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Ad-hoc-Mitteilung: Unternehmens-News für Anleger:innen

Manchmal muss es schnell gehen: Durch Ad-hoc-Mitteilungen informieren börsennotierte Unternehmen ihre Anleger:innen über die wichtigsten News.
ine Hand, die in Flüstergeste vors Gesicht gehalten wird
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Schnelle Infos über Übernahmen, Fusionen, Gewinnwarnungen oder Bilanzskandale – kursrelevante News versetzen Anleger:innen in Jubelstimmung oder stürzen sie in Verzweiflung. Börsenunternehmen sind verpflichtet, diese sogenannten Ad-hoc-Meldungen unverzüglich zu veröffentlichen. Was eine Ad-hoc-Meldung genau ist, wer ad-hoc-pflichtig ist und welche Informationen veröffentlicht werden müssen, erfährst du in diesem Beitrag.
  1. Ad-hoc-Mitteilungen: Definition und ihr Zweck
  2. Bedeutung für Aktien- und Anleiheninhaber:innen
  3. Wer ist ad-hoc-pflichtig?
  4. Das muss veröffentlicht werden
  5. Ad-hoc-Meldungen für Chancengleichheit am Kapitalmarkt
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Ad-hoc-Mitteilungen: Sie entstehen spontan und müssen von börsennotierten Unternehmen veröffentlicht werden, wenn sie den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Ziel ist Chancengleichheit und Vorbeugung von Insiderhandel.
  • Bedeutung für Aktien- und Anleiheninhaber:innen: Ad-hoc-Bekanntmachungen betreffen oft die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens, was sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Kurs haben kann.
  • Ad-hoc-Pflicht: Alle Emittenten, deren Wertpapiere an der inländischen Börse am regulierten Markt zugelassen sind, müssen Insiderinformationen veröffentlichen. Verantwortlich dafür ist der Unternehmensvorstand.
  • Pflicht zur Veröffentlichung: Meldepflichtig sind alle unbekannten Tatsachen, die das Unternehmen unmittelbar betreffen und deren Veröffentlichung erheblichen Einfluss auf den Börsenkurs ihrer Aktien oder Anleihen haben könnte.

Ad-hoc-Mitteilungen: Definition und ihr Zweck

Der Begriff ad hoc stammt aus dem Lateinischen und bedeutet etwa: aus dem Augenblick entstanden. Ad-hoc-Entscheidungen, -Meetings, -Fragen und -Mitteilungen entstehen spontan aus einer Situation heraus.

In Ad-hoc-Meldungen müssen börsennotierte Unternehmen bestimmte Tatsachen unverzüglich veröffentlichen, wenn diese sie selbst unmittelbar betreffen und ihren Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten, es sich also um sogenannte Insiderinformationen handelt. Solche Ad-hoc-Meldungen versetzen Börsenhändler:innen und Trader:innen in Aktionismus.

Das Ziel von Ad-hoc-Meldungen ist es, allen Marktteilnehmer:innen gleiche Informationen und damit Chancen zu geben und Insiderhandel vorzubeugen. Denn Insider:innen – also Personen, die über mehr Wissen verfügen als andere – könnten sich sonst mit ihrem Informationsvorsprung finanzielle Vorteile verschaffen.

Quick-Info


Die Ad-hoc-Publizität steht im engen Zusammenhang mit den Directors Dealings. Vorstände, Aufsichtsräte und Personen der hohen Führungsebene haben einen großen Einblick hinter die Kulissen eines Unternehmens. Um dem Missbrauch dieser Informationen vorzubeugen, müssen Unternehmen die Eigengeschäfte von Führungskräften öffentlich mitteilen. Diese Insider Trades lassen sich auf vielen Websites abrufen. Zudem veröffentlicht das Handelsblatt regelmäßig ein Insider-Barometer, an dem die Stimmung in den Führungsetagen abgelesen werden kann.

Bedeutung für Aktien- und Anleiheninhaber:innen

In Ad-hoc-Bekanntmachungen veröffentlichte Unternehmensnachrichten betreffen oft die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens, über die seine Aktionär:innen informiert sein sollten. Manchmal sind damit negative Botschaften verbunden, etwa dass die Gewinne deutlich niedriger als erwartet ausfallen werden. Aber es gibt auch positive Nachrichten wie beispielsweise Übernahmeangebote, die Unternehmen zu unverhofften Kurssprüngen verhelfen können.

Was die wenigsten wissen: Auch Inhaber:innen von Anleihen sollten auf Ad-hoc-Mitteilungen ihres Emittenten achten. Wenn Anleiheemittenten, also öffentliche Schuldner oder Unternehmen, kursrelevante Informationen bekannt geben, können diese auch den Kurs ihrer börsengehandelten Anleihen beeinflussen. Zum Beispiel können Nachrichten über die Verschlechterung der Finanzlage die Bonität beeinträchtigen und Kursverluste bei den entsprechenden Anleihen herbeiführen.

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Wer ist ad-hoc-pflichtig?

