Wegen Krankheit Urlaub stornieren: Ohne Reiserücktrittsversicherung
Alles Wichtige auf einen Blick
Wenn du deinen Urlaub wegen Krankheit ohne Reiserücktrittsversicherung stornieren musst, ist das selbstverständlich möglich – meist aber nur gegen teilweise hohe Stornierungskosten. Wichtig ist, die Reise in diesem Fall sofort schriftlich zu stornieren.
Frage den Reiseveranstalter außerdem nach Kulanz, einer Umbuchung oder einem Weiterverkauf der Reise, denn so lassen sich die Kosten unter Umständen reduzieren. Erstattet bekommst du die Kosten der Reise in der Regel aber nur, wenn du vorab eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast.
Eine Krankheit kann jede:n zu jedem Zeitpunkt treffen, auch kurz vor Urlaubsbeginn. Besonders ärgerlich ist es, wenn du deinen geplanten Urlaub krankheitsbedingt nicht antreten kannst und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, die dich im Ernstfall gegen hohe Kosten absichert.
Du kannst deinen Urlaub selbstverständlich immer stornieren. Ohne Versicherungsschutz musst du allerdings mit hohen Stornokosten rechnen.
Die Höhe der Stornierungskosten hängt von der Art der Reise und vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Die konkreten Kosten für deine Reise findest du in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Grundsätzlich gilt: Je später du deine Reise stornierst, desto teurer wird es. Kurz vor Reisebeginn können die Stornokosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen.
Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern
Sobald feststeht, dass du deinen Urlaub krankheitsbedingt nicht antreten kannst, solltest du umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren. Du kannst auf Kulanz hoffen, oder der Veranstalter ermöglicht dir eine der folgenden Optionen:
- Umbuchung der Reise: Sollte der Anbieter deine Reise anderweitig verkaufen können, bietet er dir vielleicht an, deine Reise auf einen anderen Termin umzubuchen. In diesem Fall fallen zwar auch Gebühren an, diese sind aber meist nicht so hoch wie die möglichen Stornokosten. Zudem buchst du die Reise dann nur um und musst sie nicht ganz absagen. Eine Umbuchung ist vor allem bei Pauschalreisen eine Option, aber unter Umständen auch bei Individualreisen, etwa bei Hotelbuchungen, Flügen oder Bahnreisen, je nach Art des Tickets.
- Weiterverkauf der Reise: Du kannst deine Reise in Absprache mit dem Reiseveranstalter auch weiterverkaufen. In diesem Fall musst du aber mit einer Gebühr für die Datenanpassung rechnen.
Ist keine individuelle Regelung mit dem Anbieter möglich, bleibt nur die Stornierung der Reise. Die solltest du dem Reiseveranstalter umgehend schriftlich erklären.
Wenn eine unerwartete Krankheit den Antritt deiner gebuchten Reise verhindert, sichert dich eine Reiserücktrittsversicherung gegen hohe Kosten ab. Denn wenn ein versicherter Grund vorliegt, übernimmt die Versicherung die Stornierungskosten.
Damit du eine Erstattung erhältst, muss die Krankheit unerwartet sein. Zudem musst du die Stornierung umgehend der Versicherung melden und du benötigst ein ärztliches Attest. Die genauen Bedingungen findest du in den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Grundsätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung wie die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners sinnvoll, wenn du lange im Voraus buchst oder eine Absage oder Verkürzung deiner Reise aus einem versicherten Grund mit hohen Kosten verbunden wäre. Also je höher der Reisepreis und die damit möglichen Stornogebühren, desto ratsamer ist der Abschluss einer Versicherung.
Nerdpedia
| Was ist versichert? | |||
|---|---|---|---|
| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Ob Reiserücktritt wegen Krankheit, eines Unfalls oder unvorhersehbaren Beschädigungen an deinem Haus – mit einer Reiserücktrittsversicherung wie der von AXA Partners kannst du dich unbeschwerter auf den Urlaub freuen, denn du weißt, dass du im Ernstfall abgesichert bist.
Du willst deine nächste Reise lieber rundum absichern? Der Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt durch American Express, bietet mehrere Versicherungen in einem, darunter Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.*
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Was passiert, wenn ich meinen Urlaub krankheitsbedingt absagen muss?Wenn du deinen Urlaub krankheitsbedingt absagen musst, musst du je nach Zeitpunkt mit hohen Stornogebühren rechnen. Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast und ein versicherter Grund vorliegt, bekommst du die Kosten erstattet. Ansonsten musst du die Stornierungskosten zahlen oder auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen.+
Was passiert, wenn ich meinen Urlaub wegen Krankheit ohne Reiserücktrittsversicherung stornieren muss?Wenn du ohne Reiserücktrittsversicherung deine Reise wegen Krankheit stornieren musst, musst du mit hohen Stornierungskosten rechnen.+
Kann ich einen Flug stornieren ohne Reiserücktrittsversicherung?Ja, du kannst deinen Flug auch ohne Reiserücktrittsversicherung stornieren. Ob du in dem Fall Geld zurückbekommst und wenn ja, wie viel du erstattet bekommst, hängt allerdings von den Stornierungsbedingungen der Airline und dem gebuchten Tarif ab. Steuern, Gebühren und Zuschläge kannst du aber immer zurückfordern.
