Dein Flug wurde annulliert – so läuft es mit deinem Ersatzflug

Alles Wichtige auf einen Blick
Wird dein Flug annulliert, hast du nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder die vollständige Erstattung deines Ticketpreises. Deine Airline ist verpflichtet, dir eine vergleichbare Alternative anzubieten – ohne Aufpreis und ohne Herabstufung der Buchungsklasse.
Reagiert die Fluggesellschaft nicht zeitnah, kannst du selbst einen Ersatzflug buchen und die entstandenen Mehrkosten zurückfordern – am besten mit schriftlichem Einverständnis der Airline. Bei längeren Wartezeiten stehen dir außerdem weitere Erstattungen für Verpflegung und Hotelübernachtung zu.
Die Koffer sind gepackt und du bist gerade auf dem Weg zum Flughafen, checkst in der Bahn nochmal deine Abflugdaten und siehst plötzlich neben deinem Flug die Meldung „Flug annulliert“ oder „Flight Cancelled“. Leider bedeutet das, dass dein Flug nicht nur mit Verspätung startet, sondern komplett gestrichen wurde.
Eine Annullierung eines Fluges kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel können Wetterkonditionen, technische Fehler, fehlendes Personal, Streiks und mehr die Auslöser für den ausgefallenen Flug sein. Erfährst du davon erst am Flughafen, ist das wegen der Kurzfristigkeit natürlich besonders ärgerlich. In anderen Fällen kann es sein, dass dich die Fluggesellschaft bereits mehrere Tage oder Wochen vorab informiert.
Wurde dein Flug gestrichen, heißt es erstmal Ruhe bewahren. Flugreisende, deren Abflug in der EU startet oder landet, sind in der EU dank der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt. Welche Ansprüche du geltend machen kannst, erfährst du weiter unten in diesem Artikel. Außerdem müssen Airlines dir einen Ersatzflug anbieten.
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Wird dein Flug annulliert, muss deine Airline dir einen Ersatzflug anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Bieten sie dir einen Ersatzflug an, kann dieser zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden oder in einem für dich passenden Zeitrahmen.
Das bedeutet, dass du auch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa ein paar Wochen nach dem ursprünglichen Datum, deine Reise antreten kannst. Willst du die Reise gar nicht mehr antreten, kannst du dir die Kosten unter bestimmten Umständen erstatten lassen.
Bekommst du von der Airline einen Ersatzflug angeboten und wirst auf diesen umgebucht, muss der neue Flug mit dem ursprünglichen Flug vergleichbar sein. Das bedeutet, dass die Airline dich bei der Klasse nicht herabstufen kann oder auch auf eine vergleichbare Anzahl der Umstiege und Reisezeit achten muss. Und bei einem Abflug von anderem Startflughafen, musst du das Angebot der Airline ebenfalls nicht akzeptieren.
Deine Fluggesellschaft darf bei einer Umbuchung zudem keinen Aufpreis von dir verlangen, falls der neue Flug teurer ist. Ist möglicherweise kein Ersatzflug bei dieser Fluggesellschaft verfügbar, müssen auch Flüge anderer Airlines angeboten werden.
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- Verpassten Flug- und Zuganschlüssen
- Schweren Erkrankungen
- Unfällen
- Rechtsstreitigkeiten
- Verloren gegangenem Gepäck
Auf eine Umbuchung der Airline möchtest du nicht warten und stattdessen selbst einen Ersatzflug buchen? Das geht theoretisch. Allerdings solltest du dich in diesem Fall mit deiner Airline abstimmen und dir das Einverständnis dafür einholen. Dabei solltest du dir in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, dass die Airline die Kosten dafür trägt. So bleibst du nicht auf unerwarteten Kosten für deinen Ersatzflug sitzen.
Buchst du einen Flug mit Einverständnis der Fluggesellschaft selbst, muss auch in diesem Fall die Airline die Mehrkosten tragen. Diese kannst du also aktiv einfordern, falls eine Erstattung nicht automatisch erfolgt. Aber auch hier gilt: Der Ersatzflug muss unter vergleichbaren Bedingungen durchgeführt werden.
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Unter bestimmten Voraussetzungen hast du bei einer Annullierung deines Flugs das Recht auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises. Zum Beispiel, wenn dir von der Airline gar kein Ersatzflug angeboten wird. Und auch für gebuchte Teilstrecken sind Erstattungen möglich.
Erstattet werden außerdem Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Co., die dir entstehen, wenn dein Flug annulliert wurde und du Zeit überbrücken musst. In diesen Fällen solltest du unbedingt alle Belege zur Dokumentation aufbewahren, damit du nicht auf den Mehrkosten sitzen bleibst.
Außerdem hast du im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung unter bestimmten Umständen auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, also eine Entschädigung, wenn der Flug annulliert wird. Zum Beispiel, wenn die Airline dich früher als zwei Wochen vor Abflugdatum über die Annullierung informiert. Auch für eine Annullierung, über die du später informiert wurdest, können bestimmte Fristen gelten, die entscheiden, ob du eine Entschädigung erhältst oder nicht.
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Wie hoch eine Ausgleichszahlung für annullierte Flüge ist, richtet sich in der Regel nach der Länge des Fluges:
- Bei Kurzstrecken bis zu 1.500 Kilometern: 250 Euro
- Bei Mittelstrecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern: 400 Euro
- Bei Langstrecken über 3.500 Kilometern: 600 Euro
Nicht immer trägt die Airline die Schuld an einem gecancelten Flug. Für Ereignisse höherer Gewalt bestehen in der Regel Ausschlüsse, die dazu führen, dass du keine Ausgleichszahlung bei einer Annullierung erhältst. Etwa bei bestehenden Sicherheitsrisiken oder extremen Wetterverhältnissen.
Dein Flug wurde gestrichen, jetzt solltest du erstmal Ruhe bewahren. Vielleicht hat die Airline sich bei dir ja auch schon mit einem Angebot für einen Ersatzflug gemeldet und dein lang ersehnter Urlaub ist leicht umgeplant. Und wenn das Angebot für die Umbuchung für dich zeitlich nicht passt oder du gar keines bekommst, kannst du dich auf deine Fluggastrechte berufen und erhältst bestenfalls eine Entschädigung.
So kannst du dich schon auf deine nächste Reise freuen. Und wenn doch noch etwas schief gehen sollte, bist du dabei bestens abgesichert mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt durch American Express. Die Versicherung kannst du auch als Jahrespolice abschließen und flexibel an deine Reise anpassen.*
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Was bedeutet „Flug annulliert“?Erhältst du die Meldung, dass dein Flug annulliert wurde, bedeutet das, dass er nicht nur verspätet ist, sondern komplett gestrichen wurde. Mögliche Gründe hierfür können beispielsweise technisches Versagen, Streiks oder extreme Wetterbedingungen sein.+
Habe ich bei annulliertem Flug Anspruch auf einen Ersatzflug?Ja, deine Airline muss dir bei einem annullierten Flug einen vergleichbaren Ersatzflug anbieten oder dir alternativ den vollen Ticketpreis erstatten. Falls bei deiner Fluggesellschaft kein Flug verfügbar ist, müssen dir sogar Flüge anderer Airlines angeboten werden.+
Muss ich bei annulliertem Flug selbst einen Ersatzflug buchen?Nein, normalerweise bietet dir die Airline eine Umbuchung auf einen Ersatzflug an. Möchtest du selbst aktiv werden, solltest du dir vorab unbedingt das schriftliche Einverständnis der Airline einholen, damit diese die Kosten übernimmt.






