Eine Frau liegt auf dem Bett, sie hält ein Fieberthermometer, neben ihr liegen Taschentücher und ein gepackter Koffer. © svektikd/iStock
Krank im Bett statt Urlaubsvorfreude: Bei einer schweren Erkrankung vor dem Urlaub greift die Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung bei schwerer Erkrankung: Infos und Tipps

Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt, und dann macht dir die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung. Eine schwere Erkrankung zwingt dich zur Stornierung. In solchen Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung finanziellen Schutz bieten. Was ist zu beachten und was gilt bei Reiserücktritt als schwere Erkrankung? Beispiele und Infos. 

Alles Wichtige auf einen Blick

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn du deine Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht antreten kannst und ärztlich als reiseunfähig giltst. Als typische Beispiele gelten etwa schwere Infektionen oder Magen-Darm-Infekte. Wichtig ist ein ärztliches Attest, das neben der Diagnose ausdrücklich die Reiseunfähigkeit bestätigt.

Kurz erklärt: Das leistet eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten bis zum versicherten Betrag, wenn du deine Reise wegen einer schweren Erkrankung nicht antreten kannst, zum Beispiel einen Europa-Kurztrip oder eine Fernreise. Als schwer gilt eine Erkrankung, wenn du ihretwegen nachweislich reiseuntauglich bist. Sie muss zudem unerwartet sein. 

Daneben gibt es auch die Reiseabbruchversicherung, die dich schützt, wenn du während des Urlaubs krank wirst und deswegen früher nach Hause fahren musst. Ideal ist es, wenn beide Versicherungen in einem Paket enthalten sind, wie bei der von American Express® vermittelten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners.

Good to know: Die Reiserücktrittsversicherung schützt nicht nur bei schwerer Eigenerkrankung, sondern je nach Konditionen zum Beispiel auch wenn ein:e enge:r Angehörige:r betroffen ist. 

Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro

Du kannst deine Reise nicht wie geplant antreten oder musst vorzeitig heimfahren? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du für alle Fälle abgesichert.* 
Mehr erfahren

Schwere Erkrankungen: Was die Versicherung darunter versteht

Für die Reiserücktrittsversicherung liegt eine schwere Erkrankung vor, wenn jemand nach medizinischer Einschätzung nicht reisen kann, zum Beispiel wegen Bettlägerigkeit oder weil die Behandlung es nicht zulässt. Nicht versichert sind Dinge wie leichte Erkältungen im Urlaub. Diese lassen sich unterwegs mit einer guten Reiseapotheke behandeln. 

Auch muss es sich um eine unerwartete Erkrankung handeln, die weder beim Abschluss der Versicherung noch bei der Reisebuchung absehbar war. Chronische Leiden und Vorerkrankungen sind meist ausgeschlossen oder werden nur akzeptiert, wenn eine unerwartete Verschlimmerung zur Reiseunfähigkeit führt. 

Nerdpedia

Zwei Drittel der Deutschen würden bei Krankheit ihren Urlaub abbrechen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von American Express beauftragte Umfrage, durchgeführt von Statista. 

Beispiele für versicherte Erkrankungen

Ob eine Erkrankung von der Reiserücktrittsversicherung als schwer eingestuft wird, hängt immer von der individuellen ärztlichen Einschätzung ab. Es gibt aber einige typische Beispiele, wo das oft passiert: 

  • Grippe mit hohem Fieber und Bettlägerigkeit 
  • Schwerer Magen-Darm-Infekt mit starkem Flüssigkeitsverlust 
  • Plötzlich auftretende starke Rückenprobleme mit Bewegungseinschränkung 
  • Akute Infektionen, die eine stationäre Behandlung erfordern 

Im Ernstfall: So meldest du den Reiserücktritt

Wer vor dem Urlaub erkrankt und eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen will, braucht ein ärztliches Attest. Eine gewöhnliche Krankmeldung reicht nicht, sondern es muss neben der Diagnose auch die Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigt sein. Viele Versicherungen stellen dafür standardisierte Reiseunfähigkeitsbescheinigungen zur Verfügung. 

Nach dem Arztbesuch solltest du schnellstmöglich die Stornierung beim Reiseanbieter vornehmen und die Schadensmeldung bei der Versicherung einreichen. Bei einem Reiseabbruch während des Urlaubs erwartet die Versicherung ebenfalls ein ärztliches Attest mit einer medizinischen Begründung für die Notwendigkeit. Dieses ist meist am Urlaubsort einzuholen. 

Eine Ärztin nimmt gerade in ihrer Praxis bei einer Patientin Blut ab. © andresr/iStock
Ab in die Arztpraxis: Wer vor der Reise erkrankt, muss sich die Erkrankung ärztlich attestieren lassen.

Weitere Gründe: Was die Versicherung noch abdeckt

Schwere Erkrankung ist nicht der einzige Grund, eine Reise zu stornieren. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wie die von AXA Partners greift deshalb grundsätzlich auch bei anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen.* 

Zu den weiteren versicherten Ereignissen gehören unter anderem: 

  • Todesfall eines:r engen Angehörigen kurz vor oder während der Reise 
  • Ein Unfall, der zur Reiseunfähigkeit führt 
  • Unerwartete Kündigung durch den:die Arbeitgeber:in 
  • Schwere Schäden am Eigentum, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand oder Einbruch 

Rundum gut versichert auf Reisen

Die Reiserücktrittsversicherung ist im Reisekomplettschutz von AXA Partners* bereits enthalten. Dieser greift bei: 

  • Verpassten Flug- und Zuganschlüssen 
  • Schweren Erkrankungen 
  • Unfällen 
  • Rechtsstreitigkeiten 
  • Verloren gegangenem Gepäck 
Reisekomplettschutz entdecken

Mit der Reiserücktrittsversicherung bist du gut geschützt

Eine Reiserücktrittsversicherung gibt dir die Gewissheit, dass du bei einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht auf den Stornokosten sitzen bleibst. Wer die Reise versichert und im Ernstfall schnell handelt, ist bestens abgesichert. Es gibt auch Menschen, die immer genau vor oder im Urlaub am sogenannten Leisure-Sickness-Syndrom erkranken. Falls du dazu gehörst, informiere dich, was du dagegen tun kannst. 

Übrigens: Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express, übernimmt weltweit die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen – auch bei Aufenthalten in den USA und Kanada.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.