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Witwenrente: Höhe, Voraussetzungen und Arten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Witwenrente zu erhalten? Hier erfährst du alles über die Hinterbliebenenrente.
Eine ältere Frau sitzt mit ihrem Hund am Strand und beobachtet den Sonnenuntergang
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn der:die Ehepartner:in verstirbt, bedeutet das für die hinterbliebene Person eine große Belastung. Um wenigstens die finanziellen Sorgen abzufangen, gibt es die Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich oft Witwenrente genannt. Dabei wird der hinterbliebenen Person ein Teil der Rentenansprüche der verstorbenen Person ausgezahlt. Wie hoch diese Rente ausfällt und welche Voraussetzungen es gibt, erfährst du hier.
  1. Was ist die Witwenrente?
  2. Wer erhält die Hinterbliebenenrente?
  3. Altes oder neues Recht?
  4. Höhe und Voraussetzungen der großen Witwenrente
  5. Höhe und Voraussetzungen der kleinen Witwenrente
  6. Anrechnung des eigenen Einkommen
  7. Witwenrente bei Scheidung oder neuer Ehe
  8. Absicherung durch Witwenrente
  9. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist die Witwenrente: Sie steht Menschen zu, deren Ehe- oder Lebenspartner:in verstorben ist und muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
  • Wer erhält die Hinterbliebenenrente: Partner:innen, die zum Todeszeitpunkt noch verheiratet waren und deren Ehe mindestens ein Jahr bestand. Die verstorbene Person muss Anspruch auf eine Rente gehabt haben.
  • Altes oder neues Recht: Das neue Recht gilt für alle Ehen nach dem 31. Dezember 2001, das alte Recht für frühere Ehen unter bestimmten Bedingungen.
  • Große Witwenrente: Beträgt 55 Prozent (60 Prozent beim alten Recht) der Rente der verstorbenen Person und wird ohne zeitliche Begrenzung ausgezahlt. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Kleine Witwenrente: Beträgt 25 Prozent der Rente der verstorbenen Person und wird in der Regel nur zwei Jahre lang gezahlt. Gilt, wenn Voraussetzungen für große Witwenrente nicht erfüllt sind.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente steht Menschen zu, deren Ehe- oder Lebenspartner:in verstorben ist. Sie wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss nach dem Todesfall bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Eigentlich heißt diese Rente „Hinterbliebenenrente“: Das Geschlecht der hinterbliebenen Person spielt keine Rolle. Der Begriff „Witwenrente“ hält sich nur im alltäglichen Sprachgebrauch, weil Frauen statistisch gesehen länger leben und deswegen öfter Hinterbliebenenrente beziehen als Männer.

Wer erhält die Hinterbliebenenrente?

Um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen die Partner:innen zum Zeitpunkt des Todes der einen Person noch verheiratet (beziehungsweise verpartnert) gewesen sein. Geschiedene Partner:innen haben meistens keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente – zu diesem Fall später mehr.

Außerdem muss die Ehe (beziehungsweise die Lebenspartnerschaft) zum Todeszeitpunkt bereits mindestens ein Jahr lang bestanden haben. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass sogenannte Versorgungsehen geschlossen werden, in denen kurzfristig geheiratet wird, um der hinterbliebenen Person die Rentenansprüche zuzusichern.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Bei einer plötzlichen Todesursache wie einem Unfall können Hinterbliebene auch dann eine Rente erhalten, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr angedauert hat.

Darüber hinaus muss die verstorbene Person selbst Anspruch auf eine Rente gehabt haben. Das bedeutet nicht, dass sie bereits Rente bezogen haben muss. Anspruch auf Rente haben alle, die eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllen. Dazu zählen alle Jahre, in denen in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurde sowie Jahre ohne Beitragszahlung – sogenannte Ersatzzeiten.

Quick-Tipp

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Hinterbliebenenrente hast, kannst du dich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Hier findest du die verschiedenen Beratungsangebote.

Altes oder neues Recht?

Über die genaue Höhe der Hinterbliebenenrente entscheiden verschiedene Faktoren. Einer davon ist die Frage, ob das alte oder das neue Recht gilt. Grundsätzlich gilt für alle Ehen oder Lebenspartnerschaften, die nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden und werden, das neue Recht.

Das alte Recht gilt, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein:e Ehe- beziehungsweise Lebenspartner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Höhe und Voraussetzungen der großen Witwenrente

Die sogenannte große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die verstorbene Person erhalten hat oder die ihr zugestanden hätte. Beim alten Recht (siehe oben) sind es sogar 60 Prozent. Die große Witwenrente wird ohne zeitliche Begrenzung ausgezahlt.

