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Die Zwangsvollstreckung: Was das ist und wie sie abläuft

Bei einer Zwangsvollstreckung werden Ansprüche von Gläubigern gegenüber ihren Schuldnern durchgesetzt, die ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Was du dazu wissen solltest, liest du hier.
Eine Person am Tisch mit einem Füllfederhalter in der Hand über ein Papier mit Klemmbrett, neben dem ein Richterhammer liegt
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wer schon einmal einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, weiß, dass sich Banken vor Abschluss eines solchen Vertrages gegen einen möglichen Zahlungsausfall absichern. Als Absicherung dient meist das Gehalt oder auch eine Immobilie. Tritt tatsächlich der Fall ein, dass ein Schuldner oder eine Schuldnerin den vereinbarten Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, droht eine Zwangsvollstreckung. Was das genau ist und wie eine Zwangsvollstreckung abläuft, erklärt dieser Artikel.

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Zwangsvollstreckung: Letztes Mittel für Gläubiger:innen, um ihre Forderungen einzutreiben, wenn Schuldner:innen trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlen.
  • Ablauf: Erfordert einen Vollstreckungstitel, eine Vollstreckungsklausel und Zustellung an die Schuldner:innen. Kann durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage eingeleitet werden.
  • Vollstreckungsmaßnahmen: Drei Optionen - Pfändung (Vollstreckung in bewegliches Vermögen), Immobiliarvollstreckung (Vollstreckung in Grundeigentum) und Forderungsvollstreckung (Vollstücking in Geldforderungen).
  • Pfändungsverfahren: Durchsucht das Eigentum der Schuldner:innen nach Wertsachen. Bargeld wird sofort den Gläubiger:innen gegeben, andere Gegenstände werden mit einem Pfandsiegel markiert und später versteigert.
  • Sicherheitshinweis: Entfernen von Pfandsiegeln ist strafbar. Notwendige Einrichtungsgegenstände sind von der Sachpfändung ausgeschlossen.

Die Zwangsvollstreckung einfach erklärt

Kreditnehmer:innen müssen für den Erhalt eines Kredits nachweisen, dass sie die geliehene Summe zurückzahlen können – beispielsweise durch Belege über die letzten Gehaltseingänge. Banken sichern sich jedoch zusätzlich ab, denn Kreditverträge sind für sie immer mit einem Zahlungsausfallrisiko verbunden.

Gemeint ist damit die Gefahr, dass Kreditnehmer:innen die mit der Bank vertraglich festgehaltenen Zins- und Tilgungszahlungen nicht mehr oder nur teilweise leisten können. Dieses Ausfallrisiko mindert eine Bank, indem sie eine Absicherung vereinbart. Das kann etwa das Gehalt der Kreditnehmer:innen sein, bei einem Immobilienkredit dient das Grundstück oder Gebäude selbst als Absicherung.

Wie kommt es zur Zwangsvollstreckung?

Kommen Schuldner:innen trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung den Forderungen nicht nach, kommt es zur Zwangsvollstreckung. Sie ist für Gläubiger die letzte Möglichkeit, ihre Forderungen einzutreiben.

Gläubigern ist es jedoch nicht erlaubt, die Zwangsvollstreckung eigenmächtig durchzusetzen. Dies gilt als Selbstjustiz und ist rechtswidrig. Eine Zwangsvollstreckung darf nur durch staatliche Vollstreckungsorgane, etwa Gerichtsvollzieher:innen, und im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens betrieben werden.

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in zahlreichen Paragrafen im achten Buch der Zivilprozessordnung sowie in diversen Einzelvorschriften geregelt. Die Durchsetzung der Forderung beginnt bereits, bevor es zum eigentlichen Zwangsvollstreckungsverfahren und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen kommt, und folgt einem bestimmten Ablauf.

Ablauf einer Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist für Gläubiger das letzte Mittel, ihr Geld zu erhalten. Zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren kann es allerdings nur kommen, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Einen Vollstreckungstitel erlangen Gläubiger im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens. In diesem Mahnverfahren können die Gläubiger ihre Forderung mit einem Mahnbescheid entweder durchsetzen oder – falls die Schuldner:innen daraufhin immer noch nicht zahlen – einen Vollstreckungsbescheid, auch Vollstreckungstitel genannt, erwirken, der einem Gerichtsurteil entspricht.

Alternativ können Gläubiger ohne gerichtliches Mahnverfahren sofort Klage erheben. Hat sie Erfolg, entspricht das Gerichtsurteil dem Vollstreckungstitel.

Um eine Zwangsvollstreckung einzuleiten, benötigen Gläubiger zusätzlich zum Vollstreckungstitel eine Vollstreckungsklausel. Diese muss beantragt und den Schuldner:innen zusammen mit dem Vollstreckungstitel zugestellt werden. Bei Urteilen und Beschlüssen obliegt die Zustellung dem Gericht, bei anderen Vollstreckungstiteln, wie zum Beispiel bei einem Vollstreckungsbescheid, den Gläubigern selbst.

