Eine Frau sitzt vor einem Laptop. Sie stützt den Kopf in ihren Händen und guckt frustriert auf den Bildschirm. © damircudic/iStock
Absage statt Vorfreude: Eine Reise zu stornieren kann ganz schön frustrierend sein.
Reiserücktrittsversicherung

Du stornierst einen Flug: Die Reiserücktrittsversicherung kann aushelfen

Du packst gerade den Koffer, freust dich sehr auf den Reisebeginn morgen – und dann klingelt das Telefon. Du musst deinen Urlaub absagen. Gründe dafür können ein Unfall sein oder ein familiärer Notfall. Aus Vorfreude wird in Minuten eine Stornierung. Wie dir eine Reiserücktrittsversicherung bei Flugstornierungen aushelfen kann, erfährst du hier.

Alles Wichtige auf einen Blick

Wenn du deinen Flug stornieren musst, übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten, wenn ein versicherter Grund wie Krankheit, Unfall oder Todesfall vorliegt. 

Vor allem bei Flugtickets ohne mitgebuchte Flextarife können bei Stornierungen hohe Kosten entstehen, gegen die eine Reiserücktrittsversicherung dich absichern kann. Wichtig ist, den Flug so früh wie möglich zu stornieren, den Schaden unverzüglich zu melden und alle erforderlichen Nachweise einzureichen. 

Geld erstattet bekommen dank Reiserücktrittsversicherung

Du hast monatelang auf diesen einen paradiesischen Urlaub gespart. Die Flugtickets sind gebucht, das Luxushotel auf den Malediven, das Penthouse in New York oder die malerische Finca an der Algarve bestätigt. Du freust dich sehr.  

Doch dann passiert das Unvorhersehbare, ein plötzlicher Schicksalsschlag, eine schwere Grippe oder auch nur ein unglücklicher Fehltritt beim Sport genügen leider schon, und dein Urlaubstraum platzt. 

Mit einer guten Reiserücktrittsversicherung bekommst du, wenn du den Flug stornierst, zumindest Geld erstattet. Sie übernimmt die Stornierungskosten und sichert dein Reisebudget gegen unerwartete Verluste ab – bei Individualreisenoder Pauschalreisen. 

Krank im Urlaub? Ab nach Hause! 

Zwei Drittel der Deutschen würden bei Krankheit ihren Urlaub abbrechen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von American Express beauftragte Umfrage, durchgeführt von Statista. 

Du musst vorzeitig heimfahren oder kannst deine Reise nicht wie geplant antreten? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, bist du für alle Fälle abgesichert.* 

Zur Reiserücktrittsversicherung

Was die Versicherung bei Flugstornierungen leistet

Wenn du deinen Flug stornieren musst, greift die Reiserücktrittsversicherung in der Regel dann, wenn du aus anerkannten Gründen nicht reisen kannst. Dazu kann der Fall zählen, wenn du vor dem Urlaub krank wirst.  

Besonders wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung bei Flügen, die nicht durch die Fluglinie erstattbar sind und für die du keinen Flextarif gebucht hast. Das heißt: Was die Fluglinie verweigert, übernimmt die Versicherung. Oft bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstpreis. 

Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners: Versicherte Gründe

Die von American Express vermittelte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners erstattet dir bei einer Stornierung in folgenden Fällen bis zu 10.000 Euro:  

  • Unfall 
  • Unerwartete Erkrankung von dir oder Angehörigen 
  • Todesfall
  • Unvorhersehbare, schwere Beschädigung deines Hauses oder deiner Wohnung 
  • Einbruch in dein Zuhause 
  • Termin zur Aussage bei der Polizei oder Gerichtstermin 

Annullierung oder Stornierung? Die Unterschiede

Der Hauptunterschied zwischen einer Annullierung und einer Stornierung liegt darin, wer den Flug absagt: 

  • Eine Annullierung erfolgt durch die Airline, etwa bei Flugausfall, was oft zu Entschädigungsansprüchen führt. Ein annullierter Flug wird also gestrichen, es findet kein Ersatzflug mit derselben Flugnummer statt. 
  • Eine Stornierung wiederum geschieht meist durch die Passagier:innen und ist mit Kosten für sie verbunden.  

