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Girokonto als Basiskonto: Alle Infos zum Konto für jeden

Den Begriff Girokonto kennen wahrscheinlich alle. Aber was sich hinter einem Basiskonto verbirgt, ist weniger bekannt. Erfahre hier, was es damit auf sich hat.
Auf einem Kontoauszug liegt ein Stapel Münzen
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Während Banken und Sparkassen ihre Girokonten sehr offensiv bewerben, müssen Menschen, die sich für ein Basiskonto interessieren, in der Regel nachfragen, um ein solches Konto zu eröffnen. Wo die Unterschiede liegen und warum es das Basiskonto gibt, liest du in diesem Beitrag.
  1. Basiskonto: Was ist das eigentlich?
  2. So funktioniert ein Basiskonto
  3. Wer kann ein Basiskonto eröffnen?
  4. Kostet ein Basiskonto Gebühren?
  5. Geeignet für alle, die nicht gut mit Geld umgehen können
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Basiskonto: Ein Konto, das allen Menschen eingerichtet werden muss, die sich legal in der EU aufhalten. Es ist unabhängig von Wohnsitz und Bonität.
  • Funktionen eines Basiskontos: Geld überweisen, Lastschriften einrichten, Geld einzahlen/abheben und mit Karte bezahlen. Es wird auf Guthabenbasis geführt.
  • Kontoeröffnung: Jede Person ab 18 Jahren mit legalem Aufenthalt in der EU kann ein Basiskonto eröffnen. Die Bonität spielt keine Rolle bei der Eröffnung.
  • Gebühren für ein Basiskonto: Kontoführungsgebühr sowie Gebühren für Überweisungen/Auszahlungen und eine Girocard können anfallen. Die Gebühren sind nicht gesetzlich festgelegt und variieren zwischen den Banken.
  • Zielgruppe des Basiskontos: Personen, die Schwierigkeiten haben den Überblick über ihre Finanzen zu behalten oder negative Schufa-Einträge haben.
  • Basiskonto: Was ist das eigentlich?

    Die Bedeutung von Bargeld in unserem Alltag schwindet immer mehr. Längst vorbei sind die Zeiten, als etwa den Rechnungen von Stromanbietern oder Telefongesellschaften noch „Einzahlungsbelege“ beilagen, mit denen die Kund:innen direkt bei der Bank den Betrag in bar bezahlen konnten. Ob Miete, Rechnungen oder auch die Einkäufe im Supermarkt: Ohne ein Konto bei einer Bank ist das Leben kompliziert.

    Wer bereits ein Girokonto besitzt, macht sich vermutlich keine Gedanken darüber, dass es für viele Menschen schwer sein kann, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Das gilt beispielsweise für Personen, die keinen festen Wohnsitz nachweisen können. Aber auch für alle Menschen, die bei der Abfrage der Bonität negative Merkmale aufweisen.

    Ihnen haben die Banken in der Vergangenheit die Eröffnung eines Girokontos oft genug verweigert oder bei negativer Bonität ein Guthabenkonto eröffnet. Mit dem Zahlungskontengesetz hat sich das seit dem Jahr 2016 geändert. Es verpflichtet Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken dazu, allen Menschen ein Konto einzurichten. Das gilt für alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher:innen anbieten.

    Eine Privatbank, die ausschließlich Wertpapiertransaktionen durchführt, ist von dieser Verpflichtung ausgenommen, wenn sie keine klassischen Girokonten anbietet.

    Die Eröffnung eines Basiskontos ist somit ein Recht und eine Verpflichtung. Dieses Recht gilt für alle Personen, die sich legal in der EU aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen festen Wohnsitz haben. Sie müssen lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und geschäftsfähig sein.

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    So funktioniert ein Basiskonto

    Das Basiskonto ist im Prinzip ein Girokonto, das sich auf wesentliche Funktionen beschränkt. Mit einem Basiskonto kannst du etwa:

    Eine Besonderheit des Basiskontos ist sicherlich, dass es die Bank auf Guthabenbasis führt. Die Kontoinhaber:innen können also nur über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto ist. Gehört eine Karte zum Konto, dann ist es eine sogenannte Debit- oder eine Prepaidkarte.

