- Das ist ein Aufsichtsrat und dazu wird er gebraucht
- Die Aufgaben eines Aufsichtsrats
- Diese Pflichten hat der Aufsichtsrat
- Wird der Aufsichtsrat bezahlt?
- Der Aufsichtsrat: Wichtiges Kontrollorgan im Unternehmen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Was ist ein Aufsichtsrat: Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in einem Unternehmen, das den Vorstand berät, kontrolliert und überwacht.
- Aufgaben eines Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat prüft die Rechtsaufsicht und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands. Er hat auch Informationsrechte und Reportingpflichten.
- Pflichten des Aufsichtsrats: Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Treuepflicht, Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheitspflicht. Bei Pflichtverletzungen können sie haftbar gemacht werden.
- Vergütung des Aufsichtsrats: Die Vergütung der Mitglieder kann durch eine Satzungsregelung oder einen Hauptversammlungsbeschluss bestimmt werden. Sie kann entweder ein Festgehalt oder eine Beteiligung am Jahresgewinn sein.
Das ist ein Aufsichtsrat und dazu wird er gebraucht
Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in einem Unternehmen. Er berät, kontrolliert und überwacht den Vorstand. Die rechtliche Grundlage des Aufsichtsrats ist das Aktiengesetz. Je nach Unternehmensform ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben oder kann auf freiwilliger Basis gebildet werden. Wann welche Unternehmensformen einen Aufsichtsrat haben muss oder kann:
- Aktiengesellschaften, kurz AG, und Kommanditgesellschaften auf Aktien, KGaA, sind gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzurichten.
- Genossenschaften ab 20 Mitgliedern haben ebenso die gesetzliche Pflicht, einen Aufsichtsrat zu bilden.
- Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, ist ab 500 Mitarbeiter:innen ein Aufsichtsrat verpflichtend zu gründen.
- Bei einer kleineren GmbH, einer Offenen Handelsgesellschaft, OHG, und einer Kommanditgesellschaft, KG, kann ein freiwilliger Aufsichtsrat gebildet werden.
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Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Sobald eine AG gegründet wird, wird der erste Aufsichtsrat durch die Gründungsmitglieder der Gesellschaft gewählt beziehungsweise bestellt. Alle folgenden Aufsichtsräte werden von der Hauptversammlung der AG gewählt. Eine Ausnahme gibt es bezüglich der Arbeitnehmervertreter:innen: Diese werden von den volljährigen Mitarbeiter:innen direkt oder über Vertreter:innen gewählt. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind in dieser Funktion nur nebenamtlich tätig.
Ein Aufsichtsrat muss laut Aktiengesetz mindestens drei Mitglieder haben. Im Rahmen der Satzung kann eine höhere Anzahl festgelegt werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen:
- Bei einem Grundkapital von bis zu 1,5 Millionen Euro sind höchstens neun Aufsichtsratsmitglieder zulässig.
- Beträgt das Grundkapital mehr als 1,5 Millionen Euro, darf es nicht mehr als 15 Personen im Aufsichtsrat geben.
- Bei einem Grundkapital von mehr als zehn Millionen Euro darf der Aufsichtsrat aus bis zu 21 Mitgliedern bestehen.
Gelten für ein Unternehmen keine Mitbestimmungsgesetze, besteht der Aufsichtsrat aus Anteilseigner:innen. Die Mitbestimmungsgesetze gelten ab einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten. Dann müssen auch Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat sein. Dabei wird die Anzahl der Personen ebenso an der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen festgemacht.
Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen | Anzahl der Arbeitnehmervertreter:innen | Zahl und Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter:innen |
Weniger als 10.000 | 6 Arbeitnehmervertreter:innen | 4 Arbeitnehmer:innen und 2 Gewerkschaftsvertreter:innen |
Mehr als 10.000, aber weniger als 20.000 | 8 Arbeitnehmervertreter:innen | 6 Arbeitnehmer:innen und 2 Gewerkschaftsvertreter:innen |
Mehr als 20.000 | 10 Arbeitnehmervertreter:innen | 7 Arbeitnehmer:innen und 3 Gewerkschaftsvertreter:innen |
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Die Aufgaben eines Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat kontrolliert, ob der Vorstand das Unternehmen ordnungsgemäß führt. Zunächst geht es um die Rechtsaufsicht, also um die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze, Rechtsnormen und Regeln. Darüber hinaus prüft der Aufsichtsrat die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands. Dabei fokussiert er sich nicht etwa auf jede Geschäftstätigkeit – er schaut eher genauer hin, wenn es um die langfristige Profitabilität des Unternehmens geht.
Die Überwachung des Vorstands erfolgt im Interesse der Aktionär:innen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Aktiengesellschaft börsennotiert ist oder nicht. Die Überwachung des Vorstands reicht von einer Beratung des Vorstands über die notwendige Zustimmung zu geschäftlichen Maßnahmen und kann in einigen Fällen sogar bis zur Klage gegen den Vorstand wegen Pflichtverletzungen gehen.
Ergänzt wird die Überwachungsaufgabe durch die Aufgabe, den Vorstand zu bestellen und abzurufen. Zu den regulären Aufgaben des Aufsichtsrats zählen:
- Daten in Büchern und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen.
- Vermögensgegenstände wie die Unternehmenskasse, Wertpapierdepots oder Warenbestände einsehen und prüfen.
- Eine Hauptversammlung einberufen, wenn es im Interesse des Unternehmens ist.
