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Geldwerter Vorteil: Von Extraleistungen profitieren

Firmenauto, Firmenhandy, Essensgutschein – all das sind geldwerte Vorteile. Doch welche tatsächlichen Vorteile bringen sie? Wir klären auf!
Lächelnder Mann im Anzug an der geöffneten Fahrzeugtür
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Geldwerte Vorteile sind Vorzüge, die der Arbeitgeber bereitstellt. Die Nutzung eines Dienstfahrzeugs, Gutscheins oder Rabatts – diese besonderen Leistungen gehen über das monatliche Gehalt hinaus, zählen aber trotzdem als Lohn und müssen versteuert werden. Welche Vorteile Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber von geldwerten Vorteilen haben, was steuerlich zu beachten ist und warum sich ausgerechnet Elektroautos als geldwerte Vorteile lohnen können, liest du hier.
  1. Geldwerter Vorteil: Definition
  2. So werden geldwerte Vorteile versteuert
  3. Geldwerter Vorteil und Firmenfahrzeuge
  4. Geldwerter Vorteil und Elektroautos
  5. So zahlen sich geldwerte Vorteile aus
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition: Geldwerte Vorteile sind zusätzliche (Sach-)Leistungen, die Du von Deinem Arbeitgeber erhältst und finanziell besser dastehen lässt.
  • Vorteilhaft für beide Seiten: Sie sind eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung und bringen steuerliche Vorteile für Arbeitgeber:innen sowie Arbeitnehmer:innen.
  • Versteuerung: Geldwerte Vorteile werden grundsätzlich versteuert, es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Eine Pauschalbesteuerung ist möglich.
  • Rabattfreibetrag: Du hast einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro für unentgeltliche oder vergünstigte Sachbezüge des Unternehmens.
  • Firmenfahrzeuge als geldwerter Vorteil: Ein Dienstwagen kann ein geldwerter Vorteil sein, wenn er auch privat genutzt werden darf. Die Versteuerung erfolgt durch die Ein-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch.
  • Geldwerter Vorteil bei Elektroautos: Bei Elektroautos greift die 0,25-Prozent-Regel. Auch hier kann ein Fahrtenbuch geführt werden.

Geldwerter Vorteil: Definition

Unter einen geldwerten Vorteil – auch Sachbezug genannt – fallen (Sach-)Leistungen, die Arbeitnehmer:innen von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu ihrem Lohn bekommen. Geldwerte Vorteile lassen Arbeitnehmer:innen finanziell besser dastehen, da sie die Leistungen vom Arbeitgeber günstiger oder kostenlos erhalten.

Zu den typischen geldwerten Vorteilen zählen der Firmenwagen, das Arbeitshandy und der Firmenlaptop. Auch immaterielle Güter wie ein Ticket für den Nahverkehr oder die Kostenübernahme für eine Weiterbildung sind gängige Vorzüge, die Arbeitnehmer:innen in Form von geldwerten Vorteilen erhalten.

Vorteilhaft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen

Ein geldwerter Vorteil ist eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung, da er für beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen – steuerliche Vorteile bringt.

So werden geldwerte Vorteile versteuert

Geldwerte Vorteile sind dem Arbeitseinkommen zuzurechnen. Dieses ist grundsätzlich steuerpflichtig, über die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die der Arbeitgeber erstellt. Nur in Ausnahmefällen haben Arbeitnehmer:innen geldwerte Vorteile selbst zu versteuern. Zudem gibt es ein paar gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen, die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebenden steuerfreie geldwerte Vorteile ermöglichen.

Um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, gibt es eine Pauschalbesteuerung: Mit dieser können Steuerpflichtige die Einkommenssteuer auf geldwerte Vorteile an Arbeitnehmer:innen pauschal mit 30 Prozent erheben, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das gilt jedoch für Aufwendungen bis 10.000 Euro je Empfänger:in und Wirtschaftsjahr.

Rabattfreibetrag

Arbeitnehmer:innen haben einen jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro für unentgeltliche oder vergünstigte Sachbezüge. Damit sind eigene Waren und Dienstleistungen des Unternehmens gemeint wie beispielsweise:

Bei der Berechnung wird dabei vom Originalpreis zusätzlich ein um vier Prozent verminderter Wert angesetzt. Ist der finanzielle Gegenwert des Rabatts höher als der Rabattfreibetrag, muss nur diese Differenz versteuert werden.

Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin eines Autohauses bekommt von dem Unternehmen einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf einen Neuwagen. Der Neupreis des Wagens liegt bei 30.000 Euro. Vermindert um vier Prozent liegt der Wert bei 28.800 Euro, der Rabatt folglich bei 2.880 Euro. Damit übersteigt der Rabatt den jährlichen Freibetrag von 1.080 Euro um 1.800 Euro. Auf diese Summe hat die Mitarbeiterin Steuern und Abgaben zu zahlen.

Freigrenzen

Für alle anderen geldwerten Vorteile, die nicht unter unternehmenseigene Waren und Dienstleistungen fallen, gilt eine Freigrenze in Höhe von 50 Euro. Übersteigen Sachzuwendungen diesen Wert, sind sie komplett steuer- und abgabepflichtig. Zu diesen geldwerten Vorteilen zählen beispielsweise:

Erhalten Arbeitnehmer:innen unterschiedliche Sachzuwendungen, etwa einen Tank- und einen Restaurantgutschein, muss der Gesamtwert der Gutscheine niedriger als 50 Euro sein, um steuer- und abgabenfrei zu sein. Für anlassbezogene Sachzuwendungen, etwa zum Geburtstag oder bei der Geburt eines Kindes, gilt eine Freigrenze von 60 Euro.

Good to know: Freigrenze vs. Freibetrag

Ein Freibetrag ist ein fester Betrag, der steuerfrei bleibt, wenn der Höchstbetrag überschritten wird. In diesen Fällen muss nur die Differenz versteuert werden. Im Unterschied dazu muss bei einer Überschreitung der Freigrenze der gesamte Betrag versteuert werden.

Geldwerter Vorteil und Firmenfahrzeuge

Zu den bekanntesten geldwerten Vorteilen zählt der Dienstwagen. Doch entscheidend ist, ob die Arbeitnehmer:innen den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Ist das nicht der Fall, entsteht den Mitarbeiter:innen kein geldwerter Vorteil und das Dienstfahrzeug ist kein Teil der Lohnabrechnung.

Eine private Nutzung hingegen muss seit dem Jahr 2006 versteuert werden. Die Besteuerung des Wagens kann durch die Ein-Prozent-Regelung erfolgen, ergänzt durch Arbeitswegpauschalen. Eine weitere Methode ist das Fahrtenbuch.

Ein-Prozent-Regelung und Arbeitswegpauschale

Gemäß der Ein-Prozent-Regelung werden private Fahrten monatlich pauschal versteuert, und zwar in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandslistenpreises des Fahrzeugs. Hinzu kommt eine 0,03-Prozent-Besteuerung des Bruttoinlandslistenpreises je Kilometerentfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.

Ein Beispiel: Der Neupreis eines Fahrzeugs ist 35.000 Euro. Die Berechnungsformel der Ein-Prozent-Regelung lautet: 35.000 Euro × 0,01 = 350 Euro. Der Weg von Arbeitsplatz und Wohnort ist 20 Kilometer. Die Berechnungsformel der Arbeitswegpauschale lautet: 35.000 Euro × 20 × 0,0003 = 210 Euro. Der geldwerte Vorteil liegt damit insgesamt bei 560 Euro, auf die Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Generell gilt: Je teurer das Fahrzeug und je weiter der Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort ist, desto höher ist der geldwerte Vorteil. Weil die Lohnabzüge dann jedoch auch steigen, kann aus dem geldwerten Vorteil ein Nachteil werden.

Das Fahrtenbuch beim Dienstwagen

In einem Fahrtenbuch halten Arbeitnehmer:innen alle Fahrten schriftlich fest und müssen nur die Fahrten versteuern, die sie tatsächlich gefahren sind. Durch die vom Arbeitgeber getragenen Kosten und die Jahresfahrleistung wird der Preis pro gefahrenen Kilometer ermittelt. Dieser Preis muss mit der privat gefahrenen Strecke multipliziert werden. Das Ergebnis stellt den in der Steuererklärung anzugebenden geldwerten Vorteil dar.

