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Spekulationsfrist bei Immobilien einfach erklärt

Die Spekulationsfrist legt einen Zeitraum fest, in dem Spekulationsgewinne steuerpflichtig sind. Wie das abläuft und was du über die Spekulationsfrist wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Ein kleines Modellhaus steht auf einem Schreibtisch, daneben liegt ein Schlüssel sowie ein Füllfederhalter, im Hintergrund ist ein aufgeklapptes Laptop zu sehen
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Du besitzt eine Immobilie und möchtest sie möglichst gewinnbringend verkaufen. Damit das gelingt, musst du neben dem aktuellen Marktgeschehen auch den Fiskus in deine Kalkulation miteinbeziehen. Denn hältst du die Spekulationsfrist nicht ein, fällt Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn an – und diese Steuerzahlungen können je nach Einkommenssituation sehr hoch sein. In diesem Artikel erfährst du, wann du welche Spekulationsfristen einhalten musst und wie hoch der Steuersatz auf den Gewinn beim Verkauf privater Immobilien ist.
  1. Spekulationssteuer bei Immobilien: Wann fällt sie an?
  2. Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien?
  3. Gibt es eine Spekulationsfrist bei Wertpapieren?
  4. Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
  5. So wird die Spekulationssteuer bei Immobilien berechnet
  6. Spekulationsfrist: Geduld beim Immobilienverkauf lohnt sich
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Spekulationssteuer bei Immobilien: Fällt an, wenn Du eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn verkaufst.
  • Spekulationsfrist bei Immobilien: Beträgt zehn Jahre, kann aber auf drei Jahre reduziert werden, wenn Du die Immobilie selbst bewohnst oder Deine kindergeldberechtigten Kinder darin wohnen lassen.
  • Kurz erklärt: Randjahre: Bei der verkürzten 3-jährigen Spekulationsfrist können Kalenderjahre nur angerissen werden. Das heißt, die Frist kann bereits mit 14 Monaten erfüllt sein.
  • Berechnung der Spekulationssteuer: Der zu versteuernde Gewinn wird aus dem Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Verkaufskosten berechnet. Die Steuerhöhe richtet sich nach Deinem persönlichen Einkommenssteuersatz.
  • Geduld beim Immobilienverkauf lohnt sich: Da die Spekulationssteuer hoch sein kann (bis zu 45% des Gewinns), ist es oft sinnvoll, den Ablauf der Spekulationsfrist abzuwarten bevor Du verkaufst.

Spekulationssteuer bei Immobilien: Wann fällt sie an?

Wenn Privatpersonen Güter aus ihrem Privatbesitz mit Gewinnabsicht verkaufen möchten, sieht das Finanzamt darin unter Umständen eine wirtschaftliche Tätigkeit – und es fallen Steuern an.

Ein solches privates Veräußerungsgeschäft liegt meist beim Verkauf privater Grundstücke, Immobilien, Kunstwerke oder Antiquitäten vor, da es sich dabei häufig um Renditeobjekte oder Kapitalanlagen handelt. Auf die Gewinne aus diesen Geschäften fallen Einkommenssteuer an.

Bei Immobilien- und Grundstücksgeschäften wird dabei von der sogenannten Spekulationssteuer gesprochen. Der Staat möchte damit verhindern, dass die Wertsteigerung von knappen Gütern ausgenutzt wird und vor allem bei Immobilien Mieten und Preise beim Hauskauf künstlich nach oben getrieben werden.

Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien?

Die Spekulationsfrist ist eine Mindesthaltedauer bei privaten Veräußerungsgeschäften. Ob die Spekulationssteuer beim Verkauf einer Immobilie oder einem Grundstück aus Privatbesitz anfällt, hängt davon ab, wann du sie verkaufst.

Die Spekulationsfrist kann unter bestimmten Umständen kürzer ausfallen: Bewohnst du die Immobilie privat oder lässt deine Kinder darin wohnen, reduziert sich die Spekulationsfrist auf drei Jahre. Dabei ist wichtig: Die Kinder müssen noch kindergeldberechtigt sein.

Bei vermieteten und leer stehenden Immobilien gilt immer die zehnjährige Spekulationsfrist. Ebenso bei Grundstücken. Als Fristbeginn gilt immer der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags – egal welche Frist angesetzt wird.