- Den Jahresabschlussbericht und den Lagebericht der Gesellschaft prüfen.
Satzung oder Aufsichtsrat können festlegen, dass bestimmte Geschäfte nur mit der Zustimmung des Überwachungsorgans geschlossen werden dürfen. Überhaupt vertritt der Aufsichtsrat das Unternehmen gegenüber den Vorstandsmitgliedern sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Der Aufsichtsrat hat in bestimmten Fällen zudem die Aufgabe, die AG zu vertreten – die sogenannte Vertretungskompetenz. Dies betrifft vor allem folgende Situationen:
- Abschluss und Kündigung von Vorstandsverträgen
- Abschluss und Beendigung von Verträgen mit den Abschlussprüfer:innen
- Beauftragung externer Expert:innen wie Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfende oder Personalberater:innen
- Klagen gegen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder
- Übernahme der Empfangsberechtigung, wenn kein Vorstand vorhanden sein sollte
- Beantragung des Insolvenzverfahrens
Welche Instrumente hat der Aufsichtsrat für seine Arbeit?
Das wichtigste Instrument sind die umfassenden Informationsrechte des Aufsichtsrats, verbunden mit entsprechenden Reportingpflichten des Vorstandes. Sollte der Vorstand die vom Aufsichtsrats geforderten Informationen verweigern, kann der Aufsichtsrat das Gericht anrufen und ein Zwangsgeld gegen die Mitglieder der Geschäftsführung verhängen lassen.
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Diese Pflichten hat der Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglieder haben verschiedene, vorrangig drei Pflichten zu beachten:
- Als Teil des Unternehmens beziehungsweise als ein Organ der Gesellschaft unterliegt der Aufsichtsrat einer weitreichenden Treuepflicht, mit der die Aufsichtsratsmitglieder sich verpflichten, dem Unternehmen gegenüber loyal zu sein. Sie dürfen beispielsweise nicht sensible Informationen aus der Firma weitertragen. Kommt es dabei zu einem Interessenskonflikt mit einem anderen Unternehmen – die Aufsichtsratsmitglieder sind nur nebenamtlich tätig –, sollte die betreffende Person ihr Amt im Aufsichtsrat niederlegen.
- Für den Aufsichtsrat gilt eine Sorgfaltspflicht, vor allem bei seiner Überwachungsfunktion. Vorausgesetzt wird, dass die Aufsichtsratsmitglieder über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um alle üblicherweise anfallenden Geschäftsvorgänge objektiv und ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können.
- Die Verschwiegenheitspflicht besagt, dass Aufsichtsratsmitglieder über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren haben. Die Verschwiegenheitspflicht leitet sich aus der Treuepflicht ab und kann weder durch eine Satzung noch durch eine Geschäftsordnung verschärft oder abgeschwächt werden.
Wenn eine Pflichtverletzung vorliegt
Eine Missachtung der Pflichten kann zu einer späteren Haftung führen. Das einzelne Aufsichtsratsmitglied haftet für seine eigene Pflichtverletzung. In der Regel liegt – etwa bei der Überwachungsaufgabe – eine Pflichtverletzung aller oder zumindest mehrerer Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Dann haftet er als Gesamtorgan, es haftet also jedes Organmitglied für den gesamten Schaden. Aufsichtsratsmitglieder haften wie Vorstände mit ihrem Privatvermögen. Wofür Aufsichtsratsmitglieder bestraft werden können:
- Falsche Angaben im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft, Kapitalerhöhungen sowie Ausgabe oder verbotswidrigen Erwerb von Aktien
- Kurs- und Marktmanipulationen zum Beispiel der Unternehmensanleihen
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Subventionsbetrug oder Steuerverkürzungen
- Verletzung der Insolvenzantragspflicht
Good to know
Wird der Aufsichtsrat bezahlt?
Laut Rechtsprechung haben Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Im Aktiengesetz steht: „Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. (…) Sie soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.“ Die Personen im Aufsichtsrat bekommen dann eine Vergütung, wenn eine Satzungsregelung oder ein Hauptversammlungsbeschluss das bestimmt.
Die Art der Bezahlung variiert je nach Unternehmen: Entweder bekommen Aufsichtsratsmitglieder ein Festgehalt oder eine Beteiligung am Jahresgewinn. Bei einem Festgehalt erhalten die Mitglieder in der Regel ein fixes Grundgehalt und variable Zulagen, die am tatsächlichen Aufwand gemessen werden, dabei spielt etwa die Anzahl der abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen eine Rolle.
Die Höhe der Bezahlung ist oft abhängig von der Betriebsgröße. In der Regel gilt: Je größer das Unternehmen ist, desto höher ist das Gehalt für den Aufsichtsrat. In Aktiengesellschaften wird die Höhe der Bezahlung durch die Hauptversammlung festgelegt.
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Der Aufsichtsrat: Wichtiges Kontrollorgan im Unternehmen
Zwar liegt die Geschäftsführung in der Hand des Vorstandes, dieser haftet etwa für Fehler bei der Geschäftsführung. Dennoch: Der Aufsichtsrat nimmt Einfluss auf den Vorstand. Er kann zum Beispiel einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte festlegen, um zu verhindern, dass der Vorstand den Aufsichtsrat vor vollendete Tatsachen stellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen – im schlimmsten Fall haften die einzelnen Personen oder der ganze Aufsichtsrat für eine Pflichtverletzung mit dem Privatvermögen.