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Private Krankenversicherung für Studenten:innen: Ist das wirklich sinnvoll?

Studierende können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Welche der beiden Varianten die bessere ist, hängt auch vom späteren Karriereweg ab. Inwiefern, erfährst du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Studierende können sich gesetzlich oder privat versichern. Die private Krankenversicherung ist für junge und gesunde Menschen besonders attraktiv, da sie sehr gute Leistungen bietet und unter Umständen sogar die günstigere Versicherungsvariante sein kann. Doch mit der Entscheidung wird eine Wahl fürs Leben getroffen – denn während des Studiums ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich und auch nach Studienende müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alles dazu erfährst du hier.
  1. Krankenversicherung für Student:innen
  2. Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
  3. Für wen ist die PKV im Studium sinnvoll?
  4. PKV-Tarife für Student:innen
  5. Studenten-PKV nach Ende der Studienzeit
  6. Was du bei deiner Entscheidung sonst noch beachten solltest
  7. PKV für Student:innen: Gute Leistungen, langfristige Bindung
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Student:innen und Krankenversicherung: Mit der Immatrikulation werden Student:innen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), es besteht aber die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
  • Befreiung von der GKV: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV ist möglich, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, da ein Rückwechsel zur GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
  • Vorteile einer privaten Krankenversicherung (PKV): Die PKV kann bessere Leistungen bieten und für einige Student:innen günstiger sein. Insbesondere bei gutem Gesundheitszustand können attraktive Tarife genutzt werden.
  • Nach dem Studium: Die weitere Versicherungsart nach dem Studium hängt von der beruflichen Entwicklung ab. Ein Wechsel zurück zur GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Krankenversicherung für Student:innen

Mit dem Einschreiben an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule werden Student:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, versicherungspflichtig, auch wenn du zuvor Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung, PKV, waren.

Sind die Eltern Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, sind die studierenden Kinder bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung mitversichert. Sie zahlen dann keine Beiträge für die Versicherung.

Die Familienversicherung gilt nicht, wenn die Eltern privat versichert sind oder die Student:innen parallel zum Studium einem sozialversicherungspflichtigem (Neben-)Job nachgehen. In diesem Fall müssen sie sich in der studentischen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge sind bezuschusst und deswegen besonders günstig. Je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag liegt der monatliche Versicherungsbeitrag bei etwa 100 Euro.

Auch wer länger als die Regelstudienzeit an der Uni eingeschrieben ist, bleibt gesetzlich krankenversichert. Mit Erreichen des 30. Lebensjahrs – in Ausnahmefällen bis zum 37. Lebensjahr – endet zwar die studentische Krankenversicherung, die Student:innen werden danach jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Das ist allerdings etwas teurer, der Pflichtbeitrag lag 2022 bei 170 Euro monatlich.

Die Notwendigkeit einer privaten Krankenversicherung besteht für Student:innen also nicht grundsätzlich, da sie über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind. Allen Student:innen ist es aber freigestellt, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.

Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung

Student:innen können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn sie eine alternative Absicherung nachweisen, also eine private Krankenversicherung abschließen. Sich als Student:in privat versichern zu lassen, ist jedoch nur zu drei Zeitpunkten möglich:

Alle Student:innen müssen bei Immatrikulation einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Private Krankenkassen stellen nach Vertragsabschluss eine Befreiungsbescheinigung aus. Diese legst du bei Immatrikulation der Hochschule vor und stellst damit gleichzeitig den Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Good to know: Wohlüberlegte Entscheidung

Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und damit die Entscheidung für eine private Krankenversicherung gilt bis zum Ende des Studiums und gegebenenfalls sogar darüber hinaus. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch nach Studienende nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Du solltest dir also vorab genau überlegen, ob nach dem Studium eine private Krankenversicherung weiterhin für dich infrage kommt.

Für wen ist die PKV im Studium sinnvoll?

Eine private Krankenversicherung kann sinnvoll sein, wenn du dir die besseren Leistungen gegenüber der GKV frühzeitig sichern willst. Junge Menschen haben in der Regel keine Vorerkrankungen und damit gute Chancen, die Gesundheitsprüfung problemlos zu passieren. Je später du in die private Krankenversicherung eintrittst, desto teurer sind in der Regel die Beiträge.

Für Student:innen, die nicht familienversichert sind, können die Studententarife der privaten Versicherer attraktiver sein als die freiwillige Krankenversicherung – einen guten Gesundheitszustand vorausgesetzt.

Sind die Eltern der Student:innen in der privaten Krankenversicherung für Beamt:innen versichert, würde etwa der Beihilfeanspruch für Beamtenkinder beim Wechsel in die gesetzliche Versicherung verloren gehen. Der Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung kann die bessere Alternative sein.

Quick-Info: Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht

Die gesetzliche Versicherungspflicht für Student:innen endet mit Ende des Studiums – oder bereits früher unter diesen Voraussetzungen:
  • Bei Vollendung des 30. Lebensjahres zum Semesterende
  • Bei einem Wechsel an eine private, duale Hochschule oder in ein berufsbegleitendes Studium
  • Bei einem (Neben-)Job von mehr als 20 Stunden wöchentlich
  • Bei Ausübung eines Minijobs mit einem Monatsverdienst von mehr als 520 Euro
  • Als Werkstudent:in mit einem Monatsverdienst von mehr als 520 Euro
  • Bei Überschreiten der Einkommensgrenze von 470 Euro pro Monat außerhalb von Minijob oder Werkstudententätigkeit – beispielsweise durch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Waisenrente

PKV-Tarife für Student:innen

Die privaten Studententarife sind meist leistungsstärker und günstiger als die der GKV. Die genauen Kosten sind abhängig vom Tarif und Gesundheitszustand, nicht vom Einkommen. Davon können Student:innen profitieren, wenn sie mit einem hohen Gehalt ins Berufsleben einsteigen.