Kurz erklärt: Randjahre

Während bei der 10-jährigen Spekulationsfrist das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags ausschlaggebend ist und davon ausgehend 10 volle Jahre erreicht werden müssen, können bei der verkürzten 3-jährige Spekulationsfrist die sogenannten Randjahre zur Berechnung herangezogen werden.
Danach müssen Kalenderjahre nur angerissen werden: Verkaufst du deine Immobilie im Februar 2023 und kannst nachweisen, dass du sie im Januar 2023, das komplette Jahr 2022 sowie mindestens den Dezember 2021 privat genutzt hast, war die Immobilie zumindest in Anteilen von 3 Jahren in deinem Besitz und diese 14 Monate reichen aus, um die 3-jährige Spekulationsfrist zu erfüllen.

Gibt es eine Spekulationsfrist bei Wertpapieren?

Bis 2009 galt die Spekulationsfrist auch bei sämtlichen Wertpapierverkäufen. Die Spekulationssteuer fiel auf sämtliche Güter an, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb gewinnbringend verkauft wurden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer entfiel die Spekulationsfrist.

Kapitalerträge aus Privatvermögen werden seitdem pauschal mit 25 Prozent berechnet, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird automatisch eingezogen und fällt unter anderem bei realisierten Kursgewinnen, Zinsen und Dividenden an.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Bei der Höhe der Spekulationssteuer ist nicht der Verkaufswert der Immobilie entscheidend, sondern für die Erhebung wird der Verkaufserlös abzüglich des Anschaffungswerts und der Verkaufskosten, also der tatsächlich erzielte Gewinn, herangezogen.

Die erzielten Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist werden mit dem Einkommenssteuersatz der Verkäufer:innen besteuert. Dieser kann zwischen 14 und 41 Prozent liegen, der Höchststeuersatz sogar bei 45 Prozent. Da es vor allem bei Immobilien- und Grundstücksverkäufen in der Regel um sehr hohe Beträge geht, können also außerordentlich hohe Steuerzahlungen anfallen.

So wird die Spekulationssteuer bei Immobilien berechnet

Für die Berechnung der Spekulationssteuer musst du zunächst den erwarteten Gewinn aus der Veräußerung des Objekts ermitteln. Dazu ziehst du vom Verkaufspreis die Anschaffungskosten ab. Handelt es sich um ein vermietetes Objekt, muss der Preis zusätzlich um die Abschreibungen vermindert werden.

Auch sämtliche Kosten, die beim Verkauf entstehen, ziehst du vom Verkaufspreis ab. Dazu zählen etwa Werbungskosten oder Kosten für Schönheitsreparaturen. Anschließend wird die zu zahlende Steuer anhand des persönlichen Einkommenssteuersatzes vom zu versteuernden Gewinn berechnet.

Beispielrechnung:

Verkaufspreis der Immobilie 375.000 Euro
- Anschaffungskosten 240.000 Euro
- Verkaufskosten 15.000 Euro
= zu versteuender Gewinn 120.000 Euro
Einkommensteuersatz 40 Prozent
Spekulationssteuer 48.000 Euro

Spekulationsfrist: Geduld beim Immobilienverkauf lohnt sich

Die Spekulationssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die bei privaten Veräußerungsgeschäften, vor allem beim Immobilienverkauf, anfällt. Die Steuer fällt nicht an, wenn die Immobilien oder Grundstücke erst nach einer bestimmten Haltedauer, der sogenannten Spekulationsfrist, veräußert werden. Diese liegt bei zehn Jahren, kann aber bei privat genutzten Immobilien auf drei Jahre verkürzt werden. Da der Einkommenssteuersatz im Höchstfall bis zu 45 Prozent betragen kann, lohnt es sich in der Regel, den Ablauf der Spekulationsfrist abzuwarten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Spekulationsfrist?
Beim Verkauf von vermieteten oder leer stehenden Immobilien aus Privatbesitz beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Werden die Objekte ausschließlich privat genutzt, kann sich die Frist auf drei Jahre verkürzen.
Wann beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist?
Als Fristbeginn gilt immer der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Davon ausgehend müssen zehn volle Jahre erreicht werden, damit die Spekulationsfrist endet und steuerfrei verkauft werden kann.
Kann ein Haus nach zwei Jahren ohne Spekulationssteuer verkauft werden?
Bei selbst bewohnten Immobilien kann die Spekulationsfrist auf drei Jahre herabgesetzt werden. Dabei gelten auch Randjahre: Kalenderjahre, in denen die Immobilie nur zum Beispiel einen Monat privat bewohnt wurde, zählen als ganzes Jahr, sodass die dreijährige Spekulationsfrist bereits mit 14 Monaten erfüllt werden kann.

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