Die Ad-hoc-Publizitätsverpflichtung ergibt sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG, beziehungsweise der europäischen Marktmissbrauchsverordnung, abgekürzt mit MMVO. Danach müssen alle Emittenten auf die von ihnen ausgegebenen Wertpapiere, die an inländischer Börse am regulierten Markt zugelassen sind, Insiderinformationen veröffentlichen.

Auch wenn Ad-hoc-Bekanntmachungen besonders wichtig für den Aktienhandel sind: Neben Aktiengesellschaften müssen auch Emittenten von Schuldverschreibungen oder anderer Finanzinstrumente wie Zertifikate Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen, wenn sich ihre Vermögens- oder Ertragslage verändert.

Verantwortlich für die Veröffentlichung ist der Unternehmensvorstand. Er muss alle Meldungen auf ihre Ad-hoc-Pflicht prüfen und diese unverzüglich veröffentlichen, also ohne schuldhaftes Verzögern. Erfolgt die Bekanntmachung zu spät, falsch oder unvollständig, wird dies mit Bußgeldern geahndet.

Das muss veröffentlicht werden

Die wohl bekannteste Pflichtmitteilung von Unternehmen dürfte die Gewinnwarnung sein. Aber es geht bei Ad-hoc-Meldungen um viel mehr: Meldepflichtig sind alle bislang unbekannten Tatsachen, die das Unternehmen unmittelbar betreffen und deren Veröffentlichung erheblichen Einfluss auf den Börsenkurs ihrer Aktien oder Anleihen haben könnte.

Das sind praktisch alle Tatsachen, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken. Solche Insiderinformationen können entweder aus dem Unternehmen selbst oder durch von außen kommende Umstände entstehen. Kursbeeinflussende Informationen sind beispielsweise:

Unternehmensinterne Tatsachen Von außen kommende Tatsachen
Geschäftszahlen und Prognosen Großaufträge
Gewinnwarnungen Übernahmeangebote
Veränderungen der Unternehmensstruktur (etwa Fusion, Übernahme) Ankündigung eines Squeeze-out durch Großaktionär:innen
Veränderungen in den zentralen Positionen eines Unternehmens Verwaltungs- und Gerichtsbeschlüsse zur Bilanzierung und Besteuerung des Unternehmens
Verdacht auf Bilanzmanipulation

Diese Informationen sind dagegen beispielsweise nicht ad-hoc-meldepflichtig:

Auch wenn Unternehmen keiner Veröffentlichungspflicht unterliegen, müssen sie dennoch das Verbot von Insidergeschäften und der unrechtmäßigen Veröffentlichung von Informationen einhalten.

Kurz erklärt: Publikationsschritte von Ad-hoc-Meldungen


Die Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen erfolgt nach festen Schritten:
  • Unternehmen übermitteln die Nachrichten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, und die Börsenbetreiber.
  • Dort werden die Nachrichten geprüft und von den Börsenbetreibern gegebenenfalls nötige Schritte wie vorübergehende Kursaussetzungen oder die Einstellung des Börsenhandels eingeleitet.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität, kurz DGAP, verteilt die Information an alle Medienkanäle, um eine möglich große Öffentlichkeit zu erreichen, und auf ihrer Website. Ad-hoc-Meldungen sind deswegen oft mit dem Zusatz DGAP versehen.

Ad-hoc-Meldungen für Chancengleichheit am Kapitalmarkt

Unternehmen, die Finanzinstrumente wie Aktien oder Anleihen emittieren, müssen bisher unbekannte, potenziell kursrelevante Informationen unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Diese Ad-hoc-Meldungen schaffen gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer:innen und sind ein wichtiges Instrument, um den Kapitalmarkt transparenter zu machen und dem Insiderhandel vorzubeugen. Vor allem für Aktionär:innen sind Ad-hoc-Meldungen entscheidend, denn die veröffentlichten Tatsachen betreffen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, an dem sie Anteile haben, und können starke Kursbewegungen auslösen.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine Ad-hoc-Meldung?
Unternehmen sind laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, Tatsachen, die den Börsenkurs ihrer gehandelten Wertpapiere erheblich beeinflussen könnten – sogenannte Insiderinformationen –, unverzüglich zu veröffentlichen. Dies soll eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer:innen gewährleisten. Ad-hoc-Nachrichten sind für Inhaber:innen von Aktien und Anleihen von Bedeutung, da sie Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens haben.
Wann und wie wird eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht?
Unternehmen müssen potenziell kursrelevante Informationen unverzüglich melden und publizieren, ohne schuldhaftes Zögern. Der Vorstand muss dafür potenzielle Insiderinformationen so schnell wie möglich identifizieren und gegebenenfalls unter Einberufung zusätzlichen Personals prüfen und veröffentlichen.
Wer veröffentlicht Ad-hoc-Meldungen?
Ad-hoc-Meldungen werden von der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität, kurz DGAP, an die Medien verteilt, um sie einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vor der Veröffentlichung ist die Meldung an die BaFin und die Geschäftsführer:innen der Börsengesellschaften zu übermitteln.

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