
Rücktransport aus dem Ausland: Kosten, Ablauf & Versicherungsschutz
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Rücktransport aus dem Ausland: Die Entscheidung für einen Rücktransport aufgrund medizinischer Gründe trifft die Versicherung in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen.
- Medizinisch notwendig vs. sinnvoll: Ein medizinisch notwendiger Rücktransport liegt bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen vor, ein medizinisch sinnvoller Rücktransport, wenn die Reise nicht fortgesetzt werden kann.
- Transportfähigkeit: Eine ärztliche Bescheinigung muss die Transportfähigkeit der Patient:innen bestätigen.
- Ablauf des Rücktransports: Die Versicherung organisiert in der Regel den Rücktransport, abhängig vom Gesundheitszustand und der Schwere der Erkrankung oder Verletzung.
- Kostenrisiko: Ohne Versicherung drohen Kosten von bis zu 100.000 Euro und mehr. Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt diese Kosten ab.
- Auslandsreisekrankenversicherungen: Beim Abschluss einer solchen Versicherung solltest du auf Details achten.
- Sinnvolle Reiseversicherung: Eine Auslandsreisekrankenversicherung, die die Kosten für einen Rücktransport abdeckt, ist ratsam.
Bei einem plötzlichen gesundheitlichen Notfall kann ein Rücktransport aus dem Ausland zurück in die Heimat notwendig oder sinnvoll sein. Die Kosten dafür sind für die meisten Menschen nicht zu bezahlen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland – auch nicht innerhalb der EU oder bei Vorliegen einer EHIC-Karte.
Es ist daher ratsam, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für den Rücktransport übernimmt. Die Details der Versicherung, ob zum Beispiel auch die Kosten für eine Begleitperson gedeckt sind, hängen vom Anbieter ab und sollten vor Abschluss genau studiert werden.
Good to know: Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners übernimmt die Rückreisekosten in tatsächlicher Höhe.
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Das ist besonders wichtig bei medizinisch notwendigem Rücktransport zu deinem Wohnsitz.
Krankenversicherungsschutz im Urlaub
Der Rücktransport aus dem Ausland aus medizinischen Gründen ist eine typische Leistung einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Grundsätzlich entscheidet die Versicherung in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen im Ausland und eventuell in der Heimat, ob ein Rücktransport stattfinden soll und kann. Es gibt zwei Varianten, die in Versicherungen abgedeckt sind:
- Der enger gefasste und tariflich oft günstigere Versicherungsfall ist der medizinisch notwendige Rücktransport. Dabei werden Versicherte nur rücktransportiert, wenn es aus medizinischen Gründen absolut notwendig ist. Etwa wenn der medizinische Standard im Aufenthaltsland zu niedrig ist, um eine sehr schwere Erkrankung oder Verletzung effektiv zu behandeln (GDV-Richtlinien).
- Beim medizinisch sinnvollen Rücktransport ist das Eintreten des Versicherungsfalls weniger eng gefasst. Die Versicherung kann zum Beispiel schon greifen, wenn die Reise nicht wie geplant fortgesetzt werden kann, was bereits durch einen gebrochenen Fuß der Fall sein kann. Ein typischer Richtwert dabei ist, dass die Genesung länger als 14 Tage dauert.
Good to know: Einer der wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung, ob ein Rücktransport stattfinden kann, ist die Transportfähigkeit der Patient:innen. Diese muss mit ärztlicher Bescheinigung gegeben sein.
Good to know
Vor dem Rücktransport muss die Notfallnummer der Versicherung angerufen werden, diese übernimmt in der Regel auch die Organisation. Entscheidend dafür, wie genau ein Rücktransport abläuft, sind der gesundheitliche Zustand und die Schwere der Erkrankung oder Verletzung.
Bei einem gebrochenen Fuß etwa wird die Versicherung meist einen normalen Passagierflug buchen, ein Taxi schicken und sich eventuell um eine Begleitperson kümmern. Bei sehr schweren Verletzungen wie Hirnblutungen sind Intensivtransporte nötig mit medizinisch ausgerüsteten Flugzeugen oder Krankenwagen und entsprechend ausgebildeten Notfallteams.
Angekommen im Heimatland, folgt in der Regel eine Übergabe der Patient:innen an das Krankenhaus, das dem Wohnort am nächsten liegt. Mit der Ankunft im Heimatland und der Übergabe an die dort zuständigen Ärzt:innen ist die Versicherungsleistung abgeschlossen. Je nach Gesundheitszustand können sich die Versicherten in eigener Verantwortung in ärztliche Versorgung begeben.
Im Zusammenhang mit Rücktransporten aus dem Ausland gibt es weitere Details, auf die du beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung achten solltest:
- Begleitpersonen: In den Vertragskonditionen steht, ob die Versicherung auch die Kosten für eine den Patient:innen vertraute Begleitperson übernimmt. Ist als Versicherungsfall der medizinisch notwendige Rücktransport vereinbart, muss die Begleitung aus ärztlicher Sicht unbedingt notwendig sein.
- Übernahme von Bergungskosten: Das ist vor allem bei Skiunfällen wichtig.
- Mitversicherung von Angehörigen
- Todesfall: Zu den gängigen Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung gehört im Falle des Todes der versicherten Person die Überführung des Leichnams zum Wohnsitz. Oft gibt es für die Kostenübernahme Höchstgrenzen, häufig etwa 10.000 Euro.
Tipp: Ein hochwertiger Tarif sollte den medizinisch sinnvollen Rücktransport explizit einschließen, um langwierige Prüfprozesse zu vermeiden.
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Wer zahlt den Rücktransport aus dem Ausland?Wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, übernimmt diese die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland aus gesundheitlichen Gründen.+
Was kostet ein Rücktransport aus dem Ausland?Ein Intensivtransport im medizinisch ausgestatteten Flugzeug und mit Notfallteam kostet je nach Distanz und Gesundheitszustand eine fünf- bis sechsstellige Euro-Summe.+
Wann ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll?Viele Versicherungen lassen dabei als Richtwert gelten, dass die Genesung länger als 14 Tage dauern würde. Im Einzelfall hängt die Bewertung aber immer von den konkreten Umständen ab.
