- Für wen ist eine private Krankenversicherung?
- Regelungen für Ehe- und Lebenspartner:innen
- Privater Versicherungsschutz für Kinder
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld
- PKV oder GKV? Familien sollten genau vergleichen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Private Krankenversicherung (PKV): Nur für bestimmte Gruppen wie Angestellte mit hohem Einkommen, Beamt:innen, Selbstständige und Studierende möglich.
- Beitragsfestsetzung: Bei PKV nicht an das Einkommen gekoppelt. Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung ab 55 Jahren schwer.
- Ehe- und Lebenspartner:innen: Können sich privat versichern, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Keine kostenfreie Mitversicherung wie in der GKV.
- Versicherungsschutz für Kinder: Bei verheirateten Elternteilen mit privater Versicherung muss Kind ebenfalls privat versichert sein. Keine kostenlose Mitversicherung wie in der GKV.
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld: Regelungen für Privatversicherte oft weniger vorteilhaft als bei GKV-Versicherten.
- Vergleich PKV oder GKV: Familien sollten genau abwägen. Jedes Familienmitglied benötigt eigenen Beitrag bei PKV. Bessere Leistungen können jedoch locken.
Für wen ist eine private Krankenversicherung?
In Deutschland besteht grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung und der überwiegende Teil der Bevölkerung ist bei einer der knapp 100 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Eine PKV steht damit von vornherein nur einer kleineren Gruppe von potenziellen Versicherungsnehmer:innen offen. Dazu gehören:
- Angestellte mit einem hohen Einkommen: Ab einer bestimmten Bruttoeinkommenshöhe, die „Versicherungspflichtgrenze“ oder „Jahresarbeitsentgeldgrenze“ heißt, dürfen Angestellte selbst wählen, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Diese Grenze betrug für das Jahr 2022 64.350 Euro, beziehungsweise 58.050 Euro für jene, die schon vor dem 1. Januar 2003 privat krankenversichert waren.
- Beamt:innen und Selbstständige: Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen sich privat versichern (oder freiwillig gesetzlich), selbst wenn sie weniger verdienen, weil es hier keine solche Grenze gibt.
- Student:innen: Wer studiert, kann sich von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Private Versicherer bietet in der Regel günstige Studierendentarife an, die mit zunehmendem Alter teurer werden. Lässt du dich nach dem Studium hauptberuflich anstellen, kannst du wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wirst du hingegen Selbstständige:r, bleibst du privat versichert, selbst wenn dein Einkommen gering ist.
Kurz erklärt: Beitragsfestsetzung
Während die monatlichen Beiträge zur GKV prozentual an das eigene Einkommen gekoppelt sind, trifft das für die PKV nicht zu. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Monatsrate (sie hängt vom Alter und Gesundheitszustand ab und steigt oft jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz an) auch dann zu zahlen ist, wenn sich die eigene finanzielle Situation drastisch verschlechtert. Wer also die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sollte diese langfristige Konsequenz unbedingt bedenken, weil es ab einem Alter von 55 Jahren sehr schwer oder gar unmöglich ist, zurück in die GKV zu wechseln.
Regelungen für Ehe- und Lebenspartner:innen
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen von Privatversicherten können sich ebenfalls privat krankenversichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings muss in einer PKV jede Person einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen, es gibt bei der privaten Krankenversicherung also keine kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner:innen und andere Familienmitglieder wie in der GKV.
Wenn Ehepartner:innen kein eigenes Einkommen beziehen, können sie eine private Krankenversicherung abschließen. Der Vertrag ist mit Leistungen und Kosten individuell zu vereinbaren. Auch Ehepartner:innen, die nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, können in die PKV wechseln.
Grundsätzlich können alle Ehepartner:innen, die nicht der Mitgliedspflicht in der GKV unterliegen, in eine PKV wechseln. Das sind also Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, Beamt:innen, Student:innen oder Selbstständige.
Quick-Info: Besonderheiten bei Beamt:innen
Eine besondere Regelung genießen Partner:innen von Beamt:innen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Dann beteiligt sich der Dienstherr (der Staat) mit der sogenannten Beihilfe, die auch die Beamt:innen selbst erhalten, an den Gesundheitskosten.
Privater Versicherungsschutz für Kinder
Sind beide Elternteile jeweils privat versichert und verheiratet, muss das Kind ebenfalls eine private Krankenversicherung haben, wobei ein gesonderter Versicherungsvertrag für es abzuschließen ist. Eine kostenlose Mitversicherung wie in der GKV gibt es hier nicht.
Ist nur einer der verheirateten Elternteile privat versichert, muss dieser regelmäßig mehr verdienen als die:der gesetzlich versicherte Partner:in, um das Kind privat zu versichern zu können.
