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Kurz erklärt: Verlusttöpfe und Verrechnung von Verlusten im Depot

Verlusttöpfe sind extrem wichtig für die Steuererklärung. Wir zeigen dir, wie du eventuelle Verluste korrekt verrechnest.
Mann, der in einer Hand einen Taschenrechner hält und in der anderen einen Stift, mit dem er einen Kursverlauf auf einem Computerbildschirm nachzeichnet
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Anleger:innen, die mit ihren Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds Gewinne erzielen, müssen diese besteuern. Doch Kapitalanlagen können ja auch zu Verlusten führen und mit denen werden die Gewinne verrechnet, bevor sie versteuert werden. Wie die Verrechnung von Verlusttöpfen funktioniert und was du noch darüber wissen solltest, erfährst du hier.
  1. Kurz erklärt: Verluste im Depot verrechnen
  2. Diese Verlusttöpfe gibt es
  3. Das ist bei der Verrechnung zu beachten
  4. Verlusttöpfe: Verrechnungen für die Steuererklärung
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Gewinne und Verluste im Depot werden verrechnet: Nur die Erträge werden besteuert, was über die Abgeltungssteuer geschieht.
  • Es gibt drei Arten von Verlusttöpfen: Aktien, Sonstiges und Quellensteuertopf. Die Verrechnung der Gewinne und Verluste folgt bestimmten Regeln.
  • Verlustbescheinigung und Bankwechsel: Du kannst beim Finanzamt eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste aus mehreren Depots zu verrechnen. Bei einem Bankwechsel können die Verlusttöpfe übertragen werden.
  • Auf den Freistellungsauftrag achten: Bevor Steuern erhoben werden, wird der Sparerpauschbetrag angerechnet. Stelle sicher, dass du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
  • Sparerpauschbeträge ändern sich ab 2023: Sie steigen von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. für Eheleute von 1.602 auf 2.000 Euro an.

Kurz erklärt: Verluste im Depot verrechnen

Erzielte Gewinne aus Kapitalanlagen wie Investmentfonds, Aktien oder ETFs an der Börse, wecken auch Begehrlichkeiten beim Finanzamt, Anleger:innen müssen sie versteuern. Doch die Gewinne werden vorher mit den Verlusten verrechnet, sodass nur die Erträge besteuert werden.

Die Steuerzahlung ist unkompliziert: Sie funktioniert über die Abgeltungssteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt, hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird somit direkt an der Quelle, also im Wertpapierdepot abgeschöpft. Das übernimmt die Bank oder die Depotverwaltung.

Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nicht nur für einen Fonds oder einen Aktienherausgeber, sondern die Gewinne und Verluste aller Kapitalanlagen, die Anleger:innen in ihrem Depot haben, werden verrechnet.

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Kurz erklärt: Drei Fakten zu Verlusttöpfen

  1. Anleger:innen, die Verluste aus mehreren Depots miteinander verrechnen möchten, können beim Finanzamt eine Verlustbescheinigung beantragen.
  2. Zudem können bei einem Bankwechsel die Verlusttöpfe übertragen werden.
  3. Verluste können entweder in dem Jahr steuerlich abgerechnet werden, in dem sie angefallen sind oder in die Folgejahre mitgenommen werden und dann später abgerechnet werden. Dies nennt sich Verlustvortrag.

Diese Verlusttöpfe gibt es

Depotanbieter führen drei Arten von Verlusttöpfen:

In allen Töpfen werden die realisierten Verluste aufgeführt. Ein großes Minus im Depot nach einem Kursabsturz ist kein realisierter Verlust, sondern würde erst ein De-facto-Verlust werden, wenn die Anleger:innen das Wertpapier zu diesem Kurs auch verkaufen würden. Ebenso verhält es sich mit Kurssteigerungen.

Gewinne aus Wertpapieren, die zur Kategorie Sonstiges gehören, dürfen nur mit Verlusten aus dem Sonstiges-Topf verrechnet werden. Realisierte Aktiengewinne hingegen dürfen mit beiden Verlusttöpfen verrechnet werden. Verluste aus Aktiengeschäften können jedoch nur mit Gewinnen aus dem Aktientopf verrechnet werden.

