
Autounfall im Ausland: Wie du danach richtig handelst
Einen Verkehrsunfall im Ausland zu haben, das ist für dich eine ganz schlimme Vorstellung. Denn die ohnehin schon unangenehme Situation wird nun auch noch durch ungewohnte Vorschriften und Sprachbarrieren verschlimmert. Aber keine Sorge: Hier erfährst du, was du nach einem Unfall im Ausland beachten und machen solltest.
Egal ob du im Urlaub mit dem Mietwagen einen Unfall hast oder im eigenen Auto unterwegs bist: Es gibt neben dem obligatorischen Führerschein und Fahrzeugschein einige wichtige Dokumente und Unterlagen, die du speziell für den Fall eines Unfalls im Ausland immer dabeihaben solltest.
Das oft auch Grüne Karte genannte Dokument enthält alle relevanten Informationen zum Fahrzeug und zu der Versicherung. Die Karte erhältst du meist kostenlos von der Kfz-Versicherung. Sie dient auch als Nachweis, dass du eine Kfz-Haftpflichtversicherung hast. Die Grüne Karte mitzuführen, ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
Nach einem Verkehrsunfall ist der Hergang zu dokumentieren. In Europa gibt es dafür ein standardisiertes Formular, den Europäischen Unfallbericht, den du leicht im Internet findest.
Du solltest Ausdrucke des Blankoberichts in Deutsch und in der Sprache des Reiselandes im Fahrzeug haben. Alle Unfallbeteiligten müssen den Bericht mit Datumsangabe unterschreiben und erhalten ein Exemplar.
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Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Schon vor der Fahrt solltest du sichergehen, dass sich ein Warndreieck und eine Warnweste im Fahrzeug befinden. Prüfe, dass niemand verletzt ist, und rufe gegebenenfalls den Notruf, die Telefonnummer ist in Europa 112.
Für die nächsten Schritte nehmen wir an, dass nur ein Blechschaden entstanden ist:
- Tausche mit der anderen am Unfall beteiligten Person Personalien und Versicherungsinformationen aus. Am besten fotografierst du den Ausweis oder den Pass sowie die Versicherungskarte ab.
- Anschließend ist der Unfallhergang zu protokollieren, wobei der Europäische Unfallbericht zum Einsatz kommt.
- Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst. Zwar ist das Unterschreiben des Unfallberichts grundsätzlich kein Schuldeingeständnis. Aber in einigen Ländern wie Frankreich ist dieser für die Schadensregulierung besonders wichtig und hinterher nicht mehr anfechtbar. Jede Unfallpartei kann den Bericht in der eigenen Sprache ausfüllen, wichtig ist aber, dass du eine Ausfertigung bekommst.
- Mache Fotos von der Unfallstelle, die den Hergang und entstandenen Schaden dokumentieren und als Beweis dienen können.
- Falls es Zeug:innen des Unfalls gibt, musst du deren Namen und Adressen protokollieren.

Wann ist die Polizei zu rufen?
Die Polizei ist immer zu verständigen, wenn es Personenschäden gibt. Gleiches gilt, wenn hoher Sachschaden entstanden ist – zum Beispiel an Infrastruktur oder parkenden Fahrzeugen – oder die Unfallstelle abgesichert werden muss. Auch bei einer vermuteten Straftat, etwa durch Fahrerflucht oder Alkoholkonsum, solltest du die Polizei rufen.
Wenn sich Unfallparteien nicht einigen können, sollte ebenfalls die Polizei hinzugezogen werden – allerdings wird diese bei reinen Blechschäden nicht immer kommen. Zudem bestehen viele Mietwagen-Unternehmen darauf, dass immer die Polizei zu verständigen ist. Wenn diese sich weigert, solltest du nachweisen können, dass du es zumindest versucht hast.
Die Regulierung eines Unfallschadens ist von Land zu Land unterschiedlich. Aber wenn du unstrittig keine Schuld am Unfall hattest, kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallgegner:innen für die Schäden an deinem Auto auf. Bei einem Mietwagen kümmert sich meist die Autovermietung um die Abwicklung.
Passiert der Unfall in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, kannst du das EU-Entschädigungsverfahren nutzen. Dabei reichst du beim Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland einen Antrag ein – inklusive Unfallbericht, Kostenvoranschlag für die Reparatur und weitere Rechnungen, etwa fürs Ersatzfahrzeug.
Bei einem Unfall im Ausland sorgen sich Fahrer:innen oft, dass die Person, die den Unfall verursacht hat, nicht versichert sein könnte oder die ausländische Versicherung nicht reagiert. In diesem Fall kannst du dich an die Entschädigungsstelle für Härtefälle in Deutschland richten, an den Verkehrsopferhilfe e. V. Beachte hier die Meldefrist von maximal zwei Monaten.
Falls du Schuld am Unfall haben solltest, zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Ansprüche der Geschädigten – nicht aber für Schäden an deinem Fahrzeug. Für letzte kommt nur eine Vollkasko-Versicherung auf.
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Ein Verkehrsunfall ist nie schön, das gilt insbesondere im Ausland. Umso wichtiger ist es, die Ruhe zu bewahren, die wichtigsten Regelungen zu kennen und die nötigen Dokumente dabeizuhaben. Übrigens solltest du dich auch für den Fall informieren, dass in Deutschland ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug passiert.
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Was passiert, wenn ich im Ausland einen Unfall habe?Bei einem Verkehrsunfall im Ausland solltest du alle relevanten Daten mit der anderen am Unfall beteiligten Person austauschen, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und dich an den Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland wenden.
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Wer zahlt bei einem Unfall im Ausland?Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallverursachenden kommt für die Kosten der Geschädigten auf. Bei eigener Schuld zahlst du selbst oder deine Vollkasko-Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.
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Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?Nach einem Unfall im Ausland solltest du nie etwas unterschreiben, was du nicht verstehst.
