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Die Günstigerprüfung bei der Abgeltungssteuer: So funktioniert sie

Mit der Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen kannst du dir unter bestimmten Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückholen. Wann die Günstigerprüfung greift und wie sie funktioniert, liest du hier.
Eine Person sitzt am Schreibtisch und trägt mit einem Bleistift etwas in ein Dokument ein.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Auf die Erträge deiner Kapitalanlagen zahlst du üblicherweise die Abgeltungssteuer zu einem pauschalen Prozentsatz. Unter Umständen zahlst du auf diese Weise aber zu viel Steuern. Mit der Günstigerprüfung kannst du dir Geld vom Finanzamt zurückholen. Wie das geht, verrät dir dieser Beitrag.
  1. Was ist die Günstigerprüfung?
  2. Der Ablauf bei der Abgeltungssteuer und Günstigerprüfung
  3. Wie beantrage ich die Günstigerprüfung bei der Abgeltungssteuer?
  4. So wirkt sich die Günstigerprüfung aus
  5. Bei kleineren Einkommen kann es sich lohnen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist die Günstigerprüfung? Das Finanzamt prüft, ob Du durch pauschalierte Beträge benachteiligt wirst. Du zahlst dann die geringere Summe, die für Dich günstiger ist.
  • Ablauf bei der Abgeltungssteuer und Günstigerprüfung: Die Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen wird direkt von Banken und Brokern berechnet und abgeführt. Bei einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grenzsatzes von 25 Prozent, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.
  • Kurz erklärt: Die Günstigerprüfung wird auch bei der Einkommenssteuer für Kapitalerträge, Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle eingesetzt.
  • Beantragung der Günstigerprüfung: Die Günstigerprüfung muss beantragt werden und gilt für sämtliche Kapitalerträge innerhalb des jeweiligen Zeitraums. Die Steuerbescheinigungen der Banken und Broker müssen mit der Anlage KAP eingereicht werden.
  • Auswirkungen der Günstigerprüfung: Wenn die Abgeltungssteuer die günstigere Variante ist, gilt der Antrag als nicht gestellt. Wenn der individuelle Steuersatz günstiger ist, werden zu viel gezahlte Beträge auf die Steuerschuld angerechnet.
  • Bei kleineren Einkommen lohnenswert: Wenn Dein individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann sich der Antrag auf die Günstigerprüfung lohnen.

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    Was ist die Günstigerprüfung?

    Als Günstigerprüfung wird in schönstem Amtsdeutsch das Verfahren bezeichnet, mit dem das Finanzamt prüft, ob du bei der individuellen Steuerberechnung nicht durch pauschalierte Beträge benachteiligt wirst.

    Diese Prüfung nimmt das Finanzamt von Amts wegen oder auf Antrag vor. Dabei werden zwei Optionen verglichen: zum einen die Steuerlast, wenn die pauschalierte Berechnung zum Einsatz kommt, zum anderen der Betrag, der herauskommt, wenn der individuelle Steuersatz angesetzt wird.

    Zahlen musst du dann die geringere Summe, die für dich günstiger ist. Daher auch der Name.

    Der Ablauf bei der Abgeltungssteuer und Günstigerprüfung

    Die Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen der Einkommenssteuer. Seit 2009 ist diese Steuer eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass die Steuer direkt dort, wo sie anfällt, auch abgeführt wird.

    Banken, Fondsverwaltungen und Broker berechnen die Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen direkt und leiten sie unmittelbar an das Finanzamt weiter.

    Um das Verfahren zu erleichtern, wird hier ein pauschalierter Steuersatz von 25 Prozent (zzgl. Kirchensteuer, wenn du Mitglied in einer Kirche bist) angesetzt – und zwar auf:

    Nun kann folgender Fall eintreten: Mit deinem zu versteuernden Einkommen bei der Einkommenssteuer liegst du unterhalb des Grenzsatzes von 25 Prozent. Diesen individuellen Steuersatz teilt dir das Finanzamt im Steuerbescheid mit.

    Da du somit eigentlich weniger Steuern zu zahlen hast, als du bereits durch die Abgeltungssteuer bezahlt hast, bist du durch die Pauschale benachteiligt. Ein klarer Fall für die Günstigerprüfung.

    Kurz erklärt

    Die Günstigerprüfung kommt bei der Einkommenssteuer nicht nur im Fall von Kapitalerträgen zum Einsatz. Im Rahmen der Prüfung wird auch verglichen, ob es für eine Familie besser ist, das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in die Berechnung zu setzen. Eine andere Form der Günstigerprüfung dreht sich um die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, indem die tatsächlichen Kosten mit dem pauschalen Ansatz in Bezug gesetzt werden.

    Wie beantrage ich die Günstigerprüfung bei der Abgeltungssteuer?

    Die Günstigerprüfung musst du beantragen. Wenn du das machst, gilt die Prüfung für sämtliche Kapitalerträge innerhalb des jeweiligen Zeitraums. Außerdem ist im Fall von Ehegattensplitting zu beachten, dass der Antrag für die Erträge beider Steuerpflichtigen gilt.

    Es gibt vom Gesetz her keine Frist, bis zu der ein Antrag auf Günstigerprüfung vorliegen muss. Du kannst die Günstigerprüfung also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Für den Antrag auf Günstigerprüfung musst du die Steuerbescheinigungen der Banken und Broker mit der Anlage KAP einreichen und die Option „Günstigerprüfung“ wählen.

    So wirkt sich die Günstigerprüfung aus

    Nach der Antragstellung prüft das Finanzamt den Sachverhalt. Ergibt die Prüfung, dass die Abgeltungssteuer die günstigere Variante gewesen ist, gilt der Antrag als nicht gestellt. Du musst also nicht befürchten, dass die Erträge dann höher besteuert werden.

    Zeigt die Berechnung dagegen, dass es für dich günstiger ist, wenn der individuelle Steuersatz genutzt wird, werden die durch die Quellensteuer bereits abgeführten, zu viel gezahlten Beträge auf die Steuerschuld angerechnet. Das kann dann dazu führen, dass du Geld vom Finanzamt zurückbekommst.

    Bei kleineren Einkommen kann es sich lohnen

    Wenn dein individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann sich der Antrag auf die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen lohnen. Da die Abgeltungssteuer direkt von den Banken und Brokern abgeführt wird, ist der Antrag die einzige Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist eine Günstigerprüfung für Kapitalerträge?
    Dabei handelt es sich um den Vergleich, ob durch Anwendungen der pauschalierten Abgeltungssteuer eine höhere steuerliche Belastung erfolgt als bei der Einberechnung in die anderen Einkunftsarten. Günstiger ist es dann, wenn der individuelle Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.
    Wann ist eine Günstigerprüfung in Anlage KAP sinnvoll?
    Auf Antrag eines Steuerpflichtigen werden anstelle der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) die Einkünfte aus Kapitalanlagen den anderen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommenssteuer unterworfen, wenn dadurch die steuerliche Belastung insgesamt geringer ist.
    Wann stelle ich einen Antrag auf Günstigerprüfung?
    Entweder im Rahmen der Einkommenssteuererklärung oder auch separat durch das Einreichen der Anlage KAP und die Auswahl der Option „Günstigerprüfung“. Eine reguläre Frist für die Anträge gibt es laut Gesetz nicht.

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