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Homeoffice: Das musst du wissen

Um Klarheit für die Arbeit im Homeoffice zu schaffen, kann eine Vereinbarung mit der Firma sinnvoll sein. Lies hier, worauf du dabei achten solltest. 
Eine Frau sitzt an einem Tisch und arbeitet am Laptop, neben ihr sitzt ein Hund
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Von einer größeren Flexibilität der Arbeitswelt profitieren Unternehmen und Arbeitnehmende gleichermaßen. So ist der Anteil der Menschen, die wenigstens teilweise im Homeoffice arbeiten, in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit im Homeoffice in Form einer Vereinbarung juristisch geregelt wird. Worauf du bei deinem Arbeitsvertrag rund ums Homeoffice achten musst, liest du in diesem Artikel.

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice: Eine Vereinbarung muss mit dem Unternehmen getroffen werden.
  • Anpassung des Arbeitsvertrags fürs Homeoffice ist nicht zwangsläufig nötig: Es kann jedoch sinnvoll sein, eine individuelle Vereinbarung zu treffen, um Klarheit zu schaffen.
  • Vereinbarungen zum Homeoffice sollten abdecken: Wann und wo du arbeiten darfst, wie die technische Ausstattung ist und wer die Kosten übernimmt.
  • Arbeitszeit im Homeoffice: Gesetzliche Regelungen zur Wochenarbeitszeit gelten auch hier. Die Arbeitszeiten sollten dokumentiert werden.
  • Kosten für das Homeoffice können steuerlich abgesetzt werden: Voraussetzung ist ein nachweisbares Arbeitszimmer oder eine berufliche Nutzung von mindestens zehn Prozent der Gegenstände.
  • Versicherungen im Homeoffice: Du bist während der Arbeit zu Hause durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?

Das Angebot, zumindest teilweise die gestellten Aufgaben im Homeoffice zu erledigen, sehen inzwischen viele Unternehmen als wichtiges Merkmal, um sich von anderen Firmen auf dem Arbeitsmarkt abzuheben.

Einen rechtlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es allerdings nicht. Bietet die Firma nicht ohnehin an, dass du die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen darfst, musst du dich mit dem Unternehmen selbst einigen.

Muss der Arbeitsvertrag fürs Homeoffice angepasst werden?

Einen bestehenden Arbeitsvertrag musst du nicht zwangsläufig anpassen lassen. Wenn es in deiner Firma allgemein üblich ist, dass die Mitarbeitenden regelmäßig von zu Hause arbeiten können, und sich nur mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten abstimmen müssen, ist eine Änderung des Arbeitsvertrags nicht unbedingt erforderlich.

Die Arbeit im Homeoffice gilt dann als betriebliche Übung, sozusagen ein Gewohnheitsrecht. Möglicherweise steht auch bereits in deinem Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag mit einer individuellen Vereinbarung zu ergänzen, die deine Tätigkeit im Homeoffice klar regelt. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Homeoffice gibt es juristisch nicht

Der Begriff „Homeoffice“ hat sich zwar eingebürgert und jeder weiß, was damit gemeint ist. Juristisch gibt es das Homeoffice aber nicht. Das Arbeitsrecht bezeichnet das Homeoffice mit dem Begriff „Telearbeitsplatz“. Darunter verstehen Juristen „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“.

Was sollte eine Vereinbarung zum Homeoffice abdecken?

Die Regelung zum Homeoffice sollte die Aspekte der Arbeit umfassen, über die es zum Streit kommen könnte. Dazu gehören die nachfolgenden Punkte.

Wann du im Homeoffice arbeiten darfst und wie die Arbeitszeit geregelt ist

Hier kommt es tatsächlich leicht zum Streit. Am besten verständigst du dich mit der Firma auf eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche, an denen du zu Hause arbeitest. Die Regelung sollte dann auch festhalten, dass du bei der Wahl der Tage flexibel bist respektive dich mit dem Team absprechen musst. Noch weniger Missverständnisse treten auf, wenn die Wochentage klar benannt sind. Vielleicht legt die Firma darauf besonderen Wert, weil es feste Besprechungstermine gibt.

Zum Streit kann auch die Arbeitszeit führen: Wenn du eine typische „Nachteule“ bist, also eigentlich erst am späten Abend richtig produktiv wirst, ist dagegen eigentlich nichts zu sagen. Schlecht ist es allerdings, wenn dich Kund:innen oder Kolleg:innen tagsüber nicht erreichen. Mit einer Vereinbarung über die Kernarbeitszeit und die Erreichbarkeit kommt es nicht zu Auseinandersetzungen. In dem Zusammenhang kannst du auch gleich klären, wie der Nachweis über die Arbeitszeit und Arbeitsleistung erbracht werden soll.

