- Wer muss wen versichern, wenn es auf Geschäftsreise geht?
- Was sagt die Rechtsgebung zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise?
- Welche Versicherungen sind Must-haves für Business-Reisende?
- Zusammengefasst: Das Wichtigste zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise
Wer muss wen versichern, wenn es auf Geschäftsreise geht?
Werden Mitarbeitende auf Geschäftsreise geschickt, steht das arbeitgebende Unternehmen – egal, ob es sich um ein KMU oder einen Weltkonzern handelt – grundsätzlich in der Fürsorgepflicht. Unabhängig ist diese Fürsorgepflicht auch davon, ob die Reise lang oder kurz ist, eine ferne odernahe Destination hat oder, ob die Mitarbeitenden häufig oder selten auf Geschäftsreise gehen.
Das bedeutet, dass Unternehmen Mitarbeitende auf Geschäftsreise gut versichern müssen, denn die Fürsorgepflicht umfasst mehr als die naheliegenden medizinischen Aspekte. Aufschlussreich ist ein Blick in die Rechtsgrundlage der Fürsorgepflicht.
Was sagt die Rechtsgebung zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise?
Aufgeschlüsselt besagen §§ 241 Abs. 2 des BGB und 618 BGB über die Fürsorgepflicht für Mitarbeitende auf Geschäftsreisen Folgendes:
- Arbeitnehmer:innen müssen im Vorfeld einer Dienstreise ins Ausland über Arbeits- und Lebensumstände des Ziellandes informiert werden. Passiert das nicht, kann dies im Zweifel schon einen Schadensersatz begründen.
- Geschäftsreisende haben im Krankheitsfall Anspruch auf medizinische Versorgung nach westlichem Standard – unabhängig vom Gesundheitssystem am Zielort.
- Der Schutz von Hab und Gut des Dienstreisenden ist auch Sache des arbeitgebenden Unternehmens, insbesondere dann, wenn die Dienstreise an Orte mit einer hohen Diebstahlquote geht.
- Auch für Schäden Dritter, die durch Geschäftsreisende verursacht werden, können deren Heimatunternehmen haftbar gemacht werden.
- Bei Geschäftsreisen in Krisengebiete ist der physische Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In jedem Fall sind Unternehmen, die Mitarbeitende auf Geschäftsreisen schicken, mit einem umfassenden Versicherungspaket gut beraten – auch und gerade, weil sie sich auf diese Weise mühsame Einzelvereinbarungen und die dazugehörige Bürokratie ersparen.
Blockquote: Über die Gründe für einen Reiserücktritt und darüber, in wessen Verantwortung das Begleichen der Mehrkosten liegt, sind schon häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten entstanden.
Wer muss wen versichern, wenn es auf Geschäftsreise geht?
Werden Mitarbeitende auf Geschäftsreise geschickt, steht das arbeitgebende Unternehmen – egal, ob es sich um ein KMU oder einen Weltkonzern handelt – grundsätzlich in der Fürsorgepflicht. Unabhängig ist diese Fürsorgepflicht auch davon, ob die Reise lang oder kurz ist, eine ferne odernahe Destination hat oder, ob die Mitarbeitenden häufig oder selten auf Geschäftsreise gehen.
Das bedeutet, dass Unternehmen Mitarbeitende auf Geschäftsreise gut versichern müssen, denn die Fürsorgepflicht umfasst mehr als die naheliegenden medizinischen Aspekte. Aufschlussreich ist ein Blick in die Rechtsgrundlage der Fürsorgepflicht.
Was sagt die Rechtsgebung zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise?
Aufgeschlüsselt besagen §§ 241 Abs. 2 des BGB und 618 BGB über die Fürsorgepflicht für Mitarbeitende auf Geschäftsreisen Folgendes:
- Arbeitnehmer:innen müssen im Vorfeld einer Dienstreise ins Ausland über Arbeits- und Lebensumstände des Ziellandes informiert werden. Passiert das nicht, kann dies im Zweifel schon einen Schadensersatz begründen.
- Geschäftsreisende haben im Krankheitsfall Anspruch auf medizinische Versorgung nach westlichem Standard – unabhängig vom Gesundheitssystem am Zielort.
- Der Schutz von Hab und Gut des Dienstreisenden ist auch Sache des arbeitgebenden Unternehmens, insbesondere dann, wenn die Dienstreise an Orte mit einer hohen Diebstahlquote geht.
