
Sportunfall- und Krankenversicherung: Das solltest du wissen
Du hast beim Fußball deinen Knöchel verstaucht oder bist beim Volleyball unglücklich gestürzt? Bei aller Vorsicht: Das Risiko, sich beim Sport zu verletzten, kann niemand ausschließen. Lies hier, wann welche Krankenversicherung bei Sportunfällen einspringt und wie du vorgehst, wenn du einen Sportunfall meldest.
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Sportunfälle: Die Risiken von Sportverletzungen können nie vollständig beseitigt werden. Häufige Verletzungen sind Muskel- und Bänderrisse, Verstauchungen und Gelenkentzündungen.
- Versicherungsschutz: Bei einem Sportunfall können verschiedene Versicherungen greifen, darunter die gesetzliche und private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die GKV übernimmt in der Regel alle Kosten für die medizinische Versorgung bei einem Sportunfall oder einer Sportverletzung. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen dafür.
- Ausnahmen der GKV: In bestimmten Situationen übernimmt die GKV nicht die Kosten für die Behandlung von Sportverletzungen, wie beispielsweise bei Unfällen im Ausland oder vorsätzlich herbeigeführten Unfällen.
Ob allein oder im Team – jeder Sport birgt die Gefahr, sich zu verletzen. Zu den häufigsten Sportverletzungen zählen:
- Muskel- und Bänderrisse passieren vor allem bei Mannschaftssportarten wie Fußball, Basketball oder Handball. Häufig sind Achillessehnenriss, Meniskusriss und Kreuzbandriss.
- Verstauchungen gibt es oft durch Fehltritte beim Joggen.
- Gelenkentzündungen entstehen häufig durch ruckartige Bewegungen und abruptes Abbremsen bei Sportarten wie Squash oder Tennis.
Quick-Tipp
Um das Verletzungsrisiko beim Sport möglichst gering zu halten, solltest du dich gut aufwärmen und die Trainingsintensität langsam steigern. Zudem gilt es vor allem bei Mannschafts- und Kontaktsportarten, für die Sportart vorgesehene Schutzausrüstung zu tragen. Und denke immer daran, ausreichend zu regenerieren.
Bei einem Sportunfall können in der Regel mehrere Versicherungen ins Spiel kommen, darunter die folgenden:
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Die private Unfallversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung
- Die private Krankenversicherung
- Die Haftpflichtversicherung
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung
- Eine private Sportunfallversicherung
Welche der genannten Versicherungen letztlich greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob der Sportunfall im privaten oder beruflichen Umfeld passierte, ob der Unfall im Verein oder im Fitnessstudio stattfand, oder ob er durch Dritte verursacht wurde.
Good to know: Einen umfassenden Versicherungsschutz bietet die von American Express® vermittelte Unfallversicherung von Chubb, die du um den Unfallschutz Sports Protect erweitern kannst.
Das Angebot für Freizeitsportler:innen bündelt folgende Leistungen von Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung plus Extras:
- Versicherungssumme bei Invalidität bis zu 75.000 Euro
- Krankenhaustagegeld bis zu 100 Euro pro Tag
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bis zu 1.000 Euro
- Sportausrüstung bis zu 500 Euro
Mit dem Unfallschutz Sports Protect erhöhen sich einige der genannten Leistungen bei einem Sportunfall deutlich: So verdoppelt der Versicherer die Versicherungssumme bei Invalidität, das Krankenhaustagegeld und das Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen.*
Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, übernimmt in der Regel alle Kosten für die medizinische Versorgung bei einem Sportunfall oder einer Sportverletzung. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Versicherungspflicht: Anspruch auf Leistungen der GKV hat nur, wer in der GKV versichert ist. Das sind die meisten Arbeitnehmer:innen sowie Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
- Freizeitsport: Die GKV leistet in der Regel, wenn der Sportunfall bei einer privaten sportlichen Betätigung passierte. Dazu zählen beispielsweise Unfälle beim Laufen, Radfahren, Baden oder Wandern.
- Akute Verletzung: Die GKV übernimmt die Kosten für akute Verletzungen, die durch den Sportunfall verursacht wurden, nicht für bereits bestehende oder chronische Beschwerden.
- Notwendige Heilbehandlung: Die Versicherung übernimmt außerdem Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und sonstige medizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sportunfall, zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen oder in bestimmten Situationen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung von Sportverletzungen nicht. Einige Beispiele:
- Personen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen der GKV.
- Die GKV übernimmt grundsätzlich nur Krankheitskosten im Inland. Passiert eine Sportverletzung im Ausland, werden die Kosten sehr wahrscheinlich nicht von der GKV gedeckt. Dafür empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, zum Beispiel die von American Express vermittelte Auslandskrankenversicherung von AXA Partners.
- Wurde der Sportunfall vorsätzlich herbeigeführt, sich selbst oder anderen Sportler:innen, etwa ein absichtliches Foulspiel, greift die GKV nicht.
