Im Urlaub in der Arztpraxis: Welche Kosten übernommen werden
Alles Wichtige auf einen Blick
Im Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten nur eingeschränkt: Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen gilt der Schutz vor allem in EU-Ländern sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Erstattet werden meist nur medizinisch notwendige Leistungen, wobei Mehrkosten, Privatbehandlungen und ein Krankenrücktransport oft nicht abgedeckt sind.
In vielen Reiseländern außerhalb Europas, etwa in den USA oder Thailand, müssen Reisende Arzt- und Krankenhauskosten ohne Zusatzschutz häufig komplett selbst zahlen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist daher für jede Reise sinnvoll, vor allem außerhalb der EU.
Endlich bist du am Urlaubsort angekommen, es ist wunderschön – doch plötzlich kratzt der Hals, der Kopf schmerzt, die Nase tropft. Das Phänomen Leisure Sickness ist laut einer Studie der IU Internationalen Hochschule weit verbreitet. Jeder Fünfte wird demnach im Urlaub von Krankheitssymptomen geplagt. Bekannt ist das Phänomen bei 72 Prozent der befragten Arbeitenden.
Dafür gibt es nach Ansicht von verschiedenen Mediziner:innen mehrere Gründe. Zum einen sind Transportmittel wie voll besetzte Flugzeuge, Züge oder Kreuzfahrtschiffe Risikofaktoren, da sich in solchen Umgebungen Viren schnell verbreiten. Zum anderen sei der abrupte Stressabfall von 100 auf 0 für viele Personen psychisch und hormonell schwer verkraftbar, was ebenfalls zu Krankheitssymptomen führen könne.
Sofern du dich in Deutschland im Urlaub befindest und krank wirst, kannst du zu Ärzt:innen gehen, und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten, genauso wie an deinem Heimatort. Doch im Ausland kann ein Arztbesuch hohe Kosten verursachen.
Schnelle Hilfe bei Krankheit im Urlaub
In einem EU-Mitgliedsland und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt die gesetzliche Krankenversicherung grundlegend für Behandlungskosten bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall auf.
Bei der medizinischen Einrichtung musst du die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzeigen. Sollten Ärzt:innen oder eine Klinik die Karte nicht akzeptieren, musst du in Vorleistung treten und die Rechnung nach der Rückkehr zur Kostenerstattung einreichen.
Allerdings bietet die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht die gleichen Leistungen wie im Heimatland, die Kostenübernahme für einen Arzt- oder Krankenhausbesuch ist nicht überall garantiert.
In EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltsstaats.
Mit einigen weiteren Ländern, darunter beliebte Urlaubsziele wie Tunesien oder die Türkei, wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.
Das Problem dabei: Sollten die Kosten für eine bestimmte Behandlung im Reiseland höher sein als es in Deutschland der Fall wäre, müssen Patient:innen die Differenz aus eigener Tasche bezahlen – auch innerhalb Europas. Und die Kosten für einen Krankenrücktransport werden generell nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Diese Kosten müsstest du ohne zusätzliche Absicherung immer selbst tragen.
Und ein weiterer Punkt ist zu beachten: Erstattet werden die grundlegenden Behandlungskosten im Regelfall nur bei Ärzt:innen und Krankenhäusern, die im System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Bei Privatärzt:innen und -krankenhäusern ist das oft nicht der Fall.
In vielen anderen Urlaubsregionen, etwa in den USA, in Thailand oder in europäischen Ländern, die nicht zur EU gehören, zum Beispiel Albanien, kommt die gesetzliche Krankenkasse weder für Behandlungskosten noch für Rücktransporte nach Deutschland auf. Ohne Zusatzversicherung musst du sämtliche Kosten der Behandlung selbst tragen.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes erfährst du bei deiner Krankenkasse.
Umfangreiche Kostenerstattung bis 10.000 Euro pro Reise
Du musst deine Reise stornieren, verschieben oder verkürzen? Gut, dass du den Reisekomplettschutz von AXA Partners abgeschlossen hast. Mit ihm bekommst du bis zu 10.000 Euro zurück.
Als Jahrespolice bist du mit dem Reisekomplettschutz für beliebig viele Reisen abgesichert – und das für nur 92,86 Euro.
Eine private Auslandskrankenversicherung ist daher eine der empfehlenswertesten Absicherungen für eine Urlaubsreise, vor allem wenn du außerhalb der EU unterwegs bist. Viele Länder verlangen bei der Einreise oder bei der Visumbeantragung sogar einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung.
Sie stellt sicher, dass du im Falle einer Krankheit oder Verletzung im Ausland die bestmögliche medizinische Versorgung erhältst, ohne dir über hohe Ausgaben Sorgen machen zu müssen. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen – auch den Anteil, den die gesetzliche Kasse nicht erstattet. Zudem sorgt sie auch für den Rücktransport in dein Heimatland, wenn dieser nötig ist.
Eine Versicherung, die dir im Ernstfall schnelle Hilfe bietet, ist beispielsweise die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express. Sie sichert dich unter anderem gegen hohe Behandlungskosten im Ausland ab.*
| Was ist versichert? | |||
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| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Eine Krankheit ist nicht das einzige Problem, das bei einem Auslandsaufenthalt auftreten kann. Auch ein Unfall kann einen Arzt- oder Krankenhausbesuch notwendig machen. Für Verletzungen gelten zunächst dieselben Regeln wie bei einer Krankheit – doch was ist, wenn du aufgrund eines Unfalls während deiner Reise dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkungen erleidest?
Um die finanziellen Folgen eines solchen Unfalls abzusichern, hilft eine Reiseunfallversicherung. Diese Police sorgt im Todesfall zudem für eine finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen.
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Der Reisekomplettschutz von AXA Partners enthält nicht nur eine Reiseunfallversicherung, sondern sichert dich und deine Liebsten noch weiter ab. Die Versicherung greift bei:
- Verpassten Flug- und Zuganschlüssen
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- Unfällen
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Musst du im Urlaub im Ausland eine Arztpraxis aufsuchen, ist die vollständige Kostenübernahme der Behandlung ohne Auslandskrankenversicherung nicht garantiert. In vielen Ländern außerhalb der EU musst du ohne diese Absicherung sogar die gesamte Arztrechnung aus eigener Tasche bezahlen.
Es ist also ratsam, vor der Reise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Und wenn du vor dem Urlaub krank wirst und deine Reise nicht wie geplant antreten kannst oder vorzeitig heimfahren musst, bist du mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners gut abgesichert.*
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Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland?Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland meist nur die Kosten für medizinisch notwendige Versorgungen in EU-Ländern und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, aber nicht immer in voller Höhe.+
Was passiert, wenn die Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland nicht akzeptiert wird?Wird die EHIC nicht akzeptiert, musst du die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen. Die Rechnung kannst du dann nach deiner Rückkehr zur Erstattung bei deiner Krankenkasse einreichen.+
Warum ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll?Eine private Auslandskrankenversicherung schützt dich vor hohen Behandlungskosten, übernimmt oft auch die Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht zahlt, und deckt in der Regel den Krankenrücktransport ab.
