Vier Personen sitzen mit dem Rücken zur Kamera am Meer und halten ihre Hände in die Höhe. © molchanovdmitry/iStock
Gemeinsamer Urlaub: Ein Trip mit Freund:innen schafft unvergessliche Momente, wenn allerdings eine Person die Reise nicht antreten kann, hilft die Reiserücktrittversicherung.
Reiserücktrittsversicherung

Gemeinsame Buchung: Das gilt in Sachen Reiserücktrittsversicherung

Die Vorfreude auf eure gemeinsam gebuchte Reise nach Barcelona war groß, aber kurz bevor es losgeht, erkrankt deine Freund:in. Das ist ärgerlich, aber ein Trostpflaster ist deine Reiserücktrittsversicherung, denn so bleibst du nicht auf den Kosten sitzen. Was bei Krankheit von Mitreisenden und Co. gilt und mehr erfährst du in diesem Artikel.

Alles Wichtige auf einen Blick

Bei einer gemeinsamen Buchung ist eine Reiserücktrittsversicherung für alle Reiseteilnehmer:innen besonders sinnvoll, denn sie greift oft, wenn ein:e Mitreisende:r unerwartet erkrankt und die Reise deshalb nicht angetreten werden kann. Das gilt nicht nur für Paare, sondern je nach Tarif auch für Familien, Freundesgruppen oder gemeinsame Unterkünfte wie Ferienwohnungen. 

Eine Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz greift, ist unter anderem, dass die Reisenden mitversichert sind oder der gemeinsame Reiseantritt nachweisbar ist. Entscheidend ist dabei meist nicht, wer die Reise gebucht hat, sondern dass die betroffenen Personen im Versicherungsschutz erfasst sind und die nötigen Nachweise eingereicht werden.  

Reise gemeinsam gebucht, aber eine Person erkrankt

Die Pläne für den gemeinsamen Urlaub sind gemacht: Für den Städtetrip mit dem Freund oder der Freundin bucht ihr ein Doppelzimmer, um etwas Geld zu sparen, so könnt ihr schließlich vor Ort mehr Unternehmungen einplanen. Und für die Reise in die Toskana mit mehreren Familien nehmt ihr euch lieber eine gemeinsame große Ferienwohnung, statt einzelne Unterkünfte zu buchen.  

So weit, so gut, aber in solchen Fällen kann es besonders ärgerlich sein, wenn eine Person aus der Gruppe erkrankt. Denn: Wie sieht es dann mit den Kosten für mögliche Stornierungen aus, wenn nur eine Person ausfällt? 

Im Ernstfall sichert dich in der Regel die Reiserücktrittsversicherung ab. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Reise gebucht hat und ob du oder dein:e Reisepartner:in bei dem gemeinsam gebuchten Urlaub wegen einer Krankheit ausfällt. Auch ein Notfall unter Angehörigen kann ein Grund sein, die Reise nicht anzutreten. 

Auf diese Weise bist du auch als mitversicherte Person durch die Leistungen der Versicherung geschützt. Mehr zu Bedingungen und Co. erklären wir im Folgenden. 

Zwei Personen sitzen auf einem Sofa, die Frau hält sich einen Sonnenhut vor das Gesicht, der Mann einen Pass mit Flugtickets, neben ihnen ein halb gepackter Koffer. © Prostock-Studio/iStock
Krank vor dem Urlaub: Eine Erkrankung vor der Reise ist ein ganz schöner Stimmungskiller.

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Dann greift die Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, wenn du eine gebuchte Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst. Das gilt auch für solche Reisen, die mit anderen Personen zusammen gebucht wurden, wenn nur eine Person krank wird. Wichtig ist: Damit die Reiserücktrittsversicherung zahlt, darf die Reise noch nicht angetreten worden sein; in diesem Fall würde dann die Reiseabbruchversicherung einspringen. 

Dabei solltest du beachten, dass der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung bei unerwarteten Krankheiten und Ereignissen greift. Eine schwere Erkrankung, Todesfälle, Unfälle, Verlust des Arbeitsplatzes und auch Impfunverträglichkeiten sind auf diese Weise in der Regel abgedeckt.

Erwartbare Erkrankungen, also zum Beispiel solche chronischer Art, sind meist nicht versichert. Was genau abgedeckt ist, kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Mehr zu Ausschlüssen und was genau versichert ist, entnimmst du der Police deiner Reiserücktrittsversicherung. 

