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Die Abgeltungssteuer richtig berechnen

Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge aus Wertpapier-Transaktionen erhoben. Was du darüber wissen solltest, erfährst du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 ist die Abgabe für alle Steuerpflichtigen deutlich einfacher geworden als beim Vorgänger, der Kapitalertragssteuer. Vereinfacht gesagt geht rund ein Viertel der Gewinne aus Wertpapier-Transaktionen an den Fiskus. Es handelt sich um eine pauschale Besteuerung. Das solltest du über die Berechnung der Abgeltungssteuer wissen.
  1. Abgeltungssteuer: Pauschal 25 Prozent
  2. Abgeltungssteuer und Kirchensteuer
  3. Abgeltungssteuer und Freibeträge
  4. Abgeltungssteuer richtig berechnen – ein Beispiel
  5. Abgeltungssteuer: Ein Viertel an den Fiskus
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Abgeltungssteuer: Eine Pauschalsteuer von 25% auf alle steuerpflichtigen Kapitalerträge, eingeführt in Deutschland seit 2009.
  • Kirchensteuer und Abgeltungssteuer: Die Bank erhält Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern, um die Kirchenzugehörigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer hinzuzufügen.
  • Solidaritätszuschlag: Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der sich auf die 25% Abgeltungssteuer bezieht. Insgesamt beträgt die Abgeltungssteuer mit Solidaritätszuschlag 26,38%.
  • Berechnung der Kirchen- und Abgeltungssteuern: Unterschiede zwischen den Bundesländern machen diese Berechnung kompliziert. Die Formeln variieren je nach Bundesland.
  • Kapitalerträge: Gewinne aus verschiedenen Geldanlagen wie Aktien, Anleihen, Bankeinlagen usw. unterliegen der Abgeltungssteuer.
  • Abgeltungssteuer: Pauschal 25 Prozent

    Die Abgeltungssteuer wurde 2009 in Deutschland als Nachfolger der Kapitalertragssteuer eingeführt und soll Kapitalanleger:innen entlasten und die Steuerabgabe vereinfachen. Der Vorteil für Steuerpflichtige: Sie müssen sich darum in ihrer Steuererklärung nicht mehr selbst kümmern und entsprechende Anlagen ausfüllen.

    Vielmehr erhält die Bank in Deutschland, die die Wertpapiertransaktionen ausführt, die benötigten Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern, beispielsweise zur Kirchenzugehörigkeit, um gegebenenfalls die Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer hinzuzufügen. Die fälligen Steuerbeträge führt die Bank ans jeweilig zuständige Finanzamt ab. Für Wertpapiere, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt Bestandsschutz. Deren Verkauf und der entsprechende Gewinn daraus sind steuerfrei. Die Abgeltungssteuer gilt nur für Käufe ab 2009.

    Pauschal 25 Prozent werden auf alle steuerpflichtigen Kapitalerträge erhoben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Inklusive Solidaritätszuschlag beträgt die Abgeltungssteuer 26,38 Prozent. Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent wird aber nicht einfach zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer addiert, sondern berechnet sich in Bezug auf die 25 Prozent Abgeltungssteuer. 5,5 Prozent von 25 sind 1,38, daher die 26,38 Prozent Abgeltungssteuer mit Solidaritätszuschlag.

    Seit 2021 ist der überwiegende Anteil der bundesdeutschen Steuerzahler:innen von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Dies betrifft allerdings nur die Besteuerung von Arbeitseinkommen. Kapitalanleger:innen, die mit ihren Wertpapieren Gewinne erwirtschaften und somit abgeltungssteuerpflichtig sind, müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen.

    Abgeltungssteuer und Kirchensteuer

    Die Berechnung der Abgeltungssteuer und Kirchensteuer ist deutlich komplizierter als beim Solidaritätszuschlag. Das liegt unter anderem daran, dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt: In 14 Bundesländern liegt die Kirchensteuer bei 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg dagegen sind es 8 Prozent.

    Außerdem werden bei der Kirchensteuer nicht einfach 8 beziehungsweise 9 Prozent von 25 errechnet und dies dann zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer addiert. Im Gegenteil, die Kirchensteuer mindert die Abgeltungssteuer sogar geringfügig, denn sie kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

    Auch die Kapitalerträge sind kirchensteuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer ermäßigt sich um 25 Prozent auf den steuerlichen Betrag, der als Kirchensteuer auf die Kapitalerträge errechnet wird.

    Die Formeln für die Abgeltungssteuer mit Berechnung der Kirchensteuer lauten:
    Abgeltungssteuer = Kapitalerträge : (4 + 0,08)
    oder
    Abgeltungssteuer = Kapitalerträge : (4+0,09)
    Dabei gilt die Formel mit 0,08, also 8 Prozent, für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg und die Formel mit 0,09, also 9 Prozent, für die übrigen 14 Bundesländer.

