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Wann springt die Unfallversicherung ein und wann nicht?

Wann die Unfallversicherung einspringt und wann nicht, hängt von verschiedenen Faktoren wie Unfallart, Unfallumständen und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Alles dazu liest du hier.
Nahaufnahme eines Arztes, der einen einbandagierten Arm untersucht.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Unfallversicherung, die gesetzliche und die private. Wann welche Unfallversicherung einspringt, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa der Unfallart und den Versicherungsbedingungen. Mehr über die Bedingungen sowie die Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung erfährst du in diesem Text.
  1. Die Bedeutung der Unfallversicherung
  2. Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?
  3. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  4. Wann springt die private Unfallversicherung ein?
  5. Abschluss private Unfallversicherung: Darauf solltest du achten
  6. Wann die Unfallversicherung einspringt
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Die Bedeutung der Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung bietet medizinischen und finanziellen Schutz bei verschiedenen Unfallarten, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich.
  • Gesetzliche vs. private Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Eine private Unfallversicherung kann den Versicherungsschutz erweitern und zusätzliche Leistungen bieten.
  • Wann die gesetzliche Unfallversicherung eintritt: Sie springt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Dienstreisen ein. Sie greift nicht bei selbst verschuldeten oder unnötigen Umwegen zur Arbeit.
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Dazu gehören Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Unterstützung bei Wiedereingliederungen in den Beruf nach einem Unfall und Rentenzahlungen bei dauerhafter Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.

Die Bedeutung der Unfallversicherung

Ob der Sturz mit dem Rad auf dem Weg zu Arbeit oder ein Umknicken bei der abendlichen Joggingrunde: Eine Unfallversicherung bietet medizinischen und finanziellen Schutz bei verschiedene Unfallarten, und zwar sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich.

Für Unfälle bei der Ausübung des Berufs, auf dem Arbeitsweg und auf Dienstreisen besteht in Deutschland für angestellte Arbeitnehmende eine Versicherungspflicht in Form einer gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Kinder und Jugendliche sind automatisch unfallversichert, und zwar im Kindergarten, in der Schule und an der Universität. Der Hin- und Rückweg ist ebenfalls versichert.

Keine gesetzliche Unfallversicherungspflicht besteht dagegen im privaten Bereich. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung (PUV) zur Absicherung im privaten Umfeld ist Sache jeder einzelnen Person. Allerdings kann eine PUV den Versicherungsschutz einer Krankenversicherung (KV) erweitern und zusätzliche Leistungen bieten.

Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Arbeitnehmenden, und zwar unabhängig von ihrer Branche und ihrer Tätigkeit. Sie wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die gesetzliche Unfallversicherung springt grundsätzlich bei Unfällen ein, die sich während der Ausübung der Arbeit oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignen.

Unfallversicherungsschutz besteht zudem auf Dienstreisen oder bei Betriebsveranstaltungen, wie etwa Sommerfesten oder Weihnachtsfeiern. Auch Wegeunfälle sind versichert. Dabei handelt es sich um Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz oder einer anderen betrieblichen Tätigkeitsstätte passieren.

Wann die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift

Es gibt aber Fälle, in denen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift. Zu diesen Fällen gehören zum Beispiel:

Selbstständige, Freiberufler:innen sowie Beamt:innen sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Diese Berufsgruppen sollten zu ihrem Schutz eine private Unfallversicherung abschließen.

Kurz erklärt: Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer anderen Betriebsstätte ereignen. Nach § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gelten Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind somit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Nicht als Wegeunfall gelten Unfälle, die sich beispielsweise auf dem Weg zum Restaurant oder Supermarkt in der Mittagspause ereignen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt. Detailliert geregelt sind die einzelnen Leistungen insbesondere in den Paragraphen 8 bis 14 SGB VII. Dazu gehören unter anderem:

Wann springt die private Unfallversicherung ein?

Die private Unfallversicherung springt ein, um Personen finanziell und gesundheitlich bei einem Unfall abzusichern. Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung freiwillig.