Je öfter Arbeitnehmer:innen mit dem Fahrzeug dienstlich unterwegs sind, desto mehr rentiert sich ein Fahrtenbuch. Eine Dokumentation kann sich also steuerlich auszahlen, wenn der Wagen in erster Linie zu Dienstzwecken genutzt wird.

Geldwerter Vorteil und Elektroautos

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter:innen ein Elektroauto zur Verfügung. Ein Grund: Sie profitieren von staatlicher Förderung in Form des sogenannten Umweltbonus. Ein E-Auto als Dienstfahrzeug lohnt sich auch für Arbeitnehmer:innen, da es steuerlich begünstigt wird – für den Arbeitsweg ebenso wie für private Fahrten.

0,25-Prozent-Regelung und Arbeitswegpauschale

Statt der Ein-Prozent-Regelung greift bei Elektroautos die 0,25-Prozent-Regel. Dienstwagen mit E-Antrieb werden also mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Dieser Wert gilt für E-Firmenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreise unter 60.000 Euro liegen.

Elektroautos, die mehr als 60.000 Euro kosten, werden mit einem günstigeren Steuersatz berechnet. Für diese Fahrzeuge liegt der Bruttolistenpreis bei 0,5 Prozent. Auch bei der Arbeitswegpauschale profitieren E-Dienstwagenfahrer:innen: Statt der 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat, werden lediglich ein Viertel, also 0,0075 Prozent, fällig.

Geldwerter Vorteil und Plug-in-Hybride

Für Plug-in-Hybride, die als Firmenwagen genutzt werden, liegt der in der Steuererklärung anzugebende Wert bei 0,5 Prozent des Bruttoinlandslistenpreises des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Auto eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern hat.

Ab 2025 muss der Wagen mindestens 80 Kilometer schaffen, oder darf höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen. Als Arbeitswegpauschale werden bei einem Plug-in-Hybrid 0,015 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat fällig.

Das Fahrtenbuch beim Elektrodienstwagen

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist auch bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden möglich. Dabei gilt der reduzierte Satz von 0,25 beziehungsweise 0,5 Prozent. Ob sich ein Fahrtenbuch steuerlich lohnt, hängt davon ab, wie häufig der Dienstwagen privat im Einsatz ist. Wenn in der Freizeit nur wenig oder lediglich ab und zu eine kurze Strecke mit dem Firmenfahrzeug gefahren wird, zahlt sich möglicherweise ein Fahrtenbuch statt der pauschal angesetzten Prozentregelung aus.

So zahlen sich geldwerte Vorteile aus

Arbeitnehmer:innen, die neben der monatlichen Gehaltszahlung weitere, nicht aus Geld bestehende Leistungen ihres Arbeitgebers bekommen, erhalten einen geldwerten Vorteil. Ein typisches Beispiel für einen geldwerten Vorteil ist die Zurverfügungstellung eines Dienstfahrzeugs. Der geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitslohn und muss versteuert werden. Bei Sachbezügen gilt es, Rabattfreibeträge beziehungsweise Freigrenzen zu beachten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein geldwerter Vorteil kurz erklärt?
Unter dem geldwerten Vorteil ist eine (Sach-)Leistung des Arbeitgebers zu verstehen. Sie wird den Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt, etwa in Form von Rabatten, IT-Equipment oder einem Firmenwagen.
Wie wirkt sich ein geldwerter Vorteil aus?
Der mit einem Sachbezug verbundene geldwerte Vorteil gilt als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Arbeitgeber können einen geldwerten Vorteil pauschal mit 30 Prozent Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern. Voraussetzung dafür ist, dass die Sachzuwendungen an eine:n Arbeitnehmer:in den Wert von 10.000 Euro innerhalb eines Wirtschaftsjahres nicht übersteigen.
Wird der geldwerte Vorteil vom Gehalt abgezogen?
Grundsätzlich gilt die Steuerpflicht. Es gelten jedoch bestimmte Freigrenzen für geldwerte Vorteile: Bei Sachzuwendungen von bis zu 50 Euro im Monat fallen demnach keine steuerlichen Abgaben an. Liegt der Wert eines Sachbezugs über dieser Freigrenze, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Außerdem gilt ein jährlicher Rabattfreibetrag für unternehmenseigene Waren und Dienstleistungen in Höhe von 1.080 Euro.

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