Besonders wichtig ist es auch, den Vorfall rechtzeitig zu melden. Versicherer schreiben grundsätzlich einen bestimmten Zeitraum vor, bis sie informiert werden müssen, damit Leistungen in Anspruch genommen werden können. Reiche für die Prüfung des Versicherungsfalls wichtige Nachweise wie Buchungsbelege, Stornierungsbestätigung, Atteste und so weiter ein.  

Wer ist bei der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung solltest du dich informieren, für wie viele Personen der Versicherungsschutz gilt. Alle Mitversicherten sind sogenannte Risikopersonen. Erkrankt nur eine dieser Personen oder es kommt zu einem Versicherungsfall aus anderen Gründen, kann der Schutz der Reiserücktrittsversicherung ebenfalls in Anspruch genommen werden. 

Das gilt auch, wenn Angehörige der Risikopersonen plötzlich erkranken und du oder deine Reisebegleitung daher einen gemeinsam gebuchten Urlaub absagen müssen. Als Angehörige gelten meist: Ehepartner:innen und Lebensgefährt:innen, Kinder, Enkel, Großeltern und Geschwister. 

Bestens abgesichert sind du und deine Liebsten beispielsweise dank der Reiserücktritts- und -abbruchversicherung von AXA Partners, die von American Express® vermittelt wird. Die Versicherung gilt für bis zu neun Personen (davon maximal zwei Erwachsene). Perfekt also, wenn du eine Reise gemeinsam mit anderen buchst und eine Person der Gruppe ausfällt.*  

Reiserücktrittsversicherung direkt dazu buchen?

Buchst du eine Reise, werden dir oftmals im Buchungsprozess Versicherungen angeboten, die du zu deinem Reisepaket hinzufügen kannst – zum Beispiel Schutz für Mietwagen oder im Falle von Reiserücktritt und -abbruch. Bei solchen Angeboten solltest du unbedingt sorgfältig die Leistungen der Versicherung prüfen. 

So kannst du besser abschätzen, ob sich die zusätzliche Versicherung lohnt. Bei Angeboten anderer Versicherer passt das Leistungsspektrum der Police möglicherweise besser zu deinen Vorstellungen und Bedürfnissen.  

Reisepartner:in fällt aus – trotzdem reisen oder stornieren?

Mit Freund:innen hattest du gemeinsam eine Reise gebucht, aber kurz vor Reiseantritt wird eine Person krank. Dann solltet ihr euch als Gruppe überlegen, ob ihr die Reise noch antreten möchtet. Mit etwas Glück findet sich noch ein Ersatz, sodass der Urlaub dennoch stattfinden kann. 

Idealerweise vergewisserst du dich vor dem Urlaub, dass alle Namen der reisenden Personen bei der Buchung eingetragen werden. Bei Unterkünften wie Ferienwohnungen kann es zum Beispiel vorkommen, dass nur eine Person in der Buchungsbestätigung aufgeführt wird. 

Den Familienurlaub sagst du lieber ab, oder du möchtest bei einer ursprünglich zu zweit geplanten Reise nicht allein unterwegs sein? Kein Problem, müsst ihr stornieren, ist das zwar ärgerlich, aber dank Reiserücktrittsversicherung seid ihr finanziell abgesichert. Der Schutz greift, wenn alle relevanten Belege bei der Versicherung eingereicht und geprüft wurden.  

Ein Mann und eine Frage schauen lachend auf einen Bildschirm, in der Hand hält sie eine Bezahlkarte. © Milan Markovic/iStock
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Besser abgesichert: Reiserücktritt bei gemeinsamer Buchung

Eine Reise gemeinsam buchen heißt nicht, dass du und deine Reisebegleitung im Falle einer Stornierung wegen Krankheit auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn klar ist, wer mitversichert ist und welche Nachweise im Schadensfall nötig sind, lässt sich auch ein kurzfristiger Ausfall dank Versicherungsschutz verschmerzen. So könnt ihr euch dank erstatteter Kosten lieber auf die nächste gemeinsame Reise freuen. 

Besonders mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners bist du gut umsorgt. Hier ist nicht nur eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung enthalten, sondern sie schützt dich auch bei verpassten Flug- und Zuganschlüssen, verloren gegangenem Gepäck und mehr.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.