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Wann springt die Unfallversicherung ein und wann nicht?

Gesetzliche versus private Unfallversicherung: Wann du geschützt bist – mit Beispielen, Ausschlüssen und Checkliste.
Nahaufnahme eines Arztes, der einen einbandagierten Arm untersucht.
Redaktion AMEXcited Insights
Redaktion AMEXcited Insights
Das Wichtigste in Kürze
Ein Sturz von der Leiter oder ein Crash auf dem Arbeitsweg und plötzlich drohen bleibende körperliche Schäden. Doch wer zahlt nun? Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei der Arbeit und auf Dienstwegen greift, schützt dich die private Vorsorge meist weltweit rund um die Uhr. Erfahre hier mehr zu versicherten Unfällen, Ausschlüssen und zum Vorgehen im Ernstfall.
  1. Warum eine Unfallversicherung wichtig ist
  2. Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?
  3. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  4. Wann springt die private Unfallversicherung ein?
  5. Abschluss private Unfallversicherung: Darauf solltest du achten
  6. Wann die Unfallversicherung einspringt
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den Kreditkarten von American Express

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition: Ein Unfall ist versicherungsrechtlich meist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis – Krankheiten/Verschleiß zählen oft nicht.
  • Die Bedeutung der Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung bietet medizinischen und finanziellen Schutz bei verschiedenen Unfallarten, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich.
  • Gesetzliche vs. private Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) schützt vor finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Eine private Unfallversicherung (PUV) kann den Versicherungsschutz erweitern und zusätzliche Leistungen bieten.
  • Wann die gesetzliche Unfallversicherung eintritt: Sie springt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Dienstreisen ein. Bei Umwegen oder privaten Unterbrechungen kann der Schutz auf dem Arbeitsweg entfallen; entscheidend ist der konkrete Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Dazu gehören Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Unterstützung bei Wiedereingliederungen in den Beruf nach einem Unfall und Rentenzahlungen bei dauerhafter Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.

Warum eine Unfallversicherung wichtig ist

Ob Fahrradsturz auf dem Arbeitsweg oder Verletzung beim Joggen: Eine Unfallversicherung kann Kosten der Heilbehandlung übernehmen (GUV) oder eine Geldleistung zahlen, wenn Unfallfolgen dauerhaft bleiben (PUV – je nach Vertrag). Entscheidend ist immer: Wo ist der Unfall passiert – und in welchem Zusammenhang?

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u. a. Beschäftigte, Auszubildende sowie viele Personen in Schulen/Studium über Unfallkassen/Berufsgenossenschaften abgesichert. Finanziert wird sie in der Regel über Arbeitgeberbeiträge.

Kinder und Jugendliche sind automatisch unfallversichert, und zwar im Kindergarten, in der Schule und an der Universität, aber auch bei der Klassenfahrt, bei Ausflügen und bei Hochschulveranstaltungen. Der Hin- und Rückweg ist ebenfalls versichert, außerdem Wege von und zur Einrichtung sowie viele schulische Veranstaltungen (z. B. Ausflüge) – Details regeln die jeweiligen Unfallkassen.

Im privaten Bereich gibt es keinen GUV-Schutz. Eine private Unfallversicherung kann hier ergänzen – vor allem durch eine Kapitalzahlung oder Rente bei dauerhaften Unfallfolgen (Invalidität). Arztkosten trägt in der Regel weiterhin die Krankenversicherung; die PUV zahlt zusätzlich nach Vertrag.

Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall in einem versicherten Zusammenhang mit der Arbeit passiert – z. B. während der Arbeit, auf Betriebswegen oder auf Dienstreisen. Versichert sind Beschäftige, und zwar unabhängig von ihrer Branche und ihrer Tätigkeit. Träger sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Unfallversicherungsschutz besteht zudem bei Betriebsveranstaltungen, wie etwa Sommerfesten oder Weihnachtsfeiern. Auch Wegeunfälle sind versichert. Dabei handelt es sich um Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz oder einer anderen betrieblichen Tätigkeitsstätte passieren.

Wann die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift

Es gibt aber Fälle, in denen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift. Zu diesen Fällen gehören zum Beispiel:

Viele Selbstständige sind nicht automatisch abgesichert. Je nach Tätigkeit kann eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung möglich sein. Alternativ oder ergänzend kommt eine private Absicherung in Betracht.

