Eine Frau sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß in der Abflughalle eines Flughafens und hält sich entsetzt die Hände an die Wangen. © ViDi Studio/iStock
Dein Flug fällt aus? Mit deiner AXA Reiserücktrittsversicherung kannst du in bestimmten Fällen die Kosten zurückbekommen.

Reiserücktrittsversicherung für Flüge: Die wichtigsten Infos

Dein Flug fällt aus. Du guckst verloren auf die Anzeigetafel des Flughafens und fragst dich, ob deine Reiserücktrittsversicherung Flugausfälle abdeckt. Nein, tut sie nicht – aber das heißt nicht unbedingt, dass du auf den Kosten sitzenbleibst. Wir verraten dir, wer dir im Falle eines Flugausfalls helfen kann und unter welchen Umständen deine Reiserücktrittsversicherung Flugkosten erstattet.

Alles Wichtige auf einen Blick

Eine Reiserücktrittsversicherung greift bei Flugausfällen in der Regel nicht, weil die Ursache nicht bei dir liegt, sondern bei der Airline, dem Flughafen oder äußeren Umständen. In solchen Fällen sind meist die Fluggesellschaft oder gesetzliche Fluggastrechte zuständig. 

Die Versicherung kann Flugkosten aber übernehmen, wenn du selbst aus einem versicherten Grund nicht reisen kannst – zum Beispiel wegen unerwarteter Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Todesfall in der Familie oder anderer schwerwiegender Ereignisse. Dann können Storno- oder Umbuchungskosten für den Flug erstattet werden. 

Deshalb greift deine Reiserücktrittsversicherung nicht bei Flugausfällen

Reiserücktrittsversicherungen decken Fälle ab, bei denen du persönlich und unerwartet am Flug oder der Reise gehindert wirst. Gemeint sind damit zum Beispiel Erkrankungen oder Verletzungen – mehr dazu weiter unten. Ein Flugausfall ist zwar „unerwartet“, aber ein Problem der Fluggesellschaft oder des Flughafens und somit kein Fall für deine Versicherung. 

Gut zu wissen: Reiserücktritts- vs. Reiseabbruchversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn eine Reise vor Reisebeginn von dir storniert, umgebucht, verschoben oder nicht angetreten wird. Je nach Tarif erstattet die Versicherung Storno- und Umbuchungskosten. 

Eine Reiseabbruchversicherung kommt für die Kosten auf, wenn eine Reise nach Reiseantritt von dir vorzeitig beendet oder unterbrochen werden muss. Die Versicherung übernimmt dann Heimreisekosten sowie weitere nicht erstattbare Reisekosten. 

Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, bist du in beiden Fällen abgesichert.*  

Mehr erfahren 

Diese Rechte gelten bei einem Flugausfall

Erfährst du bereits einige Tage vor der Abreise von dem Flugausfall, hast du laut § 651h BGB das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren – auch ohne eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Das Gesetz bezieht sich auf höhere Gewalt (etwa Naturkatastrophen oder Streiks) oder wesentliche Änderungen im Reiseverlauf (Flugausfälle oder Änderung der Flugzeiten). 

Wird dein Flug erst am Abreisetag von der Fluggesellschaft annulliert, ist es zu spät zum Stornieren. Allerdings steht dir dann eine finanzielle Entschädigung oder ein Ersatzflug zu. Das gilt aber wiederum nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechten Wetterverhältnissen oder Streiks. In diesen Fällen musst du die Kosten selbst tragen. 

Nerdpedia

Als der isländische Vulkan Eyjafjallajökull im April 2010 ausbrach, war seine Aschewolke eine Gefahr für Flugzeugtriebwerke. Mehr als 100.000 Flüge fielen aus. 

So deckt die Reiserücktrittsversicherung Flüge ab

Obwohl deine Reiserücktrittsversicherung Flugausfälle nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert, kann sie trotzdem für die Storno- oder Umbuchungskosten des Flugs aufkommen. Die Voraussetzung dafür ist, dass du aus einem versicherten Grund nicht verreisen kannst.

Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners listet dafür folgende Fälle im Produktdatenblatt auf: 

  • Unfälle, Impfunverträglichkeit, unerwartete Erkrankungen, Tod (gilt jeweils auch, falls es nahe Angehörige oder einen angemeldeten Hund betrifft) 
  • Fristgemäße Entlassung vom Arbeitgeber, ohne eigenes Verschulden 
  • Vorladung vor ein ordentliches Gericht 
  • Einbruch in deine Wohnstätte oder Geschäftsräume (nur, wenn Schaden über 10.000 EUR) 
  • Verzögerung der Reise ohne Eigenverschulden um mehr als 48 Stunden 
  • Prothesenbruch oder Gelenklockerung 
  • Schwangerschaft 
  • Reisebeschränkungen oder Einreiseverweigerung 

Grundsätzlich ist von unerwarteten Ereignissen die Rede, die das Verreisen unzumutbar oder unmöglich machen. 

Eine schwangere Person hält ein kleines Plastikflugzeug vor ihren Bauch. © DusanManic/iStock
Letzte Auszeit vor der Babyzeit: Auch Reisen in der Schwangerschaft sind mit der AXA Reiserücktrittsversicherung abgesichert.

Warum du schnell stornieren solltest 

Sofern einer dieser Gründe zum Reiserücktritt führt, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung also die Storno- oder Umbuchungskosten deines Flugs. Das gilt sogar, wenn du die Reiserücktrittsversicherung erst kurzfristig vor Reisebeginn abschließt – sofern du zu diesem Zeitpunkt noch nicht krank warst. 

Bedenke aber, dass die Gebühren für die Stornierung bei den meisten Anbietern steigen, je näher der Abreisetermin rückt. Storniere deshalb schnell und fristgerecht. Provozierst du unnötig Mehrkosten, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. 

Einmal gekümmert, ein Jahr Schutz

Der Reisekomplettschutz von AXA Partners sichert dich und deine Liebsten umfassend ab. Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert. 
Mehr erfahren

Welche Versicherungen schließt du ab für deine nächsten Reisen?

American Express Platinum Card 60 Euro/Monat
American Express Gold Card aus Metall 20 Euro/Monat
American Express Card 5 Euro/Monat
American Express Blue Card kostenfrei
PAYBACK American Express Karte PAYBACK American Express Karte kostenfrei
Versicherungen
Auslandkrankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseunfallversicherung
Gepäckversicherung
Privathaftpflicht- und Prozesskostenversicherung im Ausland
Reisekomfortversicherung
Global Assist
Kfz-Schutzbrief (Europa)
Mietwagenversicherung
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Shop Garant
90-Tage-Rückgaberecht

Flugausfall oder Rücktritt: Entscheidend ist der Grund

Fällt dein Flug aus, ist in der Regel die Airline gefragt – nicht deine Reiserücktrittsversicherung. Anders sieht es aus, wenn du selbst aus einem versicherten Grund nicht reisen kannst, etwa wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. 

Dann kann die Versicherung Storno- oder Umbuchungskosten für den Flug übernehmen. Wichtig ist, schnell zu handeln, damit keine unnötigen Mehrkosten entstehen. Eine passende Absicherung ist die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, die dich im Ernstfall finanziell entlasten kann.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

MEHR ZUM THEMA

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.