
Mit der Reisegepäckversicherung entspannt in den Urlaub
Wird dein Koffer während einer Reise beschädigt, gestohlen oder kommt gar nicht erst am Urlaubsort an, kann das zu großem Stress führen. Damit dabei nicht auch noch eine finanzielle Belastung entsteht, kann eine entsprechende Versicherung sinnvoll sein. Was du für den Abschluss einer Reisegepäckversicherung wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Reisegepäckversicherung: Versichert dein Gepäck während des gesamten Aufenthalts sowie auf der Hin- und Rückreise gegen Verlust, Diebstahl und Schäden durch Unfälle oder extreme Wetterbedingungen.
- Versicherungswert: Übersteigt der Wert deines Gepäcks den festgelegten Versicherungswert, wird die Differenz nicht übernommen. Achte darauf, was als übliches Reisegepäck gilt und welche Gegenstände vom Schutz ausgeschlossen sind.
- Versicherungsabschluss: Du kannst eine Reisegepäckversicherung separat oder als Teil eines Versicherungspakets abschließen.
Damit du auf Reisen sorgenfrei unterwegs bist, sind bestimmte Reiseversicherungen empfehlenswert, wie beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung. Zusätzlich kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.
Schließt du eine solche Versicherung ab, ist dein Gepäck während des gesamten Aufenthalts sowie auf der Hin- und Rückreise versichert.
Good to know: Der Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt von American Express®, beinhaltet neben vielen weiteren Leistungen auch eine Reisegepäckversicherung. Der Reisekomplettschutz bietet dir ein Rundum-sorglos-Paket, das dich – und eben auch dein Reisegepäck – bei den häufigsten und teuersten Risiken auf privaten und beruflichen Reisen absichert.
Geht dein Gepäck verloren oder wird beschädigt, ersetzt die Versicherung in der Regel nicht den Neuwert, sondern den Gebrauchtwert deines Kofferinhalts. Sie kommt zudem für Ersatz auf, den du vor Ort besorgen musst, und für Reparaturen. Allerdings bezahlt die Versicherung üblicherweise nur einen Betrag bis zu einer vorher vertraglich festgelegten Höchstgrenze.
Leistungen können zudem von der Versicherung gekürzt werden, wenn die Versicherten sich bei dem Vorfall grob fahrlässig verhalten haben. Das bedeutet, dass du während der Reise dein Gepäck immer direkt bei dir haben musst und es nicht unbeaufsichtigt bleiben darf.
Der Schaden oder Verlust muss darüber hinaus unverzüglich der Versicherung gemeldet und genau beschrieben werden. Bei Diebstahl des Koffers verlangen Versicherungen zudem meist den Nachweis, dass der Vorfall bei der Polizei angezeigt wurde.
Kurz erklärt
Bei Verlust- oder Schadensfällen an deinem Reisegepäck ist nicht nur die Versicherung zuständig: Geht dein Gepäck bei einer Pauschalreise verloren oder wird bei einem Unfall oder durch Wetterbedingungen beschädigt, wendest du dich an den Reiseveranstalter, der unter Umständen den Reisepreis reduziert.
Reist du per Flugzeug, ist dein aufgegebenes Gepäck über die Airline versichert, solange diese dafür zuständig ist – also von der Abgabe des Gepäcks am Schalter, bis der Koffer schließlich vom Transportband am Zielort genommen wird. Bei Beschädigung oder Verlust kommen die meisten Fluggesellschaften gemäß dem Montrealer Übereinkommen für den Wert des Kofferinhalts auf – bis zu einer Höchstgrenze von 1.600 Euro.
Dank der im Reisekomplettschutz von AXA Partners enthaltenen Reisegepäckversicherung ist deine persönliche Habe, die du auf der Reise mitnimmst, neu kaufst oder mietest versichert.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung deines Reisegepäcks bekommst du eine Erstattung bis zu 1.750 Euro je Versicherungsfall. Diesbezüglich gilt folgendes:
- Hiervon erhältst du maximal 500 Euro für den aktuellen Wert oder die Reparaturkosten eines Gegenstandes oder Paars oder einer Garnitur von Teilen, die sich ergänzen oder gemeinsam benutzt werden.
- Wertgegenstände (zum Beispiel Schmuck, Uhr, Kamera) sind je Versicherungsfall insgesamt bis zu 500 Euro versichert – aber nur, wenn sie in einem fest installierten, verschlossenen Safe liegen oder in deinem persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt werden.
Versichert sind Reisen bis maximal 90 Tage (An- und Abreisetag zählen jeweils als ein Tag).
