Steuern sparen im Unternehmen: 4 Tipps für KMUs
Zweifelsohne ist es wichtig, dass Unternehmen steuerrechtliche Anforderungen vollumfänglich erfüllen und sich daraus ergebende Steuern jederzeit pflichtgemäß entrichten. Und dies nicht nur, weil Steuern eine wichtige finanzielle Grundlage zur Aufrechterhaltung des Gemeinwohls sind, sondern damit Sie als Unternehmer:in nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten.
Nichtsdestotrotz sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, in denen Sie gesetzeskonform Einsparungen vornehmen können. So optimieren Sie Ihre Finanzplanung und sorgen innerhalb Ihres Unternehmens für einen agileren Cashflow. Hier ein paar hilfreiche Tipps:
1. Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben
Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ist steuerrechtlich für alle Investitionen möglich, für die in der Anschaffung Kosten von bis zu 800 Euro angefallen sind. Neben dieser Kostenbegrenzung besteht die Auflage, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter abnutzbar und beweglich sein müssen.
In die Kategorie der geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen Gegenstände wie Werkzeug, Telefone, Datenträger, Büromöbel wie Stühle, Schreibtische oder Schreibtischlampen, aber auch die Kaffeemaschine auf dem Flur. Die jeweiligen Anschaffungskosten können Sie vollständig im Jahr der Anschaffung abschreiben.
Laut einer Studie von Statista in Kooperation mit der Unternehmensberatung KPMG betrug der Unternehmenssteuersatz in Deutschland im Jahr 2021 30 %.[1]
2. Steuerlast senken durch Investitionsabzugsbetrag
Steuern sparen durch Investieren – genau das ermöglicht der Investitionsabzugsbetrag (IAB), von dem speziell KMUs profitieren können. Die in § 7g des Einkommenssteuergesetzes (EstG) festgeschriebene Regelung erlaubt, dass Unternehmen bei geplanten Investitionen die steuerliche Abgabenlast bereits vor der Anschaffung um bis zu 50 % senken können.
Für Sie als Unternehmer:in ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr Betrieb einen deutlich höheren Gewinn erwirtschaftet hat als zunächst prognostiziert. Erhöhter Umsatz geht nämlich prinzipiell einher mit erhöhtem Steueraufkommen.
Mindern Sie daher Ihren Gewinn und vermeiden Sie so fällige Steuernachzahlungen, indem Sie stattdessen innerhalb der nächsten drei Jahre Investitionen tätigen, beispielsweise in die Digitalisierung Ihres Unternehmens. Bei dabei anfallenden Betriebsausgaben von bis zu 200.000 Euro greift der Investitionsabzugsbetrag.
3. Steuern sparen dank Rücklagenbildung
Erzielt Ihr Unternehmen in einem Jahr eine Umsatzsteigerung, ist dies zunächst einmal eine positive Entwicklung – simultan dazu erhöht sich aber auch die steuerliche Abgabenlast. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Sie einen Teil des Gewinns als Rücklage verbuchen können, was den Vorteil nach sich zieht, dass auf diese Rücklage ein niedrigerer Steuersatz erhoben wird.
Für die Bildung einer Rücklage ist ein Antrag beim Finanzamt notwendig. Der steuerliche Vorteil auf die Rücklagenbildung bleibt allerdings nur so lange bestehen, bis Sie den zurückgelegten Betrag verwenden. In diesem Moment wird dann eine Steuerabgabe fällig. Folglich ist eine solche Rücklage nur dann ökonomisch sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen einen außergewöhnlich hohen Gewinn erzielt hat und Sie mindestens sieben Jahre nicht auf die Rücklage zugreifen.
Bei KMUs ist das finanzielle Budget im Regelfall eng kalkuliert. Daher sollten Sie alle Bereiche ausloten, in denen Ihr Unternehmen die Steuerlast senken kann.
4. Mit Ist-Besteuerung den Cashflow verbessern
KMUs entrichten die Umsatzsteuer im Regelfall nach der sogenannten Soll-Besteuerung. Dieses Modell sieht vor, dass für jeden Monat, in dem Ihre Buchhaltung eine Rechnung stellt, auf den Rechnungsbetrag Umsatzsteuer zu zahlen ist. Hierbei gehen Sie sozusagen in Vorleistung und erstellen eine Umsatzsteuervoranmeldung, die Sie an die Finanzbehörden übermitteln – auch wenn Sie den Rechnungsbetrag von Ihren Kund:innen noch nicht erhalten haben. Durch verzögerte oder gar ausbleibende Zahlungen fehlt Ihrem Unternehmen dadurch bares Geld, was sich nachteilig auf Ihren Cashflow auswirkt.
Eine sinnvolle Lösung bietet der Wechsel zur Ist-Besteuerung. Umsatzsteuer ist hier erst zu entrichten, wenn Sie den ausstehenden Rechnungsbetrag erhalten haben, gegebenenfalls kann dies auch einige Monate später sein. Für die Ist-Besteuerung muss ein Antrag gestellt werden – Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig ist und dementsprechend einen Umsatz von 600.000 Euro jährlich unterschreitet.
Steuerliche Abgabenlast senken und Finanzplanung verbessern
Das deutsche Steuergesetz ist komplex und bietet noch viele weitere Optionen, wie Betriebe Steuern sparen können. Unsere Tipps liefern Ihnen wichtige Ansatzpunkte, wie Sie zukünftig in Ihrem Unternehmen die Steuerlast senken können.
Um jedoch das gesamte Spektrum an Möglichkeiten zu nutzen, sollten Sie auf jeden Fall eine professionelle Steuerberatung hinzuziehen. Fachleute beraten Sie spezifisch hinsichtlich Ihres Unternehmens und entdecken weitere Potenziale, wie Sie Ihre betriebliche Abgabenlast reduzieren können. Da sich Steuergesetze von Zeit zu Zeit ändern, sind Sie damit zusätzlich immer auf dem neuesten Stand und somit rechtlich abgesichert.
Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Speziell für KMUs stellen die vergleichsweise hohen Steuern in Deutschland eine Herausforderung beim Finanzmanagement und der Liquiditätsplanung dar.
- Durch die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern und dem Investitionsabzugsbetrag bei Anschaffungen können Unternehmen effektiv Steuern sparen.
- Mit den Optionen der Rücklagenbildung und der Ist-Besteuerung stehen KMUs effiziente Möglichkeiten zur Verfügung, um den eigenen Cashflow zu optimieren.
[1] Statista / KPMG: Unternehmenssteuern in ausgewählten Ländern 2021 (2022).