- Auch für Schäden Dritter, die durch Geschäftsreisende verursacht werden, können deren Heimatunternehmen haftbar gemacht werden.
- Bei Geschäftsreisen in Krisengebiete ist der physische Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In jedem Fall sind Unternehmen, die Mitarbeitende auf Geschäftsreisen schicken, mit einem umfassenden Versicherungspaket gut beraten – auch und gerade, weil sie sich auf diese Weise mühsame Einzelvereinbarungen und die dazugehörige Bürokratie ersparen.
Blockquote: Über die Gründe für einen Reiserücktritt und darüber, in wessen Verantwortung das Begleichen der Mehrkosten liegt, sind schon häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten entstanden.
Welche Versicherungen sind Must-haves für Business-Reisende?
Möchten Sie Ihrer Fürsorgepflicht für Mitarbeitende auf Geschäftsreise gerecht werden, sollten Sie folgende Versicherungsleistungen in jedem Fall zur Verfügung stellen:
Auslandskrankenversicherung
Ohne Auslandskrankenversicherung kann das Gewährleisten von medizinischer Versorgung nach westlichem Standard auf Geschäftsreise schnell teuer werden. Deshalb gehört eine Auslandskrankenversicherung für das Team zum absoluten Standardprogramm.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Immer dann, wenn Geschäftsreisenden Schäden durch den Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel entstanden sind, greift eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Ohne sie könnten Schadensersatzforderungen gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen angeführt werden.
Reisegepäck-Versicherung
Eine Reisegepäck-Versicherung entschädigt Geschäftsreisende in der Regel mit dem Wiederbeschaffungswert, sollte auf der Reise das persönliche Gepäck oder Eigentum gestohlen oder beschädigt werden, beziehungsweise verloren gehen. Bei der Wahl der richtigen Reisegepäck-Versicherung sind etwaige maximale Versicherungssummen zu beachten.
Zudem empfehlen sich speziell für Unternehmen, in denen häufig gereist wird, weitere Versicherungsleistungen:
Reisekomfort-Versicherung
Verspätete Abflüge, Flugannullierungen, verpasste Anschlussflüge oder die verspätete Aushändigung des Reisegepäcks sind nicht nur ärgerlich, sie haben oftmals einen erhöhten Kostenaufwand zur Folge. Mit einer Reisekomfort-Versicherung bleiben weder die Reisenden selbst noch ihre arbeitgebenden Unternehmen auf den Extrakosten sitzen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung spart im Versicherungsfall nicht nur Geld, sie kann auch die ein oder andere Spannung zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden vermeiden. Über die Gründe für einen Reiserücktritt und darüber, in wessen Verantwortung das Begleichen der Mehrkosten liegt, sind schon häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten entstanden.
Zusammengefasst: Das Wichtigste zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise
Werden Mitarbeitende auf Geschäftsreise entsendet, ist die Rechtsgebung klar:
- Unabhängig von der Reiselänge oder -destination umfasst die Fürsorgepflicht von Unternehmen alle Geschäftsreisenden.
- Die Fürsorgepflicht gilt nicht nur für die Reisenden selbst, sondern auch für ihr persönliches Reisegepäck und etwaige Schäden, die sie Dritten verursachen.
- Geschäftsreisende sollten in jedem Fall eine Auslandskranken- und eine Verkehrsmittelunfallversicherung haben. Auch sollte das Reisegepäck versichert werden. Darüber hinaus sind auch Reiserücktrittskosten- und Reisekomfort-Versicherungen sinnvoll.
Sie möchten erfahren, welche Versicherungsleistungen American Express den Business Travellern Ihres Unternehmens bieten kann? Wir nehmen Sie mit auf eine Geschäftsreise mit American Express Corporate Card.
Welche Versicherungen sind Must-haves für Business-Reisende?
Möchten Sie Ihrer Fürsorgepflicht für Mitarbeitende auf Geschäftsreise gerecht werden, sollten Sie folgende Versicherungsleistungen in jedem Fall zur Verfügung stellen:
Auslandskrankenversicherung
Ohne Auslandskrankenversicherung kann das Gewährleisten von medizinischer Versorgung nach westlichem Standard auf Geschäftsreise schnell teuer werden. Deshalb gehört eine Auslandskrankenversicherung für das Team zum absoluten Standardprogramm.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Immer dann, wenn Geschäftsreisenden Schäden durch den Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel entstanden sind, greift eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Ohne sie könnten Schadensersatzforderungen gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen angeführt werden.
