- Was ist ein Oder-Konto?
- Die Vorteile eines Oder-Kontos
- Ein Oder-Konto eröffnen: Gebühren und Regeln
- Wer haftet für das gemeinsame Konto?
- Vorsicht bei unterschiedlich hohen Einzahlungen
- Ein Oder-Konto auflösen
- Oder-Konten nach dem Tod von Kontoinhaber:innen
- Eine gute Idee: Das gemeinsame Oder-Konto
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Oder-Konto: Ein Gemeinschaftskonto, auf das alle Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander zugreifen können.
- Vorteile: Einfache Abwicklung gemeinsamer Ausgaben ohne ständiges Nachrechnen. Vertrauensbasis ist jedoch unerlässlich.
- Eröffnung: Alle zukünftigen Kontoinhaber:innen müssen volljährig sein und sich identifizieren können. Spezielle Konditionen bei vielen Banken möglich.
- Haftung: Bei Überziehung oder Schulden haften alle Kontoinhaber:innen gemeinsam.
- Auflösung: Erfordert das Einverständnis aller Kontoinhaber:innen und die Berücksichtigung fortlaufender Kosten.
- Nach Tod eines:r Kontoinhabers:in : Die anderen Inhaber:innen haben vollen Zugriff auf das Konto, müssen aber eventuelle Erbansprüche erfüllen.
Was ist ein Oder-Konto?
Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, also ein Girokonto mit üblicherweise zwei Kontoinhaber:innen – manche Banken erlauben mehrere Personen. Meistens sind die Inhaber:innen ein Paar oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft und zahlen vom Geld auf dem Oder-Konto Miete oder Lebensmitteleinkäufe.
Das „Oder“ im Namen kommt daher, dass alle Inhaber:innen unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen können: Person A oder Person B kann eigenständig Geld abheben oder ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellen, ohne dass die andere Person zustimmen muss.
Alle Kontoinhaber:innen erhalten eine eigene Girocard und bei Bedarf einen Onlinebankingzugang oder eine Kreditkarte. Nur, wenn das Konto eröffnet oder geschlossen oder wenn ein Kredit aufgenommen werden soll, müssen alle Inhaber:innen zustimmen.
Die Vorteile eines Oder-Kontos
Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: In der Beziehung oder der WG muss nicht ständig nachgerechnet werden, wer was bezahlt hat und ob alles ausgeglichen ist. Stattdessen überweisen alle Beteiligten monatlich einen vereinbarten Betrag auf das Gemeinschaftskonto und alle gemeinsamen Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmitteleinkäufe werden über dieses Konto abgewickelt.
Dennoch kommt ein Oder-Konto nicht für jede Lebenssituation infrage. Zum Oder-Konto gehört schließlich der unabhängige Zugriff durch alle Inhaber:innen. Theoretisch könnte also ein:e Inhaber:in einfach alles auf dem Konto vorhandene Geld abheben. Eine Vertrauensbasis ist deswegen unerlässlich, bevor du mit einer anderen Person ein Oder-Konto eröffnest.
Quick-Info: Oder das Und-Konto
Alternativ zum Oder-Konto gibt es das sogenannte
Und-Konto: Bei diesem gemeinsamen Girokonto müssen alle Kontoinhaber:innen bei jeder Transaktion zustimmen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich eine Person ohne das Wissen der anderen das Kontoguthaben aneignet.
In einem gemeinsamen Alltag ist es allerdings meist zu unpraktisch, wenn du ständig die Zustimmung aller einholen musst. Ein Und-Konto kann aber eine gute Lösung für Erbengemeinschaften oder Vereine sein.
Ein Oder-Konto eröffnen: Gebühren und Regeln
Ein Oder-Konto kannst du wie ein normales Girokonto schnell eröffnen – in der Regel auch online. Viele Banken bieten für Gemeinschaftskonten spezielle Konditionen: Sie kosten oft ab einer gewissen Höhe von monatlichen Einzahlungen keine Gebühren oder sind komplett gebührenfrei.
Um ein neues Oder-Konto zu eröffnen, müssen alle zukünftigen Kontoinhaber:innen volljährig sein und sich identifizieren können, zum Beispiel mit einem Personalausweis. Manche Banken verlangen außerdem, dass die Beteiligten die gleiche Anschrift haben. Falls das Konto über einen Dispositionskredit verfügen soll, müssen in der Regel Gehaltsnachweise vorgelegt werden. Das neue Konto läuft auf den Namen aller Beteiligten.
Theoretisch ist es möglich, ein bestehendes Girokonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Allerdings machen das nicht alle Banken – und in den meisten Fällen ist es ratsam, das eigene Girokonto zu behalten. Deswegen empfiehlt es sich, ein Gemeinschaftskonto neu zu eröffnen.
Bevor ihr das gemeinsame Konto nutzt, solltet ihr natürlich die eigenen Regeln klären und schriftlich festhalten:
- Wer zahlt wann wie viel ein?
- Welche Rechnungen, Lastschriften oder Abos werden über das Konto abgewickelt?
- Welche Einkäufe oder Bargeldabhebungen sind zulässig?
- Was passiert mit dem Geld, wenn eine:r der Kontoinhaber:innen stirbt?
Wer haftet für das gemeinsame Konto?
Bei einem Oder-Konto gilt: Das Geld gehört allen zu gleichen Anteilen, die Schulden aber auch. Wenn das Konto überzogen ist, haften alle Kontoinhaber:innen. Laut Gesetz treten die Personen als Gesamtschuldner:innen auf.