    Bei der Debit-Karte wird eine Transaktion nur dann durchgeführt, wenn ausreichend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Bei einer Prepaidkarte muss vorher ein entsprechendes Guthaben eingezahlt werden. Den Banken steht es allerdings frei, eine Überziehungsmöglichkeit, also einen Dispositionskredit, kurz „Dispo“ einzurichten.

    Im Rahmen der Kontoeröffnung können die Kund:innen das Konto gleich als Pfändungsschutzkonto einrichten. In der Konsequenz bedeutet das, dass das Guthaben bis zu einer bestimmten Grenze sicher vor Pfändungen ist.

    Quick-Info: Onlinebanking kann inklusive sein


    Ein Basiskonto beschränkt sich auf Kernfunktionen. Dazu muss nicht das Onlinebanking gehören. Allerdings lässt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung ableiten, dass auch das Basiskonto onlinefähig sein muss, wenn alle anderen Kontomodelle bei der gleichen Bank den Onlinezugang umfassen.

    Wer kann ein Basiskonto eröffnen?

    Hält sich eine Person legal innerhalb der EU auf, ist wenigstens 18 Jahre alt und geschäftsfähig (steht also nicht unter einer Pflegschaft), darf sie ein Basiskonto eröffnen.

    Dennoch dürfen Banken auch die Eröffnung ablehnen, müssen dafür dann aber Gründe nennen. Die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit, also die Bonität, darf keiner dieser Gründe sein.

    Mögliche Ablehnungsgründe sind:

    Außerdem kann die Bank ein Basiskonto jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist die Nutzung des Kontos für illegale Zwecke.

    Kostet ein Basiskonto Gebühren?

    Die Verpflichtung zum Angebot eines Basiskontos bedeutet nicht, dass dieses Konto kostenlos geführt werden muss. Die Gebühren unterscheiden sich zwischen den Banken erheblich. Das gilt aber auch für das klassische Girokonto. Somit können unter anderem diese Zahlungen bei der Nutzung des Basiskontos fällig werden:

    Quick-Info: Keine Klarheit bei Gebühren


    Bei der Frage, was ein Basiskonto kosten darf, gibt es gesetzlich keine klaren Regeln. Nach dem Gesetz müssen die „Entgelte angemessen“ sein und sich am Nutzer:innenverhalten orientieren. Das ist in Paragraf 41 Absatz 2 Zahlungskontengesetz geregelt. Strittig kann der Sachverhalt „angemessen“ sein. Allerdings haben die ersten Urteile in dieser Frage sehr im Sinne der Kund:innen entschieden. Denn die Banken dürften die Verpflichtung für ein Basiskonto nicht durch abschreckende Gebühren unterlaufen.

    Geeignet für alle, die nicht gut mit Geld umgehen können

    Weil das Basiskonto in der Regel nur auf Basis eines Guthabens geführt wird (oder maximal um einen sehr überschaubaren Betrag überzogen werden darf), eignet es sich für Nutzer:innen, denen es eher schwerfällt, den Überblick über die Finanzen und Ausgaben zu behalten. Zudem spielt die Bonität bei der Eröffnung eines Kontos keine Rolle. Wer also weiß, dass es bei der Schufa negative Einträge gibt, erhält mit dem Basiskonto die Chance auf ein funktionsfähiges Bankkonto.

    Ein reguläres Girokonto kann indes bei den Gebühren sogar die günstigere Variante sein. Wenn für dich also wichtig ist, dass das Konto nicht überzogen werden darf, kannst du bei einer Bank in der Regel den Dispo auf null setzen, hast aber mehr Möglichkeiten als mit einem Basiskonto.

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    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Ist ein Girokonto ein Basiskonto?
    Eher umgekehrt. Nicht jedes Girokonto ist ein Basiskonto, aber jedes Basiskonto ist ein Girokonto mit den wichtigsten Funktionen.
    Welche Bank bietet ein Basiskonto?
    Sofern es Girokonten für Verbraucher:innen bei der Bank gibt, muss sie ein Basiskonto anbieten. Das bedeutet aber nicht, dass dieses dann auch Onlinebanking beinhaltet.
    Kann man ein Basiskonto in ein Girokonto umwandeln?
    Das ist in der Regel nicht möglich. Stattdessen muss meist das Basiskonto gekündigt werden und dann ein reguläres Girokonto beantragt werden.

    Weitere interessante Artikel

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    • Gold Card
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    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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      1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
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