Eine private Unfallversicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz. Sie gilt weltweit, unabhängig davon, ob sich der Unfall im beruflichen oder privaten Umfeld ereignet. Sie deckt eine Vielzahl von Unfallfolgen wie Invalidität, Unfalltod, Heilungskosten, Krankenhaustagegeld und Rehabilitationsmaßnahmen ab.

Eine PUV kann für alle Personen, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus, sinnvoll sein, da sie über den gesetzlichen Schutz hinaus zusätzlichen Unfallschutz bietet. Insbesondere für Selbstständige und Personen, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um im Falle eines Unfalls medizinisch und finanziell abgesichert zu sein.

Wann die private Unfallversicherung nicht greift

Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es bestimmte Fälle, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Die Ausschlüsse variieren je nach Tarif, typische Situationen, in denen die private Unfallversicherung nicht greift, sind jedoch:

Statistik

Im Jahr 2022 ereigneten sich in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst insgesamt 787.412 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Darüber hinaus wurden 10.927 schwere Arbeitsunfälle registriert. Das Risiko, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden, sank hierzulande gegenüber dem Vorjahr um 14,5 Prozent auf 0,253 pro 1.000 voll arbeitende Person. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ging um 87 auf 423 Todesfälle zurück.
Bei den Wegeunfällen gab es 173.288 meldepflichtige Fälle in der gewerblichen Wirtschaft und bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Gleichzeitig stieg die Zahl der tödlichen Wegeunfälle gegenüber 2021 von 227 auf 248.
Quelle: Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Abschluss private Unfallversicherung: Darauf solltest du achten

Bevor du eine private Unfallversicherung abschließt, solltest du deine Bedürfnisse und Risiken ermitteln, um den für dich passenden Versicherungsschutz zu finden. Vergleiche dafür verschiedene Anbieter und ihre Tarife, um ein Gefühl für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.

Laut der Verbraucherzentrale richtet sich ein gängiger Richtwert zur Bemessung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme bei Erwerbstätigen nach dem Alter und dem Bruttojahreseinkommen:

So findest du die passende Versicherung

Hast du dich für ein Produkt entschieden, prüfe die Leistungen des Vertrags sorgfältig. Vergewissere dich, dass grundsätzliche Leistungen enthalten sind. Dazu zählen etwa die Unfallrente, die Invaliditätsleistung, die Todesfallleistung sowie die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, das Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt sowie eine weltweite Unfalldeckung.

Darüber hinaus sind drei weitere Punkte mindestens genauso entscheidend bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung:

Du siehst, die richtige Unfallversicherung zu finden, ist eine komplexe Angelegenheit. Deshalb solltest du dich in jedem Fall beraten lassen, am besten unabhängig. Drei Anlaufstellen dafür sind:

Wann die Unfallversicherung einspringt

Fakt ist: Eine Unfallversicherung bietet medizinischen und finanziellen Schutz für den Fall der Fälle. Wann die Unfallversicherung einspringt, hängt von der Versicherungsart und den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die private Unfallversicherung bietet Schutz im privaten und beruflichen Bereich. Eine unabhängige Beratung hilft dir bei der richtigen Police, damit du immer weißt, wann die Unfallversicherung einspringt und wann nicht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann greifen Unfallversicherungen?
Eine Unfallversicherung greift bei Unfällen, bei denen eine körperliche Verletzung entstanden ist. Sie deckt sowohl private als auch berufliche Unfälle ab. Wann genau die Unfallversicherung greift, hängt von der Versicherungsart und den individuellen Vertragsbedingungen ab.
In welchen Fällen kommt die Unfallversicherung auf?
Eine Unfallversicherung kommt in einer Reihe von Fällen zum Tragen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung geht es oft um Arbeitsunfälle, bei denen Arbeitnehmende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten haben. Ebenfalls versichert sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte oder auf dem Weg zu anderen betrieblichen Arbeitsstätten passieren, sogenannte Wegeunfälle. Bei Unfällen im privaten Bereich bietet eine private Unfallversicherung Absicherung.
Bei welchen Unfällen zahlt die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt bei Unfällen mit körperlichen Schäden. Darunter fallen zum Beispiel Stürze, Sportverletzungen, Verletzungen durch Unfälle im Straßenverkehr oder andere plötzlich eintretende Unfälle. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsvertrag variieren.

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