Ein Mann sitzt am Schreibtisch und schaut auf ein Papier, neben ihm steht ein Laptop. © Milan Markovic/iStock
Du musst die Reise absagen? Alle Informationen rund um die Stornogebühren erfährst du aus deinen Vertragsunterlagen.
Reisekomplettschutz

Stornogebühren: Das sollten Reisende wissen

Die Reise nach Mauritius ist gebucht, die Vorfreude groß – dann macht eine plötzliche Erkrankung alle Pläne zunichte. Stornogebühren können in diesem Fall wehtun. Was rechtlich zulässig ist, wann du gar nichts zahlen musst und warum eine Reiseversicherung dein bester Schutz ist: Hier bekommst du Antworten zu Stornogebühren bei Reisen. 

Alles Wichtige auf einen Blick

Stornogebühren sind Entschädigungen, die bei der Stornierung einer Reise anfallen und sich meist nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, der Reiseart und den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten.  

Für Reisende gilt in der Praxis fast immer: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen die Stornogebühren aus – bei Pauschalreisen oft nach festen Staffeln, bei Flügen zusätzlich abhängig vom gebuchten Tarif.  

Rechtlich müssen Stornogebühren angemessen sein und ersparte Aufwendungen des Anbieters berücksichtigen, weshalb pauschale 100-Prozent-Forderungen nicht immer zulässig sind. Wer früh storniert, Vertragsbedingungen prüft und eine Reiserücktrittsversicherung hat, kann hohe Kosten oft vermeiden oder absichern. 

Stornogebühren: Wenn Vorfreude plötzlich teuer wird

Stornogebühren bei Reisen sind eine Entschädigung dafür, dass ein Veranstalter oder Anbieter mit deiner Absage leben muss. Hotels halten Zimmer frei, Airlines kalkulieren Sitzplätze, Veranstalter reservieren Kontingente.  

Doch wie hoch sind Stornogebühren bei einer Reise? Das hängt stark von Vertrag, Tarif, Reiseart und Zeitpunkt der Stornierung ab. Was aber immer der Fall sein dürfte: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher werden mögliche Stornogebühren.  

Good to know: Der Reisekomplettschutz von AXA Partners beinhaltet eine umfassende Reiserücktrittsversicherung, die im Versicherungsfall deine Stornogebühren übernimmt. 

Umfangreiche Kostenerstattung bis 10.000 Euro pro Reise

Du musst deine Reise stornieren, verschieben oder verkürzen? Gut, dass du den Reisekomplettschutz von AXA Partners abgeschlossen hast. Mit ihm bekommst du bis zu 10.000 Euro zurück. 

Als Jahrespolice bist du mit dem Reisekomplettschutz für beliebig viele Reisen abgesichert – und das für nur 92,86 Euro. 

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Pauschalreisen: Bequem gebucht, rechtlich oft klarer geregelt

Du kannst vor Reisebeginn also grundsätzlich von deiner Reise zurücktreten, musst aber häufig eine angemessene Entschädigung zahlen. 

Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage in Bezug auf Stornogebühren für Reisende meist einfacher als bei einzeln gebuchten Leistungen im Zuge einer Individualreise. Die Stornogebühren sind bei Pauschalreisen oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt und gestaffelt – etwa danach, wie viele Tage vor Abreise du absagst.  

Dabei sind pauschale Prozentsätze üblich, es gibt aber auch Ausnahmen. Deshalb lässt sich schwer pauschal beantworten, wie hoch die Kosten für die Stornierung einer Reise grundsätzlich sind.  

Liegen allerdings außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände am Reiseziel vor, kann auch ein kostenfreier Rücktritt möglich sein. Für die anerkannten Gründe – zum Beispiel schwere Krankheiten von Angehörigen – springt deine Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners ein.  

Eine besorgte Mutter überprüft die Temperatur ihres fiebrigen Sohnes, der auf dem Sofa liegt. © RealPeopleGroup/iStock
Kannst du wegen einer Krankheit deines Kindes nicht verreisen, springt die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners ein.

Welche Stornogebühren sind zulässig?

