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Die Körperschaftssteuer: Einkommenssteuer für Unternehmen

Wie wird das Einkommen von Unternehmen oder Genossenschaften versteuert? Hier erfährst du alles, was du über die Körperschaftssteuer wissen musst.
Eine Person sitzt im Büro an einem Schreibtisch mit zahlreichen Dokumenten und blick auf ein geöffnetes Laptop
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Nicht nur Arbeitnehmer:innen zahlen Steuern auf ihr Einkommen – auch Unternehmen müssen ihr Einkommen versteuern. Dazu dient die sogenannte Körperschaftssteuer. Wer genau die Körperschaftssteuer bezahlt und was bei der Berechnung besonders zu beachten ist, fassen wir hier für dich zusammen.
  1. Was ist die Körperschaftssteuer?
  2. Befreiung von der Körperschaftssteuer
  3. Die Körperschaftssteuererklärung
  4. Freibeträge bei der Körperschaftssteuer
  5. Das zu versteuernde Einkommen
  6. Körperschaftssteuer bei Verlusten
  7. Die Einkommenssteuer für Unternehmen
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition der Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer (KSt) wird von juristischen Personen wie GmbHs, Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften auf ihre Gewinne gezahlt.
  • Befreiung von der Körperschaftssteuer: Einige Unternehmen und Einrichtungen sind von dieser Steuer befreit, zum Beispiel solche, die bereits Einkommenssteuer zahlen oder ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.
  • Körperschaftssteuererklärung: Diese kann elektronisch über das Onlinefinanzamt Elster eingereicht werden. Bezahlt wird die KSt im Voraus einmal pro Quartal.
  • Zu versteuerndes Einkommen: Die Grundlage für die Berechnung ist die Handelsbilanz des Unternehmens mit einigen steuerlichen Korrekturen. Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen nicht mindern.
  • Körperschaftssteuer bei Verlusten: Bei einem Verlustjahr können diese mit den Gewinnen des vorherigen oder nachfolgenden Jahres verrechnet werden (Verlustvortrag bzw. -rücktrag).

Was ist die Körperschaftssteuer?

Die Körperschaftssteuer, kurz KSt, bezahlen juristische Personen. Als juristische Personen gelten zum Beispiel Kapitalgesellschaften wie eine GmbH, Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften. Die Körperschaftssteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (die Gewinne) fällig. Diese Steuer stellt damit für Unternehmen das dar, was die Einkommenssteuer für natürliche Personen wie einzelne Angestellte ist.

Unternehmen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind hierzulande unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Hat ein Unternehmen nur eine Niederlassung in Deutschland, ist es beschränkt körperschaftssteuerpflichtig: Es zahlt Körperschaftssteuer nur auf die Einkünfte, die es in Deutschland erzielt. Bei internationalen Unternehmen gelten zudem diverse Abkommen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Aktuell beträgt die Körperschaftssteuer 15 Prozent. Auf diesen Betrag wird auch nach der weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlag weiterhin ein „Soli“ von 5,5 Prozent aufgeschlagen.

Befreiung von der Körperschaftssteuer

Es gibt einige Unternehmen und Einrichtungen, die keine Körperschaftssteuer zahlen müssen. Dazu gehören unter anderem diejenigen, die schon Einkommenssteuer bezahlen, zum Beispiel selbstständige oder freiberufliche Einzelunternehmer:innen.

Außerdem sind diejenigen Körperschaften von dieser Steuer befreit, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Für einen Verein macht es steuertechnisch also einen großen Unterschied, ob er als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht. Das Finanzamt prüft deswegen in der Regel alle drei Jahre, ob die Voraussetzungen für den gemeinnützigen Status weiterhin erfüllt sind.

Außerdem sind von der Körperschaftssteuer zum Beispiel befreit:

Quick-Info

Die Körperschaftssteuer ist nicht die einzige Steuer, die für Unternehmen anfällt. Sie zahlen zum Beispiel auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Die Körperschaftssteuererklärung

Die Körperschaftssteuer wird anhand des Einkommens eines Kalenderjahres ermittelt. Für die Körperschaftssteuererklärung gilt immer die gleiche Abgabefrist wie für die Einkommenssteuererklärung.

Ihre Körperschaftssteuererklärung können Unternehmen elektronisch über das Onlinefinanzamt Elster einreichen. Dafür nutzen sie den Vordruck KSt 1 und je nach Bedarf verschiedene Anlagen. Gemeinnützige Vereine nutzen zum Beispiel die „Anlage Gem“.

