Reiserücktrittsversicherung bei schwerer Erkrankung: Infos und Tipps
Alles Wichtige auf einen Blick
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten bis zum versicherten Betrag, wenn du deine Reise wegen einer schweren Erkrankung nicht antreten kannst, zum Beispiel einen Europa-Kurztrip oder eine Fernreise. Als schwer gilt eine Erkrankung, wenn du ihretwegen nachweislich reiseuntauglich bist. Sie muss zudem unerwartet sein.
Daneben gibt es auch die Reiseabbruchversicherung, die dich schützt, wenn du während des Urlaubs krank wirst und deswegen früher nach Hause fahren musst. Ideal ist es, wenn beide Versicherungen in einem Paket enthalten sind, wie bei der von American Express® vermittelten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners.*
Good to know: Die Reiserücktrittsversicherung schützt nicht nur bei schwerer Eigenerkrankung, sondern je nach Konditionen zum Beispiel auch wenn ein:e enge:r Angehörige:r betroffen ist.
Reisekostenerstattung bis 10.000 Euro
Für die Reiserücktrittsversicherung liegt eine schwere Erkrankung vor, wenn jemand nach medizinischer Einschätzung nicht reisen kann, zum Beispiel wegen Bettlägerigkeit oder weil die Behandlung es nicht zulässt. Nicht versichert sind Dinge wie leichte Erkältungen im Urlaub. Diese lassen sich unterwegs mit einer guten Reiseapotheke behandeln.
Auch muss es sich um eine unerwartete Erkrankung handeln, die weder beim Abschluss der Versicherung noch bei der Reisebuchung absehbar war. Chronische Leiden und Vorerkrankungen sind meist ausgeschlossen oder werden nur akzeptiert, wenn eine unerwartete Verschlimmerung zur Reiseunfähigkeit führt.
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Ob eine Erkrankung von der Reiserücktrittsversicherung als schwer eingestuft wird, hängt immer von der individuellen ärztlichen Einschätzung ab. Es gibt aber einige typische Beispiele, wo das oft passiert:
- Grippe mit hohem Fieber und Bettlägerigkeit
- Schwerer Magen-Darm-Infekt mit starkem Flüssigkeitsverlust
- Plötzlich auftretende starke Rückenprobleme mit Bewegungseinschränkung
- Akute Infektionen, die eine stationäre Behandlung erfordern
Wer vor dem Urlaub erkrankt und eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen will, braucht ein ärztliches Attest. Eine gewöhnliche Krankmeldung reicht nicht, sondern es muss neben der Diagnose auch die Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigt sein. Viele Versicherungen stellen dafür standardisierte Reiseunfähigkeitsbescheinigungen zur Verfügung.
Nach dem Arztbesuch solltest du schnellstmöglich die Stornierung beim Reiseanbieter vornehmen und die Schadensmeldung bei der Versicherung einreichen. Bei einem Reiseabbruch während des Urlaubs erwartet die Versicherung ebenfalls ein ärztliches Attest mit einer medizinischen Begründung für die Notwendigkeit. Dieses ist meist am Urlaubsort einzuholen.
Schwere Erkrankung ist nicht der einzige Grund, eine Reise zu stornieren. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wie die von AXA Partners greift deshalb grundsätzlich auch bei anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen.*
Zu den weiteren versicherten Ereignissen gehören unter anderem:
- Todesfall eines:r engen Angehörigen kurz vor oder während der Reise
- Ein Unfall, der zur Reiseunfähigkeit führt
- Unerwartete Kündigung durch den:die Arbeitgeber:in
- Schwere Schäden am Eigentum, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand oder Einbruch
Rundum gut versichert auf Reisen
Die Reiserücktrittsversicherung ist im Reisekomplettschutz von AXA Partners* bereits enthalten. Dieser greift bei:
- Verpassten Flug- und Zuganschlüssen
- Schweren Erkrankungen
- Unfällen
- Rechtsstreitigkeiten
- Verloren gegangenem Gepäck
Eine Reiserücktrittsversicherung gibt dir die Gewissheit, dass du bei einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht auf den Stornokosten sitzen bleibst. Wer die Reise versichert und im Ernstfall schnell handelt, ist bestens abgesichert. Es gibt auch Menschen, die immer genau vor oder im Urlaub am sogenannten Leisure-Sickness-Syndrom erkranken. Falls du dazu gehörst, informiere dich, was du dagegen tun kannst.
Übrigens: Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express, übernimmt weltweit die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen – auch bei Aufenthalten in den USA und Kanada.*
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Was gilt bei der Reiserücktrittsversicherung als schwere oder unerwartete Erkrankung?Eine schwere Erkrankung liegt vor, wenn dir ärztlich attestiert wird, dass du die Reise nicht antreten kannst. Unerwartet bedeutet, dass die Erkrankung nach Versicherungsabschluss und Reisebuchung auftritt.+
Brauche ich bei Reiserücktritt wegen einer Erkrankung zwingend ein ärztliches Attest?Ja, ein ärztliches Attest, das die Diagnose nennt und die Reiseunfähigkeit bestätigt, ist erforderlich. Viele Versicherer bieten dafür spezielle Reiseunfähigkeitsbescheinigungen an.+
Wann muss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen sein?Idealerweise wird die Versicherung direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen. Ein späterer Abschluss ist je nach Anbieter bis zu einem bestimmten Stichtag möglich. Die genauen Fristen sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.