Nicht verheiratete Eltern dürfen hingegen frei entscheiden, über wen das Kind versichert wird. Entweder kostenlos über die Familienversicherung der GKV oder über einen kostenpflichtigen Tarif mit besseren Leistungen in einer privaten Krankenversicherung.
Tarife für Kinder sind in der PKV meist günstiger (ab rund 90 Euro pro Monat), da sie erst ab einem Alter von 21 Jahren sogenannte Altersrückstellungen bilden müssen. Das ist ein Prozentsatz auf den monatlichen Versicherungsbeitrag, den die Versicherungen erheben und zurücklegen, damit die Beiträge nicht zu stark steigen, wenn altersbedingt mehr medizinische Betreuung nötig ist.
Neugeborene Kinder erhalten in der PKV des (mindestens seit drei Monaten) privat versicherten Elternteils in der sogenannten Kindernachversicherung eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen. Die sonst übliche Gesundheitsprüfung findet nicht statt und es gibt keine Wartezeiten, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge für den Fall, dass das Kind mit Krankheit oder Behinderung auf die Welt kommt.
Good to know: Anteile von PKV und GKV
Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung ist in Deutschland in einer PKV vollversichert, im Jahr 2020 waren das knapp 9 Millionen Menschen. In einer GKV waren hingegen rund 73 Millionen Menschen versichert.
Elternzeit und Mutterschaftsgeld
Gegenüber einer GKV funktionieren diese Dinge für Privatversicherte anders und die Regelungen sind für Familien mit Kindern oft weniger vorteilhaft.
Elternzeit
Während der Elternzeit müssen Privatversicherte (sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht) die monatlichen Beiträge komplett weiterbezahlen und es entfällt für Angestellte sogar der Arbeitgeberanteil. In der GKV Pflichtversicherte sind hingegen von den Beiträgen befreit, wenn sie außer dem Elterngeld kein anderes Einkommen haben.
Auch falls das Einkommen in der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, können angestellte Privatversicherte weiter in ihrer PKV bleiben. Selbst wenn sie danach in Teilzeit arbeiten und weniger verdienen, können sie sich unter Umständen von der Versicherungspflicht in einer GKV befreien lassen.
Mutterschaftsgeld
In einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten angestellte Frauen sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt (Mutterschutz-Zeitraum) von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag und außerdem vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz zum kalendertäglichen Nettolohn.
Privat versicherte angestellte Frauen bekommen auch Unterstützung, aber deutlich weniger. Sie können beim „Bundesamt für Soziale Sicherung“ einen Antrag stellen und maximal 210 Euro Mutterschaftsgeld bekommen (oder 2,12 Euro pro Tag bei 99 Tagen Mutterschutzfrist). Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich aber trotzdem nach dem GKV-Schema „Tagesnettolohn minus 13 Euro“, sodass Privatversicherte am Ende weniger bekommen.
Selbstständige Frauen haben bei der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie können allerdings eine Krankentagegeldversicherung abschließen und erhalten während des Mutterschutzes das Krankentagegeld. Sind Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert und haben Anspruch auf Krankentagegeld (das können sie selbst auswählen), erhalten sie Mutterschaftsgeld. Allerdings gibt es dabei eine Obergrenze pro Tag.
Good to know: Krankheit von Kindern
Fieber, Durchfall oder Erkältung: Dass Kinder manchmal krank werden und für mehrere Tage zu Hause bleiben müssen, ist in Familien keine Seltenheit. Für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf unbezahlte Freistellung für zehn Arbeitstage pro Kind und Jahr (maximal 25 Tage pro Jahr für Nicht-Alleinerziehende).
Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse auf Antrag ein Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns. Bei einer PKV ist ein Kinderkrankengeld dagegen nicht vorgesehen. Allerdings muss der Arbeitgeber einen Lohn für fünf Tage pro Jahr weiterzahlen, wenn das erkrankte Kind jünger als acht Jahre ist.
PKV oder GKV? Familien sollten genau vergleichen
Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Familien sollten genau vergleichen, welche Option für sie die bessere ist. Anders als bei der GKV gibt es für Privatversicherte nicht die Möglichkeit, Kinder oder einkommensschwache Ehe- und Lebenspartner:innen kostenlos mitzuversichern. Stattdessen ist für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu zahlen.
In der Elternzeit, beim Mutterschaftsgeld und dem Kinderkrankengeld stehen GKV-Versicherte ebenfalls oft deutlich besser da. Auf der anderen Seite locken die oft besseren Leistungen einer PKV und die für Kinder und junge Menschen oft günstigeren Preise. Familien sollten also genau rechnen und die Vor- und Nachteile auch für die Zukunft berücksichtigen.