Gemeinsame Buchung: Das gilt in Sachen Reiserücktrittsversicherung
Alles Wichtige auf einen Blick
Bei einer gemeinsamen Buchung ist eine Reiserücktrittsversicherung für alle Reiseteilnehmer:innen besonders sinnvoll, denn sie greift oft, wenn ein:e Mitreisende:r unerwartet erkrankt und die Reise deshalb nicht angetreten werden kann. Das gilt nicht nur für Paare, sondern je nach Tarif auch für Familien, Freundesgruppen oder gemeinsame Unterkünfte wie Ferienwohnungen.
Eine Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz greift, ist unter anderem, dass die Reisenden mitversichert sind oder der gemeinsame Reiseantritt nachweisbar ist. Entscheidend ist dabei meist nicht, wer die Reise gebucht hat, sondern dass die betroffenen Personen im Versicherungsschutz erfasst sind und die nötigen Nachweise eingereicht werden.
Die Pläne für den gemeinsamen Urlaub sind gemacht: Für den Städtetrip mit dem Freund oder der Freundin bucht ihr ein Doppelzimmer, um etwas Geld zu sparen, so könnt ihr schließlich vor Ort mehr Unternehmungen einplanen. Und für die Reise in die Toskana mit mehreren Familien nehmt ihr euch lieber eine gemeinsame große Ferienwohnung, statt einzelne Unterkünfte zu buchen.
So weit, so gut, aber in solchen Fällen kann es besonders ärgerlich sein, wenn eine Person aus der Gruppe erkrankt. Denn: Wie sieht es dann mit den Kosten für mögliche Stornierungen aus, wenn nur eine Person ausfällt?
Im Ernstfall sichert dich in der Regel die Reiserücktrittsversicherung ab. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Reise gebucht hat und ob du oder dein:e Reisepartner:in bei dem gemeinsam gebuchten Urlaub wegen einer Krankheit ausfällt. Auch ein Notfall unter Angehörigen kann ein Grund sein, die Reise nicht anzutreten.
Auf diese Weise bist du auch als mitversicherte Person durch die Leistungen der Versicherung geschützt. Mehr zu Bedingungen und Co. erklären wir im Folgenden.
Einmal gekümmert, ein Jahr Schutz
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, wenn du eine gebuchte Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst. Das gilt auch für solche Reisen, die mit anderen Personen zusammen gebucht wurden, wenn nur eine Person krank wird. Wichtig ist: Damit die Reiserücktrittsversicherung zahlt, darf die Reise noch nicht angetreten worden sein; in diesem Fall würde dann die Reiseabbruchversicherung einspringen.
Dabei solltest du beachten, dass der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung bei unerwarteten Krankheiten und Ereignissen greift. Eine schwere Erkrankung, Todesfälle, Unfälle, Verlust des Arbeitsplatzes und auch Impfunverträglichkeiten sind auf diese Weise in der Regel abgedeckt.
Erwartbare Erkrankungen, also zum Beispiel solche chronischer Art, sind meist nicht versichert. Was genau abgedeckt ist, kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Mehr zu Ausschlüssen und was genau versichert ist, entnimmst du der Police deiner Reiserücktrittsversicherung.
Besonders wichtig ist es auch, den Vorfall rechtzeitig zu melden. Versicherer schreiben grundsätzlich einen bestimmten Zeitraum vor, bis sie informiert werden müssen, damit Leistungen in Anspruch genommen werden können. Reiche für die Prüfung des Versicherungsfalls wichtige Nachweise wie Buchungsbelege, Stornierungsbestätigung, Atteste und so weiter ein.
Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung solltest du dich informieren, für wie viele Personen der Versicherungsschutz gilt. Alle Mitversicherten sind sogenannte Risikopersonen. Erkrankt nur eine dieser Personen oder es kommt zu einem Versicherungsfall aus anderen Gründen, kann der Schutz der Reiserücktrittsversicherung ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Das gilt auch, wenn Angehörige der Risikopersonen plötzlich erkranken und du oder deine Reisebegleitung daher einen gemeinsam gebuchten Urlaub absagen müssen. Als Angehörige gelten meist: Ehepartner:innen und Lebensgefährt:innen, Kinder, Enkel, Großeltern und Geschwister.