Ein Beispiel: Ein Anleger hat einen realisierten Aktiengewinn von 800 Euro, aber bei einer früheren Aktientransaktion einen Verlust von 200 Euro gemacht. Das ergibt einen realisierten Aktienertrag von 600 Euro. Mit einem ETF hat derselbe Anleger einen Verlust von 100 Euro erlitten. Diese werden mit den 600 Euro Verlust aus dem Aktientopf verrechnet, sodass 500 Euro als Berechnungsgrundlage fürs Finanzamt herangezogen werden.

Das ist bei der Verrechnung zu beachten

Doch bevor auf den Ertrag aus den Kapitalanlagen die Abgeltungssteuer erhoben wird, wird der Freistellungsauftrag, sofern die Anleger:innen ihn eingerichtet haben, auf den Betrag angerechnet: 801 Euro und 1.602 Euro für Verheiratete gelten als Sparerpauschbetrag, auf Erträge aus Kapitalanlagen in dieser Höhe werden also keine Steuern fällig.

Bei der Sparkonten- und Depoteröffnung sollte also immer ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Die 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro Freibetrag lassen sich beliebig auf verschiedene Depots aufteilen. Und der Freistellungsauftrag gilt rückwirkend fürs gesamte laufende Kalenderjahr.

Good to know


Die Sparerpauschbeträge im Freistellungsauftrag werden ab 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro beziehungsweise für Eheleute von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht.

Die Abgeltungssteuer - der Tropfen auf den heißen (Steuer)stein

Die Abgeltungssteuer, das rote Tuch für jeden Sparer und Anleger, mindert die Erträge aus Kapitalanlagen ansatzlos um 25 Prozent, exklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Quellensteuer, fällig gemäß dem jeweiligen Steuersatz im Land, wo die Kapitalanlage getätigt wurde, gilt quasi als Abgeltungssteuer und wird, je nach Abkommen mit dem Ausland, mit der Abgeltungssteuer verrechnet respektive angerechnet. Am Ende bleibt es für die Sparenden gleich, sie zahlen, 25 Prozent. Schaust du aber einmal auf den Anteil der Abgeltungssteuer am Gesamtsteueraufkommen für das Jahr 2021, schüttelst du vermutlich mit dem Kopf:

10031 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent_936x2240 (1)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Die Abgeltungssteuer liegt mit einem Anteil von 1,2 Prozent am Gesamtsteueraufkommen auf dem drittletzten Platz, vor der Kfz-Steuer (1,1 Prozent) und Zöllen (0,6 Prozent).

Es ist also durchaus legitim, wenn du dich fragst, warum man den Sparern so an das Portemonnaie geht, wenn es sich gerade mal um zehn Milliarden Euro im Bundeshaushalt handelt. Da ist der Sparerfreibetrag auch keine große Hilfe. Einzig diejenigen, deren Einkommenssteuersatz weniger als 25 Prozent liegt, können die Differenz zu der einbehaltenen Quellensteuer / Abgeltungssteuer im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Verlusttöpfe: Verrechnungen für die Steuererklärung

Machen Anleger:innen mit ihren Wertpapieren Gewinn, müssen sie diese versteuern. Aber vorher werden die Gewinne mit Verlusten verrechnet, die den Sparer:innen aus weiteren Wertpapiergeschäften entstanden. Die sich daraus ergebenden Beträge sind die Grundlage für die Abgeltungssteuer – jedenfalls wenn sie über die Freibeträge in Höhe von 801 Euro beziehungsweise für Eheleute 1.602 Euro des Freistellungsauftrags, der gestellt sein sollte, hinausgehen.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist unter Verlusttöpfen zu verstehen?
Die depotführenden Institute führen für ihre Kund:innen verschiedene Verlusttöpfe, in denen Verluste aus Aktien- oder Fondsanteilverkäufen registriert werden.
Welche Verlusttöpfe gibt es?
Es gibt den Verlusttopf Aktien, in dem realisierte Verluste aus Aktiengeschäften verzeichnet werden, und den Verlusttopf für Sonstiges, in dem Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften wie ETFs, Dividenden oder Stückzinsen aus Anleihen aufgeführt werden.
Funktionieren Verlusttöpfe auch bei mehreren Depots?
Anleger:innen können Verluste aus mehreren Depots miteinander verrechnen, indem sie beim Finanzamt eine Verlustbescheinigung beantragen. Zudem können die Verlusttöpfe bei einem Bankwechsel übertragen werden.

 

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