In folgenden Fällen leistet die im Reisekomplettschutz von AXA Partners enthaltene Reisegepäckversicherung nicht:
- Reisewarnung: Keine Leistung bei Reisen und Buchungen in Länder oder Gebiete, für die zum Reiseantritt eine Reisewarnung (zum Beispiel durch das Auswärtiges Amt oder die zuständige Aufsichtsbehörde im Reiseland) besteht.
- Normale Abnutzung/Verschleiß ist nicht versichert.
- Grobe Sorglosigkeit/ungenügende Sicherung: Kein Schutz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, wenn du nicht ausreichend auf dein Gepäck achtest oder es ungesichert beziehungsweise außerhalb deiner Reichweite lässt.
- Zu späte Meldung: Kein Schutz bei Verlust oder Diebstahl, wenn du den Vorfall nicht innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder dem Transport- oder Unterkunftsanbieter meldest und dir eine Bestätigung über diese Meldung geben lässt.
- Schäden beim Transportanbieter: Keine Leistung, wenn du Schäden an deinen persönlichen Gegenständen, die in der Obhut des Transportanbieters sind, nicht innerhalb von 48 Stunden meldest und bestätigen lässt.
Folgende Fälle sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen:
- Diebstahl aus dem Auto ohne Einbruchspuren: Nicht versichert, wenn es keinen Einbruchnachweis gibt.
- Zerbrechliche Gegenstände: Schäden an zerbrechlichen oder brüchigen Sachen sind ausgeschlossen.
- Haushaltswaren sind nicht versichert.
- Geld & Dokumente: Kein Schutz für Bargeld, Wertpapiere, Tickets, Fahrkarten und Dokumente aller Art.
- Beschlagnahme oder Vernichtung durch Behörden: Kein Schutz bei Maßnahmen durch Regierung, Zoll oder staatliche Gewalt.
- Dach-/Kofferraumträger: Diebstahl davon ist ausgeschlossen –außer Campingausrüstung.
Good to know
Den inkludierten Reisegepäckschutz kannst du mit oder ohne Selbstbehalt wählen. Bei Tarifen mit Selbstbehalt trägst du einen Selbstbehalt von 75 Euro je Person, je Versicherungsfall.
Reisegepäckversicherungen können Teil eines ganzen Versicherungspakets sein. Das ist der Fall, wenn du den Reisekomplettschutz von AXA Partners wählst, den du sowohl als Jahrespolice als auch als Einzeltarif abschließen kannst.
Rechtzeitig vor dem Urlaub solltest du dir also Gedanken machen, in welcher Form du die Versicherung abschließen möchtest und welche Leistungen deine Police enthalten soll. Relevant dafür, die für dich passenden Leistungen zu finden, sind diese Kriterien:
- Reisegewohnheiten analysieren: Häufige Reisen oder wertvolle Ausrüstung rechtfertigen umfassenderen Schutz.
- Deckungssumme richtig wählen: Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert deines Gepäcks entsprechen.
- Auf Ausschlüsse achten: Besonders bei Wertgegenständen und Elektronik die Detailbedingungen prüfen.
Eine Reisegepäckversicherung kann dir viel Ärger und finanzielle Verluste ersparen, wenn auf deiner Reise etwas schiefgeht. Mit der richtigen Absicherung und ein wenig Voraussicht kannst du dich voll auf dein Reiseerlebnis konzentrieren, ohne dir ständig Sorgen um dein Gepäck machen zu müssen.
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Was deckt die Reisegepäckversicherung ab?Geht dein Gepäck auf Reisen verloren, wird gestohlen oder durch Unfälle oder extreme Wetterbedingungen beschädigt, übernimmt die Reisegepäckversicherung üblicherweise einen Teil der Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur.
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Wie viel kostet eine Reisegepäckversicherung?Der Preis der Reisegepäckversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Dauer der Reise, vom Versicherungswert oder Zielland. Die Versicherungen sind als Jahresschutz bereits ab etwa 12 Euro monatlich erhältlich – die haben aber in der Regel einen niedrigen Versicherungswert, wenig Leistungen und eine hohe Selbstbeteiligung. Für einzelne Reisen zahlst du bei einem Versicherungswert von 1.500 Euro und einer zweiwöchigen Reise rund 40 Euro.
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Wie ist das Reisegepäck versichert?Buchst du eine Pauschalreise, ist das Reisegepäck in der Regel über die Reiseveranstalter versichert. Bei einem Flug kümmert sich die Airline um die Haftung – auch bei einer Bus- oder Bahnreise haftet das Transportunternehmen. Für alle weiteren Fälle und vor Ort im Urlaubsland kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.