Kurz erklärt: Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer anderen Betriebsstätte ereignen. Nach § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gelten Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind somit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Ob Wege in Pausen (z. B. Kantine, Imbiss, Einkauf fürs Mittagessen) versichert sind, hängt vom konkreten Zusammenhang mit der Arbeitszeit und der Rechtsprechung ab; häufig ist zumindest der Weg zur Nahrungsaufnahme versichert, nicht aber das Essen selbst. Gut zu wissen: Im Homeoffice können Pausenwege unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert sein.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung folgt dem Grundsatz ‚Rehabilitation vor Rente‘ und übernimmt Heilbehandlung, Reha und – wenn nötig – Rentenleistungen. Grundlagen und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im SGB VII geregelt. Dazu gehören unter anderem:

Fallbeispiele: So greift die gesetzliche Unfallversicherung

Fallbeispiel 1: Wegeunfall mit dem Fahrrad zur Arbeit

Michaela fährt jeden Morgen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auf ihrem üblichen direkten Weg stürzt sie aufgrund einer vereisten Stelle und bricht sich das Handgelenk. Sie meldet den Wegeunfall dem Arbeitgeber; die Behandlung läuft über einen Durchgangsarzt (D-Arzt). Da es sich um einen klassischen Wegeunfall handelt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung und Reha im Rahmen der GUV. Während ihrer Arbeitsunfähigkeit erhält Michaela Verletztengeld als Lohnersatz.

Fallbeispiel 2: Unfall während einer Dienstreise

Thomas ist auf einer zweitägigen Dienstreise. Auf dem Weg vom Hotel zum Kundentermin rutscht er im Hotelflur aus und verletzt sich am Knie. Auch hier greift die gesetzliche Unfallversicherung, da der Unfall im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht. Die Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld. Private Aktivitäten außerhalb des dienstlichen Zusammenhangs können anders bewertet werden.

Fallbeispiel 3: Berufskrankheit nach langjähriger Tätigkeit

Uwe arbeitet seit 20 Jahren als Maler und entwickelt eine chronische Hauterkrankung durch den ständigen Kontakt mit Lösungsmitteln. Nach ärztlicher Diagnose wird diese als Berufskrankheit anerkannt. Die Unfallversicherung übernimmt die medizinische Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen. Da Uwe seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält er eine Umschulung und später eine Unfallrente.

Wann springt die private Unfallversicherung ein?

Die private Unfallversicherung (PUV) zahlt, wenn ein versicherter Unfall zu dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität) oder zu vereinbarten Zusatzleistungen führt – abhängig von Definition, Gliedertaxe, Progression und Ausschlüssen im Vertrag. Sie springt also ein, um Personen finanziell und gesundheitlich bei einem Unfall abzusichern, etwa durch eine Kapitalzahlung oder Rente bei Invalidität sowie je nach Tarif Tagegeld/Serviceleistungen. Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung freiwillig.

Eine private Unfallversicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz. Sie gilt weltweit, unabhängig davon, ob sich der Unfall im beruflichen oder privaten Umfeld ereignet. Typisch sind Invaliditätsleistung (Einmalzahlung) und – optional – Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten. Welche Bausteine enthalten sind, variiert je nach Tarif.

Wichtig: Leistungen gibt es meist nur, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung innerhalb der vertraglichen Fristen festgestellt wird.

Eine PUV kann für alle Personen, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus, sinnvoll sein, da sie über den gesetzlichen Schutz hinaus zusätzlichen Unfallschutz bietet. Insbesondere für:

Wann die private Unfallversicherung nicht greift

Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es bestimmte Fälle, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Die Ausschlüsse variieren je nach Tarif. Keine Leistung gibt es für gewöhnlich bei Krankheiten und Verschleiß – nur ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis gilt als Unfall (Definition im Vertrag). Typische Ausschlüsse, in denen die private Unfallversicherung nicht greift, und häufige Streitpunkte sind:

Statistik

Im Jahr 2024 ereigneten sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) insgesamt 712.257 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ging auf 307 zurück. Bei den Wegeunfällen gab es 168.648 meldepflichtige Fälle. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle sank auf 214.

