Verschiebungen): Einige Tarife sehen höhere Leistungen vor, teilweise bis zum Doppelten der Basispauschale.
- Trümmerbrüche: Diese schweren Verletzungen führen bei manchen Versicherern zu nochmals erhöhten Leistungen.
- Offene Brüche: Aufgrund des höheren Komplikationsrisikos zahlen einige Versicherer hier Zuschläge.
Es gibt auch Tarife, die keine Unterschiede machen und unabhängig vom Schweregrad die gleiche Pauschale zahlen. Dies kann Vorteile bei der Abwicklung haben, da keine Diskussionen über die Klassifizierung des Bruchs entstehen.
Spezifische Zahlungen bei unterschiedlichen Frakturen
Manche Unfallversicherungen differenzieren ihre Leistungen nach dem betroffenen Körperteil:
- Wirbelsäulenbrüche: Oft höhere Pauschalen (2.000-5.000 Euro)
- Beckenbrüche: Ebenfalls häufig erhöhte Leistungen (2.000-4.000 Euro)
- Oberschenkel-/Oberarmbrüche: Mittlere bis höhere Pauschalen (1.500-3.000 Euro)
- Unterarm-/Unterschenkelbrüche: Standard-Pauschalen (1.000-2.000 Euro)
- Rippenbrüche: Oft niedrigere Pauschalen (500-1.000 Euro)
- Finger-/Zehenbrüche: Geringere Beträge (300-800 Euro), teilweise nur bei mehreren gebrochenen Fingern/Zehen
Bei einigen Premium-Tarifen ist die Auszahlung auch kumulativ möglich: Brichst du dir bei einem Unfall mehrere Knochen, erhältst du die entsprechenden Pauschalen addiert – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Beispielfall: Oberschenkelfraktur und entsprechende Versicherungsleistungen
Ein typisches Szenario: Du hast beim Skifahren einen Oberschenkelbruch erlitten. Mit einer umfassenden Unfallversicherung könnten folgende Leistungen zusammenkommen:
- Knochenbruchpauschale: 2.000 Euro (Beispiel für einen schweren Bruch)
- Krankenhaustagegeld: Bei 14 Tagen Krankenhausaufenthalt und 50 Euro Tagessatz: 700 Euro
- Genesungsgeld: Häufig für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt, z.B. 25 Euro/Tag für 28 Tage: 700 Euro
- Übergangsleistung: Bei mehr als 3 Monaten Beeinträchtigung oft Zahlung einer zusätzlichen Pauschale: 1.500 Euro
- Invaliditätsleistung: Bei bleibenden Schäden (selten bei unkompliziertem Bruch, aber möglich)
In diesem Beispiel würdest du allein an schnell verfügbaren Leistungen ca. 4.900 Euro erhalten – ohne eventuelle spätere Invaliditätsleistungen.
| Knochenbruchart | Schweregrad | Typische Pauschale | Zusätzliche Leistungen |
| Oberschenkel | Einfacher Bruch | 1.500 € | Krankenhaustagegeld, ggf. Übergangsleistung |
| Oberschenkel | Komplexer Bruch | 2.500 € | Erhöhtes Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung |
| Wirbelsäule | Wirbelkörperbruch | 3.000 € | Erhöhte Tagessätze, Rehabilitationsleistungen |
| Handgelenk | Einfacher Bruch | 800 € | Genesungsgeld |
| Rippen | Mehrfachbruch | 1.000 € | Schmerzenspauschale |
| Finger | Einzelner Bruch | 300 € | Meist keine Zusatzleistungen |
Die richtige Absicherung bei Knochenbrüchen
Ein Knochenbruch kann jeden treffen und erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Eine gute private Unfallversicherung bietet hier wertvollen Schutz – von der sofortigen Knochenbruchpauschale über Krankenhaustagegeld bis hin zu langfristigen Invaliditätsleistungen bei bleibenden Schäden.
Besonders wichtig beim Abschluss einer Unfallversicherung ist die Beachtung der Knochenbruchpauschale, die eine schnelle finanzielle Unterstützung nach dem Unfall sicherstellt. Diese sollte mindestens 1.000 Euro betragen und idealerweise ohne Wartezeit ausgezahlt werden.
Zudem solltest du auf eine verbesserte Gliedertaxe und hohe Progressionen achten, da diese bei schweren Knochenbrüchen mit bleibenden Funktionseinschränkungen deutlich höhere Leistungen ermöglichen. Die Versicherungssumme sollte deinen persönlichen Lebensumständen entsprechen und mindestens das 3- bis 5-fache deines Jahreseinkommens betragen.
Im Schadensfall ist eine schnelle und vollständige Meldung entscheidend. Dokumentiere den Unfallhergang sorgfältig, bewahre alle medizinischen Unterlagen auf und halte die Fristen ein. So stellst du sicher, dass du im Fall eines Knochenbruchs optimal abgesichert bist und die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erhältst.
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