Du solltest dir also sicher sein, dass die Kontomitinhaber:innen mit Geld umgehen können – falls nicht, haftest du mit. Gemeinschaftskonten können sogar gepfändet werden, auch dann, wenn nur eine Person die Schulden verursacht hat.
Überlege vor allem, ob ihr für das Gemeinschaftskonto unbedingt Kreditkarten benötigt. Typische gemeinsame Rechnungen wie Miete oder Strom können per SEPA-Lastschriftmandat beglichen werden. Wenn eine Person beim Onlineshopping zum Opfer von Cyberbetrug wird, haften ebenfalls alle Kontoinhaber:innen für eventuelle Verluste.
Wenn vorher schriftlich festgelegt wurde, wofür das Konto benutzt werden darf, und eine Person gegen diese Richtlinien grob verstößt, hast du zwar eine Chance, durchzusetzen, dass du nicht für den Schaden aufkommen musst – darauf solltest du dich aber nicht verlassen.
Vorsicht bei unterschiedlich hohen Einzahlungen
In einer Beziehung kann es vorkommen, dass eine Person deutlich mehr verdient als die andere und deswegen mehr auf das gemeinsame Konto einzahlt. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Aber bei deutlich unterschiedlichen Summen kann das Finanzamt eine Schenkung vermuten – schließlich gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto beiden zu gleichen Anteilen, und wenn eine Person deutlich mehr einzahlt, hat sie der anderen damit Geld geschenkt.
Bei Schenkungen gilt: Verheiratete Paare haben über zehn Jahre einen Freibetrag von 500.000 Euro, bei unverheirateten Paaren sind es allerdings nur 20.000. Auf alles darüber hinaus wird eine Schenkungssteuer fällig. Auf keinen Fall solltest du also höhere Geldsummen auf dem Gemeinschaftskonto parken.
Generell gilt, dass deine Einkünfte wie Gehalt oder Boni zuerst auf deinem eigenen Girokonto eingehen sollten und du den vereinbarten Teil von dort auf das Oder-Konto überweist.
Good to know
Statt eines Gemeinschaftskontos kann sich ein Paar gegenseitig Vollmachten für das eigene Girokonto geben, zum Beispiel, um im Notfall Zugriff auf das andere Konto zu haben. Eine solche Vollmacht kannst du jederzeit widerrufen. Falls die Person, die du bevollmächtigt hast, dein Konto überzieht, haftest du dafür.
Ein Oder-Konto auflösen
Für die Auflösung eines Oder-Kontos benötigst du wie bei der Eröffnung das Einverständnis aller Kontoinhaber:innen. Bei der Kontoschließung sollte berücksichtigt werden, ob einige Kosten weiterhin bezahlt werden müssen, etwa wenn eine Person in der Wohnung wohnen bleibt. Diese Daueraufträge oder Lastschriftmandate müssen dann umgestellt werden.
Oder-Konten nach dem Tod von Kontoinhaber:innen
Wenn ein:e Kontoinhaber:in stirbt, können die anderen Kontoinhaber:innen bei einem Oder-Konto allein über das Geld auf dem Konto verfügen. Falls die verstorbene Person Erb:innen hat, müssen die Kontoinhaber:innen deren Forderungen nachkommen, zum Beispiel, ihnen den Pflichtteil auszuzahlen. Schließlich gehörte etwa bei einem Zwei-Personen-Oder-Konto die Hälfte des Geldes auf dem Konto der verstorbenen Person und ist somit Teil vom Erbe.
Es ist möglich, der Bank vorab schriftlich mitzuteilen, was im Todesfall mit dem Geld passieren soll. Es kann zum Beispiel festgelegt werden, dass das verbleibende Geld als Schenkung an die andere Person angesehen werden soll: Dann gehört das Geld allein dieser Person. Dabei muss allerdings die Schenkungssteuer beachtet werden, vor allem als unverheiratetes Paar.
Verheiratete Paare haben außerdem die Möglichkeit, im Rahmen eines Berliner Testaments den:die Ehepartner:in als Alleinerb:in einzusetzen – das gilt auch für das Geld auf dem gemeinsamen Konto.
Eine gute Idee: Das gemeinsame Oder-Konto
Wer sich mit einer anderen Person regelmäßige gemeinsame Ausgaben wie Miete, Internet oder Lebensmittelkäufe teilt, profitiert von einem Oder-Konto. Es kostet oft keine Gebühren und erspart es, ständig Beträge miteinander zu verrechnen, da jede:r einen vereinbarten monatlichen Betrag einzahlt. Beachte nur, dass du für Schulden auf einem Oder-Konto haftest, auch wenn du sie nicht selbst verursacht hast. Vorher sollte schriftlich festgelegt werden, wofür genau das Geld auf dem Konto verwendet wird.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto hat zwei oder mehr Kontoinhaber:innen, die das Konto für gemeinsame Ausgaben wie Miete oder Internet nutzen. Oft kostet ein Gemeinschaftskonto keine Gebühren, wenn zum Beispiel regelmäßig Kontoeingänge in gewisser Höhe aufs Konto fließen.
Wem gehört das Geld auf dem Oder-Konto?
Das Geld auf einem Oder-Konto gehört allen Kontoinhaber:innen zu gleichen Anteilen, bei zwei Personen also jeweils zur Hälfte. Das gilt für Guthaben ebenso wie für Schulden – ist das Oder-Konto überzogen, haften alle gemeinsam als Gesamtschuldner:innen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Und-Konto und einem Oder-Konto?
Bei einem Oder-Konto können alle Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander Zahlungen tätigen oder Geld von dem Konto abheben. Bei einem Und-Konto ist für jede Transaktion die Zustimmung aller Inhaber:innen notwendig.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.