Stornogebühren müssen grundsätzlich angemessen sein. Das bedeutet: Zulässig sind im Grundsatz solche Gebühren, die sich am Reisepreis orientieren und berücksichtigen, was der Anbieter durch die Stornierung spart oder anderweitig noch verwerten kann. Mit anderen Worten: Ein Veranstalter darf entschädigt werden, aber nicht beliebig überkompensiert. 

Wer wissen will, wie hoch Stornogebühren sein dürfen, sollte auf Transparenz achten. Saubere Staffelungen, klare Fristen und eine nachvollziehbare Berechnungslogik sprechen für faire Bedingungen. Diffuse Formulierungen, zusätzliche Bearbeitungsentgelte oder überzogene Pauschalen sind dagegen Anlass zum Nachfragen.  

Stornogebühren nicht zu bezahlen, ist übrigens keine Alternative. Besser ist es, die Forderung prüfen zu lassen, die Vertragsgrundlage zu lesen und eine nachvollziehbare Aufstellung zu verlangen. Besonders bei sehr hohen Pauschalen lohnt sich ein zweiter Blick.  

Flugreisen und Stornogebühren

Bei Stornogebühren für einen Flug kommt es grundsätzlich auf deine Buchung an. Ein günstiger Economy-Sondertarif ist oft nur eingeschränkt oder gar nicht flexibel, während teurere Tarife Umbuchungen oder Storno großzügiger erlauben.  

Wichtig zu wissen: Wenn du selbst einen Flug stornierst, bekommst du nicht automatisch den vollen Ticketpreis zurück. In vielen Fällen lassen sich aber zumindest Steuern, Gebühren und bestimmte Zuschläge zurückfordern.  

Sinnvoller ist eine gute Reiseversicherung: Sie ersetzt im Idealfall genau jene Kosten, die bei starren Tarifen sonst an dir hängen bleiben. 

Praktische Tipps: Buchen, prüfen, absichern

Achte vor der Buchung auf Stornostaffeln, Tarifklassen, Umbuchungsmöglichkeiten und darauf, ob du eine Pauschalreise oder Einzelleistungen kaufst. Schon diese Unterscheidung entscheidet oft darüber, wie stressig eine Absage später wird. 

Wenn du regelmäßig verreist, ist eine Jahrespolice oft klüger als die spontane Einzelabsicherung kurz vor Abflug. Auch den Reisekomplettschutz von AXA Partners kannst du als Jahrespolice abschließen. So buchst du immer mit einem guten Gefühl. 

Welche Versicherung schützt dich im Urlaub?

Reisekomplettschutz 92,86 € pro Jahr
Reiserücktrittsversicherung 48,50 € pro Jahr
Auslands­kranken­versicherung 21,56 € pro Reise
Was ist versichert?
Schutz vor Stornokosten
Erstattung bei Reiserücktritt
Erstattung bei Reiseabbruch
Leistung bei Unfall auf Reisen
Reisekomfortversicherung
Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland
Gepäckversicherung
Ticketversicherung
Schlüsselversicherung
Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust
Auslandskrankenversicherung
Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport
Zahnärztliche Notfallkosten
Krankenhaustagegeld
Such- und Rettungskosten
Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses
Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung
Transport zum Krankenhaus
Wichtige Informationen
Dauer der Absicherung
Für Reisen bis zu 90 Tagen.
unabhängig
bis zu 45 oder 60 Tage
Wo greift die Versicherung?
Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit.
inkl. USA/Kanada
inkl. USA/Kanada

Vorfreude dank guter Absicherung

Ob Pauschalreise, Linienflug oder Wochenendtrip: Wenn du weißt, wie hoch die Stornogebühren sind, wann sie angemessen sind und welche Rechte im Einzelfall gelten, bist du informierter. Schließt du zusätzlich eine gute Reiseversicherung ab, kannst du dich beruhigter auf den Weg machen.  

Hast du eine gute Absicherung wie die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners, kannst du ohne Bedenken früher buchen, bessere Preise mitnehmen und musst bei unvorhersehbaren Ereignissen nicht in Panik geraten. Das steigert die Vorfreude.  

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.