
Reiserücktrittsversicherung: Welche Gründe werden anerkannt?
Alles Wichtige auf einen Blick
Viele Reiserücktrittsversicherungen erkennen als Gründe vor allem unerwartete, schwere Ereignisse an – typisch sind akute Erkrankung oder Unfälle, die dich (mit ärztlichem Attest) reiseunfähig machen, sowie eine schwere Erkrankung oder der Todesfall naher Angehöriger.
Je nach Tarif gelten auch Komplikationen in der Schwangerschaft beziehungsweise ein ärztliches Reiseverbot sowie besondere Fälle wie Impfunverträglichkeit oder eine plötzlich unvorhersehbare Verschlechterung chronischer Leiden. Zusätzlich können berufliche und rechtliche Gründe abgedeckt sein, etwa Kündigung ohne eigenes Verschulden, Gerichtsladung als Zeug:in, Einbruch oder erhebliche Schäden am Eigentum.
Manche Policen leisten außerdem bei unvorhersehbaren Reiseverzögerungen (zum Beispiel aufgrund eines Streiks oder ungünstiger Witterung) oder bei Einreiseverweigerung/Reisebeschränkungen – wichtig ist in der Regel, dass du den Schaden unverzüglich meldest und rechtzeitig stornierst.
Ein Reiserücktritt wegen Krankheit ist der mit Abstand häufigste Versicherungsfall. Doch nicht jedes Unwohlsein berechtigt zur Stornierung. Die gute Nachricht: Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel bei allen unerwarteten, akuten Erkrankungen, die dich reiseunfähig machen.
Entscheidend ist, dass die Erkrankung unerwartet auftritt und eine Reise unzumutbar macht – das kann von der schweren Grippe über Bronchitis bis zum Bandscheibenvorfall reichen.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift daher auch bei Erkältung, wenn diese mit hohem Fieber und ärztlichem Attest einhergeht, sowie bei Grippe, insbesondere wenn Komplikationen auftreten.
Weitere versicherte Krankheiten sind oft:
- Akute Infekte
- Verletzungen nach Unfällen
- Plötzliche Herzprobleme
- Schwere allergische Reaktionen
Good to know: Eine Police, mit der du sorgenfrei buchen und verreisen kannst, ist die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®.*
Die Versicherung gibt es einzeln – oder als Teil des Reisekomplettschutz von AXA Partners, der dich und deine Liebsten noch umfassender absichert. Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert. Die Versicherung greift bei:
- Verpassten Flug- und Zuganschlüssen
- Schweren Erkrankungen
- Unfällen
- Rechtsstreitigkeiten
- Verloren gegangenem Gepäck*
Bei chronischen Leiden ist häufig die Verschlechterung einer bekannten Erkrankung versichert, sofern diese unvorhersehbar war.
Auch folgende medizinische Besonderheiten zählen zu den oft anerkannten Gründen für einen Reiserücktritt:
- Wenn du eine Impfunverträglichkeit erleidest, die dich an der Reise hindert, ist dies ein anerkannter Versicherungsfall.
- Wenn deine Prothese bricht oder sich ein implantiertes Gelenk gelockert hat, greift die Versicherung ebenso.
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners
Schließt du eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners ab, übernimmt diese unter anderem:
- Die Kosten für deine ungenutzte Reise, Unterbringung, Exkursionen oder Freizeitaktivitäten, die bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind oder für deren Änderung du eine Gebühr bezahlen musst.
- Stornogebühren: Das bei der Buchung vereinbarte, dem Reisevermittler vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt, sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme berücksichtigt wurde.
Du erhältst bis zu dem in deinem individuell ausgestellten Versicherungsschein genannten Betrag, wenn du aus anerkannten Gründen von deiner Reise zurücktrittst (stornieren), die Reise verschiebst, änderst, verspätet antrittst oder nicht antrittst.
Eine Reiserücktrittsversicherung, die dich bei einer Erkrankung naher Angehöriger absichert, ist ebenfalls empfehlenswert. Denn nicht nur deine eigene Gesundheit zählt – auch wenn nahe Familienmitglieder betroffen sind, solltest du abgesichert sein.
Eine gute Reiserücktrittsversicherung schützt dich zum Beispiel auch bei der Erkrankung deiner Eltern, wenn Mutter oder Vater plötzlich schwer erkranken und deine Hilfe benötigen. Das Gleiche gilt für Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie deine eigenen Kinder.

Besonders wertvoll: Die Reiserücktrittsversicherung deckt nicht nur deine eigenen Angehörigen ab, sondern auch die deiner Mitreisenden. Wenn beispielsweise die Mutter deines Reisepartners oder deiner Reisepartnerin einen Unfall erleidet, könnt ihr beide die Reise stornieren.
Selbst wenn jemand, den du als Hauptziel deiner Reise besuchen möchtest, vor der Reise einen Unfall erleidet, unerwartet erkrankt oder verstirbt, fängt dich die Versicherung auf. So bleibt dir ein finanzieller Schaden erspart und ihr könnt euch auf das Wesentliche konzentrieren: die Genesung.
