Eine in Schwarz gekleidete Person steht während einer Beerdigung mit einer weißen Rose vor einem Sarg, im Hintergrund weitere trauernde Personen. © Jacob Wackerhausen/iStock
Trauriger Abschied: Gemeinsames Gedenken während einer Beerdigung.
Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung: Beim Tod eines Angehörigen

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude steigt, doch plötzlich erreicht dich eine traurige Nachricht. Ein Todesfall kann Reisepläne abrupt ändern. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet beim Tod von Angehörigen die Stornierungskosten. Hier erfährst du, wann sie zahlt, wer zu nahstehenden Angehörigen zählt und wie du bei der Meldung vorgehst. 

Alles Wichtige auf einen Blick

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn du eine bereits gebuchte Reise aufgrund des Tods von nahen Angehörigen nicht antreten kannst. Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel Eltern, Kinder, Ehepartner:innen, Großeltern und Geschwister – je nach Versicherer auch weitere Risikopersonen wie Onkel, Tanten oder Schwäger:innen. 

Damit die Versicherung greift, muss der Todesfall bereits eingetreten sein und du die Reise umgehend storniert sowie alle erforderlichen Nachweise wie Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweis eingereicht haben. Erfolgt der Todesfall während der Reise, greift die Reiseabbruchversicherung und erstattet zusätzliche Rückreisekosten sowie ungenutzte Leistungen. 

Kurz erklärt: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt bis zum versicherten Betrag die Stornierungskosten, die entstehen, wenn du eine bereits gebuchte Reise nicht antreten kannst. Mögliche Gründe können eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder eben der Todesfall von Angehörigen sein. 

Wenn eine solche Situation nicht vor, sondern während der Reise eintritt, greift die Reiseabbruchversicherung. Daher ist es sinnvoll, beide Versicherungen zusammen abzuschließen. Bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, beispielsweise hast du beide Policen in einem Paket.*  

Nerdpedia

Die erste bekannte Reiseversicherung wurde im Jahr 1873 abgeschlossen. Es handelte sich um eine Reisegepäckversicherung, die vom ungarischen Holzhändler Max von Engel angeboten wurde.  

Wer zu nahen Angehörigen zählt: Die wichtigsten Kriterien

Die Frage, wer genau als naher Angehöriger im Sinne der Versicherung gilt, ist entscheidend dafür, ob die Reiserücktrittsversicherung aufgrund eines Todesfalls zahlt. Die Auslegung kann je nach Versicherer leicht variieren, umfasst aber standardmäßig den direkten Familienkreis: 

  • Eltern, Schwiegereltern und Großeltern 
  • Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen 
  • Geschwister 
  • Kinder und Enkel (oft auch im Adoptiv- oder Pflegeverhältnis) 

Je nach Versicherungsvertrag können zum Kreis dieser sogenannten Risikopersonen auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Schwäger:innen gehören. 

Eine Familie in schwarzer Kleidung geht über einen Friedhof. © kzenon/iStock
Die verstorbene Person auf dem letzten Weg begleiten.

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Fristen und Dokumente: Das ist zu beachten

Wenn nahe Angehörige sterben und du deine Reise deshalb nicht antreten kannst, ist schnelles Handeln gefragt. Der erste Schritt ist die sofortige Stornierung der Reise, da die Kosten umso höher ausfallen, je kurzfristiger die Absage vor dem eigentlichen Reisestart erfolgt. Anschließend informierst du schnellstmöglich die Versicherung. 

Die Reiserücktrittsversicherung benötigt beim Tod von Angehörigen bestimmte Dokumente zur Prüfung des Anspruchs. Die wichtigsten sind: 

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Angehörigen (Traueranzeigen reichen nicht aus) 
  • Verwandtschaftsnachweis, zum Beispiel ein Auszug aus dem Familienbuch oder eine Kopie der Geburtsurkunde 
  • Reisebuchungsbestätigung und Nachweis der angefallenen Stornokosten 

Das ist bei einem Reiseabbruch aufgrund eines Todesfalls zu tun

Versterben nahestehende Angehörige, während du auf Reisen bist, ist die Reiseabbruchversicherung zuständig. Diese übernimmt Kosten für die vorzeitige Heimreise und nicht mehr genutzte Reiseleistungen. 

Auch hier sind Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweis nötig, außerdem eine Aufstellung der durch den Reiseabbruch entstandenen Kosten und die Belege dazu. 

Entscheidende Details: Nur dann zahlt die Versicherung

Egal ob du einen Städtetrip in Europa oder eine Fernreise stornieren musst: Damit die Versicherung zahlt, solltest du alle Fristen einhalten und die nötigen Dokumentation parat haben. Zudem erfolgt die Kostenübernahme wegen eines Todesfalls in der Familie meist nur, wenn der Tod eingetreten ist.  

Wenn du die Reise stornierst, während Angehörige im Sterben liegen, aber noch leben, hast du oft keinen Anspruch auf die Erstattung der Stornogebühren. Zudem zahlen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht, wenn Angehörige aufgrund einer Krankheit oder Verletzung verstorben sind, die bei Versicherungsabschluss oder Reisebuchung schon bekannt war. 

Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro

Ein unerwarteter Todesfall in der Familie zwingt dich zur Reisestornierung? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du bis zu 10.000 Euro abgesichert.* 
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Welche Versicherung wählst du für deine nächsten Reisen?

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Reiserücktrittsversicherung 48,50 € pro Jahr
Auslands­kranken­versicherung 21,56 € pro Reise
Was ist versichert?
Schutz vor Stornokosten
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Die Reiserücktrittsversicherung im Todesfall naher Angehöriger

Ein Todesfall in der Familie ist ein erschütternder Schicksalsschlag. Auch wenn sich solche tragischen Ereignisse leider nicht vermeiden lassen, sorgt eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung beim Tod von Angehörigen zumindest dafür, dass einige finanzielle Sorgen wegfallen. 

Weniger schlimm, aber auch nicht schön ist es, wenn du im Urlaub krank wirst, insbesondere im Ausland. Informiere dich daher, was in solchen Situationen zu tun ist. 

Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express, übernimmt weltweit die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen – auch bei Aufenthalten in den USA und Kanada.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.