Reiserücktrittsversicherung und Schwangerschaft
Alles Wichtige auf einen Blick
Eine Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft kann einspringen, wenn eine Reise wegen einer neu festgestellten Schwangerschaft oder unvorhersehbarer Schwangerschaftskomplikationen nicht angetreten werden kann. Sie kommt für Stornierungskosten auf, wenn sich Reisepläne in der Schwangerschaft kurzfristig ändern.
Entscheidend ist, ob ein versichertes Ereignis vorliegt und die Reise medizinisch unzumutbar ist, was in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Viele Tarife übernehmen dann Stornokosten, teils auch Umbuchungs- oder Änderungsgebühren, und sichern häufig sogar Partner:innen und Mitreisende mit ab.
Reisen in der Schwangerschaft haben ihren eigenen Zauber: Du packst vielleicht etwas mehr Gelassenheit ein, planst Pausen großzügiger und wirst ständig von der Vorfreude begleitet. Doch zwischen Mutterpassterminen, körperlichen Veränderungen und ärztlichen Empfehlungen kann sich ein geplanter Trip schnell verschieben.
Genau dann spielt eine gute Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft ihre Stärken aus. Sie ist kein Stimmungskiller, sondern eine sinnvolle Absicherung. Mit einer abgeschlossenen Versicherung weißt du, dass du nicht auf möglichen Stornokosten sitzenbleibst, wenn du die Reise doch nicht antreten kannst.
Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro
Eine gute Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft übernimmt die Stornierungskosten bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstsumme. Oft sind auch Umbuchungs- oder Änderungsgebühren versichert. Je kurzfristiger die Absage kommt, desto höher sind die Kosten für die Stornierung der Reise. Sie können fast 100 Prozent des Reisepreises betragen.
Mitentscheidend dafür, ob die Reiserücktrittsversicherung einspringt, ist der Zeitpunkt der Schwangerschaft:
- Wird eine Schwangerschaft erst nach Abschluss der Versicherung festgestellt, sind Vorfälle, die mit der Schwangerschaft zu tun haben, in der Regel versichert.
- Auch eine bestehende Schwangerschaft kann abgesichert sein, wenn der Reiseantritt dadurch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Wenn du also nach Vertragsabschluss erfährst, dass du schwanger bist, fängt die Police die Kosten für einen Reiserücktritt ab. Bei einer bereits bekannten Schwangerschaft ist der Hebel ein anderer: Dann kommt es darauf an, ob die Reise medizinisch nicht vertretbar oder unzumutbar wird.
Good to know
Soll eine Reiserücktrittsversicherung einspringen, brauchst du einen Grund für den Rücktritt, der von deinem Versicherungsunternehmen anerkannt wird. Versicherer brauchen dafür einen konkreten, nachvollziehbaren Grund, der eine Reise unzumutbar oder unmöglich macht. Eine Schwangerschaft kann – je nach Zeitpunkt, Verlauf und ärztlicher Einschätzung – so ein Grund sein.
Als Nachweis brauchst du ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Reise zum Zeitpunkt der Buchung noch unbedenklich war, jetzt aber aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse nicht mehr möglich ist.
Viele Tarife leisten auch, wenn du die Reise verschiebst, änderst, verspätet antrittst oder gar nicht antrittst. Das kann bei Schwangerschaften schnell passieren, weil Termine, Kontrollen und Empfehlungen nicht immer langfristig planbar sind.
Die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners, die von American Express vermittelt wird, sichert dich ab, wenn du nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise festgestellt hast, dass du schwanger bist, oder die Reise nicht möglich ist und du schon bei Vertragsabschluss von der Schwangerschaft wusstest.
In diesen Fällen erhältst du den bis zu dem in deinem individuell ausgestellten Versicherungsschein genannten Betrag, wenn du von deiner Reise zurücktreten, sie also stornieren möchtest, die Reise verschiebst, verspätet antrittst oder gar nicht antrittst.
Eine Reiserücktrittsversicherung sichert dich ab, wenn es vor der Reise zu Problemen in der Schwangerschaft kommt. Doch was ist, wenn es dir im Urlaub schlecht geht? Für die Übernahme von ärztlichen Behandlungskosten im Ausland brauchst du eine gute Auslandskrankenversicherung – oder einen guten Reisekomplettschutz.
Beide Versicherungen kannst du bei AXA Partners abschließen. Sie greifen bei einer Behandlung von unvorhergesehenen, akut im Ausland auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie in deren Folge eintretende Fehl- oder Frühgeburten oder unaufschiebbare und medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Bei einer Frühgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche werden die im Ausland notwendigen Heilbehandlungen und Unterbringung des neugeborenen Kindes bis 50.000 Euro erstattet.
Du bist schwanger, möchtest nicht allein verreisen – und auch nicht, dass deine Mitreisenden ein finanzielles Risiko tragen, wenn sich eure Urlaubspläne wegen Problemen in der Schwangerschaft ändern? Auch dann hilft eine gute Absicherung.
Viele Tarife schließen mitreisende Personen und enge Angehörige ausdrücklich ein. Das macht eine gute Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft so wertvoll für gemeinsame Reisen.
Bestens abgesichert sind du und deine Liebsten zum Beispiel mit der Reiserücktritts- und -Reiseabbruchversicherung von AXA Partners. Die Versicherung gilt für bis zu neun Personen, davon maximal zwei Erwachsene.* Ideal also, wenn du eine Reise gemeinsam mit anderen buchst und eine Person der Gruppe ausfällt.
| Was ist versichert? | |||
|---|---|---|---|
| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Veränderung und der Vorfreude. Lass dir diese besondere Zeit nicht durch finanzielle Sorgen trüben. Eine Reiseversicherung schwanger abzuschließen, ist ein Akt der Fürsorge – für dich, dein Baby und eure gemeinsame Familienkasse.
Mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners erhältst du alle wichtigen Leistungen aus einer Hand – von der Reiserücktritts- bis zur Gepäckversicherung.*
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Sind Schwangerschaftskomplikationen von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?Unerwartete Komplikationen in der Schwangerschaft sind in der Regel versichert, wenn die Reise medizinisch nicht mehr zumutbar ist und dies ärztlich nachgewiesen wird.+
Was gilt, wenn die Schwangerschaft bei der Buchung schon bekannt war?War die Schwangerschaft bereits bei der Reisebuchung bekannt, ist ein Rücktritt allein aus diesem Grund meist nicht versichert. Anders kann es sein, wenn später unvorhersehbare gesundheitliche Probleme auftreten.+
Welche Nachweise verlangt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft?Meist benötigt der Versicherer ein ärztliches Attest, die Buchungsunterlagen und die Stornorechnung. Entscheidend ist, dass aus den Unterlagen klar hervorgeht, warum die Reise nicht angetreten werden konnte.
