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Einlagensicherung beim Girokonto einfach erklärt

Einlagensicherung beim Girokonto: Wie du Anspruch auf Sicherung deiner Einlagen im Falle einer Bankeninsolvenz hast, liest du in diesem Artikel.
Vier Stapel Münzen, die nach rechts hin höher werden, darüber ein roter 2-D Regenschirm
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Ist mein Geld auf dem Girokonto wirklich sicher? Und was passiert im Falle einer Bankeninsolvenz? Die Einlagensicherung greift im Ernstfall ein und schützt dein Geld durch zwei verschiedene Sicherungssysteme. In diesem Artikel liest du, welchen gesetzlichen Verpflichtungen Kreditinstitute unterliegen, um dein Erspartes auf dem Girokonto zu schützen und welche freiwilligen Maßnahmen sie ebenfalls zur Sicherung ergreifen können.
  1. Absicherung fürs Girokonto: Das ist die Einlagensicherung
  2. So funktioniert die Einlagensicherung
  3. Ein Schutzschirm im Ernstfall
  4. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Girokonto-Absicherung: In Deutschland gibt es die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung, um Kund:innen bei einer Bankeninsolvenz zu schützen.
  • Gesetzliche Einlagensicherung: Sie basiert auf dem EinSiG und sichert Beträge bis 100.000 Euro pro Person und Bankkonto.
  • Freiwillige Einlagensicherung: Diese zusätzlichen Maßnahmen der Banken können Kund:inneneinlagen über 100.000 Euro schützen.
  • EU-Standards: Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Geldinstitute in der EU. Innerhalb der EU sollen die Sicherungssysteme bis 2024 vereinheitlicht werden.
  • Funktionsweise der Einlagensicherung: Bei einer Insolvenz zahlt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls aus.
  • Mehrere Girokonten: Die Höchstsumme der Entschädigung bleibt pro Kunde und Bank bei 100.000 Euro, auch bei mehreren Konten derselben Person bei derselben Bank.

Absicherung fürs Girokonto: Das ist die Einlagensicherung

Auf Girokonten liegt üblicherweise weniger Geld als auf Sparkonten und Co. Damit dein Geld auf dem Girokonto aber trotzdem so sicher wie möglich ist, gibt es in Deutschland zwei umfassende Sicherungssysteme, um im Falle einer Insolvenz die Einlagen der Kund:innen zu schützen: die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung.

Grundsätzlich haben alle Kontoinhaber:innen eines Girokontos bei einer Bankeninsolvenz das Recht auf die Sicherheit ihrer Einlagen. Die gesetzliche Einlagensicherung basiert auf dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Im Rahmen dieser Grundlage gibt es die Einlagensicherung seit 2009 in der Europäischen Union für alle Geldinstitute.

Der Grundbetrag für die Sicherung lag 2009 zunächst bei 20.000 Euro. Noch im gleichen Jahr wurde der Verfügungsrahmen auf 50.000 Euro erhöht. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde der Betrag 2011 dann ein weiteres Mal aufgestockt – auf 100.000 Euro pro Person und Bankkonto.

Die gesetzliche Sicherung greift bei allen Girokonten, ebenso bei Tagesgeld- und Festgeldkonten. Spareinlagen und Geldwerte aus Depots auf Verrechnungskonten sind ebenfalls abgesichert. Einlagen, deren Beträge über den Grundwert hinaus gehen, können unter bestimmten Umständen auch abgesichert werden.

Die freiwillige Einlagensicherung umfasst alle Maßnahmen, die Banken zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen selbst ergreifen, um die Einlagen ihrer Kund:innen zu schützen. Diese können von Bank zu Bank variieren.

Quick-Info: Standard für die Einlagensicherung in der EU

Die gesetzliche Einlagensicherung ist nicht nur für Geldinstitute in Deutschland verpflichtend, sondern gilt auch innerhalb der Europäischen Union. Demnach sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Sicherungsfonds einzurichten. Die entsprechenden Richtlinien sind: 2009/14/EG und 2014/49/EU. Bis 2024 sollen die Sicherungssysteme innerhalb der EU vereinheitlicht werden.

So funktioniert die Einlagensicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung wurde der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Aufgabe übertragen, Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu schützen.

Bei einer Bankeninsolvenz werden also im Entschädigungsfall pro Girokonto und Bank 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt. Bei besonders schutzwürdigen Einlagen, beispielsweise durch den Verkauf einer Privatimmobilie, kann sogar ein Schutz bis zu 500.000 Euro greifen. Das Geld wird dann innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls an die Kontoinhaber:innen durch die EdB ausgezahlt.

Bei der freiwilligen Einlagensicherung sind auch Beträge auf Girokonten von über 100.000 Euro abgesichert: Hier greift der Einlagensicherungsfonds (ESF), an dem sich viele Banken beteiligen. Bei dieser Sicherungsart sind bei einer Bankeninsolvenz mindestens 750.000 Euro pro Konto geschützt.

Wie die Entschädigung bei der freiwilligen Einlagensicherung dann im Ernstfall ausgezahlt wird, kann aber von Kreditinstitut zu Kreditinstitut abweichen. Öffentliche Banken, Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen können in einer solchen Situation unterschiedlich handeln. Genossenschaftsbanken stützen sich dafür beispielsweise auf die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).

Was passiert bei mehreren Girokonten?

Grundsätzlich greift die Einlagensicherung pro Kunde und Bank. Hast du also mehrere Girokonten bei einer Bank, teilt sich die Summe unter diesen Konten auf und die Höchstsumme der Entschädigung im Insolvenzfall bleibt bei 100.000 Euro.

Im Falle von Girokonten, die als Gemeinschaftskonto genutzt werden, wie beispielsweise bei Eheleuten, werden beide Kontoinhaber:innen jeweils mit einem Betrag von 100.000 Euro entschädigt. Verfügt eine oder beide Personen über ein weiteres Girokonto bei derselben Bank, wird dies in Höhe der Berechnung für die betroffenen Einleger:innen einbezogen.

Ein Schutzschirm im Ernstfall

Laut gesetzlicher Grundlage sind alle Banken in Deutschland und der Europäischen Union verpflichtet, die Einlagen von Kontoinhaber:innen abzusichern. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt das angesparte Geld auf deinem Girokonto im Falle einer Bankeninsolvenz. Pro Kunde und Bankeninstitut wird ein Betrag von 100.000 Euro entschädigt. Durch die freiwillige Einlagensicherung können sogar noch höhere Beträge gesichert werden, aber die Handhabung der Entschädigung hängt von der Art des jeweiligen Kreditinstituts ab.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie sicher ist das Geld auf dem Girokonto?
Meldet eine Bank innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union (EU) Bankeninsolvenz an, ist das Geld auf dem Girokonto bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert.
Wann greift die Einlagensicherung nicht?
Beträge oberhalb der Entschädigungsgrenze von 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut sind möglicherweise nicht durch die Einlagensicherung abgesichert. In besonderen Fällen ist eine Entschädigung bis zu 500.000 Euro möglich. Höhere Beträge werden allerdings nur durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt, die von Bank zu Bank abweichen kann.
Soll ich mein Geld auf mehreren Konten verteilen?
Die Einlagensicherung greift pro Kunde und Bank. Sein Geld auf mehrere Konten bei derselben Bank zu verteilen, ist demnach nicht ratsam, da der Verfügungsrahmen im Entschädigungsfall dennoch bei 100.000 Euro liegt. Anders sieht es aus, wenn es sich bei der Verteilung um unterschiedliche Banken handelt.

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