Reiserücktrittsversicherung: Beim Tod eines Angehörigen
Alles Wichtige auf einen Blick
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn du eine bereits gebuchte Reise aufgrund des Tods von nahen Angehörigen nicht antreten kannst. Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel Eltern, Kinder, Ehepartner:innen, Großeltern und Geschwister – je nach Versicherer auch weitere Risikopersonen wie Onkel, Tanten oder Schwäger:innen.
Damit die Versicherung greift, muss der Todesfall bereits eingetreten sein und du die Reise umgehend storniert sowie alle erforderlichen Nachweise wie Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweis eingereicht haben. Erfolgt der Todesfall während der Reise, greift die Reiseabbruchversicherung und erstattet zusätzliche Rückreisekosten sowie ungenutzte Leistungen.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt bis zum versicherten Betrag die Stornierungskosten, die entstehen, wenn du eine bereits gebuchte Reise nicht antreten kannst. Mögliche Gründe können eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder eben der Todesfall von Angehörigen sein.
Wenn eine solche Situation nicht vor, sondern während der Reise eintritt, greift die Reiseabbruchversicherung. Daher ist es sinnvoll, beide Versicherungen zusammen abzuschließen. Bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, beispielsweise hast du beide Policen in einem Paket.*
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Die Frage, wer genau als naher Angehöriger im Sinne der Versicherung gilt, ist entscheidend dafür, ob die Reiserücktrittsversicherung aufgrund eines Todesfalls zahlt. Die Auslegung kann je nach Versicherer leicht variieren, umfasst aber standardmäßig den direkten Familienkreis:
- Eltern, Schwiegereltern und Großeltern
- Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen
- Geschwister
- Kinder und Enkel (oft auch im Adoptiv- oder Pflegeverhältnis)
Je nach Versicherungsvertrag können zum Kreis dieser sogenannten Risikopersonen auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Schwäger:innen gehören.
Entspannt verreisen dank Reiseversicherung
Wenn nahe Angehörige sterben und du deine Reise deshalb nicht antreten kannst, ist schnelles Handeln gefragt. Der erste Schritt ist die sofortige Stornierung der Reise, da die Kosten umso höher ausfallen, je kurzfristiger die Absage vor dem eigentlichen Reisestart erfolgt. Anschließend informierst du schnellstmöglich die Versicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung benötigt beim Tod von Angehörigen bestimmte Dokumente zur Prüfung des Anspruchs. Die wichtigsten sind:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Angehörigen (Traueranzeigen reichen nicht aus)
- Verwandtschaftsnachweis, zum Beispiel ein Auszug aus dem Familienbuch oder eine Kopie der Geburtsurkunde
- Reisebuchungsbestätigung und Nachweis der angefallenen Stornokosten
Versterben nahestehende Angehörige, während du auf Reisen bist, ist die Reiseabbruchversicherung zuständig. Diese übernimmt Kosten für die vorzeitige Heimreise und nicht mehr genutzte Reiseleistungen.
Auch hier sind Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweis nötig, außerdem eine Aufstellung der durch den Reiseabbruch entstandenen Kosten und die Belege dazu.
Egal ob du einen Städtetrip in Europa oder eine Fernreise stornieren musst: Damit die Versicherung zahlt, solltest du alle Fristen einhalten und die nötigen Dokumentation parat haben. Zudem erfolgt die Kostenübernahme wegen eines Todesfalls in der Familie meist nur, wenn der Tod eingetreten ist.
Wenn du die Reise stornierst, während Angehörige im Sterben liegen, aber noch leben, hast du oft keinen Anspruch auf die Erstattung der Stornogebühren. Zudem zahlen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht, wenn Angehörige aufgrund einer Krankheit oder Verletzung verstorben sind, die bei Versicherungsabschluss oder Reisebuchung schon bekannt war.
Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro
| Was ist versichert? | |||
|---|---|---|---|
| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Ein Todesfall in der Familie ist ein erschütternder Schicksalsschlag. Auch wenn sich solche tragischen Ereignisse leider nicht vermeiden lassen, sorgt eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung beim Tod von Angehörigen zumindest dafür, dass einige finanzielle Sorgen wegfallen.
Weniger schlimm, aber auch nicht schön ist es, wenn du im Urlaub krank wirst, insbesondere im Ausland. Informiere dich daher, was in solchen Situationen zu tun ist.
Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express, übernimmt weltweit die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen – auch bei Aufenthalten in den USA und Kanada.*
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Wer gilt als naher Angehöriger?Als nahe Angehörige gelten in der Regel engste Familienmitglieder wie Ehepartner:innen, Kinder, Eltern, Großeltern sowie Geschwister.+
Welche Versicherung greift bei Reiseabbruch wegen Todesfall von Angehörigen?Tritt der Todesfall während der Reise ein, greift die Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet, sofern du sie vor der Reise abgeschlossen hast, die vorzeitigen Rückreisekosten und ungenutzte Leistungen.+
Wann muss der Todesfall gemeldet werden?Der Todesfall muss unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet und die Reise storniert werden, um unnötig hohe Stornierungskosten zu vermeiden.