Fallbeispiele: So greift die private Unfallversicherung

Fallbeispiel 1: Sportverletzung beim Vereinssport

Marco spielt in seiner Freizeit Fußball im Verein. Bei einem Spiel verletzt er sich so schwer an der Hand, dass ein Finger teilweise amputiert werden muss. Nachdem die Heilbehandlung abgeschlossen ist und eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung zurückbleibt, stellt ein Arzt den Invaliditätsgrad fest (maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Gliedertaxe). Seine private Unfallversicherung zahlt Marco daraufhin eine Invaliditätsleistung entsprechend des festgestellten Invaliditätsgrades und der vereinbarten Versicherungssumme (ggf. erhöht durch eine vereinbarte Progression).

Mit diesem Geld kann er zum Beispiel notwendige Zuzahlungen und Zusatzkosten finanzieren, die nicht oder nur teilweise von der Krankenversicherung getragen werden – etwa spezielle Handtherapie, Hilfsmittel/Greifhilfen, eine ergonomische Anpassung am Arbeitsplatz (z. B. Tastatur/Maus) oder eine vorübergehende Haushaltshilfe. Zudem kann die Auszahlung helfen, Einkommenseinbußen abzufedern, falls er wegen der Einschränkung zeitweise weniger arbeiten kann oder umgeschult werden muss (je nach beruflicher Tätigkeit).

Fallbeispiel 2: Unfall im Haushalt

Lisa stürzt beim Treppeputzen in ihrem Haus und erleidet eine schwere Wirbelsäulenverletzung mit dauerhaften Einschränkungen. Eine beispielhafte Progressionsrechnung (Progression kann bei schweren Schäden die Auszahlung stark erhöhen): Ihre private Unfallversicherung mit progressiver Leistungsstaffelung zahlt ihr bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 50% nicht nur die Hälfte der Versicherungssumme, sondern durch die vereinbarte Progression (350%) insgesamt 175% der Grundsumme. Mit diesem Kapital kann sie ihren Wohnraum barrierefrei umbauen und ihre finanziellen Einbußen durch Teilzeitarbeit kompensieren.

Fallbeispiel 3: Unfall im Auslandsurlaub

Familie Schmidt macht Urlaub in Thailand. Tochter Emma (9) stürzt beim Klettern und bricht sich mehrere Knochen. Nach der Erstversorgung vor Ort organisiert der Assistance-Service der privaten Unfallversicherung (sofern Assistance-Baustein bzw. Unfall-Assistance enthalten ist) den Rücktransport nach Deutschland. Die Versicherung übernimmt die hohen Transportkosten und zahlt später eine Invaliditätsleistung für die bleibenden Einschränkungen am Arm.

Abschluss private Unfallversicherung: Darauf solltest du achten

Bevor du eine private Unfallversicherung abschließt, solltest du deine Bedürfnisse und Risiken ermitteln, um den für dich passenden Versicherungsschutz zu finden. Vergleiche dafür verschiedene Anbieter und ihre Tarife, um ein Gefühl für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.

Als groben Richtwert nennt die Verbraucherzentrale für Erwerbstätige eine Invaliditäts-Grundsumme in Höhe eines Mehrfachen des Bruttojahreseinkommens (altersabhängig):

So findest du die passende Unfallversicherung

Hast du dich für ein Produkt entschieden, prüfe, ob folgende grundsätzliche Leistungen im Vertrags enthalten sind:

Darüber hinaus sind drei weitere Punkte mindestens genauso entscheidend bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung:

Du siehst, die richtige Unfallversicherung zu finden, ist eine komplexe Angelegenheit. Deshalb solltest du dich in jedem Fall unabhängig beraten lassen. Drei Anlaufstellen dafür sind:

Gesetzliche vs. Private Unfallversicherung: Vergleichstabelle

 

