- Wann Kinder privat krankenversichert werden können
- Gesundheitsprüfung bei einer PKV für Kinder
- Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Kinder
- Wenn Eltern sich trennen: Das passiert mit der PKV des Kindes
- Wechsel von privat krankenversicherten Kindern in die GKV
- Arbeitgeberzuschuss für Kinder-PKV
- Private Krankenversicherung fürs Kind kann sinnvoll sein
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Wann Kinder privat krankenversichert werden können: Ein Kind kann immer privat versichert werden, muss es sogar, wenn beide Elternteile in der PKV sind. Bei gemischter Versicherung der Eltern ist das Jahreseinkommen ausschlaggebend.
- Gesundheitsprüfung bei einer PKV für Kinder: Für Neugeborene entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn sie innerhalb von acht Wochen nach Geburt angemeldet werden. Bei Gesundheitsstörungen oder Beeinträchtigungen bei Geburt gelten Ausnahmen.
- Kosten einer privaten Krankenversicherung für Kinder: Die monatlichen Beiträge hängen vom Leistungsumfang ab und starten bei etwa 100 Euro pro Monat mit Selbstbeteiligung bzw. 150 Euro ohne Selbstbeteiligung.
- Auswirkungen einer Trennung der Eltern auf die PKV des Kindes: Entscheidend ist hierbei der Versicherungsstatus der Elternteile. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss in der Regel die Kosten für die private KV des Kindes tragen.
Wann Kinder privat krankenversichert werden können
Ein Kind kann generell immer privat krankenversichert werden. Sind beide Elternteile Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, abgekürzt mit PKV, muss das Kind sogar privat krankenversichert werden. In diesem Fall wird der Nachwuchs über einen eigenen Tarif versichert, da eine Mitversicherung über die Eltern nicht möglich ist.
Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, wird der Antrag auf private KV des Kindes oftmals an Bedingungen geknüpft. Unter anderem können die Versicherer eine Kopie der bisherigen Früherkennungsuntersuchungen verlangen oder einem Antrag auf private Krankenversicherung des Kindes nur zustimmen, wenn die PKV rückwirkend bis zum Tag der Geburt des Kindes vereinbart wird.
Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist
Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert und der andere privat, ist das Jahreseinkommen beider Elternteile ausschlaggebend. Möglich sind dann unter anderem die folgenden Versicherungsvarianten:
- Das Kind kann privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert werden, wenn das Einkommen der privat versicherten Partner:innen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, von 64.350 Euro liegt und das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger ist.
- Das Kind wird beitragsfrei in der sogenannten Familienversicherung der GKV mitversichert, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der JAEG liegt und niedriger ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils.
- Das Kind wird ebenso beitragsfrei in der sogenannten Familienversicherung der GKV mitversichert, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der JAEG liegt, aber höher ist als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils. In diesem Fall sind die Jahreseinkünfte des gesetzlich versicherten Partners irrelevant.
Kinder erben den Versicherungsschutz der Eltern
In der privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass Kinder den Versicherungsschutz der Eltern oder eines Elternteils übernehmen. Die Kinder sind in der Police mitversichert, weshalb der Versicherungsumfang des Kindes nicht ausgedehnter sein darf als der der Eltern beziehungsweise des Elternteils.
Privat krankenversicherte Eltern sollten deshalb hinsichtlich einer möglichen privaten Krankenversicherung für Neugeborene spätestens 3 Monate vor Geburt ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls aufstocken oder einen Tarifwechsel angehen, um zu gewährleisten, dass das Kind später bestmöglich krankenversichert ist.
Gut zu wissen: Nach der Geburt können Eltern ihren Versicherungsschutz wieder zurückfahren, während der des Kindes bestehen bleibt.
Gesundheitsprüfung bei einer PKV für Kinder
Wie bei privat krankenversicherten Erwachsenen orientiert sich auch der private Versicherungstarif der Kinder an drei Faktoren:
- Alter bei Vertragsabschluss
- Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
- Leistungsumfang des gewählten Versicherungstarifs
Für Neugeborene entfällt eine Gesundheitsprüfung, wenn Eltern ihr Kind innerhalb acht Wochen nach der Geburt bei ihrem privaten Versicherer anmelden. Eine Ausnahme bilden Gesundheitsstörungen oder körperliche Beeinträchtigungen, die bei der Geburt festgestellt werden.
Nutzen Eltern bei Geburt des Kindes die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, übernimmt der Nachwuchs automatisch den Leistungsumfang, der im Tarif der Eltern enthalten ist.
Kind mit Gesundheitsstörungen bei der Geburt
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei der Geburt eines Kindes Gesundheitsstörungen oder körperliche Beeinträchtigungen diagnostiziert werden. In diesem Fall sollten Eltern vor Abschluss der Versicherungsart für ihr Kind ärztlichen Rat einholen und mit Gesundheitsexpert:innen privater Versicherungen und gesetzlicher Kassen sprechen.
Dabei wird abgewogen, ob das Kind in der Lage sein wird, einem Beruf nachzugehen und für sich selbst zu sorgen, und gemeinsam festgelegt, welcher Leistungsumfang für die körperlichen Beeinträchtigungen des Kindes angemessen ist.
