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Wissenswertes zur Flexirente

Mit der Flexirente können angehende Rentner:innen über die regulären Altersgrenzen hinaus arbeiten und den Eintritt in den Ruhestand flexibler gestalten. Hier liest du, was die Flexirente ermöglicht.
Ein älterer Mann mit gelbem Helm und Blaumann steht an einer Industriebohrmaschine.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Für ältere Menschen, die mit regulärem Rentenalter noch nicht die Füße hochlegen oder in Frührente ein bisschen Geld dazuverdienen möchten, gibt es seit 2017 das Gesetz zur Flexirente. Wie die Maßnahmen ermöglichen, flexibel in den Ruhestand zu gehen, erfährst du hier.
  1. Den Weg zur Rente individuell gestalten
  2. So funktioniert die Flexirente
  3. Zustimmung vom Arbeitgeber
  4. Flexirente: Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Flexirente: Ermöglicht angehende Rentner:innen, über die regulären Altersgrenzen hinaus zu arbeiten und den Eintritt in den Ruhestand flexibler zu gestalten.
  • Gesetz zur Flexirente: Seit 2017 gültig, ermöglicht flexible Gestaltung des Übergangs vom Berufsleben in den Ruhestand.
  • Voraussetzung für Frührente ohne Abschläge: 35 Jahre Beitragszahlungen in die Rentenkasse.
  • Ziel der Flexirente: Attraktiveres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus und Schutz vor Altersarmut durch Aufstockung der Rente.
  • Möglichkeiten mit der Flexirente: Freiwillige Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr, unbegrenzter Hinzuverdienst ohne Abschläge bei Frührentner:innen, flexible Entscheidung über weitere Beitragszahlungen nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters.
  • Den Weg zur Rente individuell gestalten

    Die Flexirente heißt mit vollem Namen „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“. Sie ist kein Rentenmodell, sondern fasst Maßnahmen der Regierung zusammen, die den Bürger:innen den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand erleichtern und eine flexiblere Gestaltung dessen ermöglichen sollen.

    Seit 2017 sind die Regelungen gültig. Die Maßnahmen betreffen in der Mehrheit die Frührente. Um an eine Frührente ohne Abschläge denken zu können, müssen angehende Rentner:innen 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das Gesetz gehört zur Demografiestrategie der Bundesregierung:

    Das deutsche Rentensystem, in dem die jetzigen Arbeitnehmer:innen die Renten der jetzigen Senior:innen finanzieren, steht vor einem Finanzierungsproblem. Denn durch die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate kommen auf immer mehr Rentner:innen immer weniger Beitragszahler:innen. Das Problem wird sich in den kommenden Jahren verschärfen, wenn die sogenannte Babyboomer-Generation mit den Geburtsjahrgänge 1945 bis 1960 in Rente gehen.

    So funktioniert die Flexirente

    Die Flexirente soll die Menschen zudem vor der Altersarmut schützen. Mit folgenden Regelungen des Flexirentengesetzes kann die Rente aufgestockt werden:

    Quick-Info

    Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Verdienten Frührentner:innen bis dahin mehr als 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr, wurde das zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, die damit geringer ausfiel.

    Zustimmung vom Arbeitgeber

    Arbeitnehmer:innen brauchen keine Zustimmung vom Arbeitgeber, wenn sie vom Flexirentengesetz Gebrauch machen wollen. Eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber ist jedoch dann erforderlich, wenn sie zum Beispiel mit dem Einstieg in Frührente im Job bleiben, aber Arbeitsstunden reduzieren möchten.

    Allerdings dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden untersagen, später in Rente zu gehen, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag ein Ende der Arbeit mit Erreichen des regulären Renteneintrittsalters geregelt ist. In so einem Fall ist es rechtens, wenn dir gekündigt wird. Stimmt der Arbeitgeber trotz Vertragsvereinbarung zu, kann gemeinsam ein neues Datum für das Ende der Beschäftigung vereinbart werden.

    Good to know

    Das Flexirentengesetz verschafft auch Arbeitgebern Vorteile: Sie müssen erfahrene Mitarbeiter:innen nicht in die Rente entlassen, sondern können sie weiterbeschäftigen und von ihrem fachlichen Know-how profitieren.

    Flexirente: Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten

    Die Flexirente ist die Bezeichnung für verschiedene gesetzliche Änderungen, die älteren Menschen das Weiterarbeiten erleichtern soll und für eine individuellere Gestaltung des Renteneintritts sorgen soll. Dazu gehören eine flexiblere Teilrente, die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze und die Möglichkeit, zum Ausgleich von Rentenabschlägen, Sonderzahlungen zu leisten.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wer kann die Flexirente in Anspruch nehmen?
    Die Flexirente ist kein Rentenmodell, sondern bezeichnet verschiedenen Maßnahmen, mit denen der Renteneintritt flexibel gestaltet werden kann. Wer 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann demnach in Frührente gehen, weiterbeschäftigt werden oder Sonderzahlungen in die Rentenkasse einzahlen.
    Für wen lohnt sich die Flexirente?
    Um die Rentenzahlungen zu erhöhen, kann vom Flexirentengesetz ab dem 50. Lebensjahr Gebrauch gemacht werden. Arbeitnehmer:innen, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten und dadurch weiter in die Rentenkasse einzahlen, können durch das Flexirentengesetz zum Beispiel ihren Renteneintritt verschieben und die Zahlungen aufstocken.
    Wie wird die Flexirente berechnet?
    Die Flexirente ist kein Rentenmodell, sondern bezeichnet gesetzliche Maßnahmen, mit denen den Auswirkungen der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels entgegengewirkt werden soll.

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