Zwei Koffer und eine Reisetasche stehen vor einem roten Sofa
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Reiseversicherung

Wie sinnvoll ist eine Gepäckversicherung?

Ob Wochenendtrip oder längerer Strandurlaub: Gepäck ist bei jeder Reise dabei. Leider kann es immer passieren, dass Gepäckstücke am Flughafen verloren gehen oder geklaut werden. Eine Gepäckversicherung kann dann dafür sorgen, dass der Urlaub trotzdem nicht ruiniert ist. Lies hier, wie die sogenannte Kofferversicherung funktioniert und was beim Abschluss zu beachten ist.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Gepäckversicherung: Sie zahlt bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks, allerdings nur bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze.
  • Einschränkungen: Nicht alle Gegenstände sind versichert. Geld, Wertpapiere und Flugtickets sind meist ausgenommen. Für bestimmte Gegenstände wie Schmuck oder Elektronik gibt es spezielle Regelungen.
  • Nachweispflicht und Dokumentation: Bei Verlust oder Beschädigung musst du den Schaden schnellstmöglich melden und nachweisen. Eine Liste der im Gepäck enthaltenen Gegenstände sowie Kaufbelege können hilfreich sein.
  • Fahrlässigkeit: Wenn die Versicherung der Ansicht ist, dass der Schaden durch fahrlässiges Verhalten entstanden ist, kann sie die Zahlung ablehnen.
  • Kosten: Die Kosten für eine Gepäckversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter Leistungsumfang und Dauer der Reise.

Wann eine Gepäckversicherung zahlt

Gepäckversicherung, Kofferversicherung, Reisegepäck-Versicherung: Es gibt eine Reihe von Bezeichnungen für diese Art der Versicherung – aber im Kern beinhalten alle folgende Leistungen:

  • Eine Reisegepäck-Versicherung zahlt grundsätzlich bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks.
  • Die Gründe, durch die das Gepäck verloren oder kaputtgegangen ist und in denen die Versicherungen einspringt, werden vertraglich festgelegt und können zum Beispiel sein: durch fremdverschuldeten Verlust, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Wettereinflüsse oder Diebstahl.
  • In der Regel erstattet die Reisegepäck-Versicherung nicht den vollständigen Neuwert des Koffers und der darin befindlichen Dinge, sondern einen niedrigeren Gebrauchtpreis oder Zeitwert – bis zur vertraglichen vereinbarten Höchstgrenze, der sogenannten Versicherungssumme oder Schadenssumme.

Good to know: Der Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt von American Express®, beinhaltet neben vielen weiteren sinnvollen Leistungen auch eine Reisegepäck-Versicherung. Der Reisekomplettschutz bietet dir so ein Rundum-sorglos-Paket, das dich – und eben auch dein Reisegepäck – auf privaten und beruflichen Reisen absichert.

Einschränkungen für versichertes Gepäck

Im verlorenen Koffer befand sich ein Gemälde von Claude Monet und jetzt hättest du gerne fünf Millionen Euro? Das lehnen Gepäckversicherungen in der Regel ab, denn versichert ist nur übliches Reisegepäck:

  • Grundsätzlich sind alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs versichert, zum Beispiel Kleidung und Hygieneartikel und der Koffer oder die Tasche selbst.
  • Nicht versichert sind meist im Gepäck befindliches Geld, Wertpapiere, Fahrkarten oder Flugtickets.
  • Bei Dingen wie Schmuck, Elektronik oder Sportgeräten haben Versicherungsanbieter unterschiedliche Regelungen. Wenn die Gepäckversicherung greift, dann oft nur anteilig und bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze.
  • Einige Versicherungen geben vor, wo bestimmte Gegenstände aufbewahrt sein müssen, um versichert zu sein, zum Beispiel Schmuck oder Elektronik nur im am Körper mitgeführten Handgepäck.

Die Reisegepäck-Versicherung im Reisekomplettschutz von AXA Partners

Dank der im Reisekomplettschutz von AXA Partners enthaltenen Reisegepäck-Versicherung ist deine persönliche Habe, die du auf der Reise mitnimmst, neu kaufst oder mietest, versichert.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung deines Reisegepäcks bekommst du eine Erstattung bis zu 1.750 Euro je Versicherungsfall. Diesbezüglich gilt folgendes:

  • Hiervon erhältst du maximal 500 Euro für den aktuellen Wert oder die Reparaturkosten eines Gegenstandes oder Paars oder einer Garnitur von Teilen, die sich ergänzen oder gemeinsam benutzt werden.
  • Wertgegenstände (zum Beispiel Schmuck, Uhr, Kamera) sind je Versicherungsfall insgesamt bis zu 500 Euro versichert – aber nur, wenn sie in einem fest installierten, verschlossenen Safe liegen oder in deinem persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt werden.

Versichert sind Reisen bis maximal 90 Tage (An- und Abreisetag zählen jeweils als ein Tag).

Nachweispflicht, Dokumentation und Fahrlässigkeit

Ist es zu einem Schadensfall gekommen, solltest du folgende Dinge beachten:

  • Nachweispflicht: Ist der Koffer weg oder beschädigt, musst du das der Versicherung schnellstmöglich melden. Zudem bist du als versicherte Person zunächst in der Nachweispflicht. Am Flughafen zum Beispiel ist eine Schadensbestätigung der Fluggesellschaft nötig, bei Diebstahl ist grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
  • Dokumentation: Um beim Schadensfall der Versicherung den Wert des Gepäcks belegen zu können, solltest du im Voraus eine Liste der enthaltenden Gegenstände erstellen sowie deren Kaufbelege parat haben und sie am besten fotografieren.
  • Fahrlässigkeit: Ist die Versicherung der Ansicht, dass der Gepäckverlust oder die -beschädigung aufgrund von fahrlässigem Verhalten passiert ist, wenn der Koffer zum Beispiel unbeaufsichtigt war, kann sie die Zahlung ablehnen. Für einige Anbieter gilt es bereits als fahrlässig, wenn die Versicherten das Gepäck nicht immer mit einer Hand festhielten.

Mit der Gepäckversicherung beruhigter verreisen

Im Reiseland angekommen und plötzlich ist der Koffer weg – eine Gepäckversicherung kann in dieser sehr unangenehmen Lage einspringen. Eine gute Versicherung – wie die im Reisekomplettschutz von AXA Partners enthaltene Reisegepäck-Versicherung – kann Versicherte finanziell auffangen und die Kosten für Reparaturen oder Neubeschaffungen erstatten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.