Um die große Witwenrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Auf die hinterbliebene Person muss eins der folgenden Kriterien zutreffen:

Die Altersgrenze, die für eine große Witwenrente notwendig ist, wird seit 2012 schrittweise angehoben. Bei einem Todesfall im Jahr 2023 liegt sie für die hinterbliebene Person bei 46 Jahren. Die Altersgrenze für alle Todesfälle ab 2029 wird bei 47 Jahren liegen.

Höhe und Voraussetzungen der kleinen Witwenrente

Wenn die hinterbliebene Person die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt, weil sie zum Beispiel die Altersgrenze nicht erreicht hat, erhält sie die kleine Witwenrente. Diese Rente beträgt 25 Prozent der Rente, die die verstorbene Person erhalten hat oder hätte. Es gibt zudem die Möglichkeit auf einen Kinderzuschlag.

In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die hinterbliebene Person absehbar wieder selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Deswegen wird die kleine Witwenrente nach dem neuen Recht nur zwei Jahre lang ausgezahlt. Bei Ansprüchen nach dem alten Recht wird auch die kleine Witwenrente unbegrenzt ausgezahlt.

Good to know

Alternativ zur Hinterbliebenenrente gibt es unter bestimmten Voraussetzungen das Rentensplitting. Dabei wird der hinterbliebenen Person ein Teil der Rentenansprüche der verstorbenen Person angerechnet. In diesem Fall wird allerdings keine Hinterbliebenenrente gezahlt.

Anrechnung des eigenen Einkommen

Falls die hinterbliebene Person eigene Einkünfte hat, zum Beispiel, weil sie berufstätig ist oder eine eigene Rente erhält, gilt zunächst ein Freibetrag. Dieser Freibetrag wird jedes Jahr im Juli angepasst. Bis zum 30.6.2023 beträgt dieser Freibetrag pro Monat 950,93 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 937,73 Euro (neue Bundesländer).

Durch waisenrentenberechtigte Kinder (unter 18 Jahre alt oder in Ausbildung) erhöht sich der Freibetrag. Alle Nettoeinkünfte, die über diesen Freibetrag hinausgehen, werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Wichtig: Sowohl für die kleine als auch für die große Witwenrente gilt das Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Monat des Todesfalls. In diesen drei Monaten wird der hinterbliebenen Person die volle Rente der verstorbenen Person ausgezahlt, unabhängig vom eigenen Einkommen.

Witwenrente bei Scheidung oder neuer Ehe

In der Regel haben Geschiedene keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde oder wenn die hinterbliebene Person innerhalb des Jahres vor dem Todesfall Anspruch auf Unterhalt von der verstorbenen Person hatte. Geschiedene Hinterbliebene sollten sich am besten beraten lassen, ob sie Ansprüche haben.

Falls die hinterbliebene Person erneut heiratet, endet der Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wer eine Witwenrente erhält, hat aber die Möglichkeit, eine Abfindung zu beantragen. Diese Abfindung beträgt zwei Jahresbeträge, also die bisher monatlich erhaltene Summe mal 24 Monate. Wer eine kleine Witwenrente nach neuem Recht erhält, kann in diesem Fall nur die Auszahlung der verbleibenden Ansprüche (also bis zur Erreichung der Auszahlungszeit von 24 Monaten) beantragen.

Absicherung durch Witwenrente

Die Hinterbliebenenrente oder Witwenrente dient dazu, finanzielle Belastungen nach dem Tod von Ehe- oder Lebenspartner:in abzufangen. Je nach Zeitpunkt der Eheschließung und nach Alter der hinterbliebenen Person kann sie bis zu 60 Prozent der monatlichen Rente der verstorbenen Person betragen. Die Hinterbliebenenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, die auch entsprechende Beratungsangebote bereithält.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer bekommt 60 Prozent Witwenrente?
Eine Witwenrente von 60 Prozent erhalten Hinterbliebene, wenn sie Anspruch auf die große Witwenrente haben, ihre Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein:e Ehepartner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Andernfalls beträgt die große Witwenrente 55 Prozent.
Wann gibt es die große und wann die kleine Witwenrente?
Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die selbst eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben (bei Todesfällen im Jahr 2023 sind das 46 Jahre), ein minderjähriges Kind oder ein Kind mit Behinderung betreuen oder selbst erwerbsgemindert sind. Trifft nichts davon zu, erhält die hinterbliebene Person die kleine Witwenrente.
Wie hoch ist die Witwenrente 2023?
Für Ehen, die 2002 oder später geschlossen wurden, beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent der Rente der verstorbenen Person und die große Witwenrente beträgt 55 Prozent. Bei früher geschlossenen Ehen beträgt die große Witwenrente 60 Prozent, wenn ein:e Ehepartner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

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