Das wichtigste aus diesem Artikel
- Bürgschaft als Sicherheit: Eine Bürgschaft dient als finanzielle Absicherung für Kredite oder Mietverträge. Sie sollte nie leichtfertig eingegangen werden, da sie ein hohes finanzielles Risiko darstellt.
- Aufsetzen einer Bürgschaft: Für eine Bürgschaft muss ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Bürgschaftsverhältnis wie Name und Anschrift der Vertragsparteien, Art und Form der Bürgschaft sowie mögliche Höchstbeträge oder Zeiträume.
- Einspringen von Bürgen: Wann Bürge:innen die Zahlungsforderungen übernehmen müssen, hängt von der Art der vereinbarten Bürgschaft ab. Es gibt unterschiedliche Arten wie die Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und die Globalbürgschaft.
- Risiken bei einer Bürgenschaft: Bei einer Zahlungsunfähigkeit haften Bürge:innen mit ihrem Privatvermögen. Zudem hat eine aufgenommene Bürgershaft Einfluss auf die Bonität bei zukünftigen Kreditanfragen oder Mietverträgen.
Die Bürgschaft als Sicherheit
Eine Bürgschaft dient im Falle einer Zahlungsunfähigkeit als Sicherheit. Dabei erklärt sich ein Bürge dazu bereit, alle ausstehenden Zahlungsaufforderungen zu begleichen, die sich an eine andere Person richten. Bürgschaften kommen meist bei Krediten oder bei Mietverträgen zum Einsatz.
Für die Aufnahme eines Kredits fordern Banken üblicherweise Sicherheiten von den Kreditnehmer:innen, das können beispielsweise Ersparnisse oder auch Immobilien sein. Wenn der Bank die verfügbaren Sicherheiten nicht ausreichen, wird der angefragte Kredit oftmals nicht gewährt. Mit einer Bürgschaft als Sicherheit für die Bank kann der Kredit dennoch aufgenommen werden.
Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags erklärst du dich in der Regel dazu bereit, eine Kaution in Höhe einer oder mehrerer Monatsmieten zu entrichten. Diese Geldsumme ist vor allem für junge Menschen häufig schwer aufzubringen, wenn sie noch kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. Als Alternative kann eine Bürgschaft vereinbart werden. Diese dient dann auch als Sicherheit für in der Wohnung entstandene Schäden.
Als Bürge können grundsätzlich alle in Deutschland lebenden Menschen einspringen, die volljährig sind und über ein geregeltes Einkommen verfügen, also finanziell abgesichert sind. Bürgschaften sollten allerdings nie leichtfertig aufgenommen werden, da sie ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Und die Konditionen sollten stets detailliert ausgehandelt werden.
Eine gewisse Vertrauensbasis ist also grundlegend, wenn eine Bürgschaft vereinbart wird: Sie sollte niemals aus reinem Wohlgefallen eingegangen werden. In den meisten Fällen erklären sich Familienmitglieder bereit, für eine Bürgschaft einzustehen. Auch unter Eheleuten ist eine solche Vereinbarung üblich.
So wird eine Bürgschaft aufgesetzt
Für das Zustandekommen einer Bürgschaft muss ein Bürgschaftsvertrag schriftlich aufgesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, bei dem die Bürgen sich dazu bereit erklären, die Forderungen der Schuldner:innen gegenüber den Gläubigern zu begleichen, sobald die Schuldner:innen nicht zahlen können.
In der im Vertrag enthaltenen sogenannten Bürgschaftserklärung werden alle wichtigen Informationen zum Bürgschaftsverhältnis festgehalten. Diese Erklärung darf nicht elektronisch festgehalten werden, sondern muss auf schriftlichem Weg erfolgen. Diese Details sollten unbedingt enthalten sein:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Art und Form der Bürgschaft
- Informationen zu möglichen Höchstbeträgen oder Zeiträumen
- Datum
- Unterschriften
Weiterhin können in der Bürgschaftserklärung Verzichtsklauseln aufgenommen werden. Auch Details zu einer möglichen Kündigung der Bürgschaft können gelistet werden. Diese sind aber eher selten, da die Bürgschaft als Sicherheit gilt und den Zahlungserhalt für die Gläubiger sichern soll.
Nach Vereinbaren der Bürgschaft und Unterzeichnung des Vertrags inklusive Erklärung erhalten die Gläubiger eine Bürgschaftsurkunde. Das ist eine Art Schuldschein, der nach Erfüllung der Schuld zurückgegeben wird, also wenn der Kredit zurückgezahlt wurde oder eine in der Bürgschaftserklärung vereinbarte Laufzeit vorüber ist.
Quick-Tipp
Es gibt Bürgschaftserklärungsvordrucke, also Muster, die das Aufsetzen einer Bürgschaft erleichtern. Sie sollten aufgrund des hohen finanziellen Risikos, das bei einer Bürgschaft entsteht, dennoch immer sorgfältig geprüft werden, damit es später nicht zu Konflikten kommt.