Die Vollstreckungsmaßnahmen

Wie genau die Zwangsvollstreckung nach Zustellung des Vollstreckungstitels abläuft, hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahme die Gläubiger gewählt haben. Sie können aus den folgenden drei Möglichkeiten wählen:

Pfändung: Vollstreckung in bewegliches Vermögen

Die sogenannte Vollstreckung in bewegliches Vermögen von Schuldnern, gemeinhin bekannt als Pfändung, führen Gerichtsvollzieher durch, die den Schuldnern vorab einen Sachpfändungsauftrag zustellen. Die Gerichtsvollzieher durchsuchen daraufhin die Wohnung oder das Haus der Schuldner nach Wertsachen wie Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Elektrogeräten und Antiquitäten.

Wertsachen wie Schmuck und Bargeld nehmen die Gerichtsvollzieher teilweise in ihren Besitz, gepfändetes Bargeld erhalten die Gläubiger sofort. Andere Gegenstände verbleiben zunächst bei den Schuldnern und werden mit einem Pfandsiegel markiert und damit beschlagnahmt. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich zwangsversteigert, den Erlös erhalten die Gläubiger.

Quick-Info: Der Kuckuck

Von einer Sachpfändung ausgeschlossen sind notwendige Einrichtungsgegenstände, wie Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und Dinge, die für die Berufsausübung benötigt werden.
Das Pfandsiegel, das zur Beschlagnahmung auf Wertgegenstände von Schuldnern geklebt wird, wird als Kuckuck bezeichnet. Entfernen Schuldner ein solches Siegel, begehen sie Siegelbruch – und dieser ist strafbar.

Immobiliarvollstreckung: Vollstreckung in Grundeigentum

Bei der Vollstreckung in Grundeigentum, wie zum Beispiel der Eigentumswohnung, stellen die Gläubiger einen Antrag an das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das zu versteigernde Grundstück liegt. Die Zwangsvollstreckung erfolgt daraufhin entweder durch Zwangsversteigerung des Grundeigentums oder durch Zwangsverwaltung. In diesem Fall erhalten die Gläubiger die Einnahmen, etwa Miet- oder Pachtzahlungen.

Beträgt die Forderung der Gläubiger mehr als 750 Euro, können sie als dritte Option eine Zwangshypothek im Grundbuch eintragen lassen. In diesem Fall erhalten sie kein Geld, sondern eine Sicherheit für ihre Forderungen.

Forderungsvollstreckung: Vollstreckung in Geldforderungen

Der Pfändung von Geldforderungen, wie zum Beispiel Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen, geht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts voraus. Die Gläubiger müssen dafür einen entsprechenden Antrag stellen.

Beispiel: Ein Schuldner hat als Arbeitnehmer Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Lohnzahlung. Dieser Anspruch kann mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses teilweise gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden. Der Gläubiger kann daraufhin die Auszahlung des pfändbaren Anteils des Gehalts verlangen.

Die Zwangsvollstreckung setzt Ansprüche durch

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegenüber Schuldnern zwangsweise durchsetzen können. Kommen Schuldner auch nach Erlass eines Vollstreckungstitels den Forderungen nicht nach, können die Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Durchgeführt wird diese durch Vollstreckungsorgane, wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher. Die eigentliche Zwangsvollstreckung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: als Pfändung, Immobiliarvollstreckung oder Forderungsvollstreckung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine Zwangsvollstreckung?
Kommen Schuldner trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung den Forderungen ihres Gläubigers nicht nach, kommt es zur Zwangsvollstreckung. Sie ist für Gläubiger die letzte Möglichkeit, ihre Forderungen einzutreiben. Sie dürfen sie jedoch nicht eigenmächtig, sondern nur durch staatliche Vollstreckungsorgane, etwa Gerichtsvollzieher, und im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens umsetzen.
Wie läuft eine Zwangsvollstreckung ab?
Eine Zwangsvollstreckung beginnt bereits, bevor es zum eigentlichen Zwangsvollstreckungsverfahren und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen kommt. Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel, der den Schuldnern zusammen mit einer Vollstreckungsklausel zugestellt werden muss. Den Vollstreckungstitel erlangen Gläubiger im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Zwangsvollstreckung kann als Pfändung, Immobiliarvollstreckung oder Forderungsvollstreckung erfolgen.
Wie wird eine Pfändung durchgeführt?
Bei einer Pfändung – als eine von drei möglichen Vollstreckungsmaßnahmen – stellen die zuständigen Gerichtsvollzieher den Schuldnern einen Sachpfändungsauftrag zu und durchsuchen daraufhin ihr Haus oder ihre Wohnung nach Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck oder Antiquitäten. Bargeld erhalten die Gläubiger in der Regel sofort, andere Gegenstände werden mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten Kuckuck, beklebt und bis zur Zwangsversteigerung beschlagnahmt.

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