
Auslandskrankenversicherung in der EU: Wann sie sinnvoll ist
Das Wichtigste in Kürze
- Krank im Urlaub: In der EU haben Reisende aus den Mitgliedstaaten Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung nach den Rahmenbedingungen im Reiseland.
- Unterschiedliche Behandlung: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungssystemen können groß sein.
- Hohes Leistungsniveau: Mit einer Auslandskrankenversicherung kannst du das Leistungsniveau deutlich verbessern, unter anderem im Hinblick auf den Rücktransport.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung stehen auch bei vorübergehenden Aufenthalten in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht ohne Versicherungsschutz da. Über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC, auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte) hast du Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, die während deines Aufenthalts erforderlich sind.
Auf diesem Weg hast du Zugang zu den medizinischen Leistungen, die in dem EU-Mitgliedstaat Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bedeutet: Du kannst dich auch in der EU nicht darauf verlassen, bei einer Krankheit auf dem gleichen Niveau versorgt zu werden wie in Deutschland.
Grundsätzlich kannst du in der EU folgende Leistungen über die EHIC in Anspruch nehmen:
- Ambulante Behandlungen in Arztpraxen
- Stationäre Behandlungen in Krankenhäusern bei medizinischer Notwendigkeit
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Achtung: Mit der EHIC hast du ausschließlich Anspruch auf eine Behandlung durch Arztpraxen, welche in deinem Reiseland in die Gewährleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden sind. Es gibt damit keinen Anspruch auf eine privatärztliche Behandlung.
Der Anspruch, über die EHIC Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung deines Reiselandes zu erhalten, ist für deine Reiseplanung durchaus ein positives Signal. Aber: Du musst damit rechnen, dass es zwischen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und dem System vor Ort Unterschiede gibt. Um entstehende Kosten abzudecken und kein finanzielles Risiko einzugehen, schließt du also am besten eine Auslandskrankenversicherung ab.
Welche Leistungen kannst du über die Reisekrankenversicherung in der EU in Anspruch nehmen?
- Deckung einer Abrechnungslücke, die bei einer Behandlung durch einen Privatarzt entstehen kann. Mit der Auslandskrankenversicherung nimmst du Leistungen auf einem sehr hohen Niveau in Anspruch.
- Übernahme des Krankenrücktransports zurück zu einem Krankenhaus in der Nähe deines Wohnortes. Durch den Transport können sehr hohe Kosten entstehen. Die Auslandskrankenversicherung sollte nicht nur den Rücktransport übernehmen, in den Vertrag sollten auch Bergungs- und Rettungskosten eingeschlossen werden.
Du solltest vor deiner Reise recherchieren, wie hoch das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in deinem Reiseland ist. Anschließend kannst du bewerten, wie groß die Unterschiede sind. Der Rücktransport ist aber in keinem Fall eingeschlossen.
Weltweiter Krankenversicherungsschutz
Krank im Ausland? Kein Problem dank umfangreicher Leistungen deiner Auslandskrankenversicherung von AXA Partners:
- Krankenhaustagegeld
- Übernahme von Behandlungskosten
- Kostenübernahme bei Rücktransport
- Such- und Bergungskosten gedeckt
- Ärztliches Fachpersonal im Ausland
Stehst du vor der Entscheidung für eine Auslandskrankenversicherung, sind einige grundlegende Gedanken wichtig.
Zum Beispiel sollte dir im Falle einer Familienreise wichtig sein, dass nicht nur du versichert wirst, sondern alle Mitreisenden. Gerade bei Kindern besteht immer das Risiko, unerwartet eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Wie lange du verreisen willst, spielt ebenfalls eine Rolle. Der Geltungsbereich der Auslandskrankenversicherung unterscheidet sich an dieser Stelle zwischen den verschiedenen Tarifen.
Sofern du häufiger im Ausland unterwegs bist, empfiehlt sich das Nachdenken über einen Jahresvertrag. Damit musst du dich nicht vor jeder Reise neu um einen Versicherungsvertrag kümmern und nutzt die Zeit stattdessen für die Vorbereitungen.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du mit deiner EHIC bei Reisen innerhalb der EU die vor Ort geltenden Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es Einschränkungen, du darfst dich beispielsweise damit nicht von Privatärzt:innen behandeln lassen. Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners bietet dir und deiner Familie im Krankheitsfall eine ganze Reihe an Vorteilen.
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Brauchst du in der EU eine Auslandskrankenversicherung?Grundsätzlich hast du in der EU über die Europäische Krankenversicherungskarte Anspruch auf die Versorgung im Krankheitsfall. Allerdings richtet sich dieser Anspruch immer nach den Rahmenbedingungen, die im Reiseland gelten. Es gibt Gründe, wie den nicht versicherten Rücktransport, die für eine Auslandskrankenversicherung sprechen.+
Welche Länder fallen unter den EU-Schutz?Du kannst dich auf Basis der Krankenversicherungskarte in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien behandeln lassen.+
Wann ist eine Zusatzversicherung in der EU empfehlenswert?Die Leistungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterscheiden sich voneinander. Du musst darauf gefasst sein, nicht überall auf dem Niveau behandelt zu werden, wie du es aus Deutschland kennst. Je größer die Unterschiede sind, desto eher empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