- Für Sportunfälle während der Arbeitszeit ist in der Regel ist nicht die GKV, sondern die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
- Wenn bestimmte Behandlungen oder Medikamente über den medizinischen Standard hinausgehen, kann es sein, dass deren Kosten nicht von der GKV übernommen werden.
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung, abgekürzt PKV, bei Sportunfällen variieren je nach Versicherer und hängen vom jeweiligen Vertrag und den individuellen Bedingungen ab. Die PKV haftet also gemäß den individuellen Versicherungsbedingungen.
Im Falle einer Sportverletzung sollte der Versicherungsvertrag überprüft oder der Versicherer kontaktiert werden, um zu klären, ob die Police greift.
Es gibt dabei Situationen, in denen Sportunfälle von Versicherungsleistungen ausgenommen sind. Dies können sein:
- Einige Versicherungspolicen schließen ihre Haftung für als besonders risikoreich geltende Sportarten aus, etwa Extremsportarten wie Downhill-Biking, Free-Climbing oder Motorradrennen.
- Wurde der Sportunfall vorsätzlich herbeigeführt, zum Beispiel durch Selbstgefährdung durch ein grobes Foul, kann die private Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnen.
- Ist der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passiert, leisten viele private Krankenversicherungen nicht.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet bei Sportunfällen oft einen umfassenderen Schutz als die gesetzliche Krankenversicherung. Je nach gewähltem Tarif können PKV-Versicherte von deutlichen Mehrleistungen profitieren.
Typische Leistungen der PKV bei Sportunfällen umfassen:
- Freie Arztwahl: Behandlung durch Privatärzt:innen und Spezialist:innen der eigenen Wahl
- Chefarztbehandlung: Behandlung durch leitende Ärzt:innen im Krankenhaus
- Unterbringung: Wahlweise Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Erweiterte Therapiemöglichkeiten: Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden
- Alternative Heilmethoden: Je nach Tarif Übernahme von Osteopathie, Akupunktur etc.
- Hochwertigere Hilfsmittel: Bessere Qualität bei Prothesen, Orthesen etc.
- Weltweiter Schutz: Je nach Police oft bessere Absicherung bei Sportunfällen im Ausland
Ein wesentlicher Vorteil der PKV: Die Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht einseitig reduziert werden. Während die GKV durch Gesetzesänderungen Leistungskürzungen erfahren kann, bleibt der einmal vereinbarte PKV-Schutz bestehen – sofern die Prämien bezahlt werden.
Bei der PKV ist allerdings besondere Aufmerksamkeit bei der Tarifwahl wichtig. Achte auf folgende Aspekte:
- Sportklauseln prüfen: Manche Tarife schließen bestimmte Risikosportarten aus
- Selbstbeteiligung beachten: Höhere Selbstbeteiligungen können die Prämien senken, erhöhen aber die Eigenkosten bei einem Unfall
- Bergungskosten: Zu prüfen, ob und bis zu welcher Höhe diese übernommen werden
- Auslandsschutz: Besonders wichtig für Sportreisen (zum Beispiel Skiurlaub, Tauchreisen)
Good to know: Der Reisekomplettschutz von AXA Partners sichert dich und deine Liebsten umfassend ab. Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert. Die Versicherung greift beispielsweise bei verpassten Flug- und Zuganschlüssen, schweren Erkrankungen, Unfällen, Rechtsstreitigkeiten und verloren gegangenem Gepäck.*
Im Fall eines Sportunfalls ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend – sowohl für die optimale medizinische Versorgung als auch für die reibungslose Abwicklung mit der Versicherung.
- Erstversorgung sicherstellen: Bei schweren Verletzungen sofort den Notarzt rufen (112)
- Unfall dokumentieren: Wenn möglich, Fotos vom Unfallort, Zeugen benennen, Unfallhergang notieren
- Arzt oder Ärzt:in aufsuchen: Auch bei vermeintlich leichteren Verletzungen zur Dokumentation und Behandlung
- Versicherungen informieren: Je nach Kontext Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Sportversicherung informieren
- Bescheinigungen sammeln: Alle ärztlichen Berichte, Rezepte und Nachweise für spätere Kostenerstattung aufbewahren
An welche Versicherung wende ich mich?
