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Die neue Grundsteuer berechnen: Beispiel zum allgemeinen Grundsteuergesetz

Nach der Grundsteuerreform gibt es ein paar Neuerungen zu beachten. Welche das sind, liest du hier, dazu findest du ein aktuelles Beispiel zum Berechnen der Grundsteuer nach dem neuen Gesetz.
Ein Taschenrechner liegt auf Euroscheinen und Euromünzen, auf dem Display steht das Wort Grundsteuer.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
In den vergangenen Jahren haben bedeutende Veränderungen und Diskussionen rund um die Grundsteuer stattgefunden. Im Zuge der Reform des allgemeinen Grundsteuergesetzes wird die Berechnung der Grundsteuer neu – und zwar gerechter und transparenter – gestaltet. Egal, ob du Hauseigentümer:in, Mieter:in oder einfach nur interessiert an den aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht bist – in diesem Artikel möchten wir dir einen Überblick über die Neuerungen im allgemeinen Grundsteuergesetz geben und anhand eines praktischen Beispiels verdeutlichen, wie die neue Grundsteuer berechnet wird.
  1. Grundsteuer: Das ändert sich
  2. Grundstückswert als Basis
  3. Gebäudewert: Neubewertung der Bausubstanz
  4. Nutzungswert: Mieter:innen und Hauseigentümer:innen
  5. Fazit
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Grundsteuerreform: Die Grundsteuer wird ab 2025 neu und gerechter berechnet.
  • Drei Säulen der Berechnung: Grundstückswert, Gebäudewert und Nutzungswert sind die Basis der neuen Berechnung.
  • Bodenrichtwert als Grundstückswert: Dieser spiegelt den Marktwert des Bodens wider und kann je nach Lage variieren.
  • Gebäudewert durch Neubewertung: Neuere und energieeffizientere Gebäude erhalten einen geringeren Steuersatz als ältere Bauten.
  • Nutzungswert unterscheidet sich: Bei vermieteten Immobilien wird die Grundsteuer an Mieter:innen weitergegeben, bei selbstgenutzten tragen Hauseigentümer:innen diese selbst.
  • Berechnungsbeispiel vorhanden: Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die neue Berechnungsweise der Grundsteuer.
  • Grundsteuer: Das ändert sich

    Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden in Deutschland. Sie wird auf Grundstücke und Gebäude erhoben und betrifft somit Mietende und Eigentümer:innen gleichermaßen. Bereits seit einigen Jahren gibt es Diskussionen über die Notwendigkeit einer Reform des allgemeinen Grundsteuergesetzes, um die Steuer gerechter und transparenter zu gestalten. Im Jahr 2021 wurde schließlich eine Neuregelung beschlossen, die ab 2025 greifen soll.

    Die neue Grundsteuerregelung basiert auf drei zentralen Säulen:

    Grundstückswert als Basis

    Der Grundstückswert, anhand dessen die neue Grundsteuer berechnet wird, ist der Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen der Gemeinden festgelegt wird. Dieser spiegelt den Marktwert des Bodens wider und wird in Euro pro Quadratmeter angegeben. Je nach Lage, Beschaffenheit und Verkehrsanbindung kann der Bodenrichtwert unterschiedlich ausfallen.

    Gebäudewert: Neubewertung der Bausubstanz

    Der Gebäudewert ergibt sich aus der Bausubstanz und dem Alter des Gebäudes. Es handelt sich dabei um eine Neubewertung, die im Zuge der Grundsteuerreform durchgeführt wird. Dies soll dazu führen, dass neuwertige und energieeffiziente Gebäude einen geringeren Steuersatz erhalten als ältere und weniger effiziente Bauten.

    Nutzungswert: Mieter:innen und Hauseigentümer:innen

    Der Nutzungswert unterscheidet je nachdem, ob die Immobilie vermietet oder selbstgenutzt ist: Der Vermieter ist verpflichtet, die Grundsteuer an die Mieter:innen weiterzugeben, während Hauseigentümer:innen diese selbst tragen müssen. Der Nutzungswert wird durch den aktuellen Mietwert des Objekts oder die Eigenbedarfsbewertung ermittelt.

    Beispielrechnung: So wird die neue Grundsteuer berechnet

    Anhand eines Beispiels zeigen wir dir, wie die neue Grundsteuer berechnet wird. Betrachten wir ein Einfamilienhaus auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 200 Euro pro Quadratmeter. Das Gebäude ist 20 Jahre alt und hat einen Gebäudewert von 300.000 Euro. Da der Hausbesitzer das Objekt selbst bewohnt, beträgt der Nutzungswert 0,35 Prozent des Gebäudewerts.

    1. Grundstückswert: 600 m² × 200 €/m² = 120.000 €
    2. Gebäudewert: 300.000 € - (20 Jahre × 1 % Abschreibung) = 240.000 €
    3. Nutzungswert: 0,35 % von 240.000 € = 840 €

    Die Berechnung sieht nun folgendermaßen aus:

    Grundsteuer = (Grundstückswert + Gebäudewert) × Nutzungswert = (120.000 € + 240.000 €) × 0,35 % = 1.260 €

    Das bedeutet, dass der Hauseigentümer im Jahr 1.260 Euro an Grundsteuer zahlen müsste.

    Fazit

    Die Grundsteuerreform soll zu einer transparenteren und gerechteren Besteuerung von Grund und Boden führen. Die Neuregelung basiert auf den drei Säulen Grundstückswert, Gebäudewert und Nutzungswert. Diese Werte berücksichtigen vor allem die Bodenrichtung, den Zustand der Bausubstanz und die Art der Nutzung. Mieter:innen und Hauseigentümer:innen sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen und sich unter Umständen bereits jetzt auf höhere oder niedrigere Grundsteuerzahlungen einstellen.


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    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wie hoch ist die Grundsteuer bei einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück?
    Die Höhe der Grundsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Bundesland, in dem sich das Grundstück befindet. Sie wird normalerweise auf Basis des Einheitswerts des Grundstücks berechnet, der wiederum vom Finanzamt festgelegt wird und sich an verschiedenen Faktoren wie der Größe des Grundstücks, der Lage und der Bodenrichtzahl orientiert.
    Wie hoch ist die Grundsteuer pro Quadratmeter?
    Die Grundsteuer wird in der Regel nicht pro Quadratmeter berechnet, sondern basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks, der vom Finanzamt festgelegt wird. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ist zudem der Hebesatz, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird und angibt, wie viel Prozent des Einheitswerts als Grundsteuer zu zahlen ist. Mit folgender Formel lässt sich die Grundsteuer ermitteln: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
    Für wen wird die neue Grundsteuer teurer?
    Die neue Grundsteuer soll den Städten und Kommunen nicht zu höheren Einnahmen verhelfen, sondern möglichst aufkommensneutral sein. Wer künftig mehr oder weniger bezahlen muss, lässt sich nicht pauschalisieren, aber in gefragten Städten und Gebieten wird die Grundsteuer eher teurer als bisher und auf dem Land eher preiswerter als bisher.

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