Wann Bürgen einspringen müssen
Wann der Fall eintritt, in dem Bürgen die Zahlungsforderungen übernehmen müssen, hängt von der Art der vereinbarten Bürgschaft ab. Gläubiger bekommen nicht immer sofort ihre Forderung von den Bürgen beglichen.
- Im Falle der Ausfallbürgschaft greift das Recht der sogenannten Einrede der Vorausklage. Das bedeutet: Gläubiger dürfen sich erst an die Bürgen wenden, nachdem der Nachweis erbracht wurde, dass die Schuldner:innen zahlungsunfähig sind. Das kann beispielsweise bei einer erfolglosen Zwangsvollstreckung erfüllt sein.
- Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger die Möglichkeit, auf die Bürgen zuzukommen, sobald die ausstehenden Forderungen nicht mehr beglichen werden – ob Zahlungsunfähigkeit der Grund ist oder andere Gründe vorliegen, spielt dabei keine Rolle.
- Wird eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vereinbart, müssen Bürgen die Forderung sofort begleichen, etwa bei der ersten nicht bezahlten Rate, selbst wenn die Forderung nicht berechtigt sein sollte oder sich gegen eine andere aufrechnen lässt. Unberechtigten Zahlungen kann im Nachhinein in einem Rückforderungsprozess widersprochen werden.
- Bei einer Globalbürgschaft ist besondere Vorsicht geboten. Dabei haften Bürgen auch für zukünftige Verbindlichkeiten der Schuldner:innen.
Good to know
Auch Kreditinstitute können eine Bürgschaft eingehen. Bei einem sogenannten Avalkredit, oder auch Bankaval genannt, gibt die Bank als bürgende Partei beispielsweise eine Garantie zur Kreditwürdigkeit der Kund:innen gegen eine Gebühr.
Diese Risiken gibt es zu beachten
Personen, die eine Bürgschaftserklärung abgeben, sollten sich bewusst sein, dass sie damit ein hohes finanzielles Risiko eingehen. Denn wenn es wirklich zum Zahlungsausfall durch die Kreditnehmer:innen kommt, haften sie mit dem Privatvermögen, also Erspartes oder sogar Geld aus der privaten Altersvorsorge.
Eine Bürgschaft taucht zudem immer in den Schufa-Daten auf, hat also Einfluss auf die Bonität, wenn die Bürgen selbst einen Kreditantrag stellen oder als Mieter einen Mietvertrag unterzeichnen.
Die Bürgschaft erlischt erst, wenn die Schulden komplett beglichen wurden. Zwar ist es möglich, eine Klausel zur Kündigung der Bürgschaft in den Vertrag aufzunehmen, aber Kreditinstitute lassen sich in der Regel nicht darauf ein. Auch im Todesfall der Bürgen läuft die Bürgschaft weiter, dann wird sie an die Erben weitergegeben.
Das Risiko einer Bürgschaft verringern
Um das finanzielle Risiko durch eine Bürgschaft möglichst gering zu halten, solltest du vor allem die folgenden Punkte beachten:
- Auf Aufnahme der Klausel zur Einrede der Vorausklage bestehen
- Keine Verzichtsklauseln unterschreiben
- Die Bürgschaft nur für einen begrenzten Zeitraum vereinbaren
- Eine Höchstsumme festlegen
- Nur Geldbeträge vereinbaren, die mit dem Privatvermögen bezahlt werden können
Bürgschaft: Einstehen für die Pflichten von Dritten
Eine Bürgschaft sichert Gläubiger – zum Beispiel Vermietern oder Banken, die einen Kredit vergeben – für den Fall ab, dass sie von ihren Schulder:innen keine Zahlungen erhalten. Dabei stehen Bürgen dafür ein und übernehmen die ausstehenden Forderungen gegenüber des Gläubigers. Als Privatperson solltest du eine Bürgschaft wegen des hohen finanziellen Risikos nie unüberlegt und aus rein emotionalen Gründen eingehen, da du mit dem Privatvermögen haftest und je nach Art der Bürgschaft auch sofort einspringen musst.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Bei einer Bürgschaft erklären sich Bürgen bereit, gegenüber Gläubigern, beispielsweise Vermietern oder Kreditgebern, für offene Zahlungen aufzukommen, wenn die Schuldner:innen zahlungsunfähig werden.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Es gibt beispielsweise die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bürgschaft auf erstes Anfordern. Sie unterscheiden sich darin, wann die Bürgen einspringen müssen.
Kann eine Bürgschaft gekündigt werden?
Eine Bürgschaft kann in der Regel nicht gekündigt werden. Sie erlischt erst dann, wenn die Schuld vollständig beglichen wurde. Auch im Todesfall wird die Bürgschaft an die Erben der Bürgen weitergegeben.
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