So läuft eine Schadenmeldung ab

Musst du deinen Flug stornieren und hast eine Reiserücktrittsversicherung, solltest du wie folgt vorgehen: 

  1. Den Flug sofort stornieren: Sobald klar ist, dass du nicht reisen kannst, solltest du den Flug unverzüglich beim Anbieter stornieren. 
  2. Versicherung informieren: Danach meldest du den Schaden bei deiner Reiserücktrittsversicherung. Das geht häufig online über ein Schadenformular, per App, per E-Mail oder telefonisch mit anschließender schriftlicher Meldung. 
  3. Schadenformular ausfüllen: Du gibst relevante Daten wie Versicherungsnummer, Reisedaten, Buchungsnummer, Angaben zur betroffenen Person, Grund für den Reiserücktritt, Zeitpunkt des Schadens und die genauen Kosten an. 
  4. Nachweise einreichen: Die Versicherung benötigt relevante Unterlagen, zum Beispiel die Buchungsbestätigung des Flugs oder der Reise, Stornobestätigung, Nachweis der Stornokosten, Zahlungsnachweis. Außerdem sind bei Krankheit ein ärztliches Attest, bei einem Unfall der Unfallbericht und ärztliche Unterlagen sowie bei anderen Gründen zum Beispiel Kündigungsschreiben, Polizeibericht oder Sterbeurkunde erforderlich. 
  5. Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung prüft, ob der Grund überhaupt versichert ist, ob die Meldung rechtzeitig erfolgt ist, ob alle Unterlagen vollständig sind und wie hoch der erstattungsfähige Betrag ist. Eventuell stellt sie Rückfragen. 
  6. Erstattung: Wenn der Fall die Bedingungen erfüllt, zahlt die Versicherung die Stornierungskosten und eventuell zusätzlich gebuchte versicherte Leistungen.  

Weitere Vorteile der Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners

Bei der Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners kannst du auch Angehörige mit absichern, etwa Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner:innen.  

Wenn also eine Flugreise beispielsweise wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung eines Kindes abgesagt werden muss, greift die Versicherung und übernimmt die anfallenden Stornokosten für die Flüge aller Familienmitglieder. 

Außerdem kannst du die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners als einmalige Versicherung für eine einzelne Reise oder als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.  

Der Reiseabbruch ist ebenfalls abgesichert

Auch nachdem du deinen Urlaub begonnen hast, kann etwas Unvorhergesehenes passieren. Die Police von AXA Partners beinhaltet neben der Reiserücktritts- auch eine Reiseabbruchversicherung. Wenn du mitten im Urlaub erkrankst und die Reise vorzeitig abbrechen musst, hast du ebenfalls Anspruch auf Erstattung.  

Die Versicherung kommt für den finanziellen Schaden auf, der durch Abbruch oder bei einer ungeplanten Verlängerung der Reise anfällt, zum Beispiel für das Hotelzimmer und die Umbuchung des Flugs, und für nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. 

Ein Mann sitzt mit einer Decke am Pool und schnäuzt sich die Nase. © galitskaya/iStock
Nicht nur eine Erkältung im Urlaub: Bei einer schweren Erkrankung übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Stornokosten der Rückreise.

Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro

Du kannst deine Reise nicht wie geplant antreten oder musst vorzeitig heimfahren? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du für alle Fälle abgesichert.* 
Mehr erfahren

Welche weiteren Reiseversicherungen sind sinnvoll für deine nächsten Urlaube?

Reisekomplettschutz 92,86 € pro Jahr
Reiserücktrittsversicherung 48,50 € pro Jahr
Auslands­kranken­versicherung 21,56 € pro Reise
Was ist versichert?
Schutz vor Stornokosten
Erstattung bei Reiserücktritt
Erstattung bei Reiseabbruch
Leistung bei Unfall auf Reisen
Reisekomfortversicherung
Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland
Gepäckversicherung
Ticketversicherung
Schlüsselversicherung
Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust
Auslandskrankenversicherung
Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport
Zahnärztliche Notfallkosten
Krankenhaustagegeld
Such- und Rettungskosten
Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses
Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung
Transport zum Krankenhaus
Wichtige Informationen
Dauer der Absicherung
Für Reisen bis zu 90 Tagen.
unabhängig
bis zu 45 oder 60 Tage
Wo greift die Versicherung?
Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit.
inkl. USA/Kanada
inkl. USA/Kanada

Flug stornieren? Die Reiserücktrittsversicherung springt ein

Ob Städtereise, Erholungsurlaub oder Action-Trip: Wenn du für deinen gebuchten Urlaub keinen Versicherungsschutz hast, trägt du das volle finanzielle Risiko für die gar nicht so unwahrscheinlichen Fälle, dass etwas Unvorhergesehenes deiner Abreise in die Quere kommt. 

Musst du deinen Flug aus einem versicherten Grund stornieren, sorgt eine Reiserücktrittsversicherung wie die von AXA Partners dafür, dass du nicht auf den Kosten sitzenbleibst – und wieder Budget für deine nächste Reise hast.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.