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Welche Voraussetzungen gibt es für Vorsteuerabzug?

Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen einen Vorsteuerabzug geltend machen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Vorteile das bringt, liest du hier.
Eine Person sitzt am Schreibtisch mit einem Laptop und hält Zettel in der Hand
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Viele Unternehmer:innen sind zu einem Vorsteuerabzug berechtigt. Sie bekommen in diesem Fall bereits gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. Welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen und was bei der Anwendung zu beachten ist, erfährst du hier.
  1. Was ist die Vorsteuer?
  2. Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
  3. Umsatzsteuerpflicht als Voraussetzung
  4. Wann keine Vorsteuer abgezogen werden kann
  5. Korrekte Rechnungen stellen
  6. Vorsteuerabzug: Unter Voraussetzungen Verrechnung möglich
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Vorsteuer ist die Umsatzsteuer,die ein Unternehmen auf Waren oder Dienstleistungen bezahlt und vom Finanzamt zurückerstattet bekommt.
  • Der Vorsteuerabzugverrechnet die eingenommene Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler:innen.
  • Für den Vorsteuerabzug muss das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sein,also mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr haben.
  • Kleinunternehmer:innen können keinen Vorsteuerabzug geltend machen,es sei denn, sie verzichten auf ihre Kleinunternehmerregelung.
  • Nicht abziehbar ist die Vorsteuer bei privaten Käufen, umsatzfreien Leistungen oder Geschenken.
  • Korrekte Rechnungsstellung ist wichtig: Angaben zur Umsatz-Identifikationsnummer, zum Umsatz-Steuersatz und zum zu zahlenden Betrag sind Pflicht.

Was ist die Vorsteuer?

Als Vorsteuer gilt die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Es werden aber gar nicht die Unternehmen mit der Umsatzsteuer belastet, sondern die Endverbraucher:innen.

Zur Veranschaulichung: Unternehmen A kauft von Unternehmen B Waren, die es benötigt, um eigene Produkte herzustellen. Unternehmen B stellt dafür eine Rechnung, die auch die vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Unternehmen A ist allerdings nicht der Endverbraucher dieser Waren, weil sie noch weiterverarbeitet werden. Endverbraucher:innen sind diejenigen, die das Produkt von Unternehmen A im Laden kaufen.

Unternehmen A muss zwar die Umsatzsteuer an Unternehmen B zahlen, es bekommt die bezahlte Umsatzsteuer – die Vorsteuer – aber vom Finanzamt zurückerstattet.

Quick-Info

Vielen Verbraucher:innen ist die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bekannt, die in Höhe von 19 oder ermäßigten 7 Prozent auf Rechnungen steht.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Konkret funktioniert die Rückerstattung der Vorsteuer so, dass das Finanzamt sie verrechnet. Denn Unternehmen A zahlt nicht nur Umsatzsteuer an andere Unternehmen, es stellt auch selbst Rechnungen und nimmt damit selbst Umsatzsteuer ein.

Unternehmen sind verpflichtet, die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Das geschieht je nach Unternehmen und Höhe des Umsatzes monatlich oder quartalsweise über die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung. Sie kann online über die Steuersoftware ELSTER abgegeben werden.

Mit genau dieser Summe, also der Umsatzsteuer, die das Unternehmen erhalten hat und an das Finanzamt abführen muss, wird nun die Vorsteuer verrechnet, also die Umsatzsteuer, die das Unternehmen an andere Unternehmen bezahlt hat. Das ist der Vorsteuerabzug.

Übrigens: Das alles gilt auch für Selbstständige und Freiberufler:innen. Allerdings mit ein paar Ausnahmen, dazu gleich mehr.

Umsatzsteuerpflicht als Voraussetzung

Aus dem Zusammenhang zur Umsatzsteuer ergibt sich die wesentliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug: Das Unternehmen nimmt selbst Umsatzsteuer ein, von der es die Vorsteuer dann abziehen lassen kann. Das heißt, das Unternehmen muss umsatzsteuerpflichtig sein.

Umsatzsteuerpflichtig sind alle Unternehmer:innen, also auch Selbstständige und Freiberufler:innen mit mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr.

Solche mit weniger Umsatz gelten als Kleinunternehmer:innen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuervoranmeldung mit einiger Bürokratie verbunden ist, was Kleinunternehmer:innen erspart bleiben soll. Im Gegenzug können sie allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Wann keine Vorsteuer abgezogen werden kann

Neben den Kleinunternehmer:innen gibt es weitere Fälle, in denen Unternehmer:innen die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen lassen können. Dazu gehören zum Beispiel:

Good to know: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung?

Vor allem in der Gründungsphase können für Kleinunternehmer:innen höhere Investitionen mit entsprechend hoher Umsatzsteuer nötig sein. In so einem Fall kann es sich lohnen, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. So können auch Kleinunternehmer:innen Vorsteuer verrechnen – müssen allerdings auch mehr Bürokratie in Kauf nehmen. Falls du vor dieser Entscheidung stehst, lass dich am besten beraten.

Korrekte Rechnungen stellen

Damit die Vorsteuer richtig verrechnet werden kann, gibt es eine weitere Voraussetzung: Das Unternehmen muss seine Rechnungen korrekt stellen. Das ist nicht nur wegen des Vorsteuerabzugs wichtig. Rechnungen müssen eine ganze Reihe von Pflichtangaben enthalten, damit sie rechtsgültig sind, zum Beispiel Name und Anschrift des Unternehmens.

Auch die Rahmendaten zur Umsatzsteuer müssen korrekt auf der Rechnung angegeben werden. Dazu gehören:

Übrigens: Kleinunternehmer:innen, die keine Umsatzsteuer erheben, müssen das mit einem Verweis auf Paragraf 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz auf ihren Rechnungen vermerken.

Vorsteuerabzug: Unter Voraussetzungen Verrechnung möglich

Insgesamt können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen vom Vorsteuerabzug profitieren, die selbst Umsatzsteuer erheben, und die Dienstleistungen und Waren von anderen Unternehmen für das eigene Unternehmen erwerben. Die Umsatzsteuer, die sie auf diese Dienstleistungen und Waren zahlen, können sie als Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen lassen, die sie selbst einnehmen und an das Finanzamt abführen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug?
Anspruch auf Vorsteuerabzug haben Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen, die selbst Umsatzsteuer erheben.
Wann ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Kleinunternehmer:innen, die keine Umsatzsteuer erheben, können keine Vorsteuer abziehen lassen. Ebenso ausgeschlossen sind Ausgaben, die nicht betrieblich sind, also zum Beispiel private Einkäufe oder Geschenke.
Was muss auf der Rechnung stehen für Vorsteuerabzug?
Auf der Rechnung müssen der Umsatzsteuersatz, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die zu zahlende Umsatzsteuer als eigener Posten korrekt angegeben sein.

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