Wichtig: Bis zum 22. Lebensjahr sind Kinder über die private Pflegeversicherung des jeweiligen Elternteils mitversichert – und zwar beitragsfrei – wenn sie noch nicht erwerbstätig sind. Falls doch, gilt die Mitversicherung der Pflege über die Eltern nur bis zum 18. Lebensjahr.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Kinder
Wie viel der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung des Kindes ist, hängt von Faktoren wie dem Leistungsumfang ab. In der Regel beginnen die Kosten für eine private Kinderkrankenversicherung mit Selbstbeteiligung bei etwa 100 Euro pro Monat. Eine PKV für Kinder ohne Selbstbeteiligung startet bei monatlich 150 Euro.
Der Grund für diese im Vergleich zu Erwachsenen recht günstigen Tarife ist das geringe medizinische Risiko von Kindern. Zudem müssen Kinder keine Altersrückstellungen bilden, wie es bei Erwachsenen der Fall ist. Erst mit dem beginnenden 22. Lebensjahr müssen die Kinder die Mehrkosten für Altersrückstellungen leisten.
Wenn Eltern sich trennen: Das passiert mit der PKV des Kindes
Lassen sich verheiratete Eltern scheiden, kann das Auswirkungen auf die private Krankenversicherung des Kindes haben. Entscheidend ist dabei der Versicherungsstatus der Elternteile:
- Sind beide Elternteile privat krankenversichert, ändert sich für das Kind nach der Scheidung nichts: Es bleibt weiterhin privat krankenversichert.
- Ist ein Elternteil privat und eines gesetzlich krankenversichert, entscheidet der Wohnsitz des Kindes über die Versicherungsart des Kindes. Es behält beziehungsweise übernimmt in der Regel die Versicherungsform des Elternteils, bei dem es den angemeldeten Wohnsitz hat.
- Beide Elternteile können sich jedoch darauf einigen, dass das Kind die Versicherungsform des Elternteils übernimmt, bei dem es nicht wohnt.
Generell gilt: Bei einer Scheidung muss der unterhaltspflichtige Elternteil die Kosten für die private KV des Kindes übernehmen. Es sei denn, das Kind lebt bei einem gesetzlich versicherten Elternteil. In diesem Fall kann es beitragsfrei in der GKV mitversichert werden.
Keine Unterschiede zwischen Adoptivkindern und leiblichen Kindern
Bei der privaten Krankenversicherung für Kinder spielt es keine Rolle, ob es sich um Adoptivkinder oder um die leiblichen Kinder handelt. Beide genießen dieselben Rechte.
- Ist das Adoptivkind ein Neugeborenes, muss der privater Krankenversicherer den Antrag auf Versicherung des Kindes ohne Gesundheitsprüfung annehmen, wenn der Antrag innerhalb von 8 Wochen nach Geburt des Kindes gestellt wird.
- Ist das Adoptivkind älter, kann es bis zu 8 Wochen nach der Adoption in die Kindernachversicherung aufgenommen werde. Dann ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Wechsel von privat krankenversicherten Kindern in die GKV
Kinder können nur in den folgenden Fällen von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln:
- Das Kind kann beitragsfrei über die Mutter oder den Vater familienversichert werden, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, wenn mindestens ein Elternteil in der GKV ist oder der privat versicherte Elternteil verstorben ist.
- Das Kind beginnt ein Hochschulstudium oder eine versicherungspflichtige Ausbildung oder tritt eine versicherungspflichtige Beschäftigung an.
Arbeitgeberzuschuss für Kinder-PKV
Privat krankenversicherte Angestellte können einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber beantragen, den sie auch für die private Krankenversicherung ihres Kindes nutzen können. Dabei zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der PKV. Allerdings ist der Zuschuss auf 384,58 Euro pro Jahr gedeckelt. Darüber hinausgehende Kosten müssen die Arbeitnehmer:innen selbst tragen.
Bei der privaten Krankenversicherung für Beamt:innen können die Versicherten von staatlicher Unterstützung für die PKV ihrer Kinder profitieren. Dadurch lassen sich die privaten Versicherungstarife der Kinder deutlich reduzieren. Unternehmer:innen und Freiberufler:innen hingegen müssen die Kosten einer privaten Krankenversicherung für ihre Kinder komplett selbst tragen.
Private Krankenversicherung fürs Kind kann sinnvoll sein
Es kann sich lohnen, für Kinder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Vor allem, wenn Eltern für ihren Nachwuchs bestmögliche Gesundheitsleistungen benötigen. Ob sich eine Kinder-PKV allerdings auch von der Beitragsseite rechnet, ist von mehreren Faktoren abhängig. Neben dem Jahreseinkommen und der Art des Arbeitsverhältnisses, ob die Eltern also angestellt, verbeamtet, freiberuflich oder Unternehmer:innen sind, ist die Versicherungsart der Elternteile entscheidend dafür, ob sich eine private Krankenversicherung für Kinder auch monetär lohnt.