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Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeitsversicherung: So geht’s

Hier erfährst du, was die Erwerbsminderungsrente ist und warum die Berufsunfähigkeitsversicherung eine große Rolle dabei spielt.
Eine Ärztin legt einer jungen Frau am rechten Arm eine schwarze Armmanschette um.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die Erwerbsminderungsrente und die private Berufsunfähigkeitsrente haben den gleichen Zweck: Sie sollen Arbeitnehmer:innen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr dauerhaft arbeiten können, finanziell absichern. Jedoch ist die Auszahlung der EM-Rente an strenge Voraussetzungen geknüpft. Zudem reicht ihre Höhe nicht aus, den eigenen Lebensstandard zu halten. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente aktuell ist, wie sie berechnet wird und warum du ergänzend auch eine BU abschließen solltest, liest du hier.  

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung: Beide dienen der finanziellen Absicherung, wenn Du aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kannst.
  • Auszahlung der Erwerbsminderungsrente: Sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
  • Berechnung der Erwerbsminderungsrente: Sie richtet sich nach den eingezahlten Rentenbeiträgen und weiteren Faktoren.
  • Zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein, da die Renten nicht miteinander verrechnet werden.
  • Voraussetzungen für die EM-Rente: Es müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein.

Erwerbsminderungsrente und BU

Wer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, hat eventuell Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, abgekürzt mit EM-Rente. Doch auch wenn die EM-Rente bewilligt werden sollte, reicht sie kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Viele Arbeitende schließen deshalb eine ergänzende private Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, ab.

Auf den ersten Blick haben die EM-Rente und die BU den gleichen Zweck: Sie sollen Menschen eine Rente zahlen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr dauerhaft arbeiten können. Das ist aber der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung:

Resultierend aus der Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung ergibt sich auch ein Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente.

Kurz erklärt: Arten der Erwerbsminderungsrente

Insgesamt gibt es 4 verschiedenen Arten der Erwerbsminderungsrente.
  • Die volle Erwerbsfähigkeit liegt laut Deutscher Rentenversicherung vor, wenn Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weiterhin mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können.
  • Die teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Betroffene mehr als 3 Stunden, jedoch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. In diesem Fall bekommen sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
  • Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Personen wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 6 Monate nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
  • Die teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit gilt lediglich für Berufstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für Betroffene, die so krank sind, dass sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können, muss die DRV einen ähnlichen zumutbaren Beruf finden. Ist die Verweisung nicht machbar, erhalten Betroffene eine teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe einer durchschnittlich ausgezahlten Erwerbsminderungsrente betrug 2021 bei Neurentner:innen 917 Euro pro Monat. Bestandsrentner:innen erhielten etwas weniger. Bei ihnen betrug die EM-Rente monatlich im Schnitt 877 Euro. Allerdings soll die Erwerbsminderungsrente ab dem Jahr 2024 um bis zu 7,5 Prozent steigen.

So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird so berechnet wie die gesetzliche Altersrente: Je mehr Jahre Versicherte Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, desto höher fällt die Erwerbsminderungsrente am Ende aus. Maßgeblich für die Berechnung sind folgende vier Komponenten.

Good to know: Keine Anrechnung der Renten

Betroffenen, die sowohl Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden die Renten nicht miteinander verrechnet. Zwar gelten für den Bezug einer EM-Rente strenge Einkommensgrenzen, doch diese führen nur bei Erwerbseinkommen zu einer Anrechnung. Die bei einer BU ausgezahlte Rente wird somit nicht der Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Voraussetzungen für die EM-Rente

Um die gesetzliche EM-Rente zu erhalten, müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Es kann vorkommen, dass die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung verweigert wird. In diesem Fall sollten Betroffene professionelle Beratung einholen. Ein Anlaufpunkt sind die Landesverbände des Sozialverbands Deutschland, der Mitglieder:innen zum Beispiel in sozialrechtlichen Fragen berät, bei Antragstellungen hilft und vor Sozialgerichten vertritt.

Doppelt hält besser: Erwerbsminderungsrente und BU-Rente

Arbeitnehmer:innen, die dauerhaft erkranken, stehen meist vor gravierenden finanziellen Einbußen. Ein Hauptgrund dafür: Die Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Zudem reicht ihre Höhe kaum aus, den eigenen Lebensstandard zu halten. Deshalb sollten Arbeitende so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sollte der Leistungsfall eintreten, müssen sich Betroffene etwas weniger Sorgen über ihre finanzielle Lage machen, denn beide Renten werden nicht miteinander verrechnet.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Eine private BU wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente gelten zwar strenge Einkommensgrenzen. Allerdings führen diese nur bei Erwerbseinkommen zu einer Anrechnung. Da es sich bei Zahlungen aus der BU um eine Rente handelt, wird diese nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Was ist besser: Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft teilweise oder gar nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Da diese jedoch nicht ausreicht, um den eigenen Lebensstandard zu halten, empfiehlt sich parallel der frühe Abschluss einer privaten BU, die ein breiteres Leistungsspektrum aufweist.
Welche Versicherung zahlt bei Erwerbsminderungsrente?
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine staatliche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese zahlt, wenn gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Das gilt sowohl für den eigenen Beruf als auch für alle anderen Tätigkeiten.

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