Reiserücktrittsversicherung für Flüge: Die wichtigsten Infos

Alles Wichtige auf einen Blick
Eine Reiserücktrittsversicherung greift bei Flugausfällen in der Regel nicht, weil die Ursache nicht bei dir liegt, sondern bei der Airline, dem Flughafen oder äußeren Umständen. In solchen Fällen sind meist die Fluggesellschaft oder gesetzliche Fluggastrechte zuständig.
Die Versicherung kann Flugkosten aber übernehmen, wenn du selbst aus einem versicherten Grund nicht reisen kannst – zum Beispiel wegen unerwarteter Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Todesfall in der Familie oder anderer schwerwiegender Ereignisse. Dann können Storno- oder Umbuchungskosten für den Flug erstattet werden.
Gut zu wissen: Reiserücktritts- vs. Reiseabbruchversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn eine Reise vor Reisebeginn von dir storniert, umgebucht, verschoben oder nicht angetreten wird. Je nach Tarif erstattet die Versicherung Storno- und Umbuchungskosten.
Eine Reiseabbruchversicherung kommt für die Kosten auf, wenn eine Reise nach Reiseantritt von dir vorzeitig beendet oder unterbrochen werden muss. Die Versicherung übernimmt dann Heimreisekosten sowie weitere nicht erstattbare Reisekosten.
Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, bist du in beiden Fällen abgesichert.*
Erfährst du bereits einige Tage vor der Abreise von dem Flugausfall, hast du laut § 651h BGB das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren – auch ohne eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Das Gesetz bezieht sich auf höhere Gewalt (etwa Naturkatastrophen oder Streiks) oder wesentliche Änderungen im Reiseverlauf (Flugausfälle oder Änderung der Flugzeiten).
Wird dein Flug erst am Abreisetag von der Fluggesellschaft annulliert, ist es zu spät zum Stornieren. Allerdings steht dir dann eine finanzielle Entschädigung oder ein Ersatzflug zu. Das gilt aber wiederum nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechten Wetterverhältnissen oder Streiks. In diesen Fällen musst du die Kosten selbst tragen.
Nerdpedia
Obwohl deine Reiserücktrittsversicherung Flugausfälle nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert, kann sie trotzdem für die Storno- oder Umbuchungskosten des Flugs aufkommen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass du aus einem versicherten Grund nicht verreisen kannst.
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners listet dafür folgende Fälle im Produktdatenblatt auf:
- Unfälle, Impfunverträglichkeit, unerwartete Erkrankungen, Tod (gilt jeweils auch, falls es nahe Angehörige oder einen angemeldeten Hund betrifft)
- Fristgemäße Entlassung vom Arbeitgeber, ohne eigenes Verschulden
- Vorladung vor ein ordentliches Gericht
- Einbruch in deine Wohnstätte oder Geschäftsräume (nur, wenn Schaden über 10.000 EUR)
- Verzögerung der Reise ohne Eigenverschulden um mehr als 48 Stunden
- Prothesenbruch oder Gelenklockerung
- Schwangerschaft
- Reisebeschränkungen oder Einreiseverweigerung
Grundsätzlich ist von unerwarteten Ereignissen die Rede, die das Verreisen unzumutbar oder unmöglich machen.
Sofern einer dieser Gründe zum Reiserücktritt führt, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung also die Storno- oder Umbuchungskosten deines Flugs. Das gilt sogar, wenn du die Reiserücktrittsversicherung erst kurzfristig vor Reisebeginn abschließt – sofern du zu diesem Zeitpunkt noch nicht krank warst.
Bedenke aber, dass die Gebühren für die Stornierung bei den meisten Anbietern steigen, je näher der Abreisetermin rückt. Storniere deshalb schnell und fristgerecht. Provozierst du unnötig Mehrkosten, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
Einmal gekümmert, ein Jahr Schutz
| Versicherungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Auslandkrankenversicherung | – | – | – | ||
| Reiserücktrittsversicherung | – | – | – | ||
| Reiseunfallversicherung | – | – | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | – | – | |
| Privathaftpflicht- und Prozesskostenversicherung im Ausland | – | – | – | – | |
| Reisekomfortversicherung | – | – | |||
| Global Assist | |||||
| Kfz-Schutzbrief (Europa) | – | – | – | ||
| Mietwagenversicherung | – | – | – | – | |
| Verkehrsmittel-Unfallversicherung | – | – | |||
| Shop Garant | – | – | |||
| 90-Tage-Rückgaberecht | – | ||||
Fällt dein Flug aus, ist in der Regel die Airline gefragt – nicht deine Reiserücktrittsversicherung. Anders sieht es aus, wenn du selbst aus einem versicherten Grund nicht reisen kannst, etwa wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft.
Dann kann die Versicherung Storno- oder Umbuchungskosten für den Flug übernehmen. Wichtig ist, schnell zu handeln, damit keine unnötigen Mehrkosten entstehen. Eine passende Absicherung ist die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, die dich im Ernstfall finanziell entlasten kann.*
+
Übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Flugkosten, wenn ich wegen Krankheit nicht reisen kann?Ja, wenn die Krankheit unerwartet und ärztlich nachweisbar ist. Wichtig ist, dass du die Reise sofort stornierst, sobald klar ist, dass du nicht fliegen kannst. Ein Attest solltest du direkt einholen.+
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meinen Flug wegen eines Schadens zu Hause absagen muss?Ja, viele Tarife greifen, wenn dein Zuhause kurz vor der Reise durch Feuer, Einbruch, Sturm oder Wasserschaden erheblich beschädigt wird. Du solltest den Schaden sofort dokumentieren und der Versicherung schnell melden.+
Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich einen Flug wegen eines Jobverlusts absagen muss?Häufig ja, wenn Arbeitslosigkeit oder ein neuer Job als versicherter Rücktrittsgrund im Vertrag stehen. Prüfe vor dem Abschluss genau, ob berufliche Gründe abgedeckt sind. Nicht jeder Tarif leistet hier automatisch.






