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Und-Konto und Oder-Konto: Gemeinschaftliche Girokonten

Als gemeinschaftliche Girokonten bieten sich Und-Konten und Oder-Konten an. Worin sie sich unterscheiden, für wen sie sich eignen und was die jeweiligen Vor- und Nachteile sind, erfährst du hier.
Zwei Personen an einem Tisch, von denen eine Dokumente unterzeichnet
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Wer mit jemand anderem oder mehreren Personen gemeinsam über eine Geldsumme verfügt, kann sich das Leben mit einem gemeinsamen Konto leichter machen. Ein Typ von Gemeinschaftskonto ist das sogenannte Und-Konto, bei dem alle Beteiligten jeder Transaktion zustimmen müssen. In welchen Fällen sich das Kontomodell eignet und wann ein Oder-Konto besser ist, erfährst du hier.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Gemeinschaftskonten sind praktisch: Sie sind nützlich für Personen, die gemeinsam Geld verwalten müssen, wie Erbengemeinschaften, Vereine oder zusammenwohnende Paare und WGs.
  • Oder-Konto: Bei diesem Girokonto können Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander agieren. Es ist besonders geeignet für Menschen, die sich gegenseitig vertrauen.
  • Kreditkarten: American Express bietet verschiedene Kreditkarten für unterschiedliche Finanz- und Lebenssituationen an.
  • Und-Konto: Bei diesem Gemeinschaftskonto müssen alle Kontoinhaber:innen jeder Transaktion zustimmen. Es eignet sich besonders in Situationen, in denen Missbrauch vermieden werden soll.
  • Vereinskonto: Eingetragene Vereine in Deutschland müssen ein eigenes Konto haben. Dieses kann als Und-Konto geführt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
  • Erbengemeinschaften und Und-Konten: In solchen Fällen sind Und-Konten praktisch zur gemeinsamen Verwaltung eines Nachlasses.

Wer braucht ein gemeinsames Girokonto?

Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto ist für alle Personen praktisch, die eine gewisse Geldsumme für einen bestimmten Zweck verwalten. Zum Beispiel Erbengemeinschaften, Vereine oder zusammenwohnende Paare oder Wohngemeinschaften, die sich die Miete und laufende Kosten oder das Bezahlen beim Einkaufen teilen.

Welche Art von Gemeinschaftskonto für die konkrete Situation am besten ist, hängt davon ab, wer Transaktionen auf dem Konto zustimmen muss – und wer haftet, falls etwas schiefläuft.

Für den geteilten Alltag: Das Oder-Konto

Am häufigsten werden Gemeinschaftskonten von Paaren und WGs genutzt, die die geteilten Haushaltskosten für Miete oder Lebensmittel über ein gemeinsames Girokonto abwickeln möchten. In der Regel handelt es sich bei diesen Konten um sogenannte Oder-Konten, bei denen die Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander das Konto nutzen können, jede:r kann etwa Bargeld abheben oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das bedeutet allerdings auch, dass eine Person theoretisch ohne Wissen der anderen das Konto leerräumen oder Schulden aufnehmen könnte: In diesem Fall haften aber alle Kontoinhaber:innen gemeinsam. Deswegen sind Oder-Konten zwar im Alltag praktisch, aber sie sind nur geeignet für Menschen, die sich einander vertrauen.

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Zustimmung erforderlich: Das Und-Konto

Eine Alternative zum Oder-Konto ist das sogenannte Und-Konto. Bei diesem Gemeinschaftskonto müssen bei jeder Transaktion alle Kontoinhaber:innen zustimmen. Geld abheben oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen funktioniert also nur gemeinsam. Das ist für den alltäglichen Bedarf und beim Onlinebanking sehr umständlich.

Und-Konten haben den Vorteil, dass es nicht missbraucht werden kann. Schließlich kann eine Person nicht ohne Wissen der anderen Transaktionen mit dem Konto vornehmen, zum Beispiel per Überweisung private Schulden begleichen.

Und-Konten eignen sich für Situationen, in denen Menschen zu bestimmten Zwecken gemeinsam Geld verwalten müssen, etwa bei Erbengemeinschaften, das Konto aber nicht gemeinsam für den täglichen Gebrauch nutzen.

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Und-Konten für Vereine, Erb:innen und im Todesfall

Ein Beispiel für ein Konto, das Menschen gemeinsam zu einem bestimmten Zweck verwalten, ist ein Vereinskonto. In Deutschland müssen eingetragene Vereine sogar ein eigenes Konto haben: Das Geld des Vereins – also beispielsweise die Mitgliedsbeiträge oder Spenden – muss eindeutig getrennt sein vom privaten Vermögen einzelner Mitglieder. Einige Banken bieten sogar einen Extraservice für Vereinskonten an. Alternativ kann der Verein ein Geschäftskonto eröffnen.