Good to know
Wenn du nach der Buchung einer Reise fristgemäß und ohne eigenes Verschulden von deinem Arbeitgeber entlassen wurdest, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners die Stornokosten. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist dieser Schutz Gold wert – schließlich möchte niemand nach einer Kündigung auch noch auf den Kosten einer teuren Reise sitzen bleiben.
Auch rechtliche Verpflichtungen gehören zu den anerkannten Gründen, bei denen die Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners greift: Wirst du vor ein ordentliches Gericht gerufen oder als Zeuge in nichtberuflicher Eigenschaft geladen, kannst du deine Reise ebenfalls stornieren.
Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro
Ein Einbruch in deiner Wohnstätte oder deinen Geschäftsräumen, der deine Anwesenheit bei der Polizei erfordert, ist ebenfalls abgedeckt.
Selbst bei einer schweren unvorhersehbaren Beschädigung deiner Wohnstätte oder Geschäftsräume mit einem Schaden über 10.000 Euro, etwa durch Feuer, Sturm oder Wasserschaden, greift die Reiserücktrittsversicherung – und schützt dich vor Stornogebühren, die je nach Zeitpunkt der Absage bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen können.
Mythos: Storno ohne Grund
Eine Reiserücktrittsversicherung, die ohne das Vorliegen von Gründen greift, wird „All Risk“-Versicherung genannt. Sie ist recht selten und meist sehr teuer oder mit hohem Selbstbehalt verbunden. Denn die klassische Versicherung funktioniert kausal: Es muss ein versicherter Schadensfall eintreten, damit sie greift.
Achte also darauf, dass deine Reiserücktrittsversicherung vielfältige Gründe umfasst und möglichst jedes echte Unglück abdeckt. Wenn die Police exzellente Bedingungen hat, ist die Suche nach einer Reiserücktrittsversicherung ohne Begründung meist unnötig.
Zu den anerkannten Gründen eines Reiserücktritts sollten auch Situationen gehören, die du unmöglich beeinflussen kannst:
Eine Verspätung von mehr als 48 Stunden deiner Reise durch Arbeitskämpfe, ungünstige Witterung, Betriebsstörungen öffentlicher Verkehrsmittel oder einen Transportunfall – all diese Gründe sind bei der Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners versichert.
Bei Kurzreisen unter fünf Tagen reduziert sich diese Frist sogar auf 24 Stunden. Wenn durch solche Verzögerungen deine sorgfältig geplante Kreuzfahrt oder Safari nicht mehr sinnvoll durchführbar ist, kannst du stornieren.
Anerkannte Gründe für die Reiserücktrittsversicherung erstrecken sich auch auf politische Entwicklungen: Bestehen für dein Reiseziel Reisebeschränkungen durch das Auswärtige Amt oder verweigern die örtlichen Behörden die Einreise (außer bei WHO-Pandemien), bist du mit AXA Partners abgesichert.

Wenn du erstmalig nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise festgestellt hast, dass du schwanger bist, greift eine gute Reiserücktrittsversicherung in der Regel.
Auch eine bestehende Schwangerschaft ist oft versichert, sofern der Reiseantritt dadurch nicht möglich oder nicht zumutbar ist – etwa bei Komplikationen oder ärztlichem Reiseverbot im letzten Trimester.
| Was ist versichert? | |||
|---|---|---|---|
| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Ob Reiserücktritt wegen Krankheit, beruflicher Notfälle oder unvorhersehbaren Schäden an deinem Eigentum – die anerkannten Gründe einer Reiserücktrittsversicherung sind bei guten Anbietern wie AXA Partners so vielfältig, dass du in nahezu jeder ernsthaften Notlage abgesichert bist. Wenn wirklich etwas Ernstes passiert, steht die Versicherung an deiner Seite.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung kannst du deine Vorfreude auf den Urlaub unbeschwert genießen – denn du weißt, dass du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst. So wird aus unsicherer Sorge entspannte Vorfreude auf dein nächstes Abenteuer.
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Welche Krankheiten gelten bei der Reiserücktrittsversicherung als anerkannter Grund?In der Regel sind unerwartete, schwere Erkrankungen versichert, die eine Reise medizinisch unzumutbar machen. Viele Versicherer verlangen dafür ein ärztliches Attest und erwarten, dass du unverzüglich stornierst, sobald du die Reise objektiv nicht mehr antreten kannst.+
Ist ein Unfall vor Reisebeginn ein versicherter Rücktrittsgrund?Ja, typischerweise zählen Unfälle zu den klassischen versicherten Ereignissen – auch dann, wenn sie im Alltag passieren. Entscheidend ist, dass der Unfall nach Versicherungsabschluss eintritt und die Reise dadurch nicht oder nur mit unzumutbaren Risiken möglich wäre.+
Zahlt die Versicherung bei Todesfall oder schwerer Erkrankung in der Familie?Meist ja: Ein Todesfall, eine schwere Unfallverletzung oder eine schwere, unerwartete Erkrankung naher Angehöriger ist in vielen Bedingungen als Rücktrittsgrund genannt. Wer als „naher Angehöriger“ gilt (zum Beispiel Eltern, Kinder, Partner, Geschwister, gegebenenfalls Großeltern), ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert.