Bestens abgesichert sind du und deine Liebsten beispielsweise dank der Reiserücktritts- und -abbruchversicherung von AXA Partners, die von American Express® vermittelt wird. Die Versicherung gilt für bis zu neun Personen (davon maximal zwei Erwachsene). Perfekt also, wenn du eine Reise gemeinsam mit anderen buchst und eine Person der Gruppe ausfällt.*
Reiserücktrittsversicherung direkt dazu buchen?
Buchst du eine Reise, werden dir oftmals im Buchungsprozess Versicherungen angeboten, die du zu deinem Reisepaket hinzufügen kannst – zum Beispiel Schutz für Mietwagen oder im Falle von Reiserücktritt und -abbruch. Bei solchen Angeboten solltest du unbedingt sorgfältig die Leistungen der Versicherung prüfen.
So kannst du besser abschätzen, ob sich die zusätzliche Versicherung lohnt. Bei Angeboten anderer Versicherer passt das Leistungsspektrum der Police möglicherweise besser zu deinen Vorstellungen und Bedürfnissen.
Mit Freund:innen hattest du gemeinsam eine Reise gebucht, aber kurz vor Reiseantritt wird eine Person krank. Dann solltet ihr euch als Gruppe überlegen, ob ihr die Reise noch antreten möchtet. Mit etwas Glück findet sich noch ein Ersatz, sodass der Urlaub dennoch stattfinden kann.
Idealerweise vergewisserst du dich vor dem Urlaub, dass alle Namen der reisenden Personen bei der Buchung eingetragen werden. Bei Unterkünften wie Ferienwohnungen kann es zum Beispiel vorkommen, dass nur eine Person in der Buchungsbestätigung aufgeführt wird.
Den Familienurlaub sagst du lieber ab, oder du möchtest bei einer ursprünglich zu zweit geplanten Reise nicht allein unterwegs sein? Kein Problem, müsst ihr stornieren, ist das zwar ärgerlich, aber dank Reiserücktrittsversicherung seid ihr finanziell abgesichert. Der Schutz greift, wenn alle relevanten Belege bei der Versicherung eingereicht und geprüft wurden.
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Der Reisekomplettschutz von AXA Partners sichert dich und deine Liebsten umfassend ab.* Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert.
Die Versicherung greift bei:
- Verpassten Flug- und Zuganschlüssen
- Schweren Erkrankungen
- Unfällen
- Rechtsstreitigkeiten
- Verloren gegangenem Gepäck
Eine Reise gemeinsam buchen heißt nicht, dass du und deine Reisebegleitung im Falle einer Stornierung wegen Krankheit auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn klar ist, wer mitversichert ist und welche Nachweise im Schadensfall nötig sind, lässt sich auch ein kurzfristiger Ausfall dank Versicherungsschutz verschmerzen. So könnt ihr euch dank erstatteter Kosten lieber auf die nächste gemeinsame Reise freuen.
Besonders mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners bist du gut umsorgt. Hier ist nicht nur eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung enthalten, sondern sie schützt dich auch bei verpassten Flug- und Zuganschlüssen, verloren gegangenem Gepäck und mehr.*
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Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn eine mitreisende Person erkrankt?Ja, in der Regel schon – wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde und die erkrankte Person mitversichert ist. Wichtig ist, dass die Erkrankung unerwartet eintritt und die Reise noch nicht begonnen hat. Je nach Versicherer können die Voraussetzungen variieren.+
Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn jemand anderes die Reise gebucht hat?Ja, das ist grundsätzlich egal. Entscheidend ist nicht, wer gebucht hat, sondern dass du als mitversicherte Person in der Police der Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen bist.+
Wer muss die Reiserücktrittsversicherung gebucht haben?Wer die Reiserücktrittsversicherung bei einer gemeinsam gebuchten Reise abgeschlossen hat, ist egal. Wichtig ist nur, dass alle relevanten Reisenden als mitversicherte Personen durch den Versicherungsschutz abgesichert sind.