    Mit dem Sonderausgabenabzug von 9 Prozent ergibt sich also eine Abgeltungssteuer mit Kirchensteuer von 24,45 Prozent, also etwas weniger als 25 Prozent. Hinzugerechnet werden müssen dann aber gegebenenfalls der Anteil für den Solidaritätszuschlag, also 1,35 Prozent, und der Anteil für die Kirchensteuer, falls fällig, also 1,96 Prozent oder 2,2 Prozent.

    Kurz erklärt

    Die Abgeltungssteuer musst du auf Kapitalerträge zahlen. Dazu zählen Gewinne aus Geldanlagen wie Lebensversicherungen (nur bedingt abgeltungssteuerpflichtig), Aktien, Anleihen, Bankeinlagen, Investmentfonds, Dachfonds, Dividenden und Zertifikate.

    Abgeltungssteuer und Freibeträge

    Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurden auch die Freibeträge angepasst. Für Unverheiratete beträgt der Freibetrag 801 Euro und für Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, das Doppelte, also 1.602 Euro. Ab 2023 soll der Freibetrag nach dem Willen der Bundesregierung auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro erhöht werden.

    Abgeltungssteuer richtig berechnen – ein Beispiel

    Aus Transaktionen erwirtschaftete Gewinne können mit Verlusten verrechnet werden, die der Anleger oder die Anlegerin bei Wertpapier-Transaktionen zu verzeichnen hat – und zwar über die sogenannten Verlusttöpfe. Im folgenden Rechenbeispiel hat die Muster-Kapitalanlegerin der Einfachheit halber jedoch keine Verluste erlitten, sondern nur Gewinne erzielt.

    Kapitalanlegerin Sabine ist unverheiratet und gehört keiner Kirche an. 2022 hat sie 25.000 Euro in einen Investmentfonds investiert. Dieser Investmentfonds erzielte übers Jahr 2022 eine Rendite von 6,5 Prozent. Aus 25.000 Euro wurden so 26.625 Euro. Sabine hat ihre Investmentfondsanteile nicht in ihrem Depot gelassen (dann wäre keine Abgeltungssteuer darauf fällig), sondern die Anteile verkauft. Sie hat also einen Kapitalertrag von 1.625 Euro erzielt.

    Dieser Betrag unterliegt der Abgeltungssteuer, allerdings erst nach Abzug des Freibetrags vom Kapitalertrag. Von den 1.625 Euro werden in diesem Fall 801 Euro abgezogen, es verbleiben 824 Euro. Nun werden darauf 26,38 Prozent – die Abgeltungssteuer mit Solidaritätszuschlag – erhoben, und es ergibt sich eine Steuerbelastung von 217,37 Euro. Sabine hat also nach Steuern noch einen Gewinn von 606,63 Euro.

    Statistik

    Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums wird das Steueraufkommen der Abgeltungssteuer für 2022 ein Volumen von 8,3 Milliarden Euro haben. Innerhalb der sogenannten gemeinschaftlichen Steuern ist dies aber der kleinste Posten. Die größten sind die Lohnsteuer (230 Milliarden Euro) und die Umsatzsteuer (185 Miliarden Euro).

    Abgeltungssteuer: Ein Viertel an den Fiskus

    Vereinfacht gesagt bedeutet die Abgeltungssteuer, dass rund ein Viertel der Kapitalerträge, genaugenommen 25 Prozent plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ans Finanzamt abzuführen sind. Steuern zu zahlen ist für viele nicht besonders erfreulich, angenehm ist aber, dass die Abgabe dieser Steuer für die Steuerpflichtigen komfortabel gelöst ist, sodass sie quasi automatisch über die Bank der Kapitalanleger:innen geschieht.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist die Abgeltungssteuer?
    Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Besteuerung aller Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer.
    Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
    Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer sind inhaltlich das Gleiche und unterscheiden sich nur in der Art der Abführung. Die Abgeltungssteuer ist der Nachfolger der Kapitalertragssteuer. Da die Abgeltungssteuer automatisch direkt bei der Bank abgezogen wird und die Steuerpflichtigen damit ihre Steuerschuld abgegolten haben, heißt sie Abgeltungssteuer.
    Was fällt alles unter die Abgeltungssteuer?
    Die Abgeltungssteuer ist auf alle Kapitalerträge – also Zinsen und Dividenden – sowie Gewinne aus Wertpapier-Transaktionen fällig. Dazu zählen Aktien, Anleihen, Bankeinlagen, Investmentfonds, bestimmte Lebensversicherungen (bedingt abgeltungssteuerpflichtig), Dachfonds, Dividendenzahlungen und Zertifikate.

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