- Freizeit-Sportunfall (privat/unorganisiert): → Krankenversicherung (GKV/PKV)
- Schulsportunfall: → Gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse)
- Vereinssportunfall: → Sportversicherung über Verein + ggf. Krankenversicherung
- Betriebssport: → Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
- Sportunfall im Ausland: → Auslandskrankenversicherung + Krankenversicherung
Für eine reibungslose Kostenübernahme solltest du folgende Dokumente sammeln:
- Unfallbericht: Detaillierte Schilderung des Unfallhergangs mit Zeit, Ort, Zeugen
- Ärztliche Diagnose: Befunde und Atteste vom erstbehandelnden Arzt
- Behandlungsverlauf: Dokumentation aller Arztbesuche und Therapien
- Kostenbelege: Quittungen für alle selbst gezahlten Leistungen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Bei beruflicher Auswirkung
Beachte unbedingt diese Fristen, um deinen Versicherungsanspruch nicht zu gefährden:
- Meldung an die Krankenversicherung: Idealerweise unmittelbar nach dem Unfall
- Vereinssportunfälle: Meldung an den Verein in der Regel innerhalb von 3 Tagen
- Private Unfallversicherung: Meist Meldefrist von 1-3 Monaten (tarifabhängig)
- Kostenerstattung: Bei der PKV in der Regel innerhalb von 3 Jahren
Typischerweise benötigst du folgende Formulare:
- Unfallanzeige bei der gesetzlichen Unfallversicherung
- Schadenmeldung bei der privaten Unfallversicherung
- Unfallbericht bei der Sportversicherung
- Auslandsschaden-Formular bei Unfällen im Ausland
Die Grundabsicherung durch die Krankenversicherung reicht bei Sportunfällen oft nicht aus. Besonders aktive Sportler:innen sollten ihren Versicherungsschutz durch passende Zusatzpolicen ergänzen.
Die private Unfallversicherung ist die wichtigste Ergänzung für Sportler:innen, denn sie bietet:
- Invaliditätsleistung: Einmalige oder lebenslange Zahlungen bei bleibenden Schäden
- Unabhängigkeit vom Unfallort: Versicherungsschutz gilt meist weltweit und rund um die Uhr
- Kapitalleistung: Einmalzahlung unabhängig von anderen Versicherungen
- Bergungskosten: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten
- Kosmetische Operationen: Übernahme von Kosten für unfallbedingte ästhetische Eingriffe
Bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung sollten Sportler:innen besonders auf die Gliedertaxe (Bewertung der einzelnen Körperteile) und die Progression (Erhöhung der Leistung bei schweren Invaliditätsgraden) achten.
Tipp: Die von American Express vermittelte Unfallversicherung von Chubb kannst du um den Unfallschutz Sports Protect erweitern. Er bietet dir einen umfassenden Schutz bei Sportverletzungen.
Für bestimmte Sportarten gibt es spezielle Versicherungsangebote:
- Skiversicherung: Deckt Bergungskosten, Pistenrettung und oft auch Skipasserstattung
- Tauchversicherung: Mit spezieller Druckkammerbehandlung und Tauchunfällen
- Golfversicherung: Für Equipment und Hole-in-One-Versicherung
- Radsportversicherung: Für hochwertige Fahrräder und spezifische Verletzungen
- Kletter-/Bergsteigerschutz: Mit umfassender Bergungskosten-Deckung
Besonders wichtig für Sportreisen ist eine gute Auslandskrankenversicherung. Achte dabei auf:
- Sportklauseln: Einschluss der ausgeübten Sportarten
- Rücktransport: Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit
- Bergungskosten: Besonders bei Berg- und Wintersport wichtig
- Behandlungshöchstgrenzen: Idealerweise unbegrenzte Deckung
- Aktiv-Klausel: Einschluss von aktiven Sportausübungen
Empfehlenswerte Versicherungskombinationen für Sportler:innen
Basissicherung
- Krankenversicherung (GKV oder PKV, je nach persönlicher Situation)
- Private Unfallversicherung mit hoher Invaliditätssumme und Progression
Ergänzender Schutz
- Auslandskrankenversicherung mit Sportabsicherung
- Sportartenspezifische Zusatzversicherung (bei Risikosportarten)
- Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Sportschäden
Nach einem Sportunfall solltest du Verletzung erstversorgen, den Hergang dokumentieren und die Versicherung anrufen, um die Haftungsansprüche möglichst reibungslos zu klären.
Für die Haftung bei Sportunfällen kommen je nach Unfallhergang verschiedene Versicherungen auf, häufig die gesetzliche oder private Krankenversicherung oder Unfallversicherungen.
Die richtige Absicherung bei Sportunfällen ist eine Kombination aus verschiedenen Versicherungsbausteinen, die auf die individuelle Situation und die ausgeübten Sportarten zugeschnitten sein sollten.
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Bin ich über den Sportverein versichert?In der Regel sind Sportverletzungen nicht über den Sportverein oder das Fitnessstudio versichert. Einige Institutionen bieten aber eine eigene Unfallversicherung an, das steht in den Vertragsdetails.
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Wie wird ein Sportunfall abgerechnet?Die Kostenübernahme eines Sportunfalls erfolgt in der Regel primär über die eigene Krankenversicherung. Die entstandenen Kosten werden dem Versicherer gemeldet und nach den vereinbarten Bedingungen und Leistungen abgerechnet. Das können die Erstattung der medizinischen Behandlungskosten und weitere Leistungen wie eine Reha sein.
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Bei welchen Unfällen zahlt die Krankenkasse nicht?Die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht bei Sportunfällen, die absichtlich herbeigeführt wurden oder unter Drogeneinfluss geschehen sind.