Kriterium  Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherung
Versicherter Personenkreis Alle Arbeitnehmer, Schüler, Studierende, Kindergartenkinder Alle Personen (freiwillige Versicherung)
Versicherte Unfälle Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten Unfälle in Beruf und Freizeit (24/7-Schutz)
Leistungsziel Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Finanzielle Absicherung, freie Verwendung der Leistung
Hauptleistungen Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld, Unfallrente Einmalzahlung bei Invalidität, optionale Unfallrente, Todesfallleistung
Kosten Für Arbeitnehmer kostenlos (zahlt der Arbeitgeber) Monatliche/Jährliche Beiträge je nach Tarif (ca. 5-50 Euro monatlich)
Leistungshöhe Gesetzlich festgelegt, abhängig vom Einkommen Individuell wählbar (z.B. 100.000 Euro bis mehrere Millionen Euro)
Progression Keine Häufig bis 500% oder mehr bei schweren Unfällen
Gesundheitsprüfung Nicht erforderlich In der Regel erforderlich
Meldefrist nach Unfall 3 Tage (an den Arbeitgeber) Unverzüglich (je nach Vertrag)

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Wann die Unfallversicherung einspringt

Ob die Unfallversicherung zahlt, entscheidet vor allem der Kontext: Passiert der Unfall bei Arbeit, Schulbesuch, Dienstreise oder auf dem direkten Weg dorthin, ist meist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Passiert er in Freizeit, Haushalt oder Urlaub, kommt – je nach Vertrag – die private Unfallversicherung infrage. In beiden Fällen gilt: Ausschlüsse und Nachweise (Meldung, Arztbericht) sind entscheidend.

So prüfst du, ob dein Unfall versichert ist: 5-Punkte-Checkliste

5-Punkte-Checkliste für Unfallversicherungsansprüche

1 Unfallort und -zeit prüfen

Ist der Unfall während der Arbeitszeit/auf dem Arbeitsweg (→ gesetzliche UV) oder in der Freizeit (→ private UV) passiert?

2 Unfallursache analysieren

Liegt ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes und unfreiwilliges Ereignis vor? Oder handelt es sich um einen längeren Prozess (z.B. Verschleiß)?

3 Versicherungsart identifizieren

Welche Versicherung ist zuständig? Gesetzliche Unfallversicherung, private Unfallversicherung oder beide? In der Praxis ist meist eine Versicherung zuständig; Überschneidungen sind selten und hängen vom genauen Kontext ab.

4 Ausschlusskriterien überprüfen

Liegen Umstände vor, die zum Ausschluss führen könnten (z.B. Alkoholeinfluss, ausgeschlossene Sportart, Vorsatz, etc.)?

5 Dokumentation vorbereiten

Sammle alle relevanten Unterlagen und Beweise: Unfallbericht, Zeugenaussagen, ärztliche Diagnosen, Fotos vom Unfallort.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann greifen Unfallversicherungen?
Eine Unfallversicherung greift bei Unfällen, bei denen eine körperliche Verletzung entstanden ist. Sie deckt sowohl private als auch berufliche Unfälle ab. Wann genau die Unfallversicherung greift, hängt von der Versicherungsart und den individuellen Vertragsbedingungen ab.
In welchen Fällen kommt die Unfallversicherung auf?
Eine Unfallversicherung kommt in einer Reihe von Fällen zum Tragen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung geht es oft um Arbeitsunfälle, bei denen Arbeitnehmende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten haben. Ebenfalls versichert sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte oder auf dem Weg zu anderen betrieblichen Arbeitsstätten passieren, sogenannte Wegeunfälle. Bei Unfällen im privaten Bereich bietet eine private Unfallversicherung Absicherung.
Bei welchen Unfällen zahlt die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt bei Unfällen mit körperlichen Schäden. Darunter fallen zum Beispiel Stürze, Sportverletzungen, Verletzungen durch Unfälle im Straßenverkehr oder andere plötzlich eintretende Unfälle. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsvertrag variieren.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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    Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.

    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.

    Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.

    Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
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    AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an, darunter den Reiserücktrittschutz. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
  • Mehrwerk Nord GmbH
    Die Mehrwerk Nord GmbH mit Sitz in Hamburg gehört zur Mehrwerk Gruppe, einem inhabergeführter Komplettanbieter für Mehrwertleistungen, und bietet unter anderem exklusive Dienstleistungen für American Express an, darunter die SafetyFirst Taschenversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
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    ¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
  • American Express Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Card und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 25.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 75.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.

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