Wo du arbeiten darfst

Das klingt vielleicht merkwürdig, denn mit einem Notebook kannst du technisch natürlich auch in einem Café arbeiten. Wenn es dir wichtig ist, den Ort selbst zu bestimmen, solltest du in der Vereinbarung festhalten lassen, dass du das auch darfst.

In Unternehmen, in denen es besonders strenge Regelungen im Umgang mit Kundendaten gibt, wird das mobile Arbeiten außerhalb vom Firmensitz und deinem Zuhause vielleicht nicht gern gesehen.

Wie die technische Ausstattung ist

Klar geregelt sollte sein, welche technische Ausstattung du für die Arbeit im Homeoffice bekommst. Unternehmen, in denen flexibles Arbeiten ohnehin etabliert ist, geben an die Mitarbeitenden ohnehin meist nur Notebooks aus. Aber das ist eben nicht selbstverständlich.

Denke bei der Vereinbarung auch daran, über einen Drucker zu sprechen, oder wie ein Internetanschluss ausgestattet sein muss, damit du unterbrechungsfrei auch im Homeoffice produktiv sein kannst.

Wer die Kosten übernimmt

Was viele Menschen schlicht unterschätzen: Die Arbeit daheim verursacht mehr Kosten. Du verbrauchst mehr Strom durch die Geräte, mehr Wasser, weil du statt in der Firma eben zu Hause auf die Toilette gehst.

Umgekehrt spart die Firma diese Kosten ein. Hier solltet ihr eine Regelung finden. Zumindest, wenn du in größerem Umfang Homeoffice machst.

Wie ist das mit der Arbeitszeit?

Jetzt wird es etwas komplizierter: Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice für dich die gleichen Regelungen zur Wochenarbeitszeit, wie sie gesetzlich und in Tarifverträgen definiert sind.

So darfst du regelmäßig nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Allerdings müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren.

Sofern es in deiner Firma nicht schon ein System gibt, an dem du dich anmeldest und Arbeitszeit dokumentierst (z. B. zur Abrechnung von Projekten), ist es zu empfehlen, selbst die Arbeitszeit aufzuschreiben. Das geht schon mit einer einfachen Excel-Tabelle. Trage darin auch kurz ein, welches Projekt du bearbeitest.

Homeoffice und Steuer

Es ist unwahrscheinlich, dass deine Firma dir auch einen Schreibtisch, einen ergonomischen Stuhl und eine Schreibtischlampe zur Verfügung stellt. Solche Dinge solltest du aber unbedingt anschaffen, um gesund zu bleiben.

Solche Kosten kannst du immer dann problemlos von der Steuer absetzen, wenn du ein eigenes Arbeitszimmer in Haus oder Wohnung nachweisen kannst. Aber auch ohne Arbeitszimmer sind Kosten, die dir durch den Beruf entstehen, steuerlich mindernd.

Als Faustregel gilt hier: Nutzt du einen Gegenstand zu mindestens zehn Prozent beruflich, kann er anteilig absetzbar sein. Verwendest du das Arbeitsmittel zu 90 Prozent beruflich, dann sind die Kosten vollständig absetzbar.

Was ist bei Versicherungen und Homeoffice zu beachten?

Ebenfalls ein wichtiges Thema: Bekanntlich bist du während der Arbeit am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das gilt inzwischen auch für die Arbeit im Homeoffice.

Homeoffice: Ergänzung zum Arbeitsvertrag kann sinnvoll sein

Sofern es in deinem Arbeitsvertrag keine klare Regelung zum Homeoffice gibt, ist es sinnvoll, mit der Firma eine solche auszuhandeln. So kann es gar nicht erst zum Streit über Arbeitszeit, Kosten und Umfang der Arbeit in den eigenen vier Wänden kommen. Rechtlich verpflichtet bist du dazu aber nicht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Homeoffice-Vertrag?
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, wo die Beschäftigten arbeiten. Das nennt sich Direktionsrecht. Willst du von zu Hause arbeiten und ist das nicht ohnehin im Arbeitsvertrag geregelt, schließt du am besten eine entsprechende Vereinbarung – den Homeoffice-Vertrag.
Kann dir Firma Homeoffice anordnen?
Nein, denn die Wohnung ist als Privatsphäre geschützt. Lediglich im Rahmen der Pandemiebekämpfung waren Unternehmen verpflichtet, den Beschäftigten das Homeoffice zu ermöglichen. Aber heute hast du keinen Anspruch auf die Arbeit in den eigenen vier Wänden. Und umgekehrt kann dich das Unternehmen auch nicht dazu verpflichten.
Wie prüfen Finanzämter ein Arbeitszimmer?
Wenn du erstmals bei der Steuer ein Arbeitszimmer geltend machst (oft helfen dabei auch Steuerprogramme), wird das Finanzamt in der Regel eine Plausibilitätsprüfung machen. Dazu gehört die Lage in der Wohnung oder im Haus, die Ausstattung und ob das Arbeitszimmer überhaupt zu deiner Arbeit passt.

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