Die Tarife unterscheiden sich in Bezug auf Beitragshöhe und Leistungsumfang. Gesunde Student:innen können mit etwa 100 Euro monatlich einen guten Versicherungsschutz abschließen.

Außerdem ist es möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, um die Kosten zu reduzieren. Im Krankheitsfall muss dann ein Teil der Kosten selbst gezahlt werden. Tarife mit Selbstbeteiligung gibt es bereits ab 70 Euro monatlich. Einige Versicherungen bieten zudem Beitragsrückerstattungen an, wenn du während des Jahres keine Rechnungen einreichst.

Eine private Krankenversicherung wird teurer, wenn du Vorerkrankungen oder Handicaps hast. In diesem Fall solltest du dich zudem über die Angebote von Versicherern informieren, die eine grundsätzliche Aufnahmegarantie auch trotz Vorerkrankungen aussprechen.

Quick-Info: Krankenversicherung und BAföG

Wenn du BAföG beziehst, kannst du deine Kosten zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezuschussen lassen und einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschuss beantragen. Im Wintersemester 2022/23 betrug dieser 122 Euro pro Monat. Die Voraussetzungen dafür sind:
  • BAföG-Bezug zum Höchstsatz
  • Keine Familienversicherung
  • Keine eigenen Beitragszahlungen zur Krankenversicherung

Studenten-PKV nach Ende der Studienzeit

Wie es nach dem Studium mit der Krankenversicherung weitergeht, ist abhängig von der beruflichen Entwicklung der Student:innen. Warst du während des Studiums privat versichert, kannst du nur in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst.

Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttojahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wenn dein Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt –2022 war diese 64.350 Euro –, besteht sogar die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern. Liegt dein Gehalt darüber, musst du in der PKV bleiben.

Quick-Tipp: Anwartschaftsversicherung

Wenn dein Bruttogehalt als Angestellte:r voraussichtlich nur ein paar Jahre unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und du danach die Mitgliedschaft in der PKV wünschst, kannst du dir mit einer Anwartschaftsversicherung die aktuellen Versicherungskonditionen sichern und diese später ohne erneute Gesundheitsprüfung wahrnehmen.

Was du bei deiner Entscheidung sonst noch beachten solltest

Privatpatient:innen müssen für Arztbesuche, ambulante und stationäre Behandlungen oder Medikamente anfallende Kosten auslegen und bekommen sie später von der Krankenkasse erstattet. Das Vorlegen kann für Student:innen eine hohe finanzielle Belastung sein.

Versicherer sind nicht verpflichtet, Student:innen aufzunehmen. Sie können eine Versicherung auch ablehnen, bei Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder Leistungsausschlüsse in den Vertrag aufnehmen.

Anders als die gesetzliche Krankenkasse ist die PKV kein Sozialverbund. Die Beiträge werden nicht gleichmäßig auf Kranke und Gesunde verteilt und es gibt keine festgelegte Höchstgrenze bei den Beiträgen. Dein Beitrag bei der privaten Krankenversicherung bemisst sich nach deinem individuellen Leistungsbedarf und kann mit zunehmendem Alter und Erkrankungen ansteigen.

Quick-Tipp: Zusatzversicherungen zur GKV

Ein Alternative zur privaten Krankenversicherung können Zusatzversicherungen zur GKV sein. Mit ihnen kannst du die gesetzlichen Leistungen um die Positionen ergänzen, die wichtig für dich sind. Solange du familienversichert bist, zahlst du dann nur die Kosten für den zusätzlichen Versicherungsschutz.

PKV für Student:innen: Gute Leistungen, langfristige Bindung

Student:innen erhalten, wenn sie rundum gesund sind, bei einer privaten Krankenversicherung in der Regel bessere Leistungen als in der GKV zu niedrigeren Tarifen. Jedoch ist ein Wechsel nach dem Studium zurück in die GKV an feste Bedingungen geknüpft und nur noch schwer möglich. Student:innen sollten daher genau abwägen, ob auch nach dem Studium eine private Krankenversicherung infrage kommt. Unter Umständen kannst du dich mit Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung flexibler absichern.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Können Student:innen privat krankenversichert sein?
Ja, das ist möglich. Für eine private Krankenversicherung kannst du dich jedoch nur zu Beginn des Studiums, bei Ablauf deiner Familienversicherung oder mit dem Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht entscheiden. Dafür musst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese gilt für das gesamte Studium. Wenn du dich privat versicherst, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse erst wieder zum Ende des Studiums möglich, und das nur unter gewissen Voraussetzungen.
Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Student:innen?
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der Versicherten. Die monatlichen Beiträge bemessen sich nach dem individuellen Leistungsbedarf und können mit zunehmendem Alter und Erkrankungen ansteigen, in etwa liegen sie zwischen 70 und 120 Euro.
Wann ist für Student:innen ein Austritt aus der privaten Krankenversicherung möglich?
Wenn du dich als Student:in privat krankenversichern willst, musst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung gilt für das gesamte Studium. Austreten kannst du aus der PKV also frühestens mit Ende der Studienzeit – aber auch das nur unter bestimmten Bedingungen.

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