Wer berechtigt ist, auf das Vereinskonto zuzugreifen und zum Beispiel Überweisungen im Namen des Vereins zu tätigen, muss der Verein in seiner Satzung festlegen – üblicherweise sind das die Mitglieder des Vereinsvorstands. Es ist dabei möglich, ein Und-Konto zu führen, sodass alle Vorstandsmitglieder bei jeder Transaktion zustimmen müssen. Das schließt Missbrauch durch einzelne Mitglieder aus.

In der Praxis kann es schwierig sein, die Zustimmung aller für jede Überweisung einzuholen, vor allem, wenn der Vorstand aus vielen Personen besteht. Deswegen haben in der Regel nur einige der Vorstandsmitglieder stellvertretend eine Vollmacht für das Konto. All diese Regelungen müssen schriftlich festgelegt werden, damit jederzeit klar ist, wer haftet. Es ist außerdem wichtig, sich beim Schreiben der Vollmacht Zeit zu nehmen, um die Richtigkeit sicherzustellen.

Und-Konten für Erbengemeinschaften

Ein typisches Anwendungsbeispiel für Und-Konten sind Erbengemeinschaften. Eine Erbengemeinschaft entsteht immer, sobald eine verstorbene Person mehrere Erb:innen hinterlässt. Diese tun sich zu einer Erbengemeinschaft zusammen und verwalten den Nachlass der verstorbenen Person gemeinsam.

In diesem Fall müssen alle Erb:innen den Entscheidungen zustimmen, was sie mit dem Vermögen der verstorbenen Person gemacht wird. So kann verhindert werden, dass einzelne Erb:innen sich mehr von dem Erbe verschaffen, als laut Recht und Testament zulässig wäre.

Zum Erbe gehören auch das Geld und die Verpflichtungen auf Konten der verstorbenen Person. Diese können von der Bank gegen Vorlage des Testaments oder Erbscheins in Nachlasskonten umgewandelt werden, die alle Erb:innen gemeinsam als Und-Konten weiter verwalten. In der Regel wird ein solches Nachlasskonto aber aufgelöst, sobald sich alle Fragen aus dem Nachlass erledigt haben und die Besitzverhältnisse geklärt sind.

Good to know

Wegen der zunehmenden Bedeutung von Onlinebanking kann es mitunter schwierig sein, bei einzelnen Überweisungen die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen oder zu überprüfen. Deshalb bieten viele Banken keine Und-Konten mehr an.

Und-Konten im Todesfall

Für Erbengemeinschaften sind Und-Konten also praktisch. Was passiert aber, wenn ein:e Kontoinhaber:in eines Und-Kontos verstirbt? Ein Verein hat für solche Fälle Regelungen, schließlich gehört das Geld dem Verein und nicht einzelnen Personen. Wenn auf dem Und-Konto eigenes Geld liegt, gehört es zum Erbe der verstorbenen Person.

In diesem Fall werden die Erb:innen der verstorbenen Person zusätzliche Kontoinhaber:innen zu den bereits bestehenden Inhaber:innen. Alle künftigen Transaktionen müssen im Einverständnis all dieser Personen getätigt werden. In der Regel werden ausstehende Rechnungen von dem Konto beglichen und das verbleibende Geld im Anschluss aufgeteilt: Alle bisherigen Kontoinhaber:innen erhalten ihren Anteil und der Anteil der verstorbenen Person wird unter ihren Erb:innen als Teil des Nachlasses aufgeteilt.

Auch daran zeigt sich, dass Und-Konten für Paare ungünstig sind: Bei einem Oder-Konto kann die verbleibende Person im Todesfall der anderen nämlich allein weiter über das Konto verfügen, ohne für jede Überweisung zukünftig die Zustimmung aller Erb:innen einholen zu müssen.

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Giro-, Und-, Oder-Konto: Nützlich für bestimmte Zwecke

Insgesamt sind Und-Konten durchaus nützlich, um zu verhindern, dass einzelne Personen sich an einem Gemeinschaftskonto bereichern, da alle Personen, die auf das Konto Zugriff haben, bei jeder Transaktion zustimmen müssen. Viele, kleinere Überweisungen führen dabei allerdings zu bürokratischem Aufwand. Praktisch sind Und-Konten hingegen für Erbengemeinschaften, um gemeinsam einen Nachlass zu verwalten. In diesem Fall ist das Und-Konto zweck- und zeitgebunden: Sobald der Nachlass geklärt ist, wird das Konto in der Regel aufgelöst.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Und-Konto?
Ein Und-Konto ist ein gemeinsames Girokonto, bei dem für jede Transaktion die Zustimmung alle Kontoinhaber:innen eingeholt werden muss. Ein typischer Fall sind Vereinskonten und Nachlasskonten für Erbengemeinschaften.
Wem gehört das Geld auf einem Und-Konto?
Das Geld auf einem Und-Konto gehört allen Kontoinhaber:innen gemeinsam.
Was ist der Unterschied zwischen einem Und-Konto und einem Oder-Konto?
Bei einem Und-Konto ist bei jeder Transaktion die Zustimmung aller Kontoinhaber:innen notwendig. Bei einem Oder-Konto können die Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander über das Konto verfügen.

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