Reisegepäck-Versicherung
Eine Reisegepäck-Versicherung entschädigt Geschäftsreisende in der Regel mit dem Wiederbeschaffungswert, sollte auf der Reise das persönliche Gepäck oder Eigentum gestohlen oder beschädigt werden, beziehungsweise verloren gehen. Bei der Wahl der richtigen Reisegepäck-Versicherung sind etwaige maximale Versicherungssummen zu beachten.
Zudem empfehlen sich speziell für Unternehmen, in denen häufig gereist wird, weitere Versicherungsleistungen:
Reisekomfort-Versicherung
Verspätete Abflüge, Flugannullierungen, verpasste Anschlussflüge oder die verspätete Aushändigung des Reisegepäcks sind nicht nur ärgerlich, sie haben oftmals einen erhöhten Kostenaufwand zur Folge. Mit einer Reisekomfort-Versicherung bleiben weder die Reisenden selbst noch ihre arbeitgebenden Unternehmen auf den Extrakosten sitzen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung spart im Versicherungsfall nicht nur Geld, sie kann auch die ein oder andere Spannung zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden vermeiden. Über die Gründe für einen Reiserücktritt und darüber, in wessen Verantwortung das Begleichen der Mehrkosten liegt, sind schon häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten entstanden.
Zusammengefasst: Das Wichtigste zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise
Werden Mitarbeitende auf Geschäftsreise entsendet, ist die Rechtsgebung klar:
- Unabhängig von der Reiselänge oder -destination umfasst die Fürsorgepflicht von Unternehmen alle Geschäftsreisenden.
- Die Fürsorgepflicht gilt nicht nur für die Reisenden selbst, sondern auch für ihr persönliches Reisegepäck und etwaige Schäden, die sie Dritten verursachen.
- Geschäftsreisende sollten in jedem Fall auslandskranken-, verkehrsmittelunfall- und reisegepäckversichert werden. Darüber hinaus sind auch Reiserücktrittskosten- und Reisekomfort-Versicherungen sinnvoll.
Sie möchten erfahren, welche Versicherungsleistungen American Express den Business Travellern Ihres Unternehmens bieten kann? Wir nehmen Sie mit auf eine Geschäftsreise mit American Express Corporate Card.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten & Versicherungen
- American Express Platinum Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Höhe von 85.000 Membership Rewards Punkten auf dein Kartenkonto.
Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karte registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend.
Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben.
Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.
Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Gold Card aus Metall und American Express Gold Rose Card aus Metall
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u. a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du einen Willkommensbonus in Höhe von 50.000 Membership Rewards Punkten für die Gold Card aus Metall und 55.000 Membership Rewards Punkten bei der Gold Card Rosé aus Metall auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast. Sie wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen.
Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten entsprechenden deutschen American Express Karte registriert warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o. g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die vollständigen Bedingungen und die teilnehmenden Partner findest du hier.
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
Alle detaillierten Informationen zu Schutz und Sicherheit findest du hier.
Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- AXA Partners
AXA Partners, agierend unter dem Namen Inter Partner Assistance S.A., ist Teil der AXA Gruppe und bietet unter anderem exklusive Versicherungen für American Express an, darunter den Reiserücktrittschutz. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
- Mehrwerk Nord GmbH
Die Mehrwerk Nord GmbH mit Sitz in Hamburg gehört zur Mehrwerk Gruppe, einem inhabergeführter Komplettanbieter für Mehrwertleistungen, und bietet unter anderem exklusive Dienstleistungen für American Express an, darunter die SafetyFirst Taschenversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
- Assurant Inc.
Assurant, Inc. ist ein globaler Anbieter von Risikomanagement-Lösungen und bietet unter anderem Versicherungen für American Express an, darunter die Handyversicherung. Die vollständigen Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen findest du in den Versicherungsbedingungen.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 1200 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen gilt ein Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 1200 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis oder hier .
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die °Punkte werden dir ca. 4 bis 6 Wochen nach Kartenausstellung über PAYBACK auf dein PAYBACK °Punktekonto gutgeschrieben. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK American Express Karte registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von 3 Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier.
- American Express Business Platinum Card Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- American Express Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Card und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 25.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 75.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.
Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.