Bezahlt wird die Körperschaftssteuer im Voraus einmal pro Quartal (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember). In der Steuererklärung werden die Vorauszahlungen angerechnet. Wenn das Unternehmen mehr Gewinn gemacht hat als im Vorjahr, kann es also zu Nachzahlungen kommen.

Freibeträge bei der Körperschaftssteuer

Anders als bei der Einkommenssteuer gibt es bei der Körperschaftssteuer keinen Grundfreibetrag, der immer und für alle steuerfrei bleibt. Es existieren aber, je nach Zweck des Unternehmens, verschiedene Freibeträge.

Für Körperschaften, die keine Gewinne ausschütten (zum Beispiel Vereine), gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro. Für Genossenschaften und Vereine, die ausschließlich in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kann unter Umständen sogar ein Freibetrag von 15.000 Euro gelten.

Das zu versteuernde Einkommen

Die Körperschaftssteuer fällt auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE) an. Die Grundlage für die Berechnung ist die Handelsbilanz des Unternehmens mit ein paar steuerlichen Korrekturen.

Wichtig ist vor allem, dass ein Unternehmen sein Einkommen nicht durch verdeckte Gewinnausschüttungen mindern darf. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Geschäftsführung sich selbst ein für die Branche unüblich hohes Gehalt auszahlt oder für genutzte Flächen eine unüblich hohe Miete bezahlt. Das Finanzamt wertet das dann nicht als Ausgabe.

Es gibt natürlich auch beschlossene Gewinnausschüttungen an Aktionär:innen. Diese erfolgen allerdings erst von dem Gewinn, der nach Abzug der Körperschaftssteuer übrig ist. Auf ihre Kapitalerträge müssen die Aktionär:innen ihrerseits wieder Steuern zahlen (die sogenannte Abgeltungssteuer).

Good to know

Die Körperschaftssteuer gehört zu den Gemeinschaftsteuern, weil die Einnahmen sowohl an den Bund als auch an die Länder gehen. Im Falle der Körperschaftssteuer ist die Aufteilung je 50 Prozent.

Körperschaftssteuer bei Verlusten

Wenn ein Unternehmen in einem Kalenderjahr einen Verlust einfährt, fällt keine Körperschaftssteuer an. Außerdem kann das Unternehmen sich entscheiden, die Verluste steuerlich geltend zu machen, indem es sie mit dem Gewinn des vergangenen oder folgenden Jahres verrechnet.

Bei einem sogenannten Verlustvortrag wird der Verlust ins folgende Jahr vorgetragen. Das bedeutet, dass das Unternehmen diesen Verlust von den Gewinnen des folgenden Jahres abziehen darf und dementsprechend im nächsten Jahr weniger Körperschaftssteuer zahlen muss.

Alternativ kann das Unternehmen den Verlust in das vergangene Jahr zurücktragen. Bei einem Verlustrücktrag wird der bereits erteilte Steuerbescheid aufgehoben und die bereits bezahlte Körperschaftssteuer des vergangenen Jahres neu berechnet.

Das Unternehmen kann bei jedem Verlustjahr neu entscheiden – oder den Verlust teilweise vor- und zurücktragen. Welche Variante die beste ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

Die Einkommenssteuer für Unternehmen

Die Körperschaftssteuer ist eine der wesentlichen Steuern, die Unternehmen, aber auch Vereine oder Genossenschaften, auf ihr Einkommen zahlen. Sie beträgt 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Es gibt nur für bestimmte Arten von Körperschaften einen Freibetrag. Bei einem Verlustjahr können die Verluste allerdings mit den Gewinnen des vorherigen oder nachfolgenden Jahres verrechnet werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer zahlt die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer bezahlen juristischen Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften (zum Beispiel eine GmbH), Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften.
Wer muss keine Körperschaftsteuer zahlen?
Befreit von der Körperschaftsteuer sind Körperschaften, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Auch Berufsverbände, Unternehmen des Bundes oder politische Parteien zahlen zum Beispiel keine Körperschaftsteuer.
Für was muss man Körperschaftsteuer zahlen?
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent plus Soli auf das zu versteuernde Einkommen. Das Einkommen darf nicht durch verdeckte Gewinnausschüttungen wie übermäßig hohe Gehälter an die